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Sensibles Material der Sensor-Umrandung bei 24 MP Fujis? Brandstellen entdeckt


Monie

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Gast Farbschlachterei

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da frag ich mich nur, wie oft werden die das reparieren...was ist nach der Garantiezeit.....muß ich mein "normales" Motiv/Fotographierverhalten gnadenlos einschränken ???

Das kommt darauf an ob ein Hersteller den Austausch einer Baugruppe als Gewährleistung behandelt. Denn das getauschte Bauteil startet dann eine für sich neue Gewährleistung. Tauscht der Hersteller das Bauteil ohne entsprechenden Hinweis wird es ein Ritt durch die Juristerei. Denn Umfang und Kosten der Reparatur müssen in Relation zum Preis darauf hindeuten, dass der Hersteller hier einer Pflicht zur Nacherfüllung nachkommt und nicht "nur" seiner zugesicherten Garantie entspricht. Weiterhin erforderlich ist, dass der Mangel vor Gefahrenübergang vorhanden war. Was hier offensichtlich der Fall ist. Läuft das so, dann müsste Fuji theoretisch auf den neuen Sensor zwei Jahre geben.

 

Nein, Du musst Dein Fotografieverhalten nicht gnadenlos einschränken. Auch mit Kenntnis des grundsätzlichen Mangels ist Dir nicht zuzumuten, dass Du Dein Verhalt innerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung einschränkst. Das wäre, als dürftest Du mit dem Kfz nicht mehr so oft links abbiegen, weil die Querlenker nicht ausreichend dimensioniert sind und der Wagen mit dauerhaft einseitiger (Gewichts)Belastung durch den Fahrer dort dann regelmässige Defekte aufweist.

 

Der Hersteller muss selber dafür Sorgen tragen, dass seine Nachbesserung eben Früchte trägt. Daher verlängert sich diese ja auch für das Bauteil. Jedenfalls wenn das Gesetz nicht ausgehebelt wird.

 

 

 

Ach ja. Passiert das Ganze erst nach der Garantiezeit, dann musst Du die Reparatur selbstverständlich bezahlen. Auf die bezahlte Reparatur hast Du aber selbstverständlich zwei Jahre Gewährleistung. Im Übrigen ist dieser Mangel auch ein Mangel wenn der Sensor noch nicht kaputt gegangen ist. Theoretisch könnte man die Kamera innerhalb der Gewährleistung dann auch beanstanden. Allerdings müsste man dann beweisen können, dass der Sensor tatsächlich der bestimmungsgemäßen Nutzung nicht standhalten kann. 

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Das kommt darauf an ob ein Hersteller den Austausch einer Baugruppe als Gewährleistung behandelt.

In der Pflicht zur Gewährleistung ist der Händler, nicht der Hersteller. Der Hersteller kommt überhaupt nur ins Spiel, wenn man dessen Garantie in Anspruch nimmt.

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Gast Farbschlachterei

In der Pflicht zur Gewährleistung ist der Händler, nicht der Hersteller. Der Hersteller kommt überhaupt nur ins Spiel, wenn man dessen Garantie in Anspruch nimmt.

 

Soweit richtig - ändert aber nicht viel? 

 

Und insbesondere weil hier in diesem Fall der Hersteller die Nachbesserung abwickelt, sollte man als Verbraucher von seinem Recht zwischen einer Abwicklung in Gewährleistung oder Garantie Gebrauch machen und die Gewährleistung wählen. Weil nur dann hat man auf jeden Fall eine erneute Gewährleistung auf das ausgetauschte Bauteil (wer nicht selber wählt, hat nicht zwangsläufig Gewährleistung gewählt, wenn nicht zufällig Gewährleistung auf dem "Auftragsblock" steht).

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Gast Farbschlachterei

Ich weiss leider nicht ob das stimmt. Aber ich habe vor einigen Jahren mal quer über den Stammtisch gehört, dass die Händler von den Herstellern eine Art "Reparaturkontingent" bekommen. Überschreiten sie dieses Kontingent, müssen sie den Rest aus der eigenen Tasche bezahlen. Das hat zumindest in der Vergangenheit dazu geführt, dass Händler bisweilen Schäden als Folge einer unsachgemäßen Behandlung so lange wie möglich zurückgewiesen haben (bis die Zahl der Schadenfälle so öffentlich war, dass der ursächliche Mangel nicht mehr zu leugnen war). 

