Jump to content

Klage einer 18jährigen gegen von eltern veröffentlichte Kinderfotos


Gast chironer

Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Jetzt würde mich noch interessieren, warum ausgerechnet diese Zitate erwähnenswert scheinen.

Beide stellen Äußerungen von äußerst extrovertierten Menschen dar.

Kann man so eine Charakteristik verallgemeinern?

 

Woher weisst du, dass Banksy extrovertiert ist?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 56
  • Created
  • Letzte Antwort

Ich bin kein Jurist … Hat ein Kleinkind überhaupt so etwas wie eine Privatsphäre, so lange es das Konzept „Privatsphäre“ noch gar nicht verstehen könnte und sich auch noch kein Schamgefühl entwickelt hat? Kann man seine Privatsphäre im Nachhinein (bei Volljährigkeit) einklagen? Keine Ahnung.

Auch ein Kleinkind hat Anspruch auf Schutz der sogenannten "Persönlichkeitsrechte". Den Schutz dieser Rechte übernehmen bis zur Volljährigkeit die gesetzlichen Vertreter, d.h. die Eltern. Mit Volljährigkeit ist der/die Betreffende dann quasi "Rechtsnachfolger" in eigener Sache und kann sicherlich fremdbestimmte in seinem Namen ergangene Einwilligungen für unwirksam erklären.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Überlege mir gerade, was man da so alles konstruieren könnte:

 

Baby- bzw. Kinderstar aus TV und Kino findet mit 18, dass er in vielen Filmen und Sendungen urpeinlich rüberkommt und verlangt weltweites Aufführungs-/Ausstrahlungsverbot (bzw. Herausschneiden/Schwärzen der entsprechenden Szenen).

 

Von wegen Selbstbestimmung und so.

 

Kann passieren. Wenn der/die Volljährige allerdings nachträglich die damals von den Eltern in Vertretung geschlossenen Verträge für unwirksam erklärt, dann müssen die Verträge quasi rückabgewickelt werden. Was aber auch bedeuten würde, dass er/sie die erhaltenen Geldzuwendungen rückzuerstatten hätte.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kann passieren. Wenn der/die Volljährige allerdings nachträglich die damals von den Eltern in Vertretung geschlossenen Verträge für unwirksam erklärt, dann müssen die Verträge quasi rückabgewickelt werden. Was aber auch bedeuten würde, dass er/sie die erhaltenen Geldzuwendungen rückzuerstatten hätte.

 

Wird so einfach nicht gehen. Wenn keine Sittenwidrigkeit o.ä. vorliegt, kann ein rechtsgültig geschlossener Vertrag nicht ohne weiteres von einer Partei für unwirksam erklärt werden.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wird so einfach nicht gehen. Wenn keine Sittenwidrigkeit o.ä. vorliegt, kann ein rechtsgültig geschlossener Vertrag nicht ohne weiteres von einer Partei für unwirksam erklärt werden.

 

 

Wäre ja auch doof, wenn die Verlage alle meine Bücher einstampfen müssten, weil ein dort abgebildetes Pferdemädel mit 18 auf den Gedanken kommt, dass da ein Pickel auf der Nase fast zu sehen sein könnte. ;)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Du kennst Banksy? Erzähl’ mal!

 

Ich bin ihm leider nie (wissentlich) begegnet, hatte aber den Eindruck, dass er seine Privatsphäre sehr gut hütet.

Jemand, der mit seinen Werken so in die Öffentlichkeit drängt, wie diese beiden Künstler, der darf wohl als extrovertiert charakterisiert werden. Die Heimlichtuerei des Herrn Banksy ist Teil des genialen Marketingkonzeptes.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wird so einfach nicht gehen. Wenn keine Sittenwidrigkeit o.ä. vorliegt, kann ein rechtsgültig geschlossener Vertrag nicht ohne weiteres von einer Partei für unwirksam erklärt werden.

 

Bist du sicher?

Schließlich haben die Eltern in Vertretung des Kindes gehandelt, ohne dessen Willen zu kennen.

 

Dazu kommt, dass es sich eben nicht um ein Kleinkind handelte, dessen Bilder öffentlich zur Schau gestellt wurden.

Ein elfjähriges Kind ist schon in der Lage, seinen eigenen Willen zu bekunden.

 

Wie dem auch sei, wenn Eltern nicht einmal bereit sind, den erklärten Willen einer 14jährigen oder gar Volljährigen zu respektieren und die Bilder zu löschen, dann ist das alles andere als entschuldbar.

Das ist einfach eine Missachtung der Würde des eigenen Kindes, von den per Gesetz zugesicherten Rechten ganz zu schweigen.

 

Egal, ob real existierender oder fiktiver Fall, die aufgeworfenen Fragen sind dieselben.

Sollte sich die Geschichte am Ende aber als Zeitungsente, also als Fake herausstellen, wäre das schon auch bemerkenswert.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bist du sicher?

Schließlich haben die Eltern in Vertretung des Kindes gehandelt, ohne dessen Willen zu kennen.

 

Daraus resultierend, wie ist die willentliche Erklärung eines Kindes zu sehen?

 

Falls das Ganze eine Fälschung sein sollte, wäre es dennoch wert, durchdacht zu werden.

 

Die medialen Änderungen dieser Welt, geben den Dingen des täglichen Lebens einen anderen Wert.

Ob das nun gefällt oder nicht.

 

Die Unternehmen, die mit der unendlichen öffentlichen Vernetzung von Privatpersonen Profit generieren, die sehen das naturgemäß anders.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Daraus resultierend, wie ist die willentliche Erklärung eines Kindes zu sehen?

