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Saturn Mehrwertsteueraktion


Thomas130

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Ich habe bei solchen Aktionen noch nie zugeschlagen, habe mich aber immer schon gefragt, wie das steuertechnisch abläuft. Wenn der Händler eine Art 16%-Cashback auf den Bruttopreis gewährt, würde das Finanzamt ganz regulär die 19% vom Nettopreis bekommen. Der Händler könnte aber auch den Nettopreis beim Kauf um 16% reduzieren – für den Kunden liefe es auf denselben Bruttopreis hinaus, aber die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer wäre geringer. Für gewerbliche Kunden macht es ebenfalls einen Unterschied, weil die entrichtete Umsatzsteuer, die sie erstattet bekommen, unterschiedlich ist.

 

Mit den juristischen Feinheiten solcher Aktionen kenne ich mich nicht aus, aber warum geben sie nicht einfach einen prozentualen Preisnachlass und gut ist? Vor ein paar Jahren war es mal so, dass Saturn die Mehrwertsteuer erstattete, während MediaMarkt einen normalen Preisnachlass gewährte.

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Das ist eine ganz normale Rabattaktion und hat mit einer reduzierten MwSt nichts zu tun. Jedes Kind braucht halt einen Namen. Auf der Rechnung wird der reduzierte Preis netto vor Steuer ausgewiesen und dann werden die 19% MwSt wieder aufgerechnet.

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Das ist eine ganz normale Rabattaktion und hat mit einer reduzierten MwSt nichts zu tun. Jedes Kind braucht halt einen Namen. Auf der Rechnung wird der reduzierte Preis netto vor Steuer ausgewiesen und dann werden die 19% MwSt wieder aufgerechnet.

Macht Sinn. Dann haben gewerbliche Kunden weniger von der Aktion als Endverbraucher, da die erstattete Umsatzsteuer geringer ist. FĂĽr Saturn ist es so natĂĽrlich gĂĽnstiger.

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Macht Sinn. Dann haben gewerbliche Kunden weniger von der Aktion als Endverbraucher, da die erstattete Umsatzsteuer geringer ist. FĂĽr Saturn ist es so natĂĽrlich gĂĽnstiger.

Du hast das verständlich gemacht, was ich vorher vergeblich zu erklären versucht habe! :)

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Es ist halt ein nettes Spiel, wie die Kunden von der Media-Saturn-Holding aber auch von den Möbelhändlern veralbert werden.

 

Gesagt wird, wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer. Die meisten (99,9%) Kunden glauben, sie bekommen 19 % Nachlass. Dies ist aber definitiv falsch. Außerdem geht das Finanzamt bei solchen Aktionen nie leer aus. Die bekommen immer die Umsatzsteuer vom Verkäufer, egal welchen Status der Käufer hat.

 

Zum Verständnis:

 

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird immer am Ende auf den Nettopreis des Verkäufers gerechnet. Einzelhändler sind verpflichtet, immer inklusive auszupreisen.

 

Berechnung:

 

Der Händler hat einen Netto-Verkaufspreis von 100,00 € errechnet (kalkuliert), dann kommt bei Fotoartikeln 19 % Umsatzsteuer drauf. Das macht 100,00 € + 19,00 € = 119,00 €

Rechne ich nun rückwärts sind die 119,00 € 100 % und 100,00 € sind dann 84,033..%. Die 19,00 € Nachlass, die der Kunde in diesem Beispiel erhält, sind dann 15,966.. %.

 

Ein Kunde, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann sich mit oder ohne Aktion die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen, wenn der gekaufte Gegenstand etwas mit seinem Gewerbe zu tun hat. Also steht dann in seinen Büchern ein Anschaffungspreis von 100,00 € (ohne) oder 84,03 € (mit Aktion).

 

Die Media-Saturn-Holding macht diese Aktion, um ihr Lager zu räumen. Sie haben im Sommer Ware für das Weihnachtsgeschäft eingekauft und die Rechnung ist nun im Januar oder Februar fällig. Also muss die Ware aus dem Lager und das Geld in die Kasse. So einfach ist das.

