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Unter dem Titel Wikimedia verliert Rechtsstreit auf netzpolitik.org widmet sich der Autor einem Gerichtsurteil und der  Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs im Prozess zwischen Wikimedia und den Reiss-Engelhorn-Museen.

In der Konsequenz bedeutet diese Entscheidung, 

Zitat: 

Dass schon simpelste handwerkliche Aspekte des Abfotografierens wie „Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt“ bereits 50 Jahre Schutz des auf diese Weise entstandene Fotos rechtfertigen, ... Zusammen mit dem Fehlen von Ausnahmen für Bagatellnutzungen trägt das Urteil somit massiv zu digitaler Rechtsunsicherheit und Einschränkungen für digitale Netzkultur bei.

Zitatende

Fazit: Gemeinfreie Werke sind schnell zu okkupieren und einem Geschäftsmodell einzuverleiben. 

Da könnte man auf die Idee kommen, dass vielleicht statt Verantwortungsethik doch mehr Gesinnungsethik bei den Richtern vorhanden ist, als es einem Gesellschaftsvertrag (Wie wollen wir leben?) mit der Umsetzungsabsicht der Idee der Gemeinfreiheit guttut. 

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Am 21.12.2018 um 11:37 schrieb digan78_reloaded:

Da könnte man auf die Idee kommen, dass vielleicht statt Verantwortungsethik doch mehr Gesinnungsethik bei den Richtern vorhanden ist, als es einem Gesellschaftsvertrag ...

Na, das sind aber fette Kanonen...

Mir sind Richter lieber, die die Gesetze einhalten. Und wenn das UrhG feststellt, dass ein Foto per se geschützt ist, dann ist auch so Recht zu sprechen.

Wenn man bei all der Knipserei und schnellen Internetverwendung heutzutage die Rolle des Fotos und seiner Verwendung ändern will, muss das im Gesetz geschehen.

Herausnehmen des Fotos aus dem Lichtbildschutz (statt dessen - viel Spaß! - Schöpfungshöhe) sowie 'Fair Use' für den Foren-Wiki-Blogkleinkram, sach ich schon seit Jahren, wenn das mal jemand Merkel stecken könnte...

S.

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