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Was sollen wir jetzt bitte mit diesen Stammtischgerüchten anfangen?

In einer nicht näher bestimmten Spelunke unter reichlich Bier wurde durch nicht näher bestimmbare "informierte Kreise" erzählt, dass "die Händler" bzw. eine nicht näher bestimmte Firma (war es denn wirklich Fuji?) ihre nicht näher bestimmten Händler dazu verdonnert hat, maximal ein nicht näher bestimmtes Kontingent an Reklamationen einzureichen.

 

Und was der "ursächliche Mangel" sein soll, bleibt ebenfalls im unklaren.

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Gast Farbschlachterei

Wir lassen das mal als trunkenes Gerücht stehen. Es ging um auffällig oft auftretende Feuchtigkeitsschäden bei dem Produkt eines bestimmten Herstellers unter normaler Nutzung. Die verwendeten Leiterplatten waren einfach nicht ausreichend behandelt, so dass schon bei normalen Witterungsschwankungen auftretendes Kondensat zu Schäden führte. Natürlich gibt es auch da Kunden die diese Probleme nicht hatten und laut postulierten, dass man halt nicht dies oder das tut. 

 

Regelungen zur Gewährleistung zwischen Händlern und Herstellern sind im Übrigen die Regel und nicht selten problematisch für den Händler. Teilweise wird das Material gestellt und die zu leistende Arbeit (bei Produkten die beim Händler repariert werden können - was heute immer seltener der Fall ist) mit zu knapp bemessenen Zeiteinheiten vergolten. Was hier und da zu unzureichenden Reparaturen führt. 

 

Der Hersteller/Lieferant kann zB seine (Unternehmensregress)Anspruch an den Abnehmer (Händler) mit einer wirksamen AGB ausschließen, muss dafür aber gem. § 478 Absatz 4 BGB einen "gleichwertigen" Ausgleich schaffen, zB in einer pauschalierten Abwicklung der Ansprüche. Das passiert regelmässig. Wenn Du kein großer Händler oder Markt bist und das durch Mischkalkulation abfedern kannst, ist das idR schmerzhaft, wenn sich Mängel an Produkten häufen bevor der Hersteller einen grundsätzlichen Mangel einräumt. Beispiele dafür, dass Hersteller sich zieren gibt es genug?

 

Darüberhinaus musst Du als Händler ggü dem Kunden den schmalen Grad zwischen Kundenfreundlichkeit und der Tatsache beschreiten, dass der Hersteller uU dem Händler ggü nicht so kulant ist. 

 

Die Gewährleistung tritt für den Endkunden tritt jedenfalls nur dann in Kraft, wenn der Mangel vor Gefahrenübergang vorhanden war. Es gibt keine Gewährleistung für zwei Jahre. Es gibt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Gefahrenübergang den Mangel geltend zu machen. Innerhalb der ersten sechs Monate nimmt der Gesetzgeber im Rahmen der Beweislastumkehr an, dass der Mangel vor Gefahrenübergang vorhanden war. Dass der Händler das uU auch nach den sechs Monaten abwickelt bedeutet noch lange nicht, dass er es als Gewährleistung macht. Solange das Kind keinen Namen hat kann es Streit darum geben. 

 

Solange es sich nicht um einen grundsätzlichen Mangel in der Konstruktion handelt ist unschädlich ob das über Gewährleistung oder Garantie abgewickelt wurde, weil die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden nochmal auftritt meist sehr gering ist. Wenn der Mangel allerdings auf einem Konstruktionsfehler beruht, dem nur mit einem Austausch des Bauteils nicht abzuhelfen ist, dann kann das für den Kunden ärgerlich werden wenn er nicht rechtzeitig eine Lobby findet. 

 

Mir fällt es jedenfalls schwer das hier geschilderte mal eben schnell als eine unsachgemäße Nutzung abzutun. 

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Regelungen zur Gewährleistung zwischen Händlern und Herstellern sind im Übrigen die Regel und nicht selten problematisch für den Händler. Teilweise wird das Material gestellt und die zu leistende Arbeit (bei Produkten die beim Händler repariert werden können - was heute immer seltener der Fall ist) mit zu knapp bemessenen Zeiteinheiten vergolten. Was hier und da zu unzureichenden Reparaturen führt. 