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Macht Sinn. Dann haben gewerbliche Kunden weniger von der Aktion als Endverbraucher, da die erstattete Umsatzsteuer geringer ist. FĂĽr Saturn ist es so natĂĽrlich gĂĽnstiger.

Für Saturn und die anderen Händler, die solche Aktionen fahren, ist es egal, umsatzsteuertechnisch gesehen (s. oben). 

FĂĽr die "dummen Kunden" aber nicht!

Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer hört sich besser an als: wir gewähren Ihnen 15,966.. % Nachlass (s. oben).

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Es ist halt ein nettes Spiel, wie die Kunden von der Media-Saturn-Holding aber auch von den Möbelhändlern veralbert werden.

 

Gesagt wird, wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer. Die meisten (99,9%) Kunden glauben, sie bekommen 19 % Nachlass. Dies ist aber definitiv falsch. Außerdem geht das Finanzamt bei solchen Aktionen nie leer aus. Die bekommen immer die Umsatzsteuer vom Verkäufer, egal welchen Status der Käufer hat.

 

Zum Verständnis:

 

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird immer am Ende auf den Nettopreis des Verkäufers gerechnet. Einzelhändler sind verpflichtet, immer inklusive auszupreisen.

 

Berechnung:

 

Der Händler hat einen Netto-Verkaufspreis von 100,00 € errechnet (kalkuliert), dann kommt bei Fotoartikeln 19 % Umsatzsteuer drauf. Das macht 100,00 € + 19,00 € = 119,00 €

Rechne ich nun rückwärts sind die 119,00 € 100 % und 100,00 € sind dann 84,033..%. Die 19,00 € Nachlass, die der Kunde in diesem Beispiel erhält, sind dann 15,966.. %.

 

...

 

Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum du in diesem Fall der Meinung bist, dass SATURN seine Kundschaft veralbert. Wenn die Kunden sich die Mühe machen und den Angebotstext in geschalteten Anzeigen in Tageszeitungen oder auf der Saturn-Webseite aufmerksam durchlesen, sehen sie nichts anderes, als das, was du hier veröffentlichst.

 

Tageszeitung Text links unten:

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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Webseite:

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Die Bequemlichkeit der Kundschaft, das nicht zu lesen, wĂĽrde ich nicht SATURN anlasten wollen.

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Macht Sinn. Dann haben gewerbliche Kunden weniger von der Aktion als Endverbraucher, da die erstattete Umsatzsteuer geringer ist. FĂĽr Saturn ist es so natĂĽrlich gĂĽnstiger.

Die Vorsteuer ändert sich nicht. Es ist ein Nullsummenspiel. Die 19% MwSt. entsprechen doch 15,97% regulärem Rabatt, daher spielt es keine Rolle, ob der Nettopreis um 15,97% oder eben die Mehrwertsteuer im Bruttopreis berücksichtigt wird. Egal welcher MwSt.-Satz angewendet wird, der „Erlass“ entspricht immer einem gewissen Prozentsatz (bei 25% MwSt. Entspräche dies bspw. einem regulärem Rabatt von glatt 20,00%). Aber hier für 19%.

 

• Beispiel 19% (aktuell Saturn, regulär 15,97%), Kamera bei Saturn, Preis offiziell 1799€:

 

Preis für Verbraucher nach Rabatt der MwSt. Beträgt 1511,80€, Saturn verdient 1270,40 € und führt 241,40€ ans FA ab.

(1799€:1,19=1511,80€:1,19=1270,40€)

 

• Beispiel 15,97% auf Nettopreis von 1511,80 (deine Variante)

 

Preis für Verbraucher beträgt nach wie vor 1511,80€, Saturn verdient jedoch ebenso 1270,40 und führt 241,40€ ans FA ab.

(15,97%Rabatt auf 1511,80€ entspricht neuer Nettosumme von 1270,40€ x 1,19=1511,80€)

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Die Vorsteuer ändert sich nicht. Es ist ein Nullsummenspiel.

Ich hatte als erstes Szenario ja einen Sofort-Cashback in Höhe der Umsatzsteuer angenommen. Dann kostet ein Produkt, das netto mit 100 Euro gelistet ist, brutto 119 Euro, aber ich bekomme 19 Euro Cashback von Saturn, zahle also effektiv nur 100 Euro. Das ist so oder so nur knapp 16 Prozent weniger als der reguläre Preis, aber das Finanzamt bekommt in diesem Szenario 19 Euro, die ich als gewerblicher Kunde auch bei der Unsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann. Wenn Saturn aber den Bruttopreis auf 100 Euro herabsetzt, liegt die Umsatzsteuer nur noch bei 15,97 Euro, und nur diese kann ich geltend machen. Brutto zahle ich in beiden Fällen 100 Euro an der Saturn-Kasse, aber im ersten Fall zahle ich netto 81,00 Euro, im zweiten 84,03 Euro.

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Morjens, Micha, Sofortcashback ist Sofortrabatt. Also das FA bekommt im Falle eines Sofortcashbacks nicht die Umsatsteuer für die Summe von 119€, sondern für 100€, da ein Sofortcashback buchhalterisch nicht erfasst und somit auch nicht gebucht wird. Er stellt nichts anderes als einen Rabatt (Sofortrabatt) dar. Anders verhält es sich bei nachträglich erstatteten Kosten (Fuji-Cashback, Sconti), diese müssen in der einfachen oder doppelten Buchführung erfasst werden.

 

Saturn wird in deinem unterstellten Fall keine 19€, sondern 15,97€ ans FA abführen. Beachte bitte, dass beide Rechnungen stets die 100€ Brutto aufweisen, da du ja von einen Sofortcashback ausgehst. Der Rabatt ist deiner, als Händler freiwillig gewährter Preisnachlass. Die Preisgestaltung obliegt dir als Händler. Entscheidend ist, was auf der Rechnung steht.

 

******************

 

Für den Fall, dass der Cashback von 19€ nachträglich dem Unternehmen zufließt.

 

Dieser Cashback muss gebucht werden. Also da ich als Unternehmer ursprünglich für 119€ die entsprechende Vorsteuer geltend machen kann, sieht dies auf den ersten Blick freilich verlockender aus. Beim Erhalt des nachträglichen Cashbacks von 19€ stellt dieser aber wieder eine Einnahme dar. Und diese Einnahme beinhaltet die Umsatzsteuer (3,03€), die zu buchen ist.

 

Vorsteuer bei 119 = 19€, späterer Cashback 19€, diese Einnahme ist zu versteuern, also 3,03€ abzuführen.

19-3,03=15,97€

 

Vorsteuer bei 100 = 15,97€

 

Ich hatte noch nie eine Revision des FAs, möchte aber gewappnet sein.

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Ich hatte als erstes Szenario ja einen Sofort-Cashback in Höhe der Umsatzsteuer angenommen. Dann kostet ein Produkt, das netto mit 100 Euro gelistet ist, brutto 119 Euro, aber ich bekomme 19 Euro Cashback von Saturn, zahle also effektiv nur 100 Euro. Das ist so oder so nur knapp 16 Prozent weniger als der reguläre Preis, aber das Finanzamt bekommt in diesem Szenario 19 Euro, die ich als gewerblicher Kunde auch bei der Unsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann. Wenn Saturn aber den Bruttopreis auf 100 Euro herabsetzt, liegt die Umsatzsteuer nur noch bei 15,97 Euro, und nur diese kann ich geltend machen. Brutto zahle ich in beiden Fällen 100 Euro an der Saturn-Kasse, aber im ersten Fall zahle ich netto 81,00 Euro, im zweiten 84,03 Euro.

 

So ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht.

 

Beim Kauf bekommst Du - falls Du höflich fragst - eine ganz normale Rechnung, die den um 15,97% ermäßigten Bruttoverkaufspreis, aber eben auch die auf den ermäßigten Preis anfallende Umsatzsteuer ausweist. Diese kannst Du bei Deiner nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung ganz normal angeben.

 

Dies ist einer der Fälle, wo ich die Nörgelei nicht nachvollziehen kann. Da hat der Kunde die Chance, 15,97% zu sparen, und statt sich zu freuen, lamentiert er herum.

 

Thomas

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So ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht.

