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Bilder gegen Entgelt?


orsi

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Das mit der Phantasietitelwahl für verschiedene Pixelkünstler ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Wer Auftragsfotografie macht, ist Fotograf und kein "Fotodesigner". Das hat weitreichende Konsequenzen wenn das nebenberufliche Einkommen mal etwas größer wird. Auch den Begriff "Freiberufler" verwendest du falsch, da es im Steuerrecht eine explizite Auflstung dieser Berufe gibt. Echte Freiberufler unterscheiden sich von den übrigen Gewerbetreibenden übrigens dadurch, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Was mir regelmäßig den Kamm schwillen lässt... 

 

 

Bist Du den Meister des Fotografen Handwerks, offenbar bist Du da ja gewerblich unterwegs,? Wenn wir schon kleinlich sind…

Meisterzwang gibt es glaube ich nicht fĂĽr Fotografen, aber in die Handwerksrolle musst Du trotzdem, Holz und Bautenschutz ? ;-)

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Bist Du den Meister des Fotografen Handwerks, ...

Den Hinweis, auf die Art der Gewerblichkeit zu achten, fand ich tatsächlich gut, vergaloppiert sich doch manch Hobbyist bei der Deklaration seiner Tätigkeit.

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Hallo

Und deswegen kann ein jeder bestimmen ob und wieviel fĂĽr sein Bild will .

Es ist nun mal seinens und deswegen hat er auch die Freiheit es zu tun .

Er ist nicht verantwortlich fĂĽr den Lebensunterhalt der hauptberuflichen Fotografen .

Sicher muss man nichts verschenken , es ist aber auch kein Verbrechen .

Und der , der nur was schätzt weil es viel kostet ist ein bedauernswerter kleingeist , der seine Existenz um schnöten Mamun dreht .

GruĂź

Oli

NatĂĽrlich kann jeder seine eigene Preisliste bestimmen.

Oder sich am Nulltarif ergötzen, weil er in den Himmel kommt.

Dann aber nicht aufregen, wenn die Jugend kommt, die Wohnung nicht verlässt und ein cooleres Bild am Rechner generiert, HDR auskostet oder wie auch immer...

Hier hat heute keiner mehr Recht als der andere.

Wir können heute nur nach bestem Wissen und (vermeintlich) weiser Voraussicht handeln.

 

Um noch eine andere Parallele aufzuzeigen:

 

preiswert im Netz bestellen oder beim beratenden Händler, der dem schnöden Mammon hinterherrennt?

Man muss ja nicht an seine Existenz denken..

Er kann ja auch mit einer anderen Tätigkeit seine Brötchen verdienen, also ehrlich!!!

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Ob jetzt Gewerbepflichtig oder nicht. Wenn Geld fĂĽr die Bilder verlangt wird, ist das einkommenssteuerpflichtig. Alles andere ist Steuerhinterziehung. Und die MĂĽhle wird die Kosten ja absetzen wollen, das kann es schnell mal eine interne Meldung beim FA geben und dann ist man dran.

 

Wenn man also nicht mal eben für so eine einzelne Sache ein Gewerbe anmelden möchte ö.ä. würde ich die Bilder für eine bestimmte vereinbarte Nutzung kostenlos abgeben und darauf hinweisen, dass Du namentlich genannt werden möchtest und das das Urheberrecht bei Dir liegt.

 

Und sollte daraus mal mehr werden, dann machst Du einen Termin beim Steuerberater Deines Vetrauens und überlegst Dir, ob Du das beruflich nebenher machen möchtest.

 

GruĂź,

 

Jens

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Vielen Dank fĂĽr die Antworten, die mich in viele Richtungen haben nachdenken lassen.

 

Ich bin mir dessen bewusst, dass meine Bilder nicht jedem gefallen (können).

"Dachbodenfunde" trifft das gezeigte Bild übrigens genau richtig, denn die ganze Mühle war mit solchen Funden eingerichtet. Es muss auch nicht jedem gefallen, mir hat es aber. Ich weiss auch, dass viele aus diesem Forum um Klassen bessere Fotos von allen möglichen Motiven machen können, als ich jemals dazu in der Lage sein werde. Es freut mich trotzdem, wenn meine Bilder, manchen Leuten gefallen.

 

Ich habe mich ersteinmal erkundigt, welche Bilder für was verwendet werden sollen und auch erklärt, dass ich das Fotografieren als Hobby betreibe und daher für meine Fotos kein Geld verlangen kann und will. Gleichzeitig habe ich eine  Anmerkung fallen lassen, dass der dort getrunkene Wein sehr lecker war. Ich warte jetzt mal ab, was für eine Reaktion kommt.  

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Ich habe das erklärt und begründet, einfach weil es ein Teil meiner beruflichen Arbeit ist und ich das beurteilen kann. Punkt.

Wenn das so einfach wäre, dass die Leute die etwas beruflich machen auch alles richtig einschätzen können, dann gäbe es wohl deutlich weniger Diskussionen unter den sogenannten Profis .. Nicht nur in der Fotografie.

 

Das erinnert so ein weig daran:

Alle saĂźen zusammen und sagten, das geht nicht.

Da kam einer hinzu, der wuĂźte das nicht.

Und hat es einfach gemacht.

 

:)

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Gast canis lupus

Bist Du den Meister des Fotografen Handwerks, offenbar bist Du da ja gewerblich unterwegs,? Wenn wir schon kleinlich sind…

Meisterzwang gibt es glaube ich nicht fĂĽr Fotografen, aber in die Handwerksrolle musst Du trotzdem, Holz und Bautenschutz ? ;-)

 

Ich helfe dir gerne @mabaker. 2004 wurde mit der Novelle der Handwerksordnung der Meisterzwang für 53 Handwerksberufe abgeschafft, u.a. auch für Fotografen. Wer als Fotograf arbeiten und den Titel führen möchte, muss sich aber ins "Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke" eintragen lassen und bekommt eine sog. Betriebsnummer zugeteilt. Gleichzeitig wird man Pflichtmitglied in der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse). Die Entscheidung so einiger Schlauberger, sich als "Fotodesigner" zu klassifizieren und so an HWK und BG vorbeizukommen, ist in den meisten Fällen rechtlich irrelevant. Wer Auftragsfotografie jedweder Art betreibt, ist automatisch Fotograf und kommt an der Mitgliedschaft in der HWK nicht vorbei. Das alles kostet regelmäßige Beiträge, in meinem Fall sind´s zusammen etwa 900,00 Euro pro Jahr.

 

Wer das mit gefährlichen Halb- oder Unwissen Ignoriert, riskiert Probleme mit der Kammer und/oder der BG und ggfs. Abmahnungen durch Mitbewerber. 

 

Ja natĂĽrlich bin ich gewerblich unterwegs. Die rechtlich geforderten Angaben stehen, genauso wie meine Ust-ID-Nummer, im Impressum meiner HP.

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Ich glaube es geht darum, ob sich ein Freizeitfotograf der Logik des Broterwerbs im Kapitalismus beugen muss oder ob er davon befreit ist.

„Freizeitfotograf“ und „Broterwerb“ schließt sich ja logisch aus. Insofern muss sich niemand irgendetwas beugen; er muss sich nur entscheiden, was er sein will – Haupt- oder Nebenerwerbsfotograf inklusive aller Pflichten, die das mit sich bringt (und der Aussicht auf fabelhaften Reichtum, für die der Fotografenberuf bekannt ist ;-), oder eben Freizeitfotograf, der gelegentlich mal aushilft, weil Bilder gebraucht werden und er welche hat.

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es gibt soweit ich weiss die ausnahme - kĂĽnstler mit anspruch auf kĂĽnstlersozialversicherung

Eine Ausnahme von was denn? (Ich bin ein solcher „Künstler“, der über die KSK versichert ist.)

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(…)  Pflichtmitglied in der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse). Die Entscheidung so einiger Schlauberger, sich als "Fotodesigner" zu klassifizieren und so an HWK und BG vorbeizukommen, ist in den meisten Fällen rechtlich irrelevant. Wer Auftragsfotografie jedweder Art betreibt, ist automatisch Fotograf und kommt an der Mitgliedschaft in der HWK nicht vorbei.  (…)

es gibt soweit ich weiss die ausnahme - kĂĽnstler mit anspruch auf KĂĽnstlersozialversicherung (KSK)

 

 

 

... auch Designer (Künstler) haben sich bei der BG ETEM anzumelden, da ändert auch die Mitgliedschaft in der KSK nichts, die in diesem Fall allerdings irrelevant ist. 

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Ich habe das erklärt und begründet, einfach weil es ein Teil meiner beruflichen Arbeit ist und ich das beurteilen kann. Punkt.

Sorry-aber da fällt mir nur ein " Eigentor mit Picke von der Mittellinie "

 

mit kopfschĂĽttelnden GrĂĽĂźen

 

 

... selbstverständlich kann ich ein Foto als Profi anders beurteilen als ein Laie, denn es geht nicht ums Gefallen sondern um technische, gestalterische und bildsprachliche Aspekte. Genau das ist ja die eigentliche Leistung des Fotografen, die Kundenwünsche (bei einer Auftragsarbeit) auf den Punkt umzusetzen – nicht das bloße auf den Auslöser drücken.

