mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #101 Geschrieben 3. Februar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hier wird der Teil "einer dritten Person zugänglich gemacht" irgendwie unterschlagen, oder? Nein, das ist ein anderer, zusätzlicher Tatbestand. Wenn Du auf den Auslöser drückst, kannst Du Dich damit strafbar machen. Wenn Du selbst überhaupt nicht fotografierst, aber das von einem andere in strafbarer Weise angefertigte Foto einem Dritten zugänglich machst, machst Du Dich ebenfalls strafbar. Also: Müller fotografiert ein Unfallopfer, macht aber nichts mit diesem Bild. Meier verschafft sich ohne Zutun Müllers dessen Bild und zeigt es Schulze. In diesem Fall machen sich Müller und Meier strafbar: Müller, weil er auf den Auslöser gedrückt hat, und Meier, weil er das Bild einem Dritten zugänglich gemacht hat. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 3. Februar 2015 Geschrieben 3. Februar 2015 Hallo mjh, schau mal hier Street Fotografie versus Persönlichkeitsrechte . Dort wird jeder fündig!
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #102 Geschrieben 3. Februar 2015 Ich glaub, ich zitiere mich mal selbst und antworte mir auch mal selbst, muß auch mal gehen Hier wird der Teil "einer dritten Person zugänglich gemacht" irgendwie unterschlagen, oder? Ich kann in dem Text nichts erkennen, das lediglich das fotografieren (im öffentlichen Raum) strafbar sein soll, oder gar schon der Finger am Auslöser ..?! Für meine Bildkiste im Wohnzimmer kann ich immer noch alles mögliche machen, oder sitzen da "dritte" von denen ich nichts weiß? "einer dritten Person zugänglich macht" ist das veröffentlichen im weitesten Sinne. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 3. Februar 2015 Share #103 Geschrieben 3. Februar 2015 (…) Müller fotografiert ein Unfallopfer (…) … dann soll Müller das eben lassen, wozu macht er auch die Fotos? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #104 Geschrieben 3. Februar 2015 Achtung: die Aufnahme, die dem Ansehen erheblich schaden kann, wird nur durch das Veröffentlichen strafbar - nicht bereits durch die Aufnahme. Wir dürfen auch weiterhin unvorteilhafte Bilder andere Partygäste machen - nur nicht auf Facebook stellen. Übrigens: die Ausführungen gelten nur für die Straße! Wer in einer Wohnung unbefugt ein Foto macht, ist dran! Gemeint ist aber auch hier eher der Vermieter, der durch den doppelten Badezimmerspiegel fotografiert oder mit der Geheimkamera aus dem gut sortierten Baumarkt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #105 Geschrieben 3. Februar 2015 Hier wird der Teil "einer dritten Person zugänglich gemacht" irgendwie unterschlagen, oder? Ich kann in dem Text nichts erkennen, das lediglich das fotografieren (im öffentlichen Raum) strafbar sein soll, oder gar schon der Finger am Auslöser ..?! Für meine Bildkiste im Wohnzimmer kann ich immer noch alles mögliche machen, oder sitzen da "dritte" von denen ich nichts weiß? Da steht ja "Ebenso" davor, lässt also davon abweichende Straftaten unberührt. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #106 Geschrieben 3. Februar 2015 Achtung: die Aufnahme, die dem Ansehen erheblich schaden kann, wird nur durch das Veröffentlichen strafbar - nicht bereits durch die Aufnahme. Das sehe ich nun wirklich nicht durch den geänderten Gesetzestext gewährleistet. Da steht ja "dadurch" (also durch das Herstellen) den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt und nicht erst durch Veröffentlichen. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 3. Februar 2015 Share #107 Geschrieben 3. Februar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) aber eben doch nur, wenn es "die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellt" .. oder dem "Ansehen" schadet, und das tut "man" eben auch nicht, ob mit oder ohne Gesetz. Alle anderen darf ich wohl fotografieren, da geht es dann lediglich darum, was ich hinterher mit dem Foto mache ("dritte" eben). Das Gesetz regelt irgendwie nur das, was sich ohnehin nicht gehört. Und was Hilflosigkeit und Ansehen bedeutet, das sollte einem klar sein wenn man Menschen fotografiert. Ansonsten sollte man Bilder anderer schlicht nicht veröffentlichen oder machen. "Street" hat auch was mit Emphatie und Einfühlungsvermögen zu tun, und ein gewisses Urteilsvermögen, welches Foto man eben mal nicht machen, oder zumindest nicht veröffentlichen sollte. Meine Meinung. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #108 Geschrieben 3. Februar 2015 … dann soll Müller das eben lassen, wozu macht er auch die Fotos? Müller ist halt einer, der so etwas macht … Das war doch nur ein Fallbeispiel zur Erläuterung. Man muss sich vergegenwärtigen, dass § 201a mehrere Tatbestände beschreibt, von denen jeder einzelne wiederum an mehrere Bedingungen gebunden sein kann. Der Akt des Fotografierens macht einen Tatbestand aus, das Veröffentlichen (einem Dritten zugänglich machen) einen anderen, davon unabhängigen. Und dann gibt es noch den Fall, dass jemand durchaus befugt war, ein Foto aufzunehmen, sich damit also nicht strafbar macht, ein anderer dieses Foto aber unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt – auch das ist strafbar. Es geht also nicht nur um den Fotografen selbst, sondern auch um diejenigen, die seine Fotos bloß nutzen, aber der Fotograf kann sich bereits durch den Druck auf den Auslöser schuldig machen. Oder um es auf den Punkt zu bringen: Wer fotografiert, aber nicht veröffentlicht, kann sich strafbar machen; wer veröffentlicht, aber nicht selbst fotografiert, kann es auch. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #109 Geschrieben 3. Februar 2015 Nochmal: beim "Hilflosen" ist bereits das Fotografieren verboten (1. Absatz - "Bildaufnahme herstellt"). Bei nicht "Hilflosen", aber im "Ansehen" geschädigten ist das Veröffentlichen verboten, nicht bereits das Fotografieren (2. Absatz "einer dritten Person zugänglich macht"). Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #110 Geschrieben 3. Februar 2015 Man kann sich allerhöchstens fragen, inwiefern das bloße "Herstellen" einer Aufnahme überhaupt den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzten kann und ob nicht dieser Absatz schon für sich eigentlich unwirksam ist. Ein "Klick" alleine verletzt noch keine Lebensbereiche. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #111 Geschrieben 3. Februar 2015 Nochmal: beim "Hilflosen" ist bereits das Fotografieren verboten (1. Absatz - "Bildaufnahme herstellt"). Bei nicht "Hilflosen", aber im "Ansehen" geschädigten ist das Veröffentlichen verboten, nicht bereits das Fotografieren (2. Absatz "einer dritten Person zugänglich macht"). Hilflos ist doch eigentlich jeder der sich in diesem Augenblick nicht gegen die Aufnahme wehren kann. Für Betrunkene auf dem Oktoberfest gilt das in besonderem Maße. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #112 Geschrieben 3. Februar 2015 Man kann sich allerhöchstens fragen, inwiefern das bloße "Herstellen" einer Aufnahme überhaupt den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzten kann und ob nicht dieser Absatz schon für sich eigentlich unwirksam ist. Ein "Klick" alleine verletzt noch keine Lebensbereiche. mfg tc Es gibt ja ein Recht am eigenen Bild. Und wenn man von einer hilflosen Person widerrechtlich ein Bild macht, das zudem den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt (Gedärme hängen raus), dann ist man dran! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 3. Februar 2015 Share #113 Geschrieben 3. Februar 2015 Müller ist halt einer, der so etwas macht … Das war doch nur ein Fallbeispiel zur Erläuterung. (…) … das habe ich auch so verstanden. Aber auch gar nicht so weit hergeholt: http://www.welt.de/vermischtes/article137004701/Unfallopfer-umkurvt-gegafft-weitergefahren.html Aber machst du dir ernsthaft Gedanken um den Schutz solcher Voll… ? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #114 Geschrieben 3. Februar 2015 Man kann sich allerhöchstens fragen, inwiefern das bloße "Herstellen" einer Aufnahme überhaupt den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzten kann und ob nicht dieser Absatz schon für sich eigentlich unwirksam ist. Ein "Klick" alleine verletzt noch keine Lebensbereiche. Du magst das zwar bezweifeln, aber der Gesetzestext impliziert, dass es möglich ist. Es gibt keine Gesetze, die logisch Unmögliches verbieten sollen. Du kannst es Dir so veranschaulichen: Nehme an, jemand fotografiert Dich in einer für Dich irgendwie peinlichen Situation und tut nichts weiter, als sich das Bild anzuschauen. Oder Dir vielleicht noch bei jeder Gelegenheit unter die Nase zu reiben, dass er sich das Bild immer wieder mit großem Vergnügen anschaut. Niemand sonst kennt das Bild, niemand weiß, dass es existiert, aber dennoch könntest Du ein Problem damit haben. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 3. Februar 2015 Share #115 Geschrieben 3. Februar 2015 Es geht hier auch um ein verwerfliches Verhalten: Durch das Fotografieren wird Hilfe unterlassen oder der Täter fühlt sich durch die mediale Aufmerksamkeit in seinem Tun bestärkt. Aber auch die abstrakte Gefahr, dass das Bild die Runde macht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #116 Geschrieben 3. Februar 2015 Aber machst du dir ernsthaft Gedanken um den Schutz solcher Voll… ? Um den eigentlich nicht so sehr. Es ging mir allein um die Klarstellung, dass hier tatsächlich schon das Fotografieren selbst unter bestimmten Bedingungen strafbar wird, auch ohne eine Veröffentlichung. (Wobei die Veröffentlichung unabhängig davon ebenfalls strafbar sein kann.) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mainhattaner Geschrieben 3. Februar 2015 Share #117 Geschrieben 3. Februar 2015 Um den eigentlich nicht so sehr. Es ging mir allein um die Klarstellung, dass hier tatsächlich schon das Fotografieren selbst unter bestimmten Bedingungen strafbar wird, auch ohne eine Veröffentlichung. (Wobei die Veröffentlichung unabhängig davon ebenfalls strafbar sein kann.) Eine Frage am Rande: Machst du selbst auch "Street"? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steven Weise Geschrieben 3. Februar 2015 Share #118 Geschrieben 3. Februar 2015 Gibt es ein Recht auf Anonymität in der Öffentlichkeit, im öffentlichen Raum? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 3. Februar 2015 Share #119 Geschrieben 3. Februar 2015 Um den eigentlich nicht so sehr. Es ging mir allein um die Klarstellung, dass hier tatsächlich schon das Fotografieren selbst unter bestimmten Bedingungen strafbar wird, auch ohne eine Veröffentlichung. (Wobei die Veröffentlichung unabhängig davon ebenfalls strafbar sein kann.) … bei die klingt "bestimmte Bedingungen" aber so unbestimmt und genau dass sind sie ja nicht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 3. Februar 2015 Share #120 Geschrieben 3. Februar 2015 Ich hoffe, künftig werden alle Überwachungskameras automatisch abgeschaltet, sobald sie eine hilflose Person aufnehmen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast mainhattaner Geschrieben 3. Februar 2015 Share #121 Geschrieben 3. Februar 2015 Ich hoffe, künftig werden alle Überwachungskameras automatisch abgeschaltet, sobald sie eine hilflose Person aufnehmen. Und ich hoffe auf ein Firmware-Update, bei dem Fuji die Gesichtserkennung den verschärften, neuen Rechtsbedingungen anpasst, also eine Art "Hilflosen-Erkennungsmodus" implantiert. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #122 Geschrieben 3. Februar 2015 … bei die klingt "bestimmte Bedingungen" aber so unbestimmt und genau dass sind sie ja nicht. Nun, es geht um diese Bedingungen: 1. Die fotografierte Person muss sich „in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ befinden oder die Aufnahme muss „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau“ stellen. 2. Die Aufnahme muss unbefugt erfolgen. 3. Durch die Aufnahme muss der höchstpersönliche Lebensbereich der Person verletzt werden. Wie bestimmt ist das? Gilt von jeder Aufnahme einer hilflosen Person, dass sie deren Hilflosigkeit zur Schau stellt? Wodurch erhält man die Befugnis, jemanden zu fotografieren – durch einen formellen Vertrag oder bereits durch ein als Zustimmung gedeutetes Lächeln in Richtung des durch den Sucher seiner Kamera blickenden Fotografen? Kann man die Befugnis im Nachhinein bekommen (nachdem die hilflose Person nicht mehr ganz so hilflos ist) und so der Strafbarkeit entgehen? Durch was genau wird der höchstpersönliche Lebensbereich einer Person verletzt und was unterscheidet ihn vom bloß persönlichen Lebensbereich, der nicht gleichermaßen geschützt ist? Die Bedingungen sind schon bestimmt; was sie genau besagen, ist dagegen nicht so klar. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 3. Februar 2015 Share #123 Geschrieben 3. Februar 2015 Du magst das zwar bezweifeln, aber der Gesetzestext impliziert, dass es möglich ist. Es gibt keine Gesetze, die logisch Unmögliches verbieten sollen. Du kannst es Dir so veranschaulichen: Nehme an, jemand fotografiert Dich in einer für Dich irgendwie peinlichen Situation und tut nichts weiter, als sich das Bild anzuschauen. Oder Dir vielleicht noch bei jeder Gelegenheit unter die Nase zu reiben, dass er sich das Bild immer wieder mit großem Vergnügen anschaut. Niemand sonst kennt das Bild, niemand weiß, dass es existiert, aber dennoch könntest Du ein Problem damit haben.Das geht ja aber auch schon über das Herstellen selbst hinaus. Und es ist ja auch nicht das Herstellen was daran stört. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 3. Februar 2015 Share #124 Geschrieben 3. Februar 2015 Das geht ja aber auch schon über das Herstellen selbst hinaus. Und es ist ja auch nicht das Herstellen was daran stört. Ja, das geht über das Herstellen hinaus, aber der Gesetzestext sagt dazu nichts; ihn interessiert nur das Herstellen und das Veröffentlichen. Es muss ja auch gar nichts weiter passieren. Vielleicht ist es ja auch so, dass Dir der Fotograf gar nichts sagt; er drückt einfach auf den Auslöser und zieht ab. Allein Dein Wissen, dass er dieses Foto hat, könnte Dich peinigen, und in dieser Situation springt Dir der Gesetzgeber zur Seite. So muss man sich das wohl vorstellen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udo aus Moabit Geschrieben 3. Februar 2015 Share #125 Geschrieben 3. Februar 2015 Ich hoffe, künftig werden alle Überwachungskameras automatisch abgeschaltet, sobald sie eine hilflose Person aufnehmen. nö, das sind doch die sonstigen berechtigten Interessen Eigentum, Sicherheit pipapo Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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