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StGB-Änderungen beschlossen


Harlem

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Liebe Mitforisten,

 

ich will hier nicht die Laune verderben, aber unser Bundestag hat am 14.11. einige Gesetzesänderungen beschlossen, unter anderem den § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).

 

Wer viel im öffentlichen Raum fotografiert, sollte zumindest wissen, wie die neue Rechtslage aussieht. Ich habe in meinem Blog mal - ohne jede Wertung - eine einfache Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage eingestellt.

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Danke Harald,

aber wenn ich Deinen Blogeintrag richtig verstehe geht es hier nicht so sehr um Street auf der Strasse, sondern um geschlossene Räume vornehmlich Wohnungen.

Für den klasssischen Streetfotografen scheint mir das nur bedingt relevant?

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Danke Harald,

aber wenn ich Deinen Blogeintrag richtig verstehe geht es hier nicht so sehr um Street auf der Strasse, sondern um geschlossene Räume vornehmlich Wohnungen.

Für den klasssischen Streetfotografen scheint mir das nur bedingt relevant?

 

Nein, das hast du leider falsch verstanden. Der neue Strafvorschrift gilt unabhängig davon, wo Aufnahmen gemacht werden. Ich habe das in meinem Blog nochmal klargestellt.

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Den Zusatz...

 

"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt. "

 

finde ich allerdings sinnvoll und sollte übliche Street-Fotos nicht unter Strafe stellen, falls der Satz so gemeint ist, wie ich ihn verstehe. Es wäre aber besser gewesen, wenn der Gesetzgeber das klarer formuliert hätte.

 

Ich denke, der Zusatz ist für Bilder der Kategorie "sturzbesoffener Ehemann torkelt mit zwei unbekleideten Prostituierten aus einem Bordel" gedacht. Das könnte in der Tat dem Ansehen der abgebildeten Personen schaden.  :rolleyes: 

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Ich denke, der Zusatz ist für Bilder der Kategorie "sturzbesoffener Ehemann torkelt mit zwei unbekleideten Prostituierten aus einem Bordel" gedacht. Das könnte in der Tat dem Ansehen der abgebildeten Personen schaden.  :rolleyes:

 

Das führt zum interessanten Abgrenzungsproblem: Nüchterner Mann in der Großen Freiheit kann genau so ansehensschädigend sein: "Herr Pfarrer, wen wollten sie denn da bekehren?!?"

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Harlem,

hab dank für deine Info. Ich denke, sie ist insbesondere für unseren Forenbetreiber wichtig. Da in § 201a Abs. 2 Satz 2 StGB keine Absicht verlangt wird, reicht ein billigendes in Kauf nehmen wohl schon aus. Es wird stark auf die Spruchpraxis unserer Gerichte ankommen. Diese lässt sich durch Fachartikel beeinflussen. Da können die schriftstellerisch / journalistisch tätigen Forenkolleginnen und Kollegen meinungsbildend wirken. Die Kontakte zu den Medienrechtlerinnen und Medienrechtlern sind ja bekannt.

Im Übrigen wird - ganz dieseits des rechtlichen Rahmens - das Klima auf der Strasse rauher werden. Es ist Offizialdelikt. Es können also nicht nur diejenigen Anzeige erstatten, die meinen, in ihren eigenen Rechten verletzt zu sein, sondern alle (Blockwartsyndrom).

 

btw:

Tatort ist der Ort der Veröffentlichung. Also deutsches Recht auch bei im Ausland aufgenommenen und hier veröffentlichten Fotos.

 

Take care.

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....

btw:

Tatort ist der Ort der Veröffentlichung. Also deutsches Recht auch bei im Ausland aufgenommenen und hier veröffentlichten Fotos.

 

Take care.

 

 

ist das so?

Nunja, ich glaube jedoch das ein von mir in Japan, USA oder sonstwo abgelichteter mich wohl nicht über deutsche Gerichte verklagen wird.

Natürlich kommt hinzu, dass ich versuche als Fotograf verantwortungsvoll mit meinen "Motiven" umzugehen. In meinen Augen eh ein muss.

Bruce Gilden in allen Ehren ;)

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Danke für den Hinweis, das hatte ich derzeit nicht auf dem Radar...

 

Mittlerweile (nach ca. 14 Jahren) bin ich es gewohnt, in rechtlich unsicheren Gewässern zu schiffen.

 

Meine generelle Bitte an alle Bildautoren wäre, vor Veröffentlichung kurz und scharf nachzudenken, ob jemand was dagegen haben könnte, dass dieses Bild veröffentlicht wird. Nicht juristisch gesehen, sondern generell.

 

An alle: Bitte versucht nicht, anhand von Bildern hier im Forum das Gesetz öffentlich zu interpretieren.

Wenn Ihr Bedenken habt: Schickt mir bitte eine Mail oder meldet den Beitrag.

Eine öffentliche Diskussion ob ein Bild „dem öffentlichen Ansehen einer Person“ schadet, ruiniert jeden  Bilder-Thread...

 

Danke für die Aufmerksamkeit

Andreas

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ist das so?

Nunja, ich glaube jedoch das ein von mir in Japan, USA oder sonstwo abgelichteter mich wohl nicht über deutsche Gerichte verklagen wird.

Natürlich kommt hinzu, dass ich versuche als Fotograf verantwortungsvoll mit meinen "Motiven" umzugehen. In meinen Augen eh ein muss.

Bruce Gilden in allen Ehren ;)

 

1) Ja, das ist so. Wenn du Bilder veröffentlichst, die eine Person in ansehensschädigender Weise darstellen, muss, ein Staatsanwalt einschreiten, wenn ihm der Vorgang durch Anzeige zur Kenntnis gebracht wird.

 

2) Ich habe von dir noch kein Foto gesehen, das in dieser Hinsicht einschlägig wäre. 

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Nunja, ich glaube jedoch das ein von mir in Japan, USA oder sonstwo abgelichteter mich wohl nicht über deutsche Gerichte verklagen wird.

Hoffen wir mal, dass keine clevere Abmahnungskanzlei daraus kein Geschäftsmodell macht... ;)

 

Natürlich kommt hinzu, dass ich versuche als Fotograf verantwortungsvoll mit meinen "Motiven" umzugehen. In meinen Augen eh ein muss.

Danke. Ja. Bitte. Jetzt alle so...

 

Bruce Gilden in allen Ehren ;)

Ich glaube, Bruce Gilden ist ein A... das gute Bilder macht.

 

Gute Nacht

Andreas

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Danke für den Hinweis, das hatte ich derzeit nicht auf dem Radar...

 

Mittlerweile (nach ca. 14 Jahren) bin ich es gewohnt, in rechtlich unsicheren Gewässern zu schiffen.

 

Meine generelle Bitte an alle Bildautoren wäre, vor Veröffentlichung kurz und scharf nachzudenken, ob jemand was dagegen haben könnte, dass dieses Bild veröffentlicht wird. Nicht juristisch gesehen, sondern generell.

 

An alle: Bitte versucht nicht, anhand von Bildern hier im Forum das Gesetz öffentlich zu interpretieren.

Wenn Ihr Bedenken habt: Schickt mir bitte eine Mail oder meldet den Beitrag.

Eine öffentliche Diskussion ob ein Bild „dem öffentlichen Ansehen einer Person“ schadet, ruiniert jeden  Bilder-Thread...

 

Danke für die Aufmerksamkeit

Andreas

 

Machen wir. Und wir bringen dir auch mal einen Kuchen mit eingebackener Feile mit, wenn wir dich besuchen.

 

H

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Meine generelle Bitte an alle Bildautoren wäre, vor Veröffentlichung kurz und scharf nachzudenken, ob jemand was dagegen haben könnte, dass dieses Bild veröffentlicht wird. Nicht juristisch gesehen, sondern generell.

 

 

Genau das ist der Punkt: Keine Anwältin und kein Anwalt hätten das präsziser formulieren können.

Danke für dieses Forum und Deine entspannte Redaktion.

Das wollte ich noch mal loswerden.

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1) Ja, das ist so. Wenn du Bilder veröffentlichst, die eine Person in ansehensschädigender Weise darstellen, muss, ein Staatsanwalt einschreiten, wenn ihm der Vorgang durch Anzeige zur Kenntnis gebracht wird.

 

2) Ich habe von dir noch kein Foto gesehen, das in dieser Hinsicht einschlägig wäre.

 

zu 1) Sagen wir ich lichte jemand im Ausland ansehensschädigend ab. Er/sie wohnt also definitiv nicht in De. Eine andere Person, in Deutschland lebend findet mein Foto genau das: Ansehensschädigend und zeigt mich an. Dann droht mir trotzdem Ärger? Obwohl die abgelichtete Person nichts davon weiß oder es gar egal ist?

