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Fuji - Garantie nur für Erstkäufer, oder wie abwickeln? E I L T ! ! !


Gast User 1113

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Hi,

Trifft es zu, dass Fuuji nur Erstkäufern, deren Namen auf der Rechnung steht, Garantie gewährt? Wie soll man denn sonst eine X100 gebraucht kaufen, die ein paar Monate alt ist, der Verkäufer die original Rechnung mit gibt, wenn Fuji keine Garantie gewährt?

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Eigentlich ist es generell so! Kulanzseitig wird es von vielen Unternehmen aber als normale Garantie behandelt. Oftmals wird noch unterschieden ob das Gerät beim Hersteller registriert wurde und ob die Garantiekarte mit einem anderen Namen ausgefüllt wurde, als der welcher den Garantieanspruch erhebt!

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BTW Auch die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer. Dieses Recht ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des (Erst-)Verkäufers übertragbar. Wenn Ihr also in einem Angebot in der Bucht lest "Restgarantie xxx Monate", dann ist das zu 99% Bullsh.t

Umgehen kann man das nur bei Barverkäufen, wo kein Kaufbeleg auf Rechnung ausgestellt und nicht per Bankeinzug bezahlt wurde, der Verkäufer also nicht widerlegen kann, ob man Erstkäufer ist. Aber wer will sein Fotoeisen schon beim Fotolädchen im 500km entfernten Kleinkleckersdorf abliefern?

Anderenfalls muss man dann den, von dem man gebraucht kauft, darauf festnageln, dass er im Fall des Falles mit dem Erstverkäufer vermittelt.

 

Was die "Garantie" des Herstellers (ist nicht gleich Gewährleistung!!!) angeht, hat der die freie Wahl der Gestaltung. Wie es bei den X100 Einzelkams läuft, weiss ich im Moment nicht genau. Käufer der LE-Kiste wurden jedenfalls namentlich registriert.

 

Übrigens bedient Fuji Deutschland (wie die meisten Kamerahersteller: ich musste mal eine D2x nach Kanada einschicken, war mir aber die Differenz von fast 2.000 zum deutschen Preis wert...) auch nicht so ohne Weiteres die vom roten Waschbär verkaufte sog. "EU-Ware", die wohl überwiegend für Polen bestimmt war. Stichwort "Grauimport"

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Du fragst gezielt nach Fuji - hast Du da einen Hinweis, dass die das anders handhaben als andere Hersteller?

 

Gruß

Andreas

 

Nein einen Hinweis habe ich nicht, deshalb ja meine Frage. Es ist doch grundsätzlich interessant wie verfahren wird. Eventuell tappt man ja sonst in eine Falle!

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Fuji sagt speziel garnichts dazu. Eventuell greift allg. Recht? Wie auch schon FloydPepper anmerkte!

 

Hier die Fuji - BEdingungen:

 

i) Die folgenden Garantiebedingungen gelten neben dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

 

ii) Die Anspruch auf Garantieleistung entsteht mit Einsendung der Original-Garantiekarte an die vorgegebene Anschrift und Stempelsignatur durch den Garantiegeber.

 

iii) Im Schadensfall ist die abgestempelte Original-Garantiekarte und eine Kopie der Original-Rechnung in jedem Fall dem Gerät beizufügen. Ohne diese Nachweise besteht keinerlei Verpflichtung zur Garantie sondern nur zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

 

iv) Die Garantie bezieht sich auf nachgewiesene Herstellungs- und Materialfehler. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und Verschleißteile. Hierzu gehören Taschen, Batterien, Lampen oder belichtetes Filmmaterial. Sie gilt nicht bei Funktionsstörungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder natürlicher Abnutzung beruhen sowie Schäden, die durch Fall, mechanische Beschädigung, Hitzeeinwirkung, Staub, Gase, Magnetismus, HF-Einströmungen, Sand oder Flüssigkeiten entstanden sind.

 

v) Eingriffe von dritter Seite bzw. Veränderungen am Gerät gleich welcher Art entbinden FUJIFILM ebenfalls von einer Garantieverpflichtung.

 

vi) Garantiefälle müssen Fujifilm innerhalb von 24 Monaten nach erfolgtem Kauf angezeigt werden. Bei kommerziellem Einsatz der Geräte durch Unternehmer reduziert sich die Garantiezeit auf 12 Monate.

 

vii) Im Reklamationsfall wenden Sie sich bitte an unseren Support:

 

FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH

Kamera Service

Benzstraße 2

47533 Kleve

Telefon : 00800 3854 3854

Fax : +49 (0) 2821 7115 111

Email : service@fujifilm-digital.com

 

vii) Bei frist- und formgerechter Reklamation wird ein auftretender Mangel durch kostenlose Nachbesserung (Reparatur) behoben. Sollte der erste Reparaturversuch fehlschlagen, so gestattet der Kunde weitere Nachbesserungsversuche; nach Wahl kann FUJIFILM in diesem Fall auch kostenlos Ersatz leisten oder den Minderwert vergüten. Für die Abwicklung der Reklamation ist FUJIFILM ausreichend Zeit zu gewähren.

