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Solche Manöver werden natürlich, sofern sie aus Sicht der Unternehmensleitung erforderlich sind, top-down angewiesen. Dem Servicemitarbeiter bleibt dann nichts anderes übrig, als kreativ zu argumentieren und sich auf die einprasselnden Fragen einzustellen.  Fragt man sich, weshalb? Höchstwahrscheinlich um Kosten in größerem Umfang abzuwenden.

Sofern es sich um einen Fehler im Produktionsprozess handelt und dieser erst durch Kundenreklameaktionen im Nachhinein auffällig geworden ist, das Ausmaß des Schadens als sehr hoch  eingeschätzt wird, könnte man so eine Nummer versuchen. 

Kann natürlich das Vertrauen in zukünftige Produkte beeinträchtigen. Sollte der Fehler tatsächlich bei Fuji liegen, wird man diese Möglichkeit sehr sorgfältig abgewogen haben, man kennt schließlich seine Kundschaft.

Ich glaube nicht, daß sich Fuji bei einer einzelnen fehlerhaften Charge, so verhalten würde. 

Könnte natürlich auch andere Gründe haben...

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Hi,

vielleicht ist der Beitrag von "Dutyhog" in diesem Forum interessant, da es nicht nur die X-H2s betrifft sondern die X-T5 auch:

https://www.fujix-forum.com/threads/xt5-viewfinder-coating-wiped-off-and-scratches.145323/post-1312801

Grundlagen AR Beschichtungen:

https://www.rp-photonics.com/anti_reflection_coatings.html

Rechtlich bindend für Fujifilm ist, wie die Reinigung des Sucher-Okukars in der Betriebsanleitung für die Kamera  beschrieben ist.

VG fotofiernix

 

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vor 3 Minuten schrieb fotofiernix:

Rechtlich bindend für Fujifilm ist, wie die Reinigung des Sucher-Okukars in der Betriebsanleitung für die Kamera  beschrieben ist.

so in der Richtung schrieb ich das in post #81

Wenn der Hersteller da nichts explizit erwähnt und Reingungsmethoden aus-/ einschließt, dann gilt für mich gängige Praxis die seit Ewigkeiten ohne Folgeschäden abgelaufen ist. Und anders: Wenn das stünde, das Okular darf nicht mehr gereinigt werden weil dann alles kaputt geht, dann würde ich so eine Kamera nicht haben wollen.  😉

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vor 2 Stunden schrieb r1511:

so in der Richtung schrieb ich das in post #81

Wenn der Hersteller da nichts explizit erwähnt und Reingungsmethoden aus-/ einschließt, dann gilt für mich gängige Praxis die seit Ewigkeiten ohne Folgeschäden abgelaufen ist.  😉

Dein Post #81 bezog sich aber nicht auf die Bedienungsanleitung von Fujifilm.

Der Hersteller hat was im Kapitel "Pflege des Produkts" in der Bedienungsanleitung der X-H2s auf Seite 355 beschrieben.

Die Beschreibung bezieht sich nicht explizit auf das Sucher-Okular schließt es aber auch nicht aus.

Du kannst nicht von "best practice" oder von Beschreibungen anderer Hersteller zur Reinigung ausgehen und annehmen, dass diese Vorgehensweise bei der Reinigung auch bei Fujifilm Sucher-Okulare funktioniert.

Das kann unterschiedliche Gründe haben wie z.B. im Fall der Beschichtung, dass ein anderes Verfahren verwendet wird. Dieses Verfahren oder eine Kombination aus einem Material und AR Beschichtung kann ein anderes Reinigungsmittel oder Werkzeug erfordern muss dann aber explizit genannt werden.

Noch ein kleiner Hinweis: Wenn ein Sachschaden aufgrund einer Handlungsanweisung am Produkt auftreten kann, ist meist ein Hinweis oder eine Warnung vor der entsprechenden Stelle angebracht.

Mehr werde ich dazu nicht mehr schreiben, da es ein öffentliches Forum ist.

VG fotofiernix

bearbeitet von fotofiernix
Tippfehler korrigiert
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vor 12 Minuten schrieb fotofiernix:

Der Hersteller hat was im Kapitel "Pflege des Produkts" in der Bedienungsanleitung der X-H2s auf Seite 355 beschrieben.

Die Beschreibung bezieht sich nicht explizit auf das Sucher-Okular schließt es aber auch nicht aus.

Und wie gehe ich damit jetzt um als Kunde?

Mein Beispiel eines anderen Herstellers zeigt lediglich: sie sagen was ich darf. Das erwarte ich an der Setelle im Kapitel zur Reinigung ganz einfach. Fuji tut dieses nicht. Das ist ein Problem, wenn es das reinigen ein Problem ist.

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vor 20 Minuten schrieb fotofiernix:

Du kannst nicht von "best practice" oder von Beschreibungen anderer Hersteller zur Reinigung ausgehen und annehmen, dass diese Vorgehensweise bei der Reinigung auch bei Fujifilm Sucher-Okulare funktioniert.

Das kann unterschiedliche Gründe haben wie z.B. im Fall der Beschichtung, dass ein anderes Verfahren verwendet wird. Dieses Verfahren oder eine Kombination aus einem Material und AR Beschichtung kann ein anderes Reinigungsmittel oder Werkzeug erfordern muss dann aber explizit genannt werden.

Ich nehme das an, WEIL in der Anleitung nichts anderes erwähnt wird. Ich reinige seit ich denken kann die Okulare mit einem Mikrofasertuch und trage ggf. auf diesem wenig Flüssigkeit auf, eine, welche auch für Filter, Objektive freigegeben ist. Ich wäre nicht sehr erfreut, würde das plötzlich bei einer Kamera schiefgehen und im Handbuch nichts dazu drin steht.

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https://www.fuji-x-forum.de/topic/54092-fuji-x-h2s-entspiegelung-l%C3%B6st-sich/

 

Hallo ich bin auch betroffen.

Ich habe heute folgende Mail an meinen Fotohändler geschickt:

 

Sehr geehrter Herr YYYYYYYYYY,

 

 

Möglicherweise habe ich einen Reklamationsgrund zu dem ich Sie als Händler bitten würde das mit dem Hersteller der Kamera zu klären.

Beschreibung der Reklamation:

Vor ca. 3 Wochen bemerkte ich auf dem Sucherglas eine merkwürdige Struktur. Sie ähnelte einer ausgetrockneten Schlammpfütze oder einem Spinnennetz.

Leider kann ich kein Foