fuji-man Geschrieben 25. November 2017 Share #1 Geschrieben 25. November 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Bilderdiebstahl ganz legal? Ja den gibt es! http://www.profifoto.de/notizen/2017/11/23/der-legale-weg-zum-bilderklau/?mc_cid=f92f9cadbf&mc_eid=cf5d60632f Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 25. November 2017 Geschrieben 25. November 2017 Hallo fuji-man, schau mal hier Gesetzeslücke im Urheberrecht Der legale Weg zum Bilderklau . Dort wird jeder fündig!
Crischi74 Geschrieben 25. November 2017 Share #2 Geschrieben 25. November 2017 Alter Hut und auch schlimm wenn es nicht so wäre. Das ist zwar nicht so gut für den Urheber/Anbieter, gibt aber für die große Masse der Nutzer ein gewisses Maß Rechtssicherheit beim Verlinken und Teilen von Inhalten. Ohne diese freizügige Einordnung des europäischen Gerichtshofs würden Tür und Tor für Abmahner geschaffen, mit großen Gefahren für Social Media Plattformen, Foren und Blogs. Gruß Christian ◟(◔ั₀◔ั )◞ https://500px.com/christiandamm Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 25. November 2017 Share #3 Geschrieben 25. November 2017 Da sich die Einbettung sehr einfach verhindern lässt, sehe ich hier kein so großes Problem. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fetzenberger Geschrieben 25. November 2017 Share #4 Geschrieben 25. November 2017 Alter Hut und auch schlimm wenn es nicht so wäre. Das ist zwar nicht so gut für den Urheber/Anbieter, gibt aber für die große Masse der Nutzer ein gewisses Maß Rechtssicherheit beim Verlinken und Teilen von Inhalten. Ohne diese freizügige Einordnung des europäischen Gerichtshofs würden Tür und Tor für Abmahner geschaffen, mit großen Gefahren für Social Media Plattformen, Foren und Blogs. Gruß Christian ◟(◔ั₀◔ั )◞ https://500px.com/christiandamm Sehe ich nicht so! Ich muß nicht jeden Schaiz annehmen was übern Teich schwappt. Werden Urheberrechte in D verletzt, wirst Du kaum, bis gar keinen Richter finden, der das toleriert. Muß er auch nicht, da in D Urheber- und Nutzungsrechte unterschieden werden. Die die so etwas anbieten, bewegen sich ganz klar illegal. Sie zerstören damit ganze Bildagenturen, Werbebrancheschaffenden, Fotografen, Buchverlage.. Dann kann ich gleich auch das Patentamt abschaffen und Anarchie ausrufen. Und die EU kann genauso anderst entscheiden. WIR haben ein Urheberrecht und das giltet, Punkt! Das ist das gleiche, wenn Autofirmen illegale Klappen in den Auspuff verbauen, die vom Bediener per Funk geöffnet werden können um ein Brüllen der Auspuffanlage ermöglichen. Wer so was serienmässig verbaut (zB. AeMGeh Be eM We), müsste auf eigene Kosten diese rückbauen, sowie Schadenersatz wegen Lärmbelästigung den Anwohnern zahlen, wie auch dem Naturschutz, den die sind die Leidtragenden! Genau wie bei dem Dieselskandal, da macht ja auch der Ami den Larry.. Warum soll ich es dann hinnehmen, das meine Bilder illegal verwendet werden? Geht überhaupt nicht. Keine Macht den Spinnern! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Crischi74 Geschrieben 25. November 2017 Share #5 Geschrieben 25. November 2017 Mit dem Urheberrecht muss man genauso aufpassen wie mit vielen anderen Rechten auch, nämlich auf Missbrauch und Einschränkungen von Freiheiten. Ein sehr starr ausgelegtes Urheberrecht, kann die Meinungsäußerung über urheberrechtlich geschützte Produkte einschränken. Es kann die Freiheiten um eine Produktgruppe einschränken mit erheblichen Folgen für Verbraucher in Preis und Vielfalt. Man muss auch beachten dass es oft Dritte sind die sich diese Rechte sichern und nicht die eigentlichen Urheber, und hier der Markt der sich aus Abmahngebühren ergibt. Das heutige Internet würde nicht so funktionieren wie es ist, wenn man jeden