Franzi.S. Geschrieben 25. März 2020 Share #1 Geschrieben 25. März 2020 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo ihr lieben, ich fotografiere seit einer ganzen Weile Hobbymäßig im Bereich der Tierfotografie. Mittlerweile klappt das ganz gut und ich möchte gerne bald eine Gewerbe anmelden, die Handwerkskarte habe ich schon. Aber aktuell ist ja alles etwas schwierig. Im letzten Sommer habe ich kostenfrei eine junge Frau mit Pferd fotografiert. Sie ist mit diesem Pferd auf einer Veranstaltung aufgetreten und ich habe das Shooting alleine aus meinem eigenen Interesse angeboten und ihr die Fotos zur Verfügung gestellt. (Bitte kritisiert mich dafür nicht direkt, mein Interesse dahinter zu erklären würde hier vom eigentlichen Thema ablenken) Jetzt also zum eigentlichen Problem. Sie wird von einem großen Futterhersteller gesponsert. Die wollten dann gern ein Foto für social Media nutzen, da wurde freundlich nachgefragt und ich habe es erlaubt. Vor zwei Wochen habe ich dann allerdings ganz zufällig über Instagram gesehen, dass dieses Foto auf einem großen Plakat gelandet ist was an einem Reitplatz hängt. Mir wurde nicht bescheid gegeben, geschweige denn wurde ich um Erlaubnis gefragt. Das finde ich eine absolute Frechheit und ich gehe davon aus, dass ich hier auf Verständnis stoßen werde :D Natürlich habe ich Kontakt zu dem Futterhersteller aufgenommen und mit dem fürs Marketing zuständigen Mitarbeiter bereits telefoniert. Hier war dann die Aussage, dass es in der Datenbank versehentlich falsch gekennzeichnet wurde, mit einem Haken bei Printmedien... außerdem kam im Gespräch ganz zufällig noch raus, dass mein Foto auf 1500 Popcorntüten gelandet ist, die auf der Veranstaltung verteilt wurden. 🙄 Der Mitarbeiter hat mir angeboten, mir die Bildrechte für die Nutzung nachträglich abzukaufen. Da ich ungern damit zu einem Anwalt gehen würde, würde ich das gerne auch so umsetzen. Jetzt komme ich allerdings zu dem Problem des (noch) nicht angemeldeten Gewerbes. In so einem Fall sollte es jedoch trotzdem irgendwie möglich sein eine Rechnung zu schreiben, oder? Ich habe mich im Internet etwas informiert und scheinbar gibt es da Möglichkeiten, sofern das nur sehr selten gemacht wird. Ich habe allerdings etwas Sorge, da die Rechnung ja an eine Firma geht und bei der nächsten Steuermeldung ganz sicher auch beim Finanzamt landet. Habt ihr da Erfahrungenswerte und Tipps für mich? Gerne könnt ihr auch mal in den Raum werfen, wie viel Geld ihr da für angebracht haltet. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 25. März 2020 Geschrieben 25. März 2020 Hallo Franzi.S., schau mal hier Rechnung schreiben ohne Gewerbe, geht das? . Dort wird jeder fündig!
Franzi.S. Geschrieben 25. März 2020 Autor Share #2 Geschrieben 25. März 2020 (bearbeitet) Hallo ihr lieben, ich fotografiere seit einer ganzen Weile hobbymäßig im Bereich der Tierfotografie. Mittlerweile klappt das ganz gut und ich möchte gerne bald eine Gewerbe anmelden, die Handwerkskarte habe ich schon. Aber aktuell ist ja alles etwas schwierig. Im letzten Sommer habe ich kostenfrei eine junge Frau mit Pferd fotografiert. Sie ist mit diesem Pferd auf einer Veranstaltung aufgetreten und ich habe das Shooting alleine aus meinem eigenen Interesse angeboten und ihr die Fotos zur Verfügung gestellt. (Bitte kritisiert mich dafür nicht direkt, mein Interesse dahinter zu erklären würde hier vom eigentlichen Thema ablenken) Jetzt also zum eigentlichen Problem. Sie wird von einem großen Futterhersteller gesponsert. Die wollten dann gern ein Foto für social Media nutzen, da wurde freundlich nachgefragt und ich habe es erlaubt. Vor zwei Wochen habe ich dann allerdings ganz zufällig über Instagram gesehen, dass dieses Foto auf einem großen Plakat gelandet ist was an einem Reitplatz hängt. Mir wurde nicht bescheid gegeben, geschweige denn wurde ich um Erlaubnis gefragt. Das finde ich eine absolute Frechheit und ich gehe davon aus, dass ich hier auf Verständnis stoßen werde Natürlich habe ich Kontakt zu dem Futterhersteller aufgenommen und mit dem fürs Marketing zuständigen Mitarbeiter bereits telefoniert. Hier war dann die Aussage, dass es in der Datenbank versehentlich falsch gekennzeichnet wurde, mit einem Haken bei Printmedien... außerdem kam im Gespräch ganz zufällig noch raus, dass mein Foto auf 1500 Popcorntüten gelandet ist, die auf der Veranstaltung verteilt wurden. 🙄 Der Mitarbeiter hat mir angeboten, mir die Bildrechte für die Nutzung nachträglich abzukaufen. Da ich ungern damit zu einem Anwalt gehen würde, würde ich das gerne auch so umsetzen. Jetzt komme ich allerdings zu dem Problem des (noch) nicht angemeldeten Gewerbes. In so einem Fall sollte es jedoch trotzdem irgendwie möglich sein eine Rechnung zu schreiben, oder? Ich habe mich im Internet etwas informiert und scheinbar gibt es da Möglichkeiten, sofern das nur sehr selten gemacht wird. Ich habe allerdings etwas Sorge, da die Rechnung ja an eine Firma geht und bei der nächsten Steuermeldung ganz sicher auch beim Finanzamt landet. Habt ihr da Erfahrungswerte und/oder Tipps für mich? Gerne könnt ihr auch mal in den Raum werfen, wie viel Geld ihr da für angebracht haltet. Ich würde mich super über eure Meinung zu dem Thema freuen bearbeitet 25. März 2020 von Franzi.S. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 25. März 2020 Share #3 Geschrieben 25. März 2020 (bearbeitet) Nun, Privatrechnung erstellen ist kein Problem, das hast Du ja wohl schon selbst rausgefunden - und natürlich mußt Du "Gewinne aus Privatrechnungen" auch versteuern ... also einfach bei der nächsten EKSt unter "Sonstige Einkünfte" angeben. Zum Wert ... 1 Plakat ein einem Reitplatz für die Veranstaltung mit den Popcorntüten? Oder x große Plakate an x Reitplätzen? Es gibt zu dem Thema einen Katalog, den Link habe ich gerade leider nicht zur Hand ... Spannende Nebenfrage: haben "die" auch die Erlaubnis der Reiterin? bearbeitet 25. März 2020 von Gast Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franzi.S. Geschrieben 25. März 2020 Autor Share #4 Geschrieben 25. März 2020 Danke für deine Antwort mir ist es einfach wichtig, lieber ein mal mehr als ein Mal zu Wegen zu fragen Laut dem Mitarbeiter wurde das Plakat nur 1x gedruckt, nicht für die Veranstaltung. Dafür waren nur die 1500 Popcorntüten 🙄 er meinte 150€ zahlen die sonst ungefähr für ein Bild mit diesen Nutzungsrechten 🤷🏼♀️ Ja, die Erlaubnis der Person haben sie dauerhaft Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 25. März 2020 Share #5 Geschrieben 25. März 2020 Geh am Besten zu einem Steuerberater, den wirst Du ohnehin benötigen, sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast. Steuerliches und juristisches Halbwissen aus einem Forum zu erhalten kann gefährlich sein. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 25. März 2020 Share #6 Geschrieben 25. März 2020 @Franzi.S.: wieso hast Du eigentlich den Faden zweimal eröffnet? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franzi.S. Geschrieben 25. März 2020 Autor Share #7 Geschrieben 25. März 2020 (bearbeitet) Werbung (verschwindet nach Registrierung) Gerade eben schrieb X-dreamer: @Franzi.S.: wieso hast Du eigentlich den Faden zweimal eröffnet? Oh, das war ein Versehen! Welches lösche ich jetzt nur, falls ich das kann? bearbeitet 25. März 2020 von Franzi.S. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 25. März 2020 Share #8 Geschrieben 25. März 2020 Schreib den Admin an, der kann es zusammenführen: @FXF Admin Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 25. März 2020 Share #9 Geschrieben 25. März 2020 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb Franzi.S.: Jetzt komme ich allerdings zu dem Problem des (noch) nicht angemeldeten Gewerbes. In so einem Fall sollte es jedoch trotzdem irgendwie möglich sein eine Rechnung zu schreiben, oder? Ich habe mich im Internet etwas informiert und scheinbar gibt es da Möglichkeiten, sofern das nur sehr selten gemacht wird. Ich habe allerdings etwas Sorge, da die Rechnung ja an eine Firma geht und bei der nächsten Steuermeldung ganz sicher auch beim Finanzamt landet. Habt ihr da Erfahrungenswerte und Tipps für mich? Ja, das geht. Als Kleinunternehmer kannst du ohne Gewerbeschein bis zu 17.500 EUR Jahresumsatz machen und darfst Rechnungen ausstellen, allerdings ohne MwSt. (§19 UStG).https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html bearbeitet 25. März 2020 von DeLuX Franzi.S. hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tax4546 Geschrieben 25. März 2020 Share #10 Geschrieben 25. März 2020 Deine eigene Steuernummer darf auf der Rechnung nicht fehlen. Hier sind ein paar Muster Franzi.S. und rednosepit haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
huto Geschrieben 26. März 2020 Share #11 Geschrieben 26. März 2020 Wenn Du die Einnahmen bei der Steuer angibst, dann kannst Du auch alle Ausgaben mit angeben. Es ist quasi eine Einahmeüberschussaufstellung. In der Regel werden solch seltene Einnahmen bei einem Hodby, für das Du wahrscheinlich auch einiges an Ausgaben hast, als „Liebhaberei“ eingestuft. Recherchiere mal nach dem Begriff, da wirst Du einiges finden. Viele Grüße und Glückwunsch für den „Auftrag“ Thomas Franzi.S. hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
skahde Geschrieben 26. März 2020 Share #12 Geschrieben 26. März 2020 Ich habe vor ein paar Jahren einem Freund für seine Firma analoge SW-Abzüge erstellt. Er bekam Nutzungsrechte ich bekam Unkostenerstattung (hatte ich aufgelistet) und die Steuer bekam, da Nullsumme, nix. Franzi.S. hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 26. März 2020 Share #13 Geschrieben 26. März 2020 Am 25.3.2020 um 15:58 schrieb Franzi.S.: (…) ... gib das Foto einmal über die Google-Bildersuche ein und/oder schau dir die Seiten des Futterherstellers/Instagram/Facebook genau an. Wenn der Kontakt noch besteht, frag die Reiterin, wie das auf anderen Turnieren war. So erhältst du einen Eindruck wie dein Foto verwurstet wurde. Zu den Kosten: aus der Hüfte würde ich 150€ verlangen. Zum Vergleich: Stockbilder kosten zwischen 20 und 500 €. Üblicherweise wird bei Verstößen gegen das vereinbarte Nutzungsrecht ein 100%-Aufschlag fällig. Das macht dann 300€ (und tut nicht weh). Nicht verhandeln, allenfalls anbieten das Nutzungsrecht für Print komplett zurückzuziehen. Alle Absprachen/Vereinbarungen schriftlich (Mail). Zur Rechnung: den Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer angeben. Die müsstest du sonst an das Finanzamt abführen. Wenn du das nicht tust, begehst du genau genommen Steuerhinterziehung. Du kannst auch direkt das Finanzamt fragen. Zum Gewerbe: Warum ein Gewebe und nicht als Künstlerin. Da reicht ein einfacher