Steinzeitmensch Geschrieben 22. September 2014 Share #1 Geschrieben 22. September 2014 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Guten Morgen Forum, ich erzähle Dir eine kurze Geschichte über meine AKTUELLE Odyssee Am 22.08.2014 habe ich mir, nach langer Zeit, einen Wunsch erfüllt. Ich kaufte mir die X-T1 und das XF 4/10-24 mm R OIS. Ich habe es nicht wie ich es sonst mache, bei Amazon bestellt, sondern ich bin zum Händler gefahren, aus dem Glauben heraus, etwas eben für ansässige Händler in der Region zu tun. Der Händler ist von mir aus ca. 40 Kilometer weg. Preislich war es gleich. Ich kaufte also den Foto und bin 40 Kilometer wieder heimgefahren. Daheim machte ich ein Bild und sah Flecken auf dem Sensor. Keine grosse Sache, aber es waren komische Flecken. Da das schon am ersten Tag war, das Objektiv machte mir der Händler schon im Laden drauf, habe ich beim Händler angerufen und gesagt er soll das kurz anschauen und saubermachen. Ich fuhr also wieder die 40 Kilometer an den Ort, der Händler schaute sich den Foto an, machte den Sensor sauber und ich bin wieder heimgefahren. Daheim wieder das selbe. Die gleichen Flecken. Ich habe wieder angerufen und mich beschwert. Es hat geheissen, Du musst nochmal kommen. Also bin ich wieder zum Händler. Nach langem Hickhack beim saubermachen im Laden wurde festgestellt, dass diese Flecken kein Schmutz sind - der sich so wegmachen lässt. Es muss etwas im Sensor sein, der Foto müsse eingeschickt werden. "Wird nicht lange dauern, nächste Woche hast Du ihn wieder" - gut OK. Der Foto wurde eingeschickt. In der angekündigten Woche habe ich nachgerufen und es hat geheissen, der Foto wurde weitergeschickt nach England, weil er in Deutschland nicht repariert werden kann und es würde noch länger dauern. Ich hab dann gesagt warum der Händler mir den Foto nicht einfach austauscht, da wurde mir gesagt, hätte ich das Online beim ihm gekauft, hätte er ihn gleich getauscht - so geht das leider nicht. Vielen Dank, was bin ich so unendlich Dumm. Ich hätte das bei Amazon kaufen sollen, ich kaufe nie wieder etwas bei einem Händler. Ärger etc. Wut, gut aber was will man machen. Somit wartete ich auf die Rückgabe meines Fotos. Endlich kam ein Anruf, mein Foto ist wieder da. Ich bin also wieder die 40 Kilometer zum Händler gefahren, hab den Foto eingepackt und bin wieder heimgefahren. Rate mal?! Richtig, die Flecken waren nach wie vor da. Ich also wieder die 40 Kilomter zum Händler gefahren, ein Schreiben geschrieben mit dem Recht auf Wandlung und das ich vom Kaufvertrag zurücktreten will. Der Händler sagte, dies geht erst wenn der Foto nun nochmal eingeschickt wird, aber nächste Woche hast Du ihn wieder. Wir senden den Foto direkt an die Person XY bei Fuji, die schaut sich das direkt an und dann hast Du ihn nächste Woche wieder. So nun, es wurde nächste Woche also real letzte Woche. Nach Anruf von mir hat es geheissen, Person XY ist auf der Photokina und schaut sich das erst diese Woche an. Ich komme mir sehr verarscht vor. Am Wochenende kam noch ein Rundschreiben vom Händler mit Cashback auf die X-T1 von 100 Euro. Salz in die Wunden, wenn ich bedenke das ich den Foto bis jetzt nie direkt hatte, heute ist ja der 22.09.2014 - vor genau einem Monat hat diese Odyssee begonnen..... Ich könnte Kotzen, ich kann Dir, Euch gar nicht sagen wie sehr ich mich darüber aufrege. Vielleicht nicht über den Händler und auch nicht über Fuji, sondern über mich selber. Mal etwas getan zu haben, was ich sonst nicht mache. Etwas aus einem realen Laden kaufen.... Ich halte Euch auf Wunsch hier auf dem Laufenden. Anbei noch ein Bild mit den Flecken - ein etwas längerer links in der Mitte und die anderen 3 auf der rechten Seite. Viele Grüsse Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen… Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 22. September 2014 Geschrieben 22. September 2014 Hallo Steinzeitmensch, schau mal hier Unendliche Dummheit, Meine X-Odyssee, Sensorflecken X-T1 . Dort wird jeder fündig!
andreasj Geschrieben 22. September 2014 Share #2 Geschrieben 22. September 2014 Ich verstehe Deinen Ärger. Mache doch das nächste Mal Testbilder vor dem Geschäft und schaue sie Dir gleich vor Ort an. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steinzeitmensch Geschrieben 22. September 2014 Autor Share #3 Geschrieben 22. September 2014 Testbilder vor dem Kauf habe ich vor dem Geschäft gemacht, aber auf dem LCD der Kamera ist mir das nicht aufgefallen Ich bin gespannt wie es weitergeht. In der ganzen Zeit war auch noch mein Urlaub zu dem ich den Foto wollte, kann aktuell keine Shootings oder Fototouren planen - steht alles still. Weil die Lösung so einfach gewesen wäre, bei Onlinekauf - also Rückgabe und Neukauf oder einfach Austausch,.... da dran denken, raubt mir sogar nachts den Schlaf. Bin froh wenn das rum ist... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mehrdad Geschrieben 22. September 2014 Share #4 Geschrieben 22. September 2014 Na jetzt mach Dich mal nicht verrückt! Ist halt dumm gelaufen. Ich rate Dir jedoch für das nächste mal Dich direkt mit Fujifilm Kleeve in Verbindung zu setzen. Dann dauert es idR max 2 Wochen und manchmal haben sie ein paar mehr Optionen. Aber bitte bitte bitte: Schreib nicht mehr nur Foto, wenn Du Fotoapparat meinst. Das liest sich etwas......sagen wir seltsam. Ist Dir das Wort zu lang? Kamera ist fast genauso kurz wie Foto. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Enzio Geschrieben 22. September 2014 Share #5 Geschrieben 22. September 2014 Dir das Wort zu lang? Kamera ist fast genauso kurz wie Foto. zur Not könnte man auch noch "Cam" schreiben ... wäre dann sogar um eins kürzer ... @Steinzeitmensch: nicht zu viel Ärgern ... bringt ja nix ... wird sicher alles gut (auch wenn es natürlich ärgerlich ist) ... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
debArtCH Geschrieben 22. September 2014 Share #6 Geschrieben 22. September 2014 Meistens probiere ich es auch mit "freundlich nachfragen". Aber heute bin ich soweit, dass ich in einer solchen Situation im Dreieck springen und Ausrufen würde, wie ein Wald voll Affen! Das kann doch nicht sein, dass man derart veräppelt wird?!? Eine Riesenschweinerei! Ich denke, der Fuji-Direktkontakt hätte ev. wenigstens eine Ersatzkamera einbringen können. Zumindest waren sie bei mir beim Ladegerät der X100S dahingehend sehr flexibel. Wobei.. Ladegerät ist ja nicht gleich Cam.. ,-) Wenn sie dich weiter zum Narren halten, mach eine Szene! Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und dass es jetzt schnell gut kommt ,-) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steinzeitmensch Geschrieben 22. September 2014 Autor Share #7 Geschrieben 22. September 2014 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Danke euch, ja OK Kamera Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
slothro Geschrieben 22. September 2014 Share #8 Geschrieben 22. September 2014 Was Du erlebt hast, ist absolut ärgerlich. Rechtlich ist das schon richtig, dass die die Kamera hätten zurück nehmen müssen, wenn Du online bestellt hast, so aber auf nacherfüllung verwiesen wirst. Das heißt aber nicht, dass die es nicht auch so machen könnten. Wollten halt nicht, weil Sie Angst haben, ein "gebrauchtes Gerät" rumliegen zu haben. Offenbar haben die nach dem erstem Reparaturversuch die Bildqualität nicht mal überprüft. Insofern handelt es sich schon nicht um einen zweiten Reparaturversuch, die haben beim ersten mal schlicht geschlampt. Danach wäre ein Austausch mit einem einwandfreiem Gerät meiner Ansicht nach Pflicht gewesen. Wer seine Kunden so hängen läßt braucht sich nicht wundern, wenn er sie verliert. Ich meine ja, dass man da auch mal Ross und Reiter nennen kann, ist aber jedem seine Sache. Ich würde denen Stunk machen und wenigstens die jetzt gewährte Cashback Aktion aberverlangen für die Kosten der Fahrten. genaugenommen hätte der Laden nämlich die (jeweils geringsten) Transportkosten übernehmen müssen. Also vielleicht mal anrufen und den Geschäftsführer verlangen. Ärgerlich ist für mich besonders, dass man so die Kunden zu Amazon treibt. Wir werden uns noch wundern, was passiert, wenn Amazon sein angestrebtes Monopol hat, dann wird´s genaus Essig mit den Kundenrechten. Dass die nicht zimperlich sind, weiß man inzwischen zur Genüge. Also trotz der ärgerlichen Sache, es gibt noch andere Händler, auch welche die hier empfohlen werden. Vielleicht kann es ja das nächste Mal einer von denen sein. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ISO Geschrieben 22. September 2014 Share #9 Geschrieben 22. September 2014 Da verstehe ich den Händler nicht. *Kopfschüttel* Auch wenn er im Recht ist so sollte es doch auch in seinem Interesse sein, das der Käufer umgehend zufrieden gestellt wird in Form einer sofortigen Rücknahme bzw. eines Umtausches. Zumal hier eine umgehende Reklamation erfolgte und jegliches (Teil-)Verschulden auszuschließen war. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rainer-sw Geschrieben 22. September 2014 Share #10 Geschrieben 22. September 2014 Ich denke auch das hier der Händler eine sehr grosse Dummheit macht. Voraus, ich habe mit meinem ein ausgesprochen gutes Verhältnis, auch wenn er 105 km entfernt ist. Ich habe eine XT1 bei ihm gekauft, am nächsten Tag bemerkt das das hintere Einstellrad defekt ist. Wenn er nach dem Messetag noch eine gehabt hätte, hätten wir uns auf halbem Wege zwecks Austausch getroffen, so hat er mir eine Leihkamera von Fuji organisiert, ich habe meine kostenfrei zu Fuji versand und nach 8 Tagen repariert zurück erhalten. Es gibt also auch andere Händler, die froh sind wenn sie Kunden haben und diesen nicht als Störfaktor ansehen. Zu Deinem Fall, wende Dich an Fuji, beschwere Dich nett. Ich bin sicher sie helfen Dir gerne weiter. Gruß Rainer Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 22. September 2014 Share #11 Geschrieben 22. September 2014 Wenn sie dich weiter zum Narren halten, mach eine Szene! Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und dass es jetzt schnell gut kommt ,-) Das war ja jetzt die dritte Nacherfüllung - insofern: Beim nächsten Patzer gleich sofort die Reißleine ziehen... mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast chironer Geschrieben 22. September 2014 Share #12 Geschrieben 22. September 2014 ...Aber bitte bitte bitte: Schreib nicht mehr nur Foto, wenn Du Fotoapparat meinst. Das liest sich etwas... Mach dir nix draus. Fernseher heissen hier "der Fernseh", die Cola ist "ein Cola" ;-) Und, Kameras sind "der Foto". Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pitter Geschrieben 22. September 2014 Share #13 Geschrieben 22. September 2014 ...Rechtlich ist das schon richtig, dass die die Kamera hätten zurück nehmen müssen, wenn Du online bestellt hast, so aber auf nacherfüllung verwiesen wirst..... Nacherfüllung heißt doch, dass der Kunde die Übergabe einer mängelfreien Sache fordern kann. Insoweit gibt es doch keinen Unterschied zum Fernabsatz, er wollte ja nicht gleich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler verhält sich m.E. rechtlich nicht korrekt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
slothro Geschrieben 22. September 2014 Share #14 Geschrieben 22. September 2014 Nacherfüllung heißt doch, dass der Kunde die Übergabe einer mängelfreien Sache fordern kann. Insoweit gibt es doch keinen Unterschied zum Fernabsatz, er wollte ja nicht gleich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler verhält sich m.E. rechtlich nicht korrekt. Nein, Nacherfüllung heißt, dass dem Händler erstmal die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Mangel zu beheben. Also nicht Übergabe einer mangelfreien Sache, sondern mangelfreie Übergabe der (-selben) Sache. Der Unterschied zum Fernabsatz ist, dass man da die Möglichkeit hat, innerhalb von zwei Wochen (nach schriftlicher Aufklärung über dieses Recht) ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Es handelt sich also um zwei verschiedene Stiefel. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steinzeitmensch Geschrieben 22. September 2014 Autor Share #15 Geschrieben 22. September 2014 Bin ja auf den Rest der Woche gespannt, ob ich "die Kamera" wieder bekomme Wenn nein, wann kann man denn anmahnen? Ich habe ja keine Lust ggf. weitere Wochen darauf zu warten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