 

Die medialen Änderungen dieser Welt, geben den Dingen des täglichen Lebens einen anderen Wert.

 

Das ist nun wieder nicht so einfach zu beantworten.

Dem Willen des Kindes an der Supermarktkasse, das lautstark seinen Wunsch nach Süßigkeiten äußert, ist sicher anders zu begegnen als dem Wunsch nach Privatsphäre.

 

Dass die Dinge des täglichen Lebens eine neuen Wert erhalten ist gut so, denn Leben ist Veränderung.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist nun wieder nicht so einfach zu beantworten.

Dem Willen des Kindes an der Supermarktkasse, das lautstark seinen Wunsch nach Süßigkeiten äußert, ist sicher anders zu begegnen als dem Wunsch nach Privatsphäre.

 

Ich meine, dass es allein (!) in der Verantwortung der Eltern liegt. Eine Willenserklärung des Kindes kann zu keiner Zeit über eine solche Frage entscheiden.

Daraus resultierend das Mass an Verantwortung!

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Überempfindlichkeit vs tatsächliche Verletzung der Privatsphäre war die Ausgangsfrage.

Jetzt haben die Eltern die alleinige Verantwortung, können und müssen alles entscheiden?!

Auch die Veröffentlichung von Fotos, bei denen das Kind dies nicht will. Ist das jetzt die Aussage oder meinst du nur die Bonbons?

 

Unabhängig davon finde ich, das es hier mehr um Eltern Kind Beziehung, denn als um Privatsphäre geht.

Wenn es nicht die Fotos gewesen wären, dann etwas anderes. Gäbe es kein Facebook, hätten diese Eltern ihr Kind auf andere Weise für ihre Bedürfnisse eingesetzt, über den Willen des Kindes hinweg.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Selten genug, aber hier gibt das Gesetz wirkliche Lebenshilfe:

 

§ 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

 

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

 

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Woher kommt eigentlich der Rechtsbestand der Volljährigkeit?

 

Ja genau, lass uns erstmal alles durchdefinieren.

Ahoi

 

Würde ich sogar mitmachen, wenn du mir einen Anhaltspunkt gibst,

wirklich an der Frage und Rückfrage und nicht nur an der Fortführung der Diskussion interessiert zu sein.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wäre ja auch doof, wenn die Verlage alle meine Bücher einstampfen müssten, weil ein dort abgebildetes Pferdemädel mit 18 auf den Gedanken kommt, dass da ein Pickel auf der Nase fast zu sehen sein könnte. ;)

 

Einstampfen!

Sofort!

https://twitter.com/peterbreuer/status/775432095007203328

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Möglicherweise führen wir hier eine Diskussion um ein Märchen... ;)

 

https://www.welt.de/vermischtes/article158190010/Wurde-die-Facebook-Kinderfoto-Klage-einfach-erfunden.html

Das Thema an sich ist aber (leider?) kein Märchen... Immer wieder ruft sogar auch die Polizei dazu auf, nicht so gedankenlos mit Kinderbildern im Netz umzugehen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich meine, dass es allein (!) in der Verantwortung der Eltern liegt. Eine Willenserklärung des Kindes kann zu keiner Zeit über eine solche Frage entscheiden.

Daraus resultierend das Mass an Verantwortung!

Nicht immer.

Klar, das letzte Wort haben die Eltern. Jedoch sollten Eltern - abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes - Zug um Zug mehr Eigenverantwortung einräumen. Nur so kann das Kind lernen, zu entscheiden. Der Wunsch nach Privatsphäre sollte auf jeden Fall respektiert werden. Ansonsten ist es eine Distanzlosigkeit, eine bewußte Mißachtung der Person bzw. die Betrachtung des Kindes quasi als "Eigentum" ohne eigene Rechte.

 

Auch wenn die Pressemeldungen womöglich auf einer "Ente" basieren, ist die öffentliche Diskussion trotzdem sinnvoll.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Kind kann spätestens mit Volljährigkeit entscheiden, dass die Bilder aus dem Netz genommen werden. Die elterliche Sorge endet zu diesem Zeitpunkt, so dass das Recht am eigenen Bild ausschlaggebend ist. Das Stehenlassen der Bilder auf FB ist m.E. rechtlich wie eine Neuveröffentlichung zu betrachten. Dasselbe gilt jedenfalls bei Archivbeiträgen von Zeitungen etc. Auch da ist eine ursprgl. rechtmäßige Veröffentlichung irgendwann nicht mehr zulässig und muss entfernt werden.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin kein Rechtsexperte. Ich frage mich nur, warum man im engen Familienkreis nicht über so etwas spricht. Ich denke, wenn hier verschiedene Ansichten aufeinanderprallen, löst man das zuerst dort und vor allem friedlich und ohne Rechtsanwalt. Das Recht am Bild hat heute einen anderen Stellenwert, als noch vor 30 Jahren. Das sollte man wissen und akzeptieren.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Stehenlassen der Bilder auf FB ist m.E. rechtlich wie eine Neuveröffentlichung zu betrachten. Dasselbe gilt jedenfalls bei Archivbeiträgen von Zeitungen etc. Auch da ist eine ursprgl. rechtmäßige Veröffentlichung irgendwann nicht mehr zulässig und muss entfernt werden.

Ich bezweifle, dass das die rechtliche Situation zutreffend beschreibt, aber das ist eine Frage, die nur Juristen klären könnten. Ob Günter Euringer nach seinem 18. Geburtstag von Ferrero hätte verlangen können, sein Portrait von der Kinderschokolade zu entfernen? Ich kann es mir nicht vorstellen. Es gab einen Vertrag, er hatte seine 300 Mark bekommen, und das war’s.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...