 

viii) Andere oder weitergehende Rechte und/oder Ansprüche kann der Käufer aus dieser Garantie nicht herleiten. Etwaige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Käufers gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch erweitert.

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Im Prinzip stimmt das schon. Aber in der Praxis ist mir bisher noch kein Lieferant untergekommen, der sich quer gestellt hat. Im Notfall kann man einen Garantiefall auch mit Hilfe des Erstkäufers abwickeln. Die meisten Menschen sind nett ;)

 

Gruß,

 

Jens

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Im Prinzip stimmt das schon. Aber in der Praxis ist mir bisher noch kein Lieferant untergekommen, der sich quer gestellt hat. Im Notfall kann man einen Garantiefall auch mit Hilfe des Erstkäufers abwickeln. Die meisten Menschen sind nett ;)

 

Gruß,

 

Jens

 

Das sicherlich, aber der Aufwand dann: Ich zum Erstkäufer, Er zum Hänlder, Händler zu Fuji, Fuji zum Händler, Händler zum Erstkäufer, Erstkäufer zu mir!

Das ist nicht zumutbar, ich würde es auch ungern machen und der Postweg beträgt allein 2 - 3 Wochen!

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Hallo Klaus,

 

Du machst Dir eine ganze Menge Gedanken über die Lösung eines Problems, das für Dich gar nicht exisitiert; denn Du hast doch Deine X100 schon. ;)

Oder hast Du sie gebraucht gekauft und überlegst, was wäre, wenn... :confused:

 

Gruß,

 

Klaus

 

Genau! Und als Thema für alle die auch so kaufen wollen, d.h. in den ersten Monaten nach Kauf durch den Erstkäufer.

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Ich fürchte, die gehen auch ohne Erklärungen weg wie warme Semmeln...

 

Heute waren viele Touristen da. Die meisten interessierten sich für Kompakte so 200 - 300 €. Ich dachte ja nur falls jemand sucht, dann bitte!

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  • 2 months later...

ich möchte das thema wieder hochholen. ein freund könnte eine X100 kaufen. allerdings gibt es keine rechnung mehr. hat der käufer dann noch anspruch oder wird die rechnung unbedingt benötigt?

apple verlangt lediglich die seriennummer, bei canon und sony brauchst du die rechnung. bei nikon weiss ich es nicht, weil meine nikon noch nie in die werkstatt musste .

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ich möchte das thema wieder hochholen. ein freund könnte eine X100 kaufen. allerdings gibt es keine rechnung mehr. hat der käufer dann noch anspruch oder wird die rechnung unbedingt benötigt?

apple verlangt lediglich die seriennummer, bei canon und sony brauchst du die rechnung. bei nikon weiss ich es nicht, weil meine nikon noch nie in die werkstatt musste .

Ohne Kaufbeleg des Erstbesitzers würde ich sehr wahrscheinlich keine Kamera von mir persönlich unbekannten Personen erwerben wollen. Das Risiko, auf Hehlerware reinzufallen, wäre mir zu hoch, abgesehen von den zu erwartenden Problemen im Garantie-/Gewährleistungsfall.

Gruß

Carsten

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Ich wäre da sehr vorsichtig. - Generell hätte Dein Freund auch als Zweitbesitzer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer bzw. einen Garantieanspruch gegenüber Fujifilm, doch wie will er das ohne den Kaufbeleg nachweisen?

Die Sache mit den Seriennummern klappt nur bei Direktverkäufern, wo ein Gerät beim Kauf auch entsprechend registriert wird, also z.B. bei Apple oder bei Dell. Fujifilm vertreibt über Groß- und Einzelhandel, da funktioniert das nicht. Hier wird eben der Kaufbeleg erforderlich sein.

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Ich wäre da sehr vorsichtigDie Sache mit den Seriennummern klappt nur bei Direktverkäufern, wo ein Gerät beim Kauf auch entsprechend registriert wird, also z.B. bei Apple oder bei Dell. Fujifilm vertreibt über Groß- und Einzelhandel, da funktioniert das nicht. Hier wird eben der Kaufbeleg erforderlich sein.

Apple-Produkte kann man auch bei anderen Händlern als im Apple Store kaufen und registriert sind sie nur, wenn man sie eben selbst registriert – das hängt nicht davon ab, ob ich meinen Macintosh im Apple Store oder bei Cyberport, Gravis, Saturn etc. kaufe. Genauso kann man auch seine Fuji-Kamera bei Fuji registrieren, egal wo man sie gekauft hat. Das hilft dem Gebrauchtkäufer aber nicht weiter, denn er ist ja nicht als Besitzer registriert. Ob es nun um Garantie oder Gewährleistung geht – einen Kaufbeleg sollte man schon haben und ihn sich notfalls im Nachhinein vom Verkäufer aushändigen lassen.

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danke erstmal für die netten auskünfte. von apple weiss ich als user definitiv, dass dort NUR die seriennummer ausreicht. mein freund will sich jetzt auch eine kaufen. eine neue ist ihm zu teuer und meine bekommt er nicht. ich habe sie übrigens auch gebraucht gekauft, was heisst gebraucht, ich war halt nicht der erstkäufer. eine rechnung lag dabei und registriert ist sie jetzt auch auf meinem namen.

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  • 1 year later...

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