Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #1 Geschrieben 6. August 2011 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hi, Trifft es zu, dass Fuuji nur Erstkäufern, deren Namen auf der Rechnung steht, Garantie gewährt? Wie soll man denn sonst eine X100 gebraucht kaufen, die ein paar Monate alt ist, der Verkäufer die original Rechnung mit gibt, wenn Fuji keine Garantie gewährt? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 6. August 2011 Geschrieben 6. August 2011 Hallo Gast User 1113, schau mal hier Fuji - Garantie nur für Erstkäufer, oder wie abwickeln? E I L T ! ! ! . Dort wird jeder fündig!
FXF Admin Geschrieben 6. August 2011 Share #2 Geschrieben 6. August 2011 Kann ich mir nicht vorstellen - können wir aber mal direkt bei Fuji nachfragen. Woher hast Du die Information? Gruß Andreas Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #3 Geschrieben 6. August 2011 Eigentlich ist es generell so! Kulanzseitig wird es von vielen Unternehmen aber als normale Garantie behandelt. Oftmals wird noch unterschieden ob das Gerät beim Hersteller registriert wurde und ob die Garantiekarte mit einem anderen Namen ausgefüllt wurde, als der welcher den Garantieanspruch erhebt! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FXF Admin Geschrieben 6. August 2011 Share #4 Geschrieben 6. August 2011 Du fragst gezielt nach Fuji - hast Du da einen Hinweis, dass die das anders handhaben als andere Hersteller? Gruß Andreas Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Floyd Pepper Geschrieben 6. August 2011 Share #5 Geschrieben 6. August 2011 BTW Auch die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer. Dieses Recht ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des (Erst-)Verkäufers übertragbar. Wenn Ihr also in einem Angebot in der Bucht lest "Restgarantie xxx Monate", dann ist das zu 99% Bullsh.t Umgehen kann man das nur bei Barverkäufen, wo kein Kaufbeleg auf Rechnung ausgestellt und nicht per Bankeinzug bezahlt wurde, der Verkäufer also nicht widerlegen kann, ob man Erstkäufer ist. Aber wer will sein Fotoeisen schon beim Fotolädchen im 500km entfernten Kleinkleckersdorf abliefern? Anderenfalls muss man dann den, von dem man gebraucht kauft, darauf festnageln, dass er im Fall des Falles mit dem Erstverkäufer vermittelt. Was die "Garantie" des Herstellers (ist nicht gleich Gewährleistung!!!) angeht, hat der die freie Wahl der Gestaltung. Wie es bei den X100 Einzelkams läuft, weiss ich im Moment nicht genau. Käufer der LE-Kiste wurden jedenfalls namentlich registriert. Übrigens bedient Fuji Deutschland (wie die meisten Kamerahersteller: ich musste mal eine D2x nach Kanada einschicken, war mir aber die Differenz von fast 2.000 zum deutschen Preis wert...) auch nicht so ohne Weiteres die vom roten Waschbär verkaufte sog. "EU-Ware", die wohl überwiegend für Polen bestimmt war. Stichwort "Grauimport" Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #6 Geschrieben 6. August 2011 Du fragst gezielt nach Fuji - hast Du da einen Hinweis, dass die das anders handhaben als andere Hersteller? Gruß Andreas Nein einen Hinweis habe ich nicht, deshalb ja meine Frage. Es ist doch grundsätzlich interessant wie verfahren wird. Eventuell tappt man ja sonst in eine Falle! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #7 Geschrieben 6. August 2011 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Fuji sagt speziel garnichts dazu. Eventuell greift allg. Recht? Wie auch schon FloydPepper anmerkte! Hier die Fuji - BEdingungen: i) Die folgenden Garantiebedingungen gelten neben dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht. ii) Die Anspruch auf Garantieleistung entsteht mit Einsendung der Original-Garantiekarte an die vorgegebene Anschrift und Stempelsignatur durch den Garantiegeber. iii) Im Schadensfall ist die abgestempelte Original-Garantiekarte und eine Kopie der Original-Rechnung in jedem Fall dem Gerät beizufügen. Ohne diese Nachweise besteht keinerlei Verpflichtung zur Garantie sondern nur zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht. iv) Die Garantie bezieht sich auf nachgewiesene Herstellungs- und Materialfehler. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und Verschleißteile. Hierzu gehören Taschen, Batterien, Lampen oder belichtetes Filmmaterial. Sie gilt nicht bei Funktionsstörungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder natürlicher Abnutzung beruhen sowie Schäden, die durch Fall, mechanische Beschädigung, Hitzeeinwirkung, Staub, Gase, Magnetismus, HF-Einströmungen, Sand oder Flüssigkeiten entstanden sind. v) Eingriffe von dritter Seite bzw. Veränderungen am Gerät gleich welcher Art entbinden FUJIFILM ebenfalls von einer Garantieverpflichtung. vi) Garantiefälle müssen Fujifilm innerhalb von 24 Monaten nach erfolgtem Kauf angezeigt werden. Bei kommerziellem Einsatz der Geräte durch Unternehmer reduziert sich die Garantiezeit auf 12 Monate. vii) Im Reklamationsfall wenden Sie sich bitte an unseren Support: FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH Kamera Service Benzstraße 2 47533 Kleve Telefon : 00800 3854 3854 Fax : +49 (0) 2821 7115 111 Email : service@fujifilm-digital.com vii) Bei frist- und formgerechter Reklamation wird ein auftretender Mangel durch kostenlose Nachbesserung (Reparatur) behoben. Sollte der erste Reparaturversuch fehlschlagen, so gestattet der Kunde weitere Nachbesserungsversuche; nach Wahl kann FUJIFILM in diesem Fall auch kostenlos Ersatz leisten oder den Minderwert vergüten. Für die Abwicklung der Reklamation ist FUJIFILM ausreichend Zeit zu gewähren. viii) Andere oder weitergehende Rechte und/oder Ansprüche kann der Käufer aus dieser Garantie nicht herleiten. Etwaige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Käufers gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch erweitert. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jmschuh Geschrieben 6. August 2011 Share #8 Geschrieben 6. August 2011 Im Prinzip stimmt das schon. Aber in der Praxis ist mir bisher noch kein Lieferant untergekommen, der sich quer gestellt hat. Im Notfall kann man einen Garantiefall auch mit Hilfe des Erstkäufers abwickeln. Die meisten Menschen sind nett Gruß, Jens Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #9 Geschrieben 6. August 2011 Im Prinzip stimmt das schon. Aber in der Praxis ist mir bisher noch kein Lieferant untergekommen, der sich quer gestellt hat. Im Notfall kann man einen Garantiefall auch mit Hilfe des Erstkäufers abwickeln. Die meisten Menschen sind nett Gruß, Jens Das sicherlich, aber der Aufwand dann: Ich zum Erstkäufer, Er zum Hänlder, Händler zu Fuji, Fuji zum Händler, Händler zum Erstkäufer, Erstkäufer zu mir! Das ist nicht zumutbar, ich würde es auch ungern machen und der Postweg beträgt allein 2 - 3 Wochen! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausCR Geschrieben 6. August 2011 Share #10 Geschrieben 6. August 2011 Hallo Klaus, Du machst Dir eine ganze Menge Gedanken über die Lösung eines Problems, das für Dich gar nicht exisitiert; denn Du hast doch Deine X100 schon. Oder hast Du sie gebraucht gekauft und überlegst, was wäre, wenn... Gruß, Klaus Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #11 Geschrieben 6. August 2011 Hallo Klaus, Du machst Dir eine ganze Menge Gedanken über die Lösung eines Problems, das für Dich gar nicht exisitiert; denn Du hast doch Deine X100 schon. Oder hast Du sie gebraucht gekauft und überlegst, was wäre, wenn... Gruß, Klaus Genau! Und als Thema für alle die auch so kaufen wollen, d.h. in den ersten Monaten nach Kauf durch den Erstkäufer. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausCR Geschrieben 6. August 2011 Share #12 Geschrieben 6. August 2011 Genau! Und als Thema für alle die auch so kaufen wollen, d.h. in den ersten Monaten nach Kauf durch den Erstkäufer. Aha, verstehe! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #13 Geschrieben 6. August 2011 Übrigens Saturn Berlin Europacenter hat sie vorrätig 999,-! Hab ich heute gesehen! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
messi Geschrieben 6. August 2011 Share #14 Geschrieben 6. August 2011 Hui, das wird lustig, wenn ich mir den Saturn-Verkäufer vorstelle, wie er einem Kunden die Kamera zu erklären versucht.....da möcht man Mäuschen spielen. Gruß messi Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausCR Geschrieben 6. August 2011 Share #15 Geschrieben 6. August 2011 Hui, das wird lustig, wenn ich mir den Saturn-Verkäufer vorstelle, wie er einem Kunden die Kamera zu erklären versucht.....da möcht man Mäuschen spielen. Ich fürchte, die gehen auch ohne Erklärungen weg wie warme Semmeln... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 1113 Geschrieben 6. August 2011 Share #16 Geschrieben 6. August 2011 Ich fürchte, die gehen auch ohne Erklärungen weg wie warme Semmeln... Heute waren viele Touristen da. Die meisten interessierten sich für Kompakte so 200 - 300 €. Ich dachte ja nur falls jemand sucht, dann bitte! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