 

Der Hersteller/Lieferant kann zB seine (Unternehmensregress)Anspruch an den Abnehmer (Händler) mit einer wirksamen AGB ausschließen, muss dafür aber gem. § 478 Absatz 4 BGB einen "gleichwertigen" Ausgleich schaffen, zB in einer pauschalierten Abwicklung der Ansprüche. Das passiert regelmässig. Wenn Du kein großer Händler oder Markt bist und das durch Mischkalkulation abfedern kannst, ist das idR schmerzhaft, wenn sich Mängel an Produkten häufen bevor der Hersteller einen grundsätzlichen Mangel einräumt. Beispiele dafür, dass Hersteller sich zieren gibt es genug?

 

Darüberhinaus musst Du als Händler ggü dem Kunden den schmalen Grad zwischen Kundenfreundlichkeit und der Tatsache beschreiten, dass der Hersteller uU dem Händler ggü nicht so kulant ist.

 

Wieso soll das "die Regel" sein? - Im Fotosektor bzw. zumindest bei Fuji m.W. nicht, denn Fuji-Kameras, die Du in der EU gekauft hast, kannst Du während der Garantiezeit im Schadensfall selbst ohne Händlermitarbeit nach Kleve schicken. Außerdem - wie Du schon sagst: kaum ein Händler kann eine Digicam reparieren.

 

Knebelvereinbarungen hinsichtlich Reparatur mit den Händlern mag es geben, jedoch meines Wissens im Fotosektor eher nicht. Die Händler können sich schließlich auch ohne weiteres von einer Marke trennen und diese aus dem Sortiment werfen. Das machen Fotohändler auch immer wieder mal, wenn sie mit einer Marke schlechte Erfahrungen mit zu vielen Reklamationsfällen machen.

 

 

Mir fällt es jedenfalls schwer das hier geschilderte mal eben schnell als eine unsachgemäße Nutzung abzutun.

 

Es wird nicht "mal eben schnell" abgetan. Aber das behauptete Szenario "Sonnenuntergang" erscheint nach aller Erfahrung sowie bei aller Betrachtung der Physik doch sehr unwahrscheinlich. Demgegenüber erscheint den meisten hier wohl das Szenario "aus Versehen... Tisch in der Sonne... ohne Deckel..." als das wahrscheinlichste.

Bei den vielen Gegenlichtbildern im Fotoforum hier hätten wir sonst haufenweise solche Meldungen.

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Gast Blickkontakt

 Aber das behauptete Szenario "Sonnenuntergang" erscheint nach aller Erfahrung sowie bei aller Betrachtung der Physik doch sehr unwahrscheinlich. Demgegenüber erscheint den meisten hier wohl das Szenario "aus Versehen... Tisch in der Sonne... ohne Deckel..." als das wahrscheinlichste.

Bei den vielen Gegenlichtbildern im Fotoforum hier hätten wir sonst haufenweise solche Meldungen.

 

Du kannst wohl nicht damit leben, dass Kameras kaputtgehen, weil der Hersteller was falsch gemacht hat.

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Du kannst wohl nicht damit leben, dass Kameras kaputtgehen, weil der Hersteller was falsch gemacht hat.

 

Doch, damit kann ich leben. Auch wenn meine X-T1 und X-T2 anstandslos funktionieren, sehe ich schon, dass es einige Leute gibt, die Pech mit ihren Kameras haben, und dass es einige notorische mehrfach auftretende Probleme gibt. S. "Auslöserdruckpunkt weg", Serienstreuung bei Objektiven u.v.m.

 

Wenn diverse Leute der Meinung sind, dass man eine Kamera minutenlang in Richtung der prallen Mittagssonne richten bzw. aus Versehen ohne Deckel in Sonnenrichtung liegenlassen dürfen soll, dann kann ich damit auch leben. Soll jeder machen wie er will. Trotzdem mache ich das nicht, und ich halte das auch weiterhin nicht für einen "bestimmungsgemäßen Gebrauch".

 

Aber vielleicht bringen ja Canon oder Nikon, wenn sie denn jemals eine spiegellose KB rausbringen, einen speziellen wassergekühlten temperaturunempfindlichen Sensor mit spezieller raumfahrterprobter Einfassung raus. Damit man das dann alles darf.

Sollen sie alles machen, kann ich auch mit leben.