Brief an das Finanzamt mit der Bitte um eine Steuernummer. Allgemein: Mach dich bei Fotografenverbänden (z. B. https://freelens.com) zu den Themen Rechnungen/Steuerrecht, Gewerbe/Künstler, Rechte/Pflichten, Urheber-/Nutzungsrecht schlau. Viel Glück! Grüße aus Hannover Franzi.S. hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franzi.S. Geschrieben 29. März 2020 Autor Share #14 Geschrieben 29. März 2020 Am 26.3.2020 um 16:49 schrieb zwanzignullzwei: ... Ah klasse, danke für deine ausführliche Antwort! Das hilft mir echt sehr 150Euro hat er auch als Betrag genannt den er typischerweise für Nutzungen dieser Art zahlt - aber du meinst ich sollte noch den Aufschlag drauf rechnen, oder? Finde ich eigentlich auch sehr berechtigt. Das mit der Mail ist ein guter Tipp, man kann und muss echt viel dazu lernen, wenn man in dem Buisness noch nicht so drin steckt. Den Tipp als Künstlerin zu arbeiten und mir so die Gewerbekosten zu sparen habe ich jetzt vor kurzem auch schon bekommen, da war die Handwerkskarte allerdings schon beantragt. Ich habe einfach von so vielen Fotografen gehört, dass ein Gewerbe nötig ist um Problemen aus dem Weg zu gehen. Ich werde mich da auf jeden Fall nochmal detaillierter mit befassen. Jetzt ist ja Zeit für sowas. Danke aus und nach Hannover! zwanzignullzwei hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franzi.S. Geschrieben 29. März 2020 Autor Share #15 Geschrieben 29. März 2020 Am 26.3.2020 um 16:49 schrieb zwanzignullzwei: ... gib das Foto einmal über die Google-Bildersuche ein und/oder schau dir die Seiten des Futterherstellers/Instagram/Facebook genau an. Wenn der Kontakt noch besteht, frag die Reiterin, wie das auf anderen Turnieren war. So erhältst du einen Eindruck wie dein Foto verwurstet wurde. Tatsächlich habe ich das Foto auch noch auf der offiziellen Homepage gefunden. Gestattet hatte ich es für die Nutzung bei Facebook und Instagram. Ausdrüclich mit der Bitte die Fotos mit Copyright zu nutzen, auf der Homepage natürlich auch die Variante ohne... 😠 Das macht mich wirklich so so sauer.. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 29. März 2020 Share #16 Geschrieben 29. März 2020 vor 4 Stunden schrieb Franzi.S.: (...) Das macht mich wirklich so so sauer.. ... nicht sauer sein, Rechnung schreiben. 😉 skask und Franzi.S. haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Biotess Geschrieben 3. April 2020 Share #17 Geschrieben 3. April 2020 Natürlich kannst du als Privatperson eine Rechnung ausstellen z.B wenn du einem Nachbarn einen Stuhl verkaufst. Und wenn es nur um einhundertfufzig Euronen geht, brauchst Du vorm Finanzamt keine Angst zu haben. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
exContax Geschrieben 13. April 2020 Share #18 Geschrieben 13. April 2020 Dasselbe Problem hatten wir bei der Tanzmusik. Müssen wir die Einnahmen versteuern? Besteht dabei ein Unterschied zwischen Bandmitgliedern, die im wahren Leben selbstständig / angestellt / berentet sind? Einer von uns ist Beamter in Vertrauensposition, der wollte es aus Karrieregründen genau wissen und hat beim Finanzamt vorgesprochen. Antwort (sinngemäß): Es ist denen schlichtweg egal, solange nicht um die 50 Auftritte im Jahr à ca. 600€ zusammenkommen, die durch 5 Bandmitglieder geteilt werden müssen. Begründung: Im Gegenzug könnten wir alles absetzen, Instrumente, PC, Anlage, Privatunterricht, anteilig PKW. Wer will zb verbieten, dass mal eben aus Hamburg nach München in den Musikladen gefahren wird, um dort nach dem ultimativen Stück zu suchen, und danach unverrichteter Dinge nachhause zu kommen? Sowas macht dem Finanzamt nur unnötig Arbeit, der Personalaufwand steht in keinem Verhältnis zum Steuerertrag. Bei einem Selbstständigen wie mir könnte es sogar dazu führen, dass steuerliche Verluste entstehen, die den Steuerertrag aus dem Hauptberuf schmälern würden. Also: Nur Mut, Rechnung schreiben! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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