 

Zu 2) da bin ich froh das es nich mindestens einer so sieht ;)

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zu 1)

ja, selbst dann, wenn die im Ausland lebenden Menschen sich für dein Foto auf Knien bedanken, können dir die hier lebenden Besserwisser/Gutmenschen/Blockwarte/etc Ärger machen...

das ist einer der wenigen Punkte, bei dem ich Rechtssysteme, die auf die individuelle Schädigung abstellen (ich nenn hier mal die Scharia als Beispiel, obwohl sie von dem sogenannten Islamischen Staat derzeit massiv missbraucht wird), passender finde als unseres....

 

zu 2)

ich auch :) entspann dich, du hast mit deinen Fotos sicher keine Probleme :)

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wenn man das Geschriebene hier einmal kurz zusammen fasst, dann ist klar.

 

Dieses Forum mutiert dann zu einem Modellbauforum...

Bei Mac gibt es ja den Automator - dort muss ein Skript rein, dass beim Exportieren über die Augen der Steet-fotografierten Personen den berühmten schwarzen Balken über die Augen legt. Man sieht das klasse aus.

 

Ich habe das Gefühl, dass die deutsche Politik versucht, die Geldströme, die aktuell in die Fotografie fliessen, in andere Kanäle zu leiten. Auto´s? Immerhin die Schlüsselindustrie in DE schlechthin.

 

_____________________________

das ist Müll, das Gesetz

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Gast mainhattaner

"...Es ist Offizialdelikt. Es können also nicht nur diejenigen Anzeige erstatten, die meinen, in ihren eigenen Rechten verletzt zu sein, sondern alle (Blockwartsyndrom)..."

 

 

Ich glaube, das stimmt so nicht. Es ist grundsätzlich ein Antragsdelikt, und ein solches kann nur auf Antrag des Rechtsverletzten verfolgt werden. Es sei denn, es besteht ein "besonderes öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung.

 

Das bedeutet für uns kleine "Streeter": knipst du einen, der auf der Parkbank pennt, kann nur der Betroffene einen Strafantrag stellen, wenn er nachweisen kann, dass die Aufnahme seinem Ansehen erheblich schadet. Ein "öffentliches Interesse" kann man in einem solchen Fall ruhigen Gewissens verneinen.

 

Ein "Dritter", also Nicht-Rechtsverletzter, kann diesen Antrag nicht stellen. So wird das nichts mit den "Blockwarten" und Denunzianten. Street war und bleibt eine durchaus nicht immer moralische Art der Fotografie. Durch die Gesetzesnovelle ändert sich aber für Otto-Normalknipser praktisch nichts. Also bleibt entspannt...

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Wer bestimmt, was "ansehensschädigend" ist?

Fotografiere ich zufällig eine Person in einer "normalen" Situation an einem Ort oder im Zusammenhang mit einer anderen Person, an dem er nicht sein sollte/ mit der sie nicht gesehen werden will, kann das durchaus ansehensschädigend sein.

 

Vormals gab es die Regelung, dass ab einer bestimmten Anzahl von Personen, ein Bild gezeigt werden durfte. Gilt das noch?

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Gast mainhattaner

Wer bestimmt, was "ansehensschädigend" ist?

Fotografiere ich zufällig eine Person in einer "normalen" Situation an einem Ort oder im Zusammenhang mit einer anderen Person, an dem er nicht sein sollte/ mit der sie nicht gesehen werden will, kann das durchaus ansehensschädigend sein.

 

Vormals gab es die Regelung, dass ab einer bestimmten Anzahl von Personen, ein Bild gezeigt werden durfte. Gilt das noch?

@Rainer: einige Antworten findest du in § 23 KunstUrhG. Sollte man als Fotograf unbedingt kennen.

 

Um es nochmals zu sagen: die Gesetzesnovelle hat m.E. für uns keinerlei Auswirkung. Die (fotografische) Diskreditierung Dritter war auch schon in der Vergangenheit kein rechtsfreier Raum. Der "Verletzte" konnte schon immer nicht nur zivilrechtlich, sonder auch strafrechtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen. Immerhin gibt es schon seit eh und je den Tatbestand der Beleidigung. Und der galt/gilt auch bei Verunglimpfung durch Bilder.

 

Relevanter und komplizierter wird sich die Neuerung auf die Pressefotografie auswirken, weswegen der Deutsche Presserat Sturm läuft, weil er die Pressefreiheit eingeschränkt sieht. Ich persönlich glaube, dass der neue § keinen Bestand hat und früher oder später vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.

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@Rainer: einige Antworten findest du in § 23 KunstUrhG. Sollte man als Fotograf unbedingt kennen.

...

 

Ich persönlich glaube, dass der neue § keinen Bestand hat und früher oder später vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.

wer reicht Klage ein?

 

§23 zur Info:

 

 

 

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:  1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
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