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Street Fotografie versus Persönlichkeitsrechte


Nibiri

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..... wurde sofort die Polizei gerufen, die innerhalb weniger Minuten da war. ....

 

O.T.:

Ich wette, dass es erheblich länger gedauert hätte, wenn man der Polizei z. B. gesagt hätte, es würden sich zwei rivalisierende Banden gegenseitig vermöbeln, oder sowas Ähnliches! :D

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Ich denke bei diesem neuen Gesetzt wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde, sprich es gibt einen Auslegungsrahmen, der sich an einer praxisnahen Regelung orientiert.

So viel Vertrauen habe ich nicht. „Justiz“ und „praxisnah“ sind ja Begriffe, die man nicht unwillkürlich in einen Zusammenhang bringt.

 

Es kann weder im Sinne des Gesetzgebers, noch im Sinne der Strafverfolgungsbehörden sein fotografierende Menschen auf deutschen Straßen zu sanktionieren. Wer soll das bitte durchführen? Denkt doch einmal an Bagatellverkehrsunfälle, da kommt die Polizei nicht einmal mehr.

Hier geht es aber um strafbare Handlungen, nicht um Bagatellunfälle. Und wenn ich mich in einen Polizisten versetze, würde ich lieber einen harmlosen Fotografen festnehmen als mich mit einem Hooligan, Drogenhändler oder Räuber anzulegen.

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Aleksy schrieb am 03 Feb 2015 - 11:57:snapback.png

Wetten nicht?  ;) Wie soll das in der Praxis aussehen?

 

Jemand sieht Dich fotografieren und ruft die Polizei; die schaut sich Deine Aufnahmen an und schon bist Du dran. Das kann ganz schnell gehen.

 

Das war nicht ganz ernst gemeint. Berühren ist ja nicht auslösen. Wie im echten leben. Ausserdem kann ich immer beweisen, das kein Film drinnen ist. Nicht die technische Umsetzung des Auslösens ist relevant, kann ja auch via App Kamera an der Brust hängend auslösen. Oder darf man dann irgendwann nicht mehr die Kamera schussbereit mit sich führen und die SD-Karte und Akku getrennt im Kofferraum mit sich führen?

Leute! In den ganzen Diskussionen geht's doch um etwas anderes, ich kann mich da nur wiederholen: Es sind einfach zu viele "Fotografen" unterwegs die Menschen bei ihren nichtssagenden Alltagstätigkeiten nichtssagend mit ihren Kameras nötigen. Das nervt einfach. Und wenn es immer mehr werden muss Merkel halt irgendwas machen. Sind wir doch mal ehrlich und geben zu, dass die wenigsten hier Bessons, Parrs – und wie sie alle heißen – sind!

bearbeitet von Aleksy
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Gast mainhattaner

So viel Vertrauen habe ich nicht. „Justiz“ und „praxisnah“ sind ja Begriffe, die man nicht unwillkürlich in einen Zusammenhang bringt.

 

 

Hier geht es aber um strafbare Handlungen, nicht um Bagatellunfälle. Und wenn ich mich in einen Polizisten versetze, würde ich lieber einen harmlosen Fotografen festnehmen als mich mit einem Hooligan, Drogenhändler oder Räuber anzulegen.

Ich stelle mir gerade vor, wie ein Streifenpolizist z.B. am Frankfurter Römer in der Hauptsaison diese "strafbaren Handlungen" verfolgt: Er nimmt erst mal etwa 800 Leute vorläufig fest, die - bestätigt durch Zeugenaussagen - gerade "on Street" den Auslöser gedrückt und somit gegen einen Strafrechtsparagraphen verstoßen haben. Echt, "mjh", du bist ein lustiger Kerl... :D

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Das war nicht ganz ernst gemeint. Berühren ist ja nicht auslösen. Wie im echten leben. Ausserdem kann ich immer beweisen, das kein Film drinnen ist. Nicht die technische Umsetzung des Auslösens ist relevant, kann ja auch via App Kamera an der Brust hängend auslösen.