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Gast Farbschlachterei

 

Wenn diverse Leute der Meinung sind, dass man eine Kamera minutenlang in Richtung der prallen Mittagssonne richten bzw. aus Versehen ohne Deckel in Sonnenrichtung liegenlassen dürfen soll, dann kann ich damit auch leben. Soll jeder machen wie er will. Trotzdem mache ich das nicht, und ich halte das auch weiterhin nicht für einen "bestimmungsgemäßen Gebrauch".

 

Aber vielleicht bringen ja Canon oder Nikon, wenn sie denn jemals eine spiegellose KB rausbringen, einen speziellen wassergekühlten temperaturunempfindlichen Sensor mit spezieller raumfahrterprobter Einfassung raus. Damit man das dann alles darf.

Sollen sie alles machen, kann ich auch mit leben.

 

Ich sehe zu 1) (immer noch) keine Veranlassung dem TE nicht zu vertrauen und ihm/ihr stattdessen das von Dir angenommene Verhalten zu unterstellen. 

 

Zu 2) in einer Zeit in der immer auflösungsstärkere Sensoren immer schneller ausgelesen werden müssen und Gehäuse auf immer engerem Raum Hardware beinhalten wollen, mag neben der Einstrahlung einer untergehenden Sonne auch die Umgebungstemperatur und die Betriebstemperatur der Kamera hinzukommen. 

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Gast Farbschlachterei

erscheint nach aller Erfahrung sowie bei aller Betrachtung der Physik doch sehr unwahrscheinlich. 

 

Nachdem wir ja die Faktenlagen von bierseligen Stammtischen Dank Deiner überwunden haben, kannst Du das sicherlich untermauern?

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Nachdem wir ja die Faktenlagen von bierseligen Stammtischen Dank Deiner überwunden haben, kannst Du das sicherlich untermauern?

Nimm einfach ein Objektiv, ein Blatt Papier oder Deine Hand, warte auf Sonne und dann schau einfach mal, was im Brennpunkt passiert.

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Gast Farbschlachterei

Nimm einfach ein Objektiv, ein Blatt Papier oder Deine Hand, warte auf Sonne und dann schau einfach mal, was im Brennpunkt passiert.

 

Dir fällt schon auf, dass der Versuchsaufbau nichts mit der Realität in einem Gehäuse zu tun hat?

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Dir fällt schon auf, dass der Versuchsaufbau nichts mit der Realität in einem Gehäuse zu tun hat?

Mir fällt auf, dass die Hitze, die da punktuell erzeugt wird, die Realität im Gehäuse durchaus tangieren könnte. Deswegen möchte ich den Versuch ja auch ohne die Realität eines angeflanschten Gehäuses vorschlagen.

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Gast Farbschlachterei

Mir fällt auf, dass die Hitze, die da punktuell erzeugt wird, die Realität im Gehäuse durchaus tangieren könnte. Deswegen möchte ich den Versuch ja auch ohne die Realität eines angeflanschten Gehäuses vorschlagen.

 

Vielleicht sollten wir zusammen Walzer tanzen. Und mir fällt auf, dass die Umstände eines geschlossenen Gehäuses mit eigener Wärmeentwicklung die Realität einer punktuell erzeugten Wärmestrahlung erheblich verstärken können. 

 

Ich sehe immer noch keinen Grund die Schilderung des TE als Zweckbehauptung bzw. Lüge zu bezeichnen. 

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Vielleicht sollten wir zusammen Walzer tanzen. Und mir fällt auf, dass die Umstände eines geschlossenen Gehäuses mit eigener Wärmeentwicklung die Realität einer punktuell erzeugten Wärmestrahlung erheblich verstärken können. 

 

Ich sehe immer noch keinen Grund die Schilderung des TE als Zweckbehauptung bzw. Lüge zu bezeichnen.

 

Ich sehe dazu auch keinen Grund. Habe ich auch hier nie behauptet.

 

Welche signifikante eigene Wärmeentwicklung soll das sein? Meine X-T1 erwärmt sich im relevanten Bereich nicht einmal, wenn ich ein Video drehe.

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Vielleicht sollten wir zusammen Walzer tanzen. Und mir fällt auf, dass die Umstände eines geschlossenen Gehäuses mit eigener Wärmeentwicklung die Realität einer punktuell erzeugten Wärmestrahlung erheblich verstärken können.

