Michael.Josef Geschrieben 25. Februar 2020 Share #1  Geschrieben 25. Februar 2020 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo liebe User, habe vor 2 Wochen eine neue X pro 3 dura schwarz gekauft, bei der bis gestern alles in Ordnung war. Nun ist ohne physischen Einfluss ein Problem im Sucher aufgetreten, dass nicht mehr weg geht. Erst war es ein eingetrübtes Rechteck im optischen Sucher und ein wesentlich über belichteter elektronischer. Auch bei Bild und Menü Anzeige im Sucher viel zu hell. Mittlerweile geht auch kein Wechsel mehr zwischen den Suchern. Ich habe immer nur den optischen Sucher benutzt, alles kam weil ich einmalig auf den elektronischen gewechselt habe. Auch die Verkäufer im Fachgeschäft gehen nun von einem Defekt aus. Zurücksetzen etc hilft alles nichts. Ist sowas schonmal bei irgendwem aufgetreten? Oder hat was davon gehört. Würde sie nur ungern einschicken da ich sie für mein Studium brauche.  LG Michael Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen… Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 25. Februar 2020 Geschrieben 25. Februar 2020 Hallo Michael.Josef, schau mal hier Sucher Defekt bei neuer X pro 3 Dura . Dort wird jeder fĂĽndig!
Mowgli Geschrieben 25. Februar 2020 Share #2  Geschrieben 25. Februar 2020 Problem ist bekannt, dir wird nichts anderes übrig bleiben als die Kamera nach Kleve zur Reparatur zu schicken. Michael.Josef hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 25. Februar 2020 Share #3  Geschrieben 25. Februar 2020 vor 15 Minuten schrieb Mowgli: Problem ist bekannt, .... ...... und hier im Forum schon mehrfach erwähnt..... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kabelhaufen Geschrieben 25. Februar 2020 Share #4  Geschrieben 25. Februar 2020 Wenn Du sie dringend brauchst, gibt es für wenig Gebühr ein Erstzgerät für die Dauer der Reparatur. Mach ich immer, geht reibungslos. besser als dauerhaft ne kaputte Kamera... viel Erfolg Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael.Josef Geschrieben 25. Februar 2020 Autor Share #5  Geschrieben 25. Februar 2020 vor 18 Minuten schrieb kabelhaufen: Wenn Du sie dringend brauchst, gibt es für wenig Gebühr ein Erstzgerät für die Dauer der Reparatur. Mach ich immer, geht reibungslos. besser als dauerhaft ne kaputte Kamera... viel Erfolg Danke. Du meinst bei Fujifilm? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kabelhaufen Geschrieben 25. Februar 2020 Share #6 Â Geschrieben 25. Februar 2020 Yepp, kurz anrufen. Dann bekommst Du einen kostenfreien ups-auftrag und wenn vorhanden eine Leihkamera gleicher Bauart. Die GebĂĽhr ist eher eine BearbeitungsgebĂĽhr. Kamera geht sofort an Dich raus, wenn Deine dort ankommt. So bist Du fĂĽr ca. Zwei Tage ohne Kamera... Michael.Josef hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorschi2 Geschrieben 25. Februar 2020 Share #7  Geschrieben 25. Februar 2020 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hi Michael. Schau Mal hier schorschi Michael.Josef hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael.Josef Geschrieben 27. Februar 2020 Autor Share #8  Geschrieben 27. Februar 2020 Am 25.2.2020 um 13:42 schrieb Mowgli: Problem ist bekannt, dir wird nichts anderes übrig bleiben als die Kamera nach Kleve zur Reparatur zu schicken.  Danke hab jetzt mehr dazu gefunden. Macht es denn Sinn eine 2 Wochen alte Kamera gleich mal reparieren zu lassen oder soll ich sie einfach gegen eine neue tauschen? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mowgli Geschrieben 27. Februar 2020 Share #9  Geschrieben 27. Februar 2020 (bearbeitet) vor 40 Minuten schrieb Michael.Josef: Danke hab jetzt mehr dazu gefunden. Macht es denn Sinn eine 2 Wochen alte Kamera gleich mal reparieren zu lassen oder soll ich sie einfach gegen eine neue tauschen? Wenn dein Händler da mitspielt nur zu. Er ist schließlich nicht dazu verpflichtet das Gerät zu tauschen. Wenn du sie jedoch reparieren lässt, hast definitiv eine funktionierende. Die andere „neue“ könnte den selben Defekt haben. bearbeitet 27. Februar 2020 von Mowgli EchoKilo hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cockray Geschrieben 27. Februar 2020 Share #10  Geschrieben 27. Februar 2020 vor 9 Stunden schrieb Mowgli: Wenn dein Händler da mitspielt nur zu. Er ist schließlich nicht dazu