Den „Druck auf den Auslöser“ ist natürlich symbolisch zu verstehen. Es geht hier um den Unterschied zwischen dem Akt des Fotografierens (dafür steht der „Druck auf den Auslöser“) und einer Veröffentlichung des so entstandenen Bildes. Nach der jüngsten Novellierung kann schon der Akt des Fotografierens strafbar sein, auch wenn man nicht beabsichtigt, das Foto zu veröffentlichen. Und wenn es darum geht, den Akt des Fotografierens zu beweisen, so wird im Zweifelsfall die Existenz der Bilddatei auf der Speicherkarte ausreichen. Es kommt in der Tat nicht auf die technische Umsetzung an, also ob man auf den Auslöser gedrückt oder die Aufnahme auf andere Weise initiiert hat.

 

Leute! In den ganzen Diskussionen geht's doch um etwas anderes, ich kann mich da nur wiederholen: Es sind einfach zu viele "Fotografen" unterwegs die Menschen bei ihren nichtssagenden Alltagstätigkeiten nichtssagend mit ihren Kameras nötigen. Das nervt einfach.

Das wäre eine potentiell gefährliche Fehleinschätzung. Man sieht ein Gesetz, erkennt, dass damit Taten bestraft werden können, die man selbst gerne bestraft sähe, und stimmt ihm daher zu. Die Frage, die man sich stellen muss, ist aber: Was sonst kann nach diesem Gesetz bestraft werden? Fallen darunter vielleicht auch Handlungen, die ich auf keinen Fall bestraft sehen möchte? Und diese Gefahr besteht, denn nichts im Gesetzestext schränkt die Anwendbarkeit auf solche Fälle ein, in den fast jeder der Ahndung zustimmen würde.

 

Und davon abgesehen: Möchte ich wirklich Leuten bis zu zwei Jahren Gefängnis androhen, nur weil sie nerven?

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Ich stelle mir gerade vor, wie ein Streifenpolizist z.B. am Frankfurter Römer in der Hauptsaison diese "strafbaren Handlungen" verfolgt: Er nimmt erst mal etwa 800 Leute vorläufig fest, die - bestätigt durch Zeugenaussagen - gerade "on Street" den Auslöser gedrückt und somit gegen einen Strafrechtsparagraphen verstoßen haben. Echt, "mjh", du bist ein lustiger Kerl... :D

Wer redet von 800 Fotografen? Ein Bürger fühlt sich gestört und ruft die Polizei; den Fotografen, von dem er sich gestört fühlt, den erwischt es dann. Zwar könnte man Fotografen reihenweise hopsnehmen, so wie man Falschparken reihenweise ein Knöllchen verpasst, aber das wäre natürlich zu aufwendig. Aber soll ich mich deshalb in Sicherheit wiegen? Wenn ich schwarzfahren würde, würde ich auch fast nie erwischt, weil eben nicht in jeder Bahn und jedem Bus ein Kontrolleur mitfährt. Die tatsächlich durchgeführten Kontrollen reichen dennoch aus, die Mehrheit der ÖPNV-Nutzer zum Kauf einer Fahrkarte zu veranlassen.

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Ich knipse ja auch gern mal auf der Strasse, am liebsten in Hochhaussiedlungen - warum auch immer...

Aber stellt Euch mal vor, ihr befindet euch auf irgendeinem öffentlichen Platz und ein "Fotograf" macht Bilder vom näheren Umfeld. Was das für ein Knipser ist wisst ihr als "Opfer" ja nicht. Tage später klingelt die Polizei an der Türe und der Postbote wirft gerade die Kündigung vom Arbeitgeber ein. Warum? Der "Fotograf" hat das Bild in Facebook veröffentlicht, mit dem Titel: Ich mit meinen guten Freunden am sowieso Platz. Zufällig wart ihr da auch mit drauf, und der Knipser ist ein stattbekannter Rechtsradikaler der nur Bambule und Randale macht und ein paar Tage davor einen jüdischen Friedhof zerstört hat. Die Polizei hat darauf sein "Umfeld" beleuchtet...Tscha, da muss man sich erstmal rauswurschteln! Ich gebe zu, das Szenario ist etwas blumig beschrieben, aber ich denke das ist wovor die Leute Angst haben.

In der Realität gibts aber tatsächlich Beispiele: Eine Bekannte von mir hat sich zb als "Werbemodel" für ein Datingportal wiedergefunden - toll oder? Wenn die einen mit Kamera auch nur in ihre ungefähre Nähe zielen sieht, dreht die ziemlich am Rad!

