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Cashback Aktion T2 und Objektive /


teww

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Ein herzliches Hallo an die geübten Cashbacker dort draußen!

 

Ich formuliere mal eine möglichst klare Frage und hoffe mal, dass mir diese jemand korrekt beantworten kann.....

 

Wenn ich 4 berechtigte Produkte (1 x Body, 3 x Objektiv) habe, diese bei 3 unterschiedlichen Händlern gekauft habe und auf Grund der Kaufzeiträume 4 Rechnungen habe, kann ich dann für alle 4 Produkte Cashback beantragen?

 

Gruß,

Thorsten

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https://www.fujifilm.eu/de/produkte/digitalkameras/aktuelle-aktionen

 

Da steht alles zu den Aktionen von Fujifilm, ggf. kannst du auch direkt beim Support anrufen.

 

Ich war mal so freundlich, für dich zu lesen und siehe da...

 

"Im Rahmen dieser Aktion können pro Person maximal 3 Einzel-Anträge gestellt werden."

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Ich denke schon:

5.

Im Rahmen dieser Aktion können pro Person maximal 3 Einzel-Anträge gestellt werden. Cashback kann im genannten Aktionszeitraum für insgesamt 20 Produkte, bestehend aus maximal 17 Objektiven und 3 Kameravarianten, pro Person beantragt werden. Objektive, die als Bestandteile von Kamera-Kits erworben werden, gelten nicht als teilnehmende Produkte. Es darf für jeden Artikel nur einmal Cashback eingereicht werden. 

Quelle

 

„Falls Sie zu dieser Aktion irgendwelche Probleme oder Fragen haben, wird unser Kundendienstteam Ihnen gerne helfen.

Telefonisch: 08938035328

Telefonzeiten Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (außer an öffentlichen Feiertagen). Anruf zum Ortstarif aus dem Festnetz.“

Quelle

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Und da haben wir den Salat......

 

Übrigens eine super Idee den Kundendienst anzurufen  ;) Ich war auch schon drauf gekommen, aber ohne Scherz ich habe heute ingesamt ca. 1h Warteschleifenmusik gehört, da dachte ich, frag ich mal das Forum. 

 

Ich werde wohl wieder telefonieren müssen  :)

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Die Bedingungen sind doch klar formuliert, da wird auch ein Anruf keine andere Auskunft erbringen:

"Im Rahmen dieser Aktion können pro Person maximal 3 Einzel-Anträge gestellt werden" :(

Aber Einzel-Antrag heißt doch nicht ein Produkt pro Antrag. Siehe #3

 

Gruß

Uli

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TO sagt 4 Artikel mit 3 Rechnungen - ich gehe davon aus, das auf einer Rechnung eine Kamera und ein Objektiv auftaucht... dann gilt der dritte Satz, den Zwanzignullzwei dankenswerterweise mit herauskopiert hat:

 

"Objektive, die als Bestandteile von Kamera-Kits erworben werden, gelten nicht als teilnehmende Produkte"

 

Da TO zu den erworbenen Artikeln keine Aussage gemacht hat, kann ich auch nur vermuten, dass sich womöglich ein Kitobjektiv mit auf einer Rechnung mit der Kamera befindet und schon ist das nicht mehr im Spiel...

 

Auch wenn die Sache schon vom Kauf her abgeschlossen ist - ich hätte den Kauf gleich über andere Adressen eingekauft (aus dem nichtdeutschen Raum) und wäre höchstwahrscheinlich unter dem Preis geblieben trotz Cashback. Aber das ist nicht jedermanns Sache, das ist mir auch klar.

 

Schlussendlich ändert sich in keinem Fall etwas an den Rahmenbedingungen, was die Erstattung anbelangt - egal was wir sagen und noch raussuchen, da hilft nur den Antrag stellen und schauen, was Fujifilm anschließend als Erstattungsbetrag bestätigt.

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Aber Einzel-Antrag heißt doch nicht ein Produkt pro Antrag. Siehe #3

 

Gruß

Uli

Auszug aus dem Antrag:

"Im Rahmen dieser Aktion können pro Person maximal 3 Einzel-Anträge gestellt werden. Ein Antrag darf nur ein neu erworbenes, teilnahmeberechtigtes FUJIFILM Produkt umfassen".

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TO sagt 4 Artikel mit 3 Rechnungen - ich gehe davon aus, das auf einer Rechnung eine Kamera und ein Objektiv auftaucht... dann gilt der dritte Satz, den Zwanzignullzwei dankenswerterweise mit herauskopiert hat:

TO sagt:

 

Wenn ich 4 berechtigte Produkte (1 x Body, 3 x Objektiv) habe, diese bei 3 unterschiedlichen Händlern gekauft habe und auf Grund der Kaufzeiträume 4 Rechnungen habe, kann ich dann für alle 4 Produkte Cashback beantragen?
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Auszug aus dem Antrag:

"Im Rahmen dieser Aktion können pro Person maximal 3 Einzel-Anträge gestellt werden. Ein Antrag darf nur ein neu erworbenes, teilnahmeberechtigtes FUJIFILM Produkt umfassen".