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... selbstverständlich kann ich ein Foto als Profi anders beurteilen als ein Laie, denn es geht nicht ums Gefallen sondern um technische, gestalterische und bildsprachliche Aspekte. Genau das ist ja die eigentliche Leistung des Fotografen, die Kundenwünsche (bei einer Auftragsarbeit) auf den Punkt umzusetzen – nicht das bloße auf den Auslöser drücken.

Du verkennst den vorliegenden Sachverhalt. Hier geht es nur um Gefallen, da die Mühlenbetreiberin ja das Foto gerne hätte. Es gefällt ihr.....und war, so lese ich es heraus, keine Auftragsarbeit

Auch sollte kein " Gewerblicher " eine allgemeingültige Regel aufstellen wann ein Foto wirkt , bzw. eine allgemeingültige Wertung als verbindlich erklären. Das war mein Widerspruch...

 

Zudem leben manche Bilder einfach davon nicht so zu sein wie mancher gewerblicher Fotograf sie machen wĂĽrde.Und das ist gut so........

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nur weil es gefällt muss es aber nicht gleich gut sein?

 

Wenn meine Tochter mir was vorgeigt und ich das toll finde heiĂźt das nicht, dass sie eine A.-S. Mutter ist ?!

 

P.S.

Im Umkehrschluss muss das perfekte Foto nicht zwangsläufig schön sein.

Oder gar: nur weil ein Mensch, der hauptberuflich versucht von der Fotografie zu leben, es nicht unbedingt zu ĂĽberzeugenden tollen Fotos schafft (wenn ich mir diese Hochzeits- und Babybilder in den Schaufenstern so ansehen muss...)

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Gast canis lupus

Auch sollte kein " Gewerblicher " eine allgemeingültige Regel aufstellen wann ein Foto wirkt , bzw. eine allgemeingültige Wertung als verbindlich erklären. Das war mein Widerspruch...

 

Zudem leben manche Bilder einfach davon nicht so zu sein wie mancher gewerblicher Fotograf sie machen wĂĽrde.Und das ist gut so........

 

Es gibt keine allgemeingültige Regel, wann ein Bild "gut" ist. Es gibt aber ne Menge Kriterien zu beurteilen, wann ein Bild schlecht ist. Ich fotografiere z.B. für ein paar Automarken im Premium-Segment nach deren CI-Vorgaben, da gehen die Bilder immer durch deren Qualitätskontrolle. Und wenn die Entscheider dort dein Bild Scheiße finden, machst du es nochmal. So einfach ist das.

 

Es gibt durchaus Bilder mit Charme, die nicht so aussehen "wie manch ein Gewerblicher sie machen würde" (sorry, deine Einordnung finde ich ziemlich einfältig...). Die macht aber meist doch der "Gewerbliche" selbst. Und - wenn er was von seinem Job versteht - gerade und mit Absicht genau in diesem "unlackierten" Style. Der Hollywood-Look war gestern, heute darf man im professionellen Bereich sogar auch mal Street-Look riskieren. Immer da wo´s passt und wenn man genügend Selbstbewusstsein und Überzeugungskraft hat, das seinen Kunden zu verkaufen.

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Darf denn vom Besitzer der Mühle überhaupt Geld für Fotos verlangt werden, die offensichtlich ohne vorherige Genehmigung erstellt wurden? Das Gespräch mit der Betreiberin, so lese ich das heraus, fand ja erst statt, nachdem schon einige Fotos im Kasten waren. Andersrum könnte die Betreiberin dem Fotografen doch auch verbieten, dass er diese Bilder veröffentlicht, zum Beispiel hier im Forum.

 

Da scheinbar weder ein Gewerbe angemeldet wurde und es auch keine vorher abgesprochene Fotoerlaubnis gibt, würde ich die Fotos ohne finanzielle Forderung schicken. Möglicherweise darauf hinweisen, dass du gern auch in Zukunft wieder Fotos machen würdest, dann natürlich für eine Gegenleistung.

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Gast canis lupus

@pixilia

 

Die Betreiberin hat logischerweise das Recht, die Verbreitung der Bilder zu untersagen. Man braucht auch keine Gewerbeanmeldung, um ein paar Bilder gegen Honorar zu vertickern. Aber: wenn der Fotograf der Wirtin die Bilder schenkt, wird sie ihm künftig kein Geld für weitere zahlen. Sie lädt ihn bestenfalls auf´n Schnitzel und´n Bier ein. Hättest du selbst gerne statt deinem Gehalt lieber Lebensmittelgutscheine und Freibier? Sorry, ich verstehe solche weltfremden Meinungen nicht...

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Es hat sich alles so ergeben. ich habe von draußen Fotos gemacht, wir sind ins Gespräch gekommen und ich fragte, ob ich auch im Café Fotos machen darf (ich durfte). Ich habe Sie um ihre Visitenkarte mit der E-Mail-Adresse gebeten, die sie mir freudig überreicht hat.

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