Man muss eben auch mal beide Seiten sehen, im Normalfall habe ich überhaupt keine Probleme, die Bilder die ich mit erkennbaren Personen mache, bleiben halt einfach auch bei mir und nicht irgendwo im Netz...

Gruß, Hubert

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Hier mal der Gesetzestext im Wortlaut, damit sich jeder mal ein Bild machen kann.

 

"§ 201a StGB

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Von einer anderen Person , die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden."

 

Für die Streetfotografie ist da der Abs. 2 von Interesse. Abs 4 regelt die Ausnahmen.

Wie das nun im Einzelfall ausgelegt wird obliegt dann den Gerichten. Da bleibt m.E. nach die Entwicklung abzuwarten.
 

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Gast mainhattaner

Wer redet von 800 Fotografen? Ein Bürger fühlt sich gestört und ruft die Polizei; den Fotografen, von dem er sich gestört fühlt, den erwischt es dann. Zwar könnte man Fotografen reihenweise hopsnehmen, so wie man Falschparken reihenweise ein Knöllchen verpasst, aber das wäre natürlich zu aufwendig. Aber soll ich mich deshalb in Sicherheit wiegen? Wenn ich schwarzfahren würde, würde ich auch fast nie erwischt, weil eben nicht in jeder Bahn und jedem Bus ein Kontrolleur mitfährt. Die tatsächlich durchgeführten Kontrollen reichen dennoch aus, die Mehrheit der ÖPNV-Nutzer zum Kauf einer Fahrkarte zu veranlassen.

Das Leben ist echt lebensgefährlich  :D Und in Deutschland fühlt sich immer irgend ein Spießbürger von irgendwas gestört: Von Kindergeschrei, Biergartenlärm nach 22:00, Hundescheiße, Asylantenheimen und neuerdings auch potentiell kriminellen Amateurknipsern.

bearbeitet von mainhattaner
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(…) Nach der jüngsten Novellierung kann schon der Akt des Fotografierens strafbar sein,  (…)

 

Und davon abgesehen: Möchte ich wirklich Leuten bis zu zwei Jahren Gefängnis androhen, nur weil sie nerven?

 

… aber auch eben nur den strafbaren Tatbestand betreffende Motive.

 

… nein, muss ja auch nicht.

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Ich gebe zu, das Szenario ist etwas blumig beschrieben, aber ich denke das ist wovor die Leute Angst haben.

Sie haben vielleicht Angst, aber wenn sie daher die Gesetzesänderung befürworten, dann haben sie nicht begriffen, worum es geht. Nämlich darum, dass jetzt schon der Akt des Fotografierens potentiell strafbar ist, und nicht erst die Veröffentlichung des Fotos. Dein Szenario setzt ja voraus, dass das Bild veröffentlicht wird, denn ohne Veröffentlichung könnte die Aufnahme nicht die beschriebenen Konsequenzen haben.

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Das war nicht ganz ernst gemeint. Berühren ist ja nicht auslösen. Wie im echten leben. Ausserdem kann ich immer beweisen, das kein Film drinnen ist. Nicht die technische Umsetzung des Auslösens ist relevant, kann ja auch via App Kamera an der Brust hängend auslösen. Oder darf man dann irgendwann nicht mehr die Kamera schussbereit mit sich führen und die SD-Karte und Akku getrennt im Kofferraum mit sich führen?

Leute! In den ganzen Diskussionen geht's doch um etwas anderes, ich kann mich da nur wiederholen: Es sind einfach zu viele "Fotografen" unterwegs die Menschen bei ihren nichtssagenden Alltagstätigkeiten nichtssagend mit ihren Kameras nötigen. Das nervt einfach. Und wenn es immer mehr werden muss Merkel halt irgendwas machen. Sind wir doch mal ehrlich und geben zu, dass die wenigsten hier Bessons, Parrs – und wie sie alle heißen – sind!

Schau dir doch nur mal den Streetfoto Thread hier an......dann weist du doch Bescheid.

Es gibt viele gute Bilder.......aber das meiste ist....Sorry,......SCHROTT......

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… aber auch eben nur den strafbaren Tatbestand betreffende Motive.

Und der reicht aus, berühmte Fotografen ins Gefängnis zu bringen.

 

… nein, muss ja auch nicht.