 

Beim Kauf bekommst Du - falls Du höflich fragst - eine ganz normale Rechnung, die den um 15,97% ermäßigten Bruttoverkaufspreis, aber eben auch die auf den ermäßigten Preis anfallende Umsatzsteuer ausweist. Diese kannst Du bei Deiner nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung ganz normal angeben.

 

Dies ist einer der Fälle, wo ich die Nörgelei nicht nachvollziehen kann. Da hat der Kunde die Chance, 15,97% zu sparen, und statt sich zu freuen, lamentiert er herum.

 

Thomas

Das hast du vielleicht falsch interpretiert. Es ging in seinem Beitrag um eventuelle Unterschiede bei den Rabatten. Lies dir bitte auch die vorigen Beiträge durch. Wir kauten nur mehrere Szenarien durch, die auf seiner Frage beruhten, wie denn die steuertechnische Geschichte bei solchen Aktionen sei. Alles gut.

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Ich habe das schon verstanden, jedoch ist die Annahme

 

..., aber das Finanzamt bekommt in diesem Szenario 19 Euro, die ich als gewerblicher Kunde auch bei der Unsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann. ...

 

schlicht falsch. Die Umsatzsteuer berechnet sich nach dem Netto-VK, so dass das Finanzamt unmöglich 19,00 EURO Umsatzsteuer bekommen kann, wenn der Bruttoverkaufspreis auf Grund der Aktion von Saturn von 119,00 EURO auf 100 EURO gesenkt wird. Denn Saturn wird nur 15,97 EURO abführen.

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Ich glaube, Kollege Flysurfer hatte schon mal mit Media-Markt Kontakt aufgenommen. Bei einer älteren Aktion. Dort hat er diesbezüglich eine positive Antwort erhalten.

Ob das jetzt auch fĂĽr Saturn gilt und ĂĽberhaupt bei der laufenden Aktion, wer weiĂź.

Eventuell kann er helfen.

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Denken ist....

 

was ist denken ?

 

biste noch am ĂĽberlegen oder was ?

 

gibts den Fuji cashback bei online bei Saturn bestellter Ware ?

 

wenn ja oder nein wo steht es ?

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Ich bin beim XF 50-140 schwach geworden, das war vorrätig.

 

Eigentlich wollte ich noch etwas warten, aber diese Aktion in Verbindung mit der Fuji Cashback-Aktion... So gĂĽnstig bekommt man das Objektiv nie wieder... nicht mal beim Grauimport ĂĽber GB. :rolleyes:

 

Aber etwas Bauernfängerei ist das schon, mit "Mehrwertsteuer geschenkt" zu werben und dann weniger Nachlass gewähren. :angry:

Äh ich finde Saturn nicht in der Liste der akzeptierten Cashback autorisierten Händler ???

Weil ich danach nämlich wegen dem 35/1.4R gesucht hatte.

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Man muss halt nachfragen. Bei mir hat der Verkäufer online den Amazon-Preis abgefragt und diesen dann eingetragen. Abzüglich Nachlass habe ich heute für das Objektiv 1.273,05€ gezahlt.

Abzüglich 150,00€ Cash Back, dafür liefern nicht mal die Chinesen über GB... Cashback gibt es von Fuji Deutschland und somit nicht für Wäre aus NL.

Danke für den Tipp. Ich hab das jetzt auch gemacht. Allerding die Variante mit Konverter. Wie läuft das dann mit dem Cashback?

 

Peter

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Man muss halt nachfragen. Bei mir hat der Verkäufer online den Amazon-Preis abgefragt und diesen dann eingetragen. Abzüglich Nachlass habe ich heute für das Objektiv 1.273,05€ gezahlt.

 

Abzüglich 150,00€ Cash Back, dafür liefern nicht mal die Chinesen über GB... Cashback gibt es von Fuji Deutschland und somit nicht für Wäre aus NL.

Da hast du mal richtig GlĂĽck gehabt.

 

Bin heute auch bei Saturn (Dortmund) gewesen. In der Vergangenheit sind die auch oft die Amazon Preise mitgegangen.

Aussage des Verkäufers war jedoch, das für die Dauer der MwSt Aktion keine Konkurrenzpreise berücksichtigt werden. Hierzu hätte es seitens der Fa. Saturn klare Vorgaben gegeben.

 

GruĂź

Andreas

 

 

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