a3558968 Geschrieben 22. September 2014 Share #16 Geschrieben 22. September 2014 Hallo, ich habe deinen Bericht gelesen und bin erstaunt dass du noch immer so ruhig bist.Ich würde dem ein Einschreiben mit Rückschein sofort schreiben und eine angemessene Frist geben. (Hat er nicht gesagt in einer Woche hast du ihn wieder?) also würde ich ihm maximal eine 7-Tages frist geben.Evtl. auch schon einmal einen Rechtsanwalt um Beratung gebeten? Beratungsgespräche sind nicht sehr teuer. Auch wenn ein Anwalt einen Brief schickt, wird das nicht allzu teuer werden. Aber du hast etwas sicher in der Hand. Ich weis es klingt etwas übertrieben aber bei so einen Fall würde ich auch anders denken.Ich habe vor Jahren einmal von Computerbild Hilft gelesen, einfach solche Stellen anschreiben, um auch nur auf dieses Problem aufmerksam machen. Oder zumindest beim Händler androhen solche Schritte einzuleiten (mit Aussage: "wenn bis Donnerstag keine Kamera da ist werde ich ..."). Das hilft beim Händler zumindest Druck aufzubauen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
debArtCH Geschrieben 22. September 2014 Share #17 Geschrieben 22. September 2014 Genau so würde ich auch vorgehen. Eingeschriebener Brief, Frist setzen und dann Geld zurück verlangen, wenn sonst nichts geht. Hatte vor ein paar Jahren ein Problem mit einem neuen, nie funktionierenden Notebook. Bei meiner damaligen TCS Mitgliedschaft war ein Rechtschutz inklusive, der hat mir geholfen. Ev. hast du auch so was von ADAC oder DAS?? Nachfragen und auch Hilfe kostet dann nichts mehr ,-) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
slothro Geschrieben 22. September 2014 Share #18 Geschrieben 22. September 2014 Richtig, schriftlich Frist setzen, maximal 7 Tage, sonst Nacherfüllung ablehnen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pitter Geschrieben 23. September 2014 Share #19 Geschrieben 23. September 2014 Nein, Nacherfüllung heißt, dass dem Händler erstmal die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Mangel zu beheben. Also nicht Übergabe einer mangelfreien Sache, sondern mangelfreie Übergabe der (-selben) Sache. Der Unterschied zum Fernabsatz ist, dass man da die Möglichkeit hat, innerhalb von zwei Wochen (nach schriftlicher Aufklärung über dieses Recht) ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Es handelt sich also um zwei verschiedene Stiefel. Nein, wenn es um einen defekten Artikel geht ein Stiefel. Ich bin ja kein Jurist, aber der entsprechende § 439 im BGB liest sich doch recht eindeutig: "...(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. ... (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist....." Da steht eindeutig, der Käufer hat die Wahl, nicht der Verkäufer! Und ich kann nicht erkennen, inwiefern der Austausch gegen eine funktionierende Kamera mit unverhältnismässig hohen Kosten für den Verkäufer verbunden sein soll. (Der Gesetzgeber hat hier wohl eher an aufwendige Reparatuen gedacht, die der Verkäufer verweigern kann.) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ALPHA Geschrieben 23. September 2014 Share #20 Geschrieben 23. September 2014 Mann-o-Mann. Was ist das denn? Bevor man Rechtsrat erteilt, sollte man wissen, wer der Händler ist, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen ggf. Vertragsinhalt geworden sind und ob die Voraussetzungen für eine Fristsetzung (mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag) überhaupt vorliegen. Für den Steinzeitmenschen ist es zwar ärgerlich, aber ein Defekt kann durchaus einmal vorkommen. Deshalb gibt es die Nachbesserungsmöglichkeit - in der Realität hat sich der Händler meist ausbedungen, dass er und nicht der Kunde zwischen Reparatur und Lieferung einer neuen, (hoffentlich) mangelfreien Sache wählen kann. Es ist weiterhin ärgerlich, dass die Reparatur durch Fujifilm nicht gelungen ist. Auch das kann aber vorkommen - ist anderen auch schon passiert. Also gibt es einen weiteren Reparaturversuch. Wie gesagt: ärgerlich, aber so ist es nun einmal. Die Nachbesserung - so findet der Gesetzgeber - gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (§ 440 Satz2 BGB). P.S.: ich hoffe, der zweite Reparaturversuch hat Erfolg. Wenn nicht: dann sollte der Händler die Kamera zurücknehmen und eine neue liefern, die dann hoffentlich mangelfrei ist. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pitter Geschrieben 23. September 2014 Share #21 Geschrieben 23. September 2014 Mann-o-Mann. Was ist das denn? ....Deshalb gibt es die Nachbesserungsmöglichkeit - in der Realität hat sich der Händler meist ausbedungen, dass er und nicht der Kunde zwischen Reparatur und Lieferung einer neuen, (hoffentlich) mangelfreien Sache wählen kann..... Und du bist tatsächlich der Meinung, ein Händler könne durch AGB einfach so das Gesetz ausser kraft setzen? Da kann ich dann auch nur noch Mann-o-Mann von mir geben! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steinzeitmensch Geschrieben 24. September 2014 Autor Share #22 Geschrieben 24. September 2014 Gestern hab ich mit dem Händler telefoniert. Der Foto bzw. die Kamera ist nun wieder unterwegs zu ihm. Heute oder Morgen kann ich die X-T1 wieder abholen. Laut Fuji wurde irgendwas unter den Filtern am Sensor gereinigt oder der getauscht, Infrarotdings - keine Ahnung. Wenn ich hinfahre, mache ich gleich Bilder und nehmen auch mein Macbook mit hin, dann kann ich gleich die Bilder gross anschauen. Nicht das ich wieder fahre und daheim dann was weiss ich feststelle. Drückt mir die Daumen, das alles passt Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 24. September 2014 Share #23 Geschrieben 24. September 2014 Die Nachbesserung - so findet der Gesetzgeber - gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn keine Besonderheiten vorliegen (§ 440 Satz2 BGB). Nun ja, zwei erfolglose Versuche hat es ja gegeben. Dass der Händler den ersten Versuch selbst unternommen hat kann ja dem Kunden nicht angelastet werden. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
slothro Geschrieben 24. September 2014 Share #24 Geschrieben 24. September 2014 Also richtig dürfte sein, dass sich der Verkäufer in den AGB die Nacherfüllung gegenüber der Lieferung einer mangelfreien Sache dann ausbedingen kann, wenn das die Rechte des Käufers nicht beschneidet. Wichtiger ist aber, dass die Rechtsprechung die unverhältnismäßigen Kosten aus § 439 Abs. 3 BGB im Verhältnis zu der anderen Art der Nacherfüllung sieht, was faktisch auf ein Wahlrecht des Verküufers hinausläuft, wenn der sagt, dass wäre für ihn halt billiger. Ich persönlich würde von dem Händler auch erstmal die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ist halt immer die Frage, ob und wie sehr man darum streiten will, außergerichtlich. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jamimages Geschrieben 25. September 2014 Share #25 Geschrieben 25. September 2014 Sehe das so, dass nach mehreren erfolglosen Reparaturveruchen jedenfalls das Recht auf Wandlung besteht. Sehe auch Schdenersatz, wenn ein Händler den Kunden mehrmals längere Wegstrecken fahren lässt, um eine nicht korrekt erfolgte Reparatur feststellen zu müssen - der Schaden liegt auf der Hand und das Verschulden ist m.E. dadurch gegeben, dass der Händler die Qualitätskontrolle versäumt hat, bevor dem Kunden mitgeteilt wird, dass die Ware abholbereit ist. Passiert das ein mal, na ja, passiert das bei ein und derselben Reparatur mehrmals, wäre meien Toleranz zumindest aufs Äußerste ausgereizt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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