nach einer Freigabe fragen müsste, bevor man dessen Inhalte teilt bzw. verlinkt. Für uns private Internetnutzer wäre das Risiko größer sich in ein kostspieliges Abmahnverfahren zu verwickeln, als ein Schaden der dadurch entstände dass jemand seine öffentlichen Inhalte teilt oder verlinkt. Gesetzgeber und Gerichte müssen sehr weit denken in ihren Entscheidungen und immer auch missbräuchliche Verwendung in Betracht ziehen. Genauso muss immer abgewogen werden in wie weit anderen Rechte eingeschränkt werden, wenn man einem Rechte zugesteht. Das ist äußerst komplex und ich vertraue hier darauf, dass diese gerichtlichen Entscheidungen weit über das Interesse Einzelner zum Wohle der Allgemeinheit gedacht und gefällt werden. Direkt zum Thema Bilderklau durch Verlinken, gibt es immer neue Lösungen in Scripts und Webdesign die dieses direkte Verlinken einer Bild- oder Videodateien verhindern. Gruß Christian ◟(◔ั₀◔ั )◞ https://500px.com/christiandamm Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 26. November 2017 Share #6 Geschrieben 26. November 2017 Direkt zum Thema Bilderklau durch Verlinken, gibt es immer neue Lösungen in Scripts und Webdesign die dieses direkte Verlinken einer Bild- oder Videodateien verhindern. Eben. Man kann darauf bauen, dass das Urheberrecht aller Staaten dieser Welt die eigenen Rechte sichert, oder man sorgt selbst dafür, dass kein Missbrauch möglich ist. Take your pick … Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fetzenberger Geschrieben 26. November 2017 Share #7 Geschrieben 26. November 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) und morgen sind es dann die jahrelang erkämpften Arbeitnehmerrechte, im Zuge der Liberalisierung? Wenn ein Autohersteller illegal etwas einbaut mit dem Hinweis: Lieber Kunde, da gibt es so einen Schalter, der öffnet über einen Stellmotor und Seilzug eine Drosselklappe, danach röhrt Dein Auspuff wie Bolle.. Dann machen sich beide strafbar, derjenige, der illegal die Öffnung des Auspuffes ermöglicht und der, der glaubt ein Hinweis reicht, damit er seinen Unfug rechtfertigen will. Dann muß der Gesetzgeber handeln und zwar unverzüglich und nicht erst nach Jahren der Beschwerden, von genervten Anwohnern. Genau so ist es mit dem Urheberrecht, sonst kann ich es Jedermannsrecht nennen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 26. November 2017 Share #8 Geschrieben 26. November 2017 Wenn ein Autohersteller illegal etwas einbaut mit dem Hinweis: Lieber Kunde, da gibt es so einen Schalter, der öffnet über einen Stellmotor und Seilzug eine Drosselklappe, danach röhrt Dein Auspuff wie Bolle.. Dann machen sich beide strafbar, derjenige, der illegal die Öffnung des Auspuffes ermöglicht und der, der glaubt ein Hinweis reicht, damit er seinen Unfug rechtfertigen will. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Crischi74 Geschrieben 26. November 2017 Share #9 Geschrieben 26. November 2017 Für ein Gesetz ist es schwer Grenzen zu ziehen gerade wenn es geht, welchen Inhalt man verlinken darf und welchen nicht. Dazu kommt dass das Prozedere wie man eine Legitimation für das Teilen von Inhalten erwirbt oder nachweist. Der bessere Weg ist hier wirklich, dass Anbieter die ihre Inhalte gegen das Teilen/Verlinken schützen wollen, es mit technischen Maßnahmen nach eigenem Ermessen tun. Wenn dann Dritte diese technischen Schutzmaßnahmen aushebeln, ergeben sich dann auch andere Tatbestände bei denen dann die Urheber das Recht auf ihrer Seite haben. Gruß Christian ◟(◔ั₀◔ั )◞ https://500px.com/christiandamm Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. November 2017 Share #10 Geschrieben 26. November 2017 Der bessere Weg ist hier wirklich, dass Anbieter die ihre Inhalte gegen das Teilen/Verlinken schützen