Udo aus Moabit Geschrieben 3. Februar 2015 Share #76 Geschrieben 3. Februar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Klar ist das Gesetz etwas unbestimmt und auch die Auslegung wird kaum mehr Sicherheit bringen. Zusammen mit der Stimmung im Lande wird es aber street in Deutschland auf absehbare Zeit sehr, sehr schwierig machen. Übrig bleibt dann 4:30 Uhr ohne Mudda, aber mit Model-Release http://www.bz-berlin.de/werbung-2/bvg-weil-wir-dich-lieben Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 3. Februar 2015 Geschrieben 3. Februar 2015 Hallo Udo aus Moabit, schau mal hier Street Fotografie versus Persönlichkeitsrechte . Dort wird jeder fündig!
Gast pilfi Geschrieben 3. Februar 2015 Share #77 Geschrieben 3. Februar 2015 Genau, es ist immer Auslegungssache. 99,9% der Passanten wissen von diesen Gesetzentwurf doch gar nichts...... wieso sollten die dann auch die Polizei anrufen..... @mainhattener Sei ganz ruhig, du kommst nicht (so schnell) ins Gefängnis und mit Mundschutz sieht doof aus Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #78 Geschrieben 3. Februar 2015 Genau, es ist immer Auslegungssache. 99,9% der Passanten wissen von diesen Gesetzentwurf doch gar nichts...... wieso sollten die dann auch die Polizei anrufen..... Ich fürchte, es gibt genug Querulanten, die nicht erst ins Gesetzbuch schauen, bevor sie die Polizei rufen. Und wenn es das nötige Gesetz dann tatsächlich gibt, tja … Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 3. Februar 2015 Share #79 Geschrieben 3. Februar 2015 ... ich versuche mich einfach in die Lage des Fotografierten zu versetzen ... Das finde ich ganz entscheidend, und so kommt es auch, das meine Fotos nach wie vor das "Wohnzimmer" nicht verlassen. Und wenn alle nach diesem Grundsatz handeln, dann würde die Anzahl gewisser "Streetbilder" hier bestimmt sehr zusammenschrumpfen, das denke ich jedenfalls für mich. Aber ich finde auch, das einzelne Fotos dem Thema des "dokumentarischen" gar nicht gerecht werden können, es bleibt für immer ein einzelnes Bild, ohne jeglichen Zusammenhang, ohne Geschichte, ohne Thema - bedeutungslos. Für mich wird dieser dokumentarische Gedanke erst mit Leben gefüllt, wenn ich eine Serie/Ausstellung/Bildband daraus machen könnte. Und wenn ich dafür eben diese bestimmten Bilder brauche, dann gehe ich an das Thema "Veröffentlichung" ganz anders heran, als wenn ich ein einzelnes Bild irgendwo im Netz abkippe. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udo aus Moabit Geschrieben 3. Februar 2015 Share #80 Geschrieben 3. Februar 2015 Aus den Worten "überwiegend berechtigte Interessen, namentlich der Kunst..." in Absatz 4 ergibt sich für mich keine Qualitätsdiskussion. Absatz 4 ist eine Ausnahmevorschrift, das berechtigte Interesse muss zudem überwiegend sein. Zwei große Hürden, die auch von anerkannten Künstlern in anerkannten Kunstprojekten schwierig zu überspringen sind... Da werden sich Amateure kaum auf Irrtümer berufen können. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udo aus Moabit Geschrieben 3. Februar 2015 Share #81 Geschrieben 3. Februar 2015 btw: die Hilflosigkeit führt zum Knipsverbot, die Eignung, dem Ansehen zu schaden, führt zum Veröffentlichungsverbot, da gibt's einen Unterschied. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 3. Februar 2015 Share #82 Geschrieben 3. Februar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Aus den Worten "überwiegend berechtigte Interessen, namentlich der Kunst..." in Absatz 4 ergibt sich für mich keine Qualitätsdiskussion. Absatz 4 ist eine Ausnahmevorschrift, das berechtigte Interesse muss zudem überwiegend sein. Zwei große Hürden, die auch von anerkannten Künstlern in anerkannten Kunstprojekten schwierig zu überspringen sind... Da werden sich Amateure kaum auf Irrtümer berufen können. Sehe ich auch so, technische Qualitäten spielen keinerlei Rolle. Aber eben diese gewissen "Hürden" sind eben entscheidend und auch wichtig für den Entschluß etwas zu veröffentlichen oder lieber nicht; und die lassen sich viel leichter nehmen, wenn ein Bild im Kontext eines Bildbandes, oder einer Ausstellung steht, also dann auch einen künstlerischen/dokumentarischen Wert hat, als wenn ein Bild allein da steht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolf Geschrieben 3. Februar 2015 Share #83 Geschrieben 3. Februar 2015 Aus den Worten "überwiegend berechtigte Interessen, namentlich der Kunst..." in Absatz 4 ergibt sich für mich keine Qualitätsdiskussion. Absatz 4 ist eine Ausnahmevorschrift, das berechtigte Interesse muss zudem überwiegend sein. Zwei große Hürden, die auch von anerkannten Künstlern in anerkannten Kunstprojekten schwierig zu überspringen sind... Da werden sich Amateure kaum auf Irrtümer berufen können. na da bin ich aber froh dass mir mein ausweisdokument, das schon mal zubilligt... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benedix Geschrieben 3. Februar 2015 Share #84 Geschrieben 3. Februar 2015 Für mich ist Streetfotografie nichts anderes als Schlüsselloch Guckerei! Da werden alte fette Weiber gezeigt oder verwahrloste Säufer in der Gosse. Je annormaler die Situation, desto lauter die Brüller beim Betrachten. Dazu braucht der Knipser nicht mal großes Können, solange nur das Ergebnis stimmt. Und komme mir keiner mit Henry Cartier Bresson, auch der hat sich in entsprechender Absicht in den Schlachthöfen und Großmärkten herum getrieben, um in unbemerkten Augenblicken seine ahnungslosen Opfer abzulichten und damit bloszustellen. Nur möchte ich den Fotografen mal hören, wenn man ihn gerade beim Nasebohren oder in anderen peinlichen Situationen ablichtet. Für mich gilt immer: "Was du nicht willst das man dir tu, das füg' auch keinem andern zu! Unnötig zu sagen wo ich bei diesem Thema stehe. Gruß Bendix Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolf Geschrieben 3. Februar 2015 Share #85 Geschrieben 3. Februar 2015 Für mich ist Streetfotografie nichts anderes als Schlüsselloch Guckerei!Unnötig zu sagen wo ich bei diesem Thema stehe. ...ok - is unnötig! (aber war es wohl doch...) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 3. Februar 2015 Share #86 Geschrieben 3. Februar 2015 Wg Blabla selbst zensiert. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 3. Februar 2015 Share #87 Geschrieben 3. Februar 2015 Wg Blabla selbst zensiert. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mainhattaner Geschrieben 3. Februar 2015 Share #88 Geschrieben 3. Februar 2015 Für mich ist Streetfotografie nichts anderes als Schlüsselloch Guckerei! Und komme mir keiner mit Henry Cartier Bresson, auch der hat sich in entsprechender Absicht in den Schlachthöfen und Großmärkten herum getrieben, um in unbemerkten Augenblicken seine ahnungslosen Opfer abzulichten und damit bloszustellen. Wir brauchen mehr mutige Männer wie dich! Endlich mal jemand, der sagt, dass HCB nur ein fieser Spanner und menschenverachtender Voyeur war... Sorry, finde ich völlig GAGA. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #89 Geschrieben 3. Februar 2015 Nur möchte ich den Fotografen mal hören, wenn man ihn gerade beim Nasebohren oder in anderen peinlichen Situationen ablichtet. Für mich gilt immer: "Was du nicht willst das man dir tu, das füg' auch keinem andern zu! Unnötig zu sagen wo ich bei diesem Thema stehe. Das ist doch gar nicht das Thema, denn auch hier würde der Schutzbedarf doch völlig ausreichend durch die zu unterbleibende Veröffentlichung abgedeckt. Aber nochmal: Das Anfertigen selbst ist hier schon für eine Strafanzeige ausreichend und ggfs. sogar für Haftstrafen gut. Und hier muss man sich doch einfach fragen, inwiefern solche Gesetze nicht auch missbraucht werden können. Es hilft doch nix, sich mit Leuten identifizieren zu können die einfach nur nicht gerne fotografiert werden, wenn es im Gegenzug für den Fotografen um zwei Jahre seines Lebens gehen kann. Der hat vielleicht den "Hilflosen" bei seiner Architekturfotografie gar nicht gesehen und wandert schlimmstenfalls deswegen ein. Ist vorbestraft, das Leben quasi verpfuscht. Identifiziere dich doch mal mit dem und sag mir, ob da noch alle Verhältnismäßigkeiten gewahrt sind. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 3. Februar 2015 Share #90 Geschrieben 3. Februar 2015 (…) Ich hatte irgendwie das Gefühl, dass Du mir widersprechen wolltest. … du hast deine Meinung und ich meine zu dem Thema, da gibt es also nichts zu widersprechen. Außerdem finde ich es gerade sehr angenehm, trotz unterschiedlicher Standpunkte, hier einer friedlichen und weitestgehend entspannten Diskussion beizuwohnen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 3. Februar 2015 Share #91 Geschrieben 3. Februar 2015 ... Aber nochmal: Das Anfertigen selbst ist hier schon für eine Strafanzeige ausreichend und ggf. sogar für Haftstrafen gut ... Welcher Stelle entnimmst Du diesen Teil? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #92 Geschrieben 3. Februar 2015 Ich verstehe das so: Für eine Strafbarkeit muss die "Hilflosigkeit" zur Schau gestellt und dadurch der "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzt werden. Habe hier noch kein Foto gesehen, das diese Voraussetzung erfüllen dürfte. Gemeint sind hier Aufnahmen von Unfallopfern oder Opfern von Gewalttaten (den Auslöser drücken (und die Täter dadurch motivieren) anstatt Hilfe leisten!). Jetzt kommen wir schon weg vom Auslöser drücken und hin zum "posten" einer Bildaufnahme. Die muss geeignet sein, dem "Ansehen" erheblich "zu schaden". Gemeint sein dürfte hier die Aufnahme einer Person in Ausnahmesituationen (kotzend nach einer Party, Sex auf dem Parkplatz etc.,) oder der Paparazzi, der den Ehebruch einer Person öffentlich macht. Habe hier noch kein Foto gesehen, das das Ansehen einer Person erheblich schaden dürfte. Bleiben noch die Bildchen für Pädophile. Fazit: wenn Jemand (1) Fotos macht anstatt zu helfen (2) Fotos einer Situation verbreitet, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden (3) Fotos für Pädophile macht - dann ist eine Bestrafung doch O.K. Der Straßenfotograf ist hiervon nicht betroffen; jedenfalls wenn er einen Funken Ethik in sich hat. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mainhattaner Geschrieben 3. Februar 2015 Share #93 Geschrieben 3. Februar 2015 Für eine Strafbarkeit muss die "Hilflosigkeit" zur Schau gestellt und dadurch der "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzt werden. Du bist doch Jurist, Carlos, und hast die Sache mal ins rechte Licht gerückt. Vielen Dank. Also ist das bloße Anfertigen einer Aufnahme - schon das "Draufhalten" - nur strafbewehrt, wenn es den o.g. Tatbestand erfüllt. Niemand muss demzufolge Angst haben auf der Straße seine Kamera zu zücken. Damit werden sich die apokalyptischen Visionen der hier aktiven Universalgelehrten wohl in Luft auflösen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #94 Geschrieben 3. Februar 2015 Für mich ist Streetfotografie nichts anderes als Schlüsselloch Guckerei! Na ja, eigentlich ist sie das Gegenteil davon. „Schlüssellochguckerei“ impliziert, dass man in einem geschützten Bereich, etwa der Wohnung, spioniert. Streetfotografie dagegen ist Fotografie von Menschen in der Öffentlichkeit. Nun macht es natürlich einen Unterschied, ob jemand nasepopelnd durch die Fußgängerzone schlendert und dabei fotografiert wird (Pech gehabt, würde ich dann sagen), als Obdachloser am Straßenrand „Platte macht“ und dort schlafend angetroffen wird (der Obdachlose hat sich den Platz zwar ausgesucht und schätzt vielleicht auch den relativen Schutz der Öffentlichkeit, würde aber vermutlich den geschützten Bereich einer eigenen Wohnung vorziehen, wenn er die Wahl hätte) oder ein bewusstloses Unfallopfer blutend neben seinem Auto liegt (hier hat sich derjenige offensichtlich nicht dafür entschieden, sich so der Öffentlichkeit zu präsentieren). Ich würde hier zu größtmöglicher Zurückhaltung raten und ich selbst würde ohnehin im Zweifelsfall eher nicht zur Kamera greifen, aber mir ist auch nicht wohl bei der Vorstellung, dass Gerichte darüber entscheiden sollen, ob ein Foto Kunst oder eine Straftat ist. Zumal es in diesem Zusammenhang doch wichtigere Tatbestände gibt, nämlich gegebenenfalls unterlassene Hilfeleistung oder die Behinderung von Rettungsmaßnahmen. Wenn Boulevardzeitungen die Bilder von Unfall- oder Verbrechensopfern abdrucken, die ihnen „Leserreporter“ liefern, dann folgt dem, wenn hoch kommt, eine folgenlose Rüge des Presserates, und ebenso, wenn diese Zeitungen Facebook-Profilfotos von Opfern (oder Leuten, die zufällig genauso oder so ähnlich heißen) klauen und ungefragt abdrucken – da könnte der Gesetzgeber ja vielleicht mal an den Stellschrauben des Strafrechts drehen. Aber ob nun irgendjemandem geholfen ist, wenn künftig jemand, der im falschen Moment auf den Auslöser drückt, dann schneller, als er sich versieht, vorbestraft ist? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #95 Geschrieben 3. Februar 2015 Du bist doch Jurist, Carlos, und hast die Sache mal ins rechte Licht gerückt. Vielen Dank. Also ist das bloße Anfertigen einer Aufnahme - schon das "Draufhalten" - nur strafbewehrt, wenn es den o.g. Tatbestand erfüllt. Niemand muss demzufolge Angst haben auf der Straße seine Kamera zu zücken. Damit werden sich die apokalyptischen Visionen der hier aktiven Universalgelehrten wohl in Luft auflösen. ... es kommt darauf an. Wenn gerade die Dorfjugend den Jungen des Lehrers vermöbelt und Du Dich daneben stellst um den aus der Nase blutenden Jungen zu fotografieren, dann wird es eng! Übrigens: bin hier als Privatperson. Strafverteidiger bin ich auch nicht! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #96 Geschrieben 3. Februar 2015 Jetzt kommen wir schon weg vom Auslöser drücken und hin zum "posten" einer Bildaufnahme. Die muss geeignet sein, dem "Ansehen" erheblich "zu schaden". Gemeint sein dürfte hier die Aufnahme einer Person in Ausnahmesituationen (kotzend nach einer Party, Sex auf dem Parkplatz etc.,) oder der Paparazzi, der den Ehebruch einer Person öffentlich macht. Habe hier noch kein Foto gesehen, das das Ansehen einer Person erheblich schaden dürfte. Hier vielleicht nicht, aber nehmen wir beispielsweise das durchaus seriöse und immer wieder mal preisgekrönte SZ Magazin, das vor ein paar Jahren einen Beitrag des Titels „Da legst di nieder! Die schönsten Bierleichen vom Oktoberfest 2008“ brachte. Da waren zwar längst nicht alle Opfer leicht identifizierbar, manche aber wohl schon; zudem sparten die Bildunterschriften nicht mit Hohn und Spott. Darf man oder darf man nicht? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 3. Februar 2015 Share #97 Geschrieben 3. Februar 2015 Welcher Stelle entnimmst Du diesen Teil? Ich glaub, ich zitiere mich mal selbst und antworte mir auch mal selbst, muß auch mal gehen Hier wird der Teil "einer dritten Person zugänglich gemacht" irgendwie unterschlagen, oder? Ich kann in dem Text nichts erkennen, das lediglich das fotografieren (im öffentlichen Raum) strafbar sein soll, oder gar schon der Finger am Auslöser ..?! Für meine Bildkiste im Wohnzimmer kann ich immer noch alles mögliche machen, oder sitzen da "dritte" von denen ich nichts weiß? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 3. Februar 2015 Share #98 Geschrieben 3. Februar 2015 (…) oder sitzen da "dritte" von denen ich nichts weiß? … vermutlich ja, aber die dürfen sich dann ehh von Dienstwegen alle Inhalte anschauen ;-) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #99 Geschrieben 3. Februar 2015 Hier vielleicht nicht, aber nehmen wir beispielsweise das durchaus seriöse und immer wieder mal preisgekrönte SZ Magazin, das vor ein paar Jahren einen Beitrag des Titels „Da legst di nieder! Die schönsten Bierleichen vom Oktoberfest 2008“ brachte. Da waren zwar längst nicht alle Opfer leicht identifizierbar, manche aber wohl schon; zudem sparten die Bildunterschriften nicht mit Hohn und Spott. Darf man oder darf man nicht? Da kommt dann der letzte Absatz ins Spiel: "Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Ob das "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" ist? Vielleicht. Da wird dann das Grundrecht der Pressefreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht abgewogen. Wer sich besoffen in die Öffentlichkeit legt, stellt sich ja auch selbst zur Schau. Auf dem Oktoberfest muss er vielleicht auch eher damit rechnen. Gemeint sein dürften hier eher die Teenager-Sünden: unvorteilhafte Partybilder, die unkontrolliert auf Facebook verbreitet werden und von späteren Arbeitgebern eingesehen werden. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #100 Geschrieben 3. Februar 2015 Welcher Stelle entnimmst Du diesen Teil? Hier mal der Gesetzestext im Wortlaut, damit sich jeder mal ein Bild machen kann. "§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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