strangefinder Geschrieben 8. August 2011 Share #17 Geschrieben 8. August 2011 also von den 3 Fuji F30 im familienbesitz mussten 2 auf Garantie/kulanz repareirt werden. nr1 second hand >> kein problem n2 aus HKG >> kein problem. ich würde mir keine sorgen machen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast runzelkorn Geschrieben 21. Oktober 2011 Share #18 Geschrieben 21. Oktober 2011 ich möchte das thema wieder hochholen. ein freund könnte eine X100 kaufen. allerdings gibt es keine rechnung mehr. hat der käufer dann noch anspruch oder wird die rechnung unbedingt benötigt? apple verlangt lediglich die seriennummer, bei canon und sony brauchst du die rechnung. bei nikon weiss ich es nicht, weil meine nikon noch nie in die werkstatt musste . Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gonzo Geschrieben 21. Oktober 2011 Share #19 Geschrieben 21. Oktober 2011 ich möchte das thema wieder hochholen. ein freund könnte eine X100 kaufen. allerdings gibt es keine rechnung mehr. hat der käufer dann noch anspruch oder wird die rechnung unbedingt benötigt?apple verlangt lediglich die seriennummer, bei canon und sony brauchst du die rechnung. bei nikon weiss ich es nicht, weil meine nikon noch nie in die werkstatt musste . Ohne Kaufbeleg des Erstbesitzers würde ich sehr wahrscheinlich keine Kamera von mir persönlich unbekannten Personen erwerben wollen. Das Risiko, auf Hehlerware reinzufallen, wäre mir zu hoch, abgesehen von den zu erwartenden Problemen im Garantie-/Gewährleistungsfall. Gruß Carsten Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausCR Geschrieben 22. Oktober 2011 Share #20 Geschrieben 22. Oktober 2011 Ich wäre da sehr vorsichtig. - Generell hätte Dein Freund auch als Zweitbesitzer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer bzw. einen Garantieanspruch gegenüber Fujifilm, doch wie will er das ohne den Kaufbeleg nachweisen? Die Sache mit den Seriennummern klappt nur bei Direktverkäufern, wo ein Gerät beim Kauf auch entsprechend registriert wird, also z.B. bei Apple oder bei Dell. Fujifilm vertreibt über Groß- und Einzelhandel, da funktioniert das nicht. Hier wird eben der Kaufbeleg erforderlich sein. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 22. Oktober 2011 Share #21 Geschrieben 22. Oktober 2011 Ich wäre da sehr vorsichtigDie Sache mit den Seriennummern klappt nur bei Direktverkäufern, wo ein Gerät beim Kauf auch entsprechend registriert wird, also z.B. bei Apple oder bei Dell. Fujifilm vertreibt über Groß- und Einzelhandel, da funktioniert das nicht. Hier wird eben der Kaufbeleg erforderlich sein. Apple-Produkte kann man auch bei anderen Händlern als im Apple Store kaufen und registriert sind sie nur, wenn man sie eben selbst registriert – das hängt nicht davon ab, ob ich meinen Macintosh im Apple Store oder bei Cyberport, Gravis, Saturn etc. kaufe. Genauso kann man auch seine Fuji-Kamera bei Fuji registrieren, egal wo man sie gekauft hat. Das hilft dem Gebrauchtkäufer aber nicht weiter, denn er ist ja nicht als Besitzer registriert. Ob es nun um Garantie oder Gewährleistung geht – einen Kaufbeleg sollte man schon haben und ihn sich notfalls im Nachhinein vom Verkäufer aushändigen lassen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast runzelkorn Geschrieben 22. Oktober 2011 Share #22 Geschrieben 22. Oktober 2011 danke erstmal für die netten auskünfte. von apple weiss ich als user definitiv, dass dort NUR die seriennummer ausreicht. mein freund will sich jetzt auch eine kaufen. eine neue ist ihm zu teuer und meine bekommt er nicht. ich habe sie übrigens auch gebraucht gekauft, was heisst gebraucht, ich war halt nicht der erstkäufer. eine rechnung lag dabei und registriert ist sie jetzt auch auf meinem namen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maxbas Geschrieben 31. März 2013 Share #23 Geschrieben 31. März 2013 Hallo , ich habe eine Frage. Ist die Garantiekarte ( gibt es so eine bei Fuji?) zwingend nötig, oder reicht die Rechnung von Händler um eine x100 zum Fuji Service schicken zu können ? Ich habe leider keine Garantiekarte (mehr) Danke für eure Hilfe Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christoph S. Geschrieben 31. März 2013 Share #24 Geschrieben 31. März 2013 Habe meine bisher immer mit der beiliegenden Garantiekarte eingesendet. Ruf doch Dienstag morgen den Service in Kleve an, die können Dir sicher genau Auskunft geben. Die sind sehr nett und zu freundlich. Die holen Dienstag meine x100 zum 3. mal ab. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
margunov Geschrieben 31. März 2013 Share #25 Geschrieben 31. März 2013 Rechnung reicht Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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