verpflichtet das Gerät zu tauschen. Wenn du sie jedoch reparieren lässt, hast definitiv eine funktionierende. Die andere „neue“ könnte den selben Defekt haben. Hallo, da ich aktuell auch über einen Kauf einer X Pro 3 nachdenke war ich gerade auch hier im Forum unterwegs. Scheinbar betrifft das Problem ja doch die ein oder andere Kamera. Ich würde wohl von meinem Händler eine fehlerfreie einfordern, solange sie auf Lager ist und somit schnell verfügbar. Die Aussage er sei hierzu nicht verpflichtet kann ich so nicht ganz stehen lassen. Nach der gesetzlichen Gewährleistung steht dir das Recht zur Nacherfüllung zu. Du kannst hier entscheiden ob eine Neulieferung oder Reparatur erfolgen soll. Allerdings stimmt es schon das natürlich die Möglichkeit besteht das diese, wenn direkt aus der selben Charge, wieder den Fehler hat. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DRS Geschrieben 27. Februar 2020 Share #11  Geschrieben 27. Februar 2020 vor 12 Minuten schrieb Cockray: Nach der gesetzlichen Gewährleistung steht dir das Recht zur Nacherfüllung zu. Wenn du die die Kamera bei einem Händler vor Ort gekauft hast, dann steht dir dieses Recht nicht zu. Es obliegt dem Händler, wie er dir wieder zu einer intakten Kamera hilft. Er kann diese reparieren lassen oder die Kamera umtauschen oder aber dein Geld zurück. Wenn er dir natürlich ein Rückgaberecht eingeräumt hat sieht das schon anders aus, ebenso wenn die Kamera im versandhandel gekauft wurde. Ich hatte allerdings mit meinem Händler dahingehend noch nie ein Problem, auch wenn er nicht müsste, hat er mir immer geholfen. Mowgli hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cockray Geschrieben 27. Februar 2020 Share #12  Geschrieben 27. Februar 2020 vor 8 Minuten schrieb DRS: Wenn du die die Kamera bei einem Händler vor Ort gekauft hast, dann steht dir dieses Recht nicht zu. Das wäre so wenn es sich um das Widerrufsrecht handeln würde. Das steht einem in der Tat nur bei Fernabsatzverträgen zu. Die gesetzliche Gewährleistung allerdings gilt für jeglichen Kauf und kann nur von privaten Verkäufern ausgeschlossen werden. Ich denke allerdings auch das man sich einem vernünftigen Rahmen darüber schnell einig wird und keine Paragraphenreiterei betreiben muss. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DRS Geschrieben 27. Februar 2020 Share #13  Geschrieben 27. Februar 2020 vor 26 Minuten schrieb Cockray: Ich denke allerdings auch das man sich einem vernünftigen Rahmen darüber schnell einig wird und keine Paragraphenreiterei betreiben muss. Ich wollte nur damit sagen, dass dein Händler nicht verpflichtet ist die Kamera umzutauschen, sondern selbst entscheiden kann, wie er dir wieder eine intakte Kamera zur Verfügung stellt. Er hat das Recht auf Nachbesserung, wenn wie gesagt nichts anderes ausgemacht ist. Die gesetzliche Gewährleistung sagt nicht aus, dass du entscheiden kannst, ob du eine neue Kamera möchtest oder dein Geld oder eine Reparatur. Zufällig ist meine Freundin Anwältin und ich gehe davon aus, dass ich sie richtig verstanden habe. Vg m Wie gesagt gibt es viele Händler, die froh sind, daß wir bei ihnen kaufen und uns auch gerne entgegen kommen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cockray Geschrieben 27. Februar 2020 Share #14  Geschrieben 27. Februar 2020 Ich denke das artet etwas in OT aus, allerdings wirst du sie wohl falsch verstanden haben. Um es kurz zu machen ergibt sich das Ganze aus dem Gewährleistungsrecht : Eine hervorgehobene Bedeutung hat das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht. § 437 BGB enthält die Gewährleistungsrechte des Käufers. Es gilt zunächst der Vorrang der Nacherfüllung. Nach § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nur wenn der Verkäufer nicht nacherfüllen kann oder will, kann der Käufer zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Geld kann es im übrigen erst nach der erfolglosen zweiten z.B. Reparatur geben. Oder man einigt sich darauf. Ich lasse mich immer gerne eines besseren belehren aber seit Ende letzten Jahres wird sich daran nichts geändert haben. Dank einer großen Elektronikkette habe ich in dem Bereich ebenfalls Erfahrung sammeln dürfen Peter Lienau hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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