Du hattest allerdings geschrieben, „Merkel“ musste ein Gesetz machen, weil so viele Fotografen nerven. Und dieses Gesetz droht nun mal bis zu zwei Jahre Gefängnis an.

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aber das meiste ist....Sorry,......SCHROTT......

Und dennoch: Für schrottige Bilder sollte niemand ins Gefängnis gehen müssen. So nach dem Motto: OK, da hat jemand einen schlafenden Obdachlosen fotografiert, aber was für eine tolle Komposition, Licht und Schatten etc. – der geht straffrei aus. Aber der Stümper, der ihm nacheifert, der hat die Gefängniszelle verdient?

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Gast mainhattaner

Wir sollten besser ohne die Knipse rausgehen - die "Gefängniszelle" wartet schon auf uns. Und wenn wir schon auf die Straße gehen, bitte nur mit Mundschutz, man könnte sich mit Grippe anstecken.

bearbeitet von mainhattaner
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Die "Geschichte", die zu diesem Gesetzeswortlaut führte, ist leider eine sich immer wieder gerne wiederholende. Am Anfang stehen durchaus hehre Absichten, die dann - bewusst oder unbewusst - dazu führen, dass in der Abstraktion weitaus mehr erfasst wird als ursprünglich diskutiert wurde. Im Ergebnis ist es gleichgültig, denn es bleibt immer die Beschneidung bürgerlicher Freiheiten.

bearbeitet von ALPHA
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Und dennoch: Für schrottige Bilder sollte niemand ins Gefängnis gehen müssen. So nach dem Motto: OK, da hat jemand einen schlafenden Obdachlosen fotografiert, aber was für eine tolle Komposition, Licht und Schatten etc. – der geht straffrei aus. Aber der Stümper, der ihm nacheifert, der hat die Gefängniszelle verdient?

 

 

ich denke, selbst bei hysterischen Passanten, die dann die Polizei holten, kann man bei denen dann sicher sein, dass es eben auch Menschen sind, ebenso die Richter. 

 

In jungen Jahren habe ich mal "wild" Plakate geklebt und wurde von der Polizei erwischt. Die sagten, sie müssten das jetzt verfolgen, von wegen Sachbeschädigung etc. – und was ist passiert? nichts. Das meine ich mit menschlich und einer praxisnahen Auslegung.

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… nein, dass war ich nicht. Siehe Aleksy in #53

Ah, sorry, das hatte ich übersehen. Also stimmst Du dem zu, was ich gegenüber Aleksy geschrieben hatte, dass nämlich Nervereien keinen Gefängnisaufenthalt rechtfertigen? Ich hatte irgendwie das Gefühl, dass Du mir widersprechen wolltest.

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Die "Geschichte", die zu diesem Gesetzeswortlaut führte, ist leider eine sich immer wieder gerne wiederholende. Am Anfang stehen durchaus hehre Absichten, die dann - bewusst oder unbewusst - dazu führen, dass in der Abstraktion weitaus mehr erfasst wird als ursprünglich diskutiert wurde. Im Ergebnis ist es gleichgültig, denn es bleibt immer die Beschneidung bürgerlicher Freiheiten.

In der Tat. Wir hatten das ja gerade: Man will etwas gegen Kinderpornografie tun und hat am Ende Eltern am Hals, die nicht dafür bestraft werden möchten, dass sie ihre kleinen Kinder nackt am Strand fotografieren. Der Gesetzgeber schießt da gerne mal über das Ziel hinaus.

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@mjh, ich versuche mich einfach in die Lage des Fotografierten zu versetzen. Ich denke dass sehr viele Bilder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden und der Fotografierte weis das ja nicht was mit den Bildern passiert, ausser es gibt ein Gespräch mit dem Fotografen. In den nicht digitalen Zeiten ohne I-Net, war das natürlich noch ganz was anderes wenn die Bilder nicht übers Wohnzimmer herauskamen. Aber die Gesellschaft heute besteht ja fast nur noch aus Selbstdarstellern, siehe YT Filmchen, so dass ich schon fast zwingend von einer Veröffentlichung ausgehen muss.

Ich befürworte es auch nicht dass ich mit einem Bein imGefängnis stehe, nur weil ich Hochhäuser ablichte und auf denBildern meist auch Personen zu sehen sind. Wie gesagt, ich wollte den Blick nur mal von der anderen Seite zeigen...

Gruß, Hubert

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