Dann haben wir aber einen Widerspruch zwischen den Teilnahmebedingungen und den FAQs. Oder wie soll man dann auf max. 20 Geräte pro Person kommen? Ich hab' da einen Kollegen, der ist Jurist und für Softwarelizenzverträge und solche Dinge zuständig, vielleicht laß' ich den mal da draufschauen... :D

 

Gruß

Uli

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Dann haben wir aber einen Widerspruch zwischen den Teilnahmebedingungen und den FAQs. Oder wie soll man dann auf max. 20 Geräte pro Person kommen? Ich hab' da einen Kollegen, der ist Jurist und für Softwarelizenzverträge und solche Dinge zuständig, vielleicht laß' ich den mal da draufschauen... :D

 

Gruß

Uli

Welche FAQs?

das steht alles unter Punkt 5 der Teilnahmebedingungen. Der erste Satz definiert die Einschränkung auf 3 Einzel-Anträge, der nachfolgende Satz beschreibt den Umfang der von der Aktion betroffenen Produkte.

:)

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Du meinst sicher mich. Du wirst berichten, ich bin da ganz gelassen.

Ich hatte die Beiträge nur überflogen. Aber selbst wenn, könntest du mir in soweit Recht geben, dass die Anzahl der Beiträge auf eine unklare Sachlage hindeuten?

 

Ich weiß halt auch aktuell nicht wie ich 20 Produkte anmelden soll wenn ich dafür 3 Anträge mit je 1 Produkt zur Verfügung habe.

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Ich hatte die Beiträge nur überflogen. Aber selbst wenn, könntest du mir in soweit Recht geben, dass die Anzahl der Beiträge auf eine unklare Sachlage hindeuten?

Anzahl der Beiträge sind von ihrem Inhalt abhängig. In Foren gibt es zu Fragen immer Beiträge, egal wie stark am Thema orientiert.

Mein Lieblingsbeispiel:

Frage: "Funktioniert bei Kamera x die Funktion y?"

Antwort: "Ich habe zwar keine Kamera x, sondern die Kamera z, da funktioniert das"

 

Also die Anzahl der Beiträge deuten für mich nicht unbedingt auf eine unklare Sachlage hin.

Für mich ist die Regelung klar, deswegen habe ich es so geschrieben. Sollte es tatsächlich anders sein, freut es mich für Dich.

 

btw, Du stellst eine Frage als TO und überfliegst dann nur die Beiträge?

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Du schreibst ja, dass es für dich klar ist. Dann könntest du mir vielleicht das Rätsel lösen wie man die 20 Produkte anmelden kann wenn man die 3 Anträge hat. Vielleicht steh ich einfach nur auf dem Schlauch.

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Ganz einfach, es sind 20 Produkte gelistet für die ich CB beantragen kann.

 

Aus diesem Angebot wähle ich aus und kann maximal 3 Anträge stellen.

 

Somit passt das schon zusammen und x-dreamer hat es treffend formuliert.

 

Ist ähnlich wie beim Lotto, 3 aus 20 [emoji6]

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Du schreibst ja, dass es für dich klar ist. Dann könntest du mir vielleicht das Rätsel lösen wie man die 20 Produkte anmelden kann wenn man die 3 Anträge hat. Vielleicht steh ich einfach nur auf dem Schlauch.

 

da Du ja anscheinend 4 Produkte , aber nur für 3 x chasback beantragen kannst, könnte evtl. jemand aus der Verwandtschaft die restlichen Dinge beantragen?  Falls zu wenige Einzelrechn. wird es halt nicht funktionieren.

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Moin.

 

Ich denke das es die 3 aus 20 sind. Unklar fand ich es trotzdem.

 

Ich habe 4 Produkte mit 4 Rechnungen. 3 verschiedene Händler, keine Kit.Objektive. Daherwerde ich es so lösen können, dass ich auch 4 mal Cashback erhalte.

 

Euch allen einen schönen Tag und Danke für die Mithilfe.

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Man, man, man, einfaches Leseverständnis reicht vollkommen. Da fragt man sich tatsächlich, wofür man überhaupt noch auf solche Fragen mit Links antwortet. Der der fragt liest nicht richtig, die, die antworten offenbar ebenso wenig. Und dann wird es auch noch unfreundlich.

 

kopfschüttel

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..... wofür man überhaupt noch auf solche Fragen mit Links antwortet. ......

 

kopfschüttel

 

Das frag ich mich auch. Das der Fragesteller die zur Verfügung stehenden Dokumente gelesen hat würde ich generell annehmen, es sei denn er fragt danach.

 

Fragen über Fragen  :o

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Das frag ich mich auch. Das der Fragesteller die zur Verfügung stehenden Dokumente gelesen hat würde ich generell annehmen, es sei denn er fragt danach.

 

Fragen über Fragen  :o

 

 

... ist das jetzt witzig? Bei der renitent weiter geführten Diskussion, ist es aber schwer vorstellbar, dass du alle Dokumente gelesen hast. 

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Für alle, denen hier alles so sonnenklar vorkommt: Ihr wisst schon, dass es im Falle des Falles im Vertragsrecht auf juristisch absolut saubere Formulierungen ankommen kann? Denkt doch nur einmal an die Ausschlußklausel für Garantiehaftung bei privaten Verkäufen. Wenn's da hart auf hart her geht hilft Euch nicht "Privatverkauf. Keine Garantie". Ich selber bin kein Jurist, hab' aber einiges mitbekommen...

 

Gruß

Uli

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