Dass während des Gebrauchs Wärme entsteht, die über das Gehäuse abgeführt werden muss, ist schon klar, aber weder in diesem Thread noch sonstwo habe ich von Schäden durch eine so verursachte Überhitzung gelesen. Hier war nur von Flecken die Rede, die durch eine lokale Erhitzung durch einfallendes Licht entstanden sein könnten, das durch das Objektiv in der Sensorebene gebündelt wird. Ob dies die Ursache ist, das ist nicht sicher, erscheint aber plausibel. Unter welchen Umständen so etwas passieren kann, ist nicht vollständig geklärt, aber typische Gegenlichtaufnahmen scheinen nicht dazu zu gehören. Eher kommen schon Situationen in Frage, in denen das Sonnenlicht längere Zeit einwirken kann – insbesondere wenn die Kamera irgendwo abgelegt wird, das Objektiv auf Unendlich fokussiert und nicht durch einen Objektivdeckel geschützt ist. Auch das ist aber nur eine plausible Vermutung. In allen geschilderten Fällen blieb die Kamera voll funktionsfähig und zeigte keine verschlechterte Bildqualität, war also nicht „kaputt“. Teil- oder Komplettausfälle von Digitalkameras durch Einwirkung von Sonnen- oder Laserlicht sind zwar seit vielen Jahren bekannt und gut dokumentiert, aber mir ist bislang kein Fall bekannt, in dem eine Fuji X-T2 oder eine andere Kamera mit dem gleichen Sensor davon betroffen gewesen wäre.

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Wenn diverse Leute der Meinung sind, dass man eine Kamera minutenlang in Richtung der prallen Mittagssonne richten bzw. aus Versehen ohne Deckel in Sonnenrichtung liegenlassen dürfen soll, dann kann ich damit auch leben. Soll jeder machen wie er will.

Geht's auch ohne Polemik?

Oder kannst du sicher belegen, wie viele Leute hier dieser Meinung sein sollen?

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Dass während des Gebrauchs Wärme entsteht, die über das Gehäuse abgeführt werden muss, ist schon klar, aber weder in diesem Thread noch sonstwo habe ich von Schäden durch eine so verursachte Überhitzung gelesen. Hier war nur von Flecken die Rede, die durch eine lokale Erhitzung durch einfallendes Licht entstanden sein könnten, das durch das Objektiv in der Sensorebene gebündelt wird. Ob dies die Ursache ist, das ist nicht sicher, erscheint aber plausibel.

Es ging bei der Argumentation auch nicht um Ursachen, sondern um begünstigende Begleitumstände. Wie beispielsweise eine höhere Umgebungstemperatur.

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Dir fällt schon auf, dass der Versuchsaufbau nichts mit der Realität in einem Gehäuse zu tun hat?

 

Nimm ein vorne kreisförmig offenes Metallgehäuse und ein Blatt schwarzes Papier und eine Linse. Es wird letztendlich dasselbe passieren. Allenfalls 1 min früher wegen der fehlenden Luftzirkulation, oder 1 min später wegen der Kühlung durch das Metall. Du kannst dann auch vorher das Gehäuse noch im Backofen bei 30°C etwas vorheizen, vielleicht brennt das Papier dann etwas schneller. Der Effekt wird der gleiche sein. Zwei oder drei Sekunden werden aber auch dann nicht ausreichen.

 

Klar werden neuere Kameras durch die hohe Performance wärmer, aber wenn sie zu warm werden schalten sie sowieso ab (Überhitzungsschutz).

Der gebündelte Lichtstrahl dürfte eine punktförmige Temperatur von mehreren Hundert °C erzeugen. Demgegenüber ändern +/- 20°C Umgebungstemperatur nichts am Ergebnis, allenfalls an der Zeit.

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Es ging bei der Argumentation auch nicht um Ursachen, sondern um begünstigende Begleitumstände. Wie beispielsweise eine höhere Umgebungstemperatur.

Die dürfte nur einen minimalen Einfluss haben. Abgesehen davon werden alle elektrischen Geräte im Betrieb wärmer; es wäre dann ein generelles Problem. Dass gebündeltes Sonnenlicht – von dem wir bereits wissen, dass es Schäden anrichten kann – noch irgendwelche besonderen Umstände bräuchte, um Schäden anzurichten, ist doch arg spekulativ. Oder haben wir früher, als Kinder, das Papier immer erst anwärmen müssen, bevor wir es mit einer Lupe in Brand setzten?

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