wollen, es mit technischen Maßnahmen nach eigenem Ermessen tun. Wenn dann Dritte diese technischen Schutzmaßnahmen aushebeln, ergeben sich dann auch andere Tatbestände bei denen dann die Urheber das Recht auf ihrer Seite haben. Nein Christian. Entweder gilt das Urheberrecht oder es gilt nicht und wenn es nicht gilt, dann kann man es auch gleich abschaffen. Welche Möglichkeiten der Geschädigte bei bei Missbrauch durch einen technischen Kniff hat, zeigt das EU-Urteil ja sehr eindrucksvoll. Ich halte die Entscheidung der EU-Richter für falsch und nicht zu Ende gedacht. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die neuen Medien/Technologien für Viele noch Neuland sind. Sie können einfach die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht abschätzen. Für Hobbyisten ist das sicher kein Problem, wer aber auf die Schutzrechte angewiesen ist, für den ist es existenzbedrohend. Er muss nun technische Maßnahmen ergreifen, um sein geistiges Eigentum zu schützen, weil ein Gesetz, das genau dazu geschaffen wurde, jetzt ganz offiziell, vom höchsten europäischen Gericht ausgehebelt wurde. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ISO Geschrieben 26. November 2017 Share #11 Geschrieben 26. November 2017 Wichtig hierbei wäre, das, wenn überhaupt, ausschließlich der Urheber das Recht auf Klage hat und NICHT X-beliebige Abmahn-Kanzleien bzw. -Vereine. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Crischi74 Geschrieben 26. November 2017 Share #12 Geschrieben 26. November 2017 Es geht wie gesagt um das Verlinken von Inhalten. Sprich dass die Bilddatei auf dem Server verbleibt und von dort aus durch die Verknüpfung geladen wird. Genau hier könnte eine kurzsichtige Entscheidung rein im Blick auf Bilder sehr weitreichende Folgen haben. Hieraus könnte in kreativer Auslegung solcher Gesetze die freie Meinungsäußerung und eine ungefilterte Informationsbeschaffung weit über Urheberrecht von Bildern bis in politische Dimensionen eingeschränkt werden. So weit brauchen wir aber nicht gehen. Es reicht schon dass man sich mit jedem Hyperlink oder dem Nennen einer Webadresse sich angreifbar macht. Es geht zu weit es vom Willen des Erstellers einer Webseite bzw. dem Eigentümer der Rechte dafür abhängig zu machen ob man diese Adresse zitieren darf oder nicht. Das muss man immer bedenken, dass solch eine Regelung sich schlecht für bestimmte Inhalte eingrenzen lässt. Ich sehe hier auch keinen „Bilderklau“. Gruß Christian ◟(◔ั₀◔ั )◞ https://500px.com/christiandamm Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fetzenberger Geschrieben 26. November 2017 Share #13 Geschrieben 26. November 2017 Nein Christian. Entweder gilt das Urheberrecht oder es gilt nicht und wenn es nicht gilt, dann kann man es auch gleich abschaffen. Welche Möglichkeiten der Geschädigte bei bei Missbrauch durch einen technischen Kniff hat, zeigt das EU-Urteil ja sehr eindrucksvoll. Ich halte die Entscheidung der EU-Richter für falsch und nicht zu Ende gedacht. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die neuen Medien/Technologien für Viele noch Neuland sind. Sie können einfach die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht abschätzen. Für Hobbyisten ist das sicher kein Problem, wer aber auf die Schutzrechte angewiesen ist, für den ist es existenzbedrohend. Er muss nun technische Maßnahmen ergreifen, um sein geistiges Eigentum zu schützen, weil ein Gesetz, das genau dazu geschaffen wurde, jetzt ganz offiziell, vom höchsten europäischen Gericht ausgehebelt wurde. Ganz genau so ist. Hier gibt es schon seit ewiger Zeit ein Urheberrecht, dass der Ami in der Form nicht kennt. Und das wird sukzessive ausgehöhlt. Hier ist der Staat verpflichtet, diese Rechte für seine Firmen und berufsbedingte Personen zu schützen! Und wenn er das nicht kann, muß er mehr Richter einstellen. Es wird immer so sein, das ich illegal Daten ziehen kann, egal wie viel Schutzmassnahmen ich einbaue. Ich kann doch nicht erwarten, das der kleine Anbieter seine Homepage laufend aufrüsten muß, weil irgendwelche ganz findige, hoch bezahlten Menschen, eine neue Möglichkeit fanden, das aus zu hebeln. Und EU Politiker nicht wissen, was sie da tun sollen, sich dann auf die Seite von Amiland einschwenken. Deswegen hinkt der Vergleich überhaupt nicht tabbycat. Wer serienmässig solche sounddesignten Dinge einbaut, nimmt der Polizei jede Möglichkeit, diese Leute aus dem Verkehr zu ziehen. Da sie ja bei einer Kontrolle, die Klappe sofort auf normale Lautstärke umlegen können. Da habe ich doch schon als Hersteller bewusst illegal gehandelt. Wann reagiert die Politik in Berlin in diesem Fall? Sie versagt in solchen Dingen kläglich und hat seit Konrad Zuse wohl nichts mehr dazu gelernt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. November 2017 Share #14 Geschrieben 26. November 2017 Es geht wie gesagt um das Verlinken von Inhalten. Sprich dass die Bilddatei auf dem Server verbleibt und von dort aus durch die Verknüpfung geladen wird. Genau hier könnte eine kurzsichtige Entscheidung rein im Blick auf Bilder sehr weitreichende Folgen haben. Hieraus könnte in kreativer Auslegung solcher Gesetze die freie Meinungsäußerung und eine ungefilterte Informationsbeschaffung weit über Urheberrecht von Bildern bis in politische Dimensionen eingeschränkt werden. So weit brauchen wir aber nicht gehen. Es reicht schon dass man sich mit jedem Hyperlink oder dem Nennen einer Webadresse sich angreifbar macht. Es geht zu weit es vom Willen des Erstellers einer Webseite bzw. dem Eigentümer der Rechte dafür abhängig zu machen ob man diese Adresse zitieren darf oder nicht. Das muss man immer bedenken, dass solch eine Regelung sich schlecht für bestimmte Inhalte eingrenzen lässt. Ich sehe hier auch keinen „Bilderklau“. Wie oder wo wird denn durch eine Quellenangabe die Meinungsfreiheit eingeschränkt? Oder durch einen normalen Link zur Originaladresse? Mit der Einbettung durch einen iframe täuscht der Betreiber eigenen Content vor und macht sich so fremde Inhalte zu eigen. Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor: Ein Buchautor kopiert (via Kopiergerät) oder fotografiert Texte aus den Werken anderer Autoren und klebt diese in sein Manuskript. Er zitiert also nicht und er gibt auch keine Quelle an, sondern er "bettet" das Original ein. Wie würde wohl das Urteil der (EU-)Richter ausfallen? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Crischi74 Geschrieben 26. November 2017 Share #15 Geschrieben 26. November 2017 Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, wie will man das Missbrauch-sicher inhaltsneutral abgrenzen, auch in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Man darf nie die Kreativität der Anwälte unterschätzen, die versuchen hier ein Urteil auf andere Vorgänge die zwar technisch Prinzip-ähnlich sind, aber inhaltlich völlig anders. Das Nächste wäre , wie nationales Recht überhaupt im internationalen Netz durchsetzbar wäre. Wie sich die rechtliche Einordnung verschiebt wenn die Daten auf ausländischen Servern liegen oder übers Ausland verlinkt werden. usw. usw. Die nächste Frage wäre, wenn die Urheber nicht selbst ihre Daten hosten, nicht bereits mit der Annerkennung allgemeiner Geschäftsbedingungen ihre Urheber- oder Nutzungsrechte nicht längst auf andere übertragen haben, und in wie weit es sinnvoll wäre den großen Nutzungsrechte-Sammlern wie Facebook und Co. hier noch weitere Rechtsmittel zu geben? Macht Euren Quellenverweis ins Bild, schützt eure Inhalte gegen Hotlinking, genießt andersrum die Rechtssicherheit gegen Abmahner. Gruß Christian ◟(◔ั₀◔ั )◞ https://500px.com/christiandamm Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bluepixel Geschrieben 26. November 2017 Share #16 Geschrieben 26. November 2017 Wäre das Hotlinking per se verboten, dann hätte z.B. unser Forenbetreiber hier bereits Probleme mit der Verlinkung von flickr-Bildern hier im Forum. Wenn man Hotlinking nicht will, dann reicht eine einfachste Codierung in der htaccess. https://www.redirect301.de/bilder-hotlinking-verhindern/ Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 26. November 2017 Share #17 Geschrieben 26. November 2017 Genau. Wenn Hotlinking per Default verboten wäre, müsste man eine Möglichkeit haben, es selektiv zu erlauben. Genau das leisten wenige Zeilen in htaccess, aber die erlauben und verbieten nicht nur in dem Sinne, dass sie sagen, „Das darfst Du und das darfst Du nicht“, sondern sie machen es einfach unmöglich, zu tun, was man nicht darf. Und sie setzen dabei direkt am http-Protokoll an, mit dem Inhalte im Web angefordert und ausgeliefert werden. Was ließe sich an dieser Situation noch verbessern, frage ich mich? (Wohlgemerkt: Mein unveräußerliches Urheberrecht habe ich sowieso; dafür brauche keine weitere gesetzliche Regelung.) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 26. November 2017 Share #18 Geschrieben 26. November 2017 Ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor: Ein Buchautor kopiert... Wie würde wohl das Urteil der (EU-)Richter ausfallen? Das Verb entlarvt doch schon den Unterschied. Beim Einbetten wird nichts kopiert, das war ja auch Teil der Urteilsbegründung. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Barbarossa Geschrieben 26. November 2017 Share #19 Geschrieben 26. November 2017 [...] Ein Buchautor kopiert (via Kopiergerät) oder fotografiert Texte aus den Werken anderer Autoren und klebt diese in sein Manuskript. Er zitiert also nicht und er gibt auch keine Quelle an, sondern er "bettet" das Original ein. Dieser Vergleich hinkt aber insofern, da durch das Hotlinking ja die Quelle im Quelltext der Seite notwendigerweise angegeben ist. Das ist dann zwar für Otto Normalverbraucher nicht direkt ersichtlich, aber doch etwas anderer als wie wenn ich eine Kopie ohne Rückverfolgungsmöglichkeit einbinde. Ansonsten stimme ich mjh völlig zu - die Lösung mittles htaccess ist doch viel besser als alles, was Gerichte hier machen könnten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. November 2017 Share #20 Geschrieben 26. November 2017 Das Verb entlarvt doch schon den Unterschied. Beim Einbetten wird nichts kopiert, das war ja auch Teil der Urteilsbegründung. Du kannst auch gerne die Buchseite heraus reißen und in dein Manuskript einfügen. Es geht ja nur darum, ungefragt das Eigentum Anderer zu nutzen. Ich darf doch auch nicht ungefragt mit deinem Auto umher fahren. Oder doch? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 26. November 2017 Share #21 Geschrieben 26. November 2017 Du kannst auch gerne die Buchseite heraus reißen und in dein Manuskript einfügen. Es geht ja nur darum, ungefragt das Eigentum Anderer zu nutzen. Ich darf doch auch nicht ungefragt mit deinem Auto umher fahren. Oder doch? Hier geht es nicht um materielles Eigentum wie ein Auto, sondern um geistiges Eigentum. Und das geistige Eigentum macht Dir niemand streitig. Du legst Bilder auf einen Server, wo sie jeder zur Betrachtung anfordern kann, und genau das geschieht in diesem Fall. Wenn Du diesen Fall anders als andere Fälle bewertest und die Herausgabe des Bildes dann verbieten willst, kannst Du das freilich tun – Du hast die Wahl. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. November 2017 Share #22 Geschrieben 26. November 2017 Hier geht es nicht um materielles Eigentum wie ein Auto, sondern um geistiges Eigentum. Und das geistige Eigentum macht Dir niemand streitig. Du legst Bilder auf einen Server, wo sie jeder zur Betrachtung anfordern kann, und genau das geschieht in diesem Fall. Wenn Du diesen Fall anders als andere Fälle bewertest und die Herausgabe des Bildes dann verbieten willst, kannst Du das freilich tun – Du hast die Wahl. Das ist schon klar. Dennoch halten/hielten die Gesetzgeber (in nahezu allen Ländern) auch geistiges Eigentum für schützenswert, sonst gäbe es das Urheberrecht ja nicht. Ich verbiete ja auch die "Herausgabe" meines Autos an Dritte und trotzdem könnte sich jemand darüber hinwegsetzen. Aber egal, mit welcher Technik er sich mein Auto "aneignet", er macht sich strafbar und wird kein Gericht vom Gegenteil überzeugen können. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 26. November 2017 Share #23 Geschrieben 26. November 2017 Dennoch halten/hielten die Gesetzgeber (in nahezu allen Ländern) auch geistiges Eigentum für schützenswert, sonst gäbe es das Urheberrecht ja nicht. Das Urheberrecht wird ja geschützt. Hier gibt es auch keine Gesetzeslücke. Zunächst einmal kannst Du das Recht beanspruchen, als Urheber Deiner Werke zu gelten, und wenn Dir jemand das streitig macht (also Deine Werke als seine ausgibt), dann kannst Du ihn verklagen. Zumindest dort, wo unser Urheberrecht gilt, aber in irgendwelchen urheberrechtlichen Schurkenstaaten können der deutsche oder der EU-Gesetzgeber sowieso nichts ausrichten. Wenn jemand zwar nicht Dein Urheberrecht in Frage stellt, Deine Werke aber kopiert und ohne Erlaubnis nutzt, kannst Du ihn ebenfalls verklagen – wieder mit der oben genannten Einschränkung. Nun ist es halt so: Wenn Du Inhalte auf einen Webserver legst und damit per http-Protokoll zugänglich machst, erteilst Du damit implizit die Erlaubnis, diese Inhalte anzufordern. Andernfalls wäre das Web nicht nutzbar, weil man sich immer dann, wenn eine neue Website auf dem Bildschirm erscheint, die Augen zuhalten und erst den Betreiber anrufen müsste, um seine Erlaubnis einzuholen. Was also auf Zuruf freiwillig ausgeliefert wird, darf auch angefordert und betrachtet werden. Da es aber Inhalte gibt, die man nur unter bestimmten Umständen ausliefern möchte, etwa wenn sie auf einer Seite der eigenen Website oder bei assoziierten Websites eingebettet sind, kann man entsprechende Regeln definieren, die die Auslieferung auf die gewünschten Fälle beschränken. Was ließe sich daran überhaupt noch verbessern oder auch nur einfacher gestalten? Zusätzliche Gesetze würden uns nur zusätzliche Arbeit machen, ohne dass sie einen praktischen Nutzen hätten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. November 2017 Share #24 Geschrieben 26. November 2017 Zusätzliche Gesetze würden uns nur zusätzliche Arbeit machen, ohne dass sie einen praktischen Nutzen hätten. Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Es braucht auch keine neuen Gesetze, es reicht, wenn die unautorisierte Einbettung fremder Inhalte genauso behandelt wird wie z.B. das Abschreiben oder kopieren derselben. Warum keine Quellenangabe, wenn man schon eine Weiterleitung vermeiden möchte? Ich finde halt, dass das Einbetten einer nicht autorisierten Vervielfältigung gleich kommt. Dass man das mit technischen Mitteln verhindern kann, ändert daran ja nichts. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 26. November 2017 Share #25 Geschrieben 26. November 2017 Ich darf doch auch nicht ungefragt mit deinem Auto umher fahren. Oder doch? Das hatten wir doch schon: "Isch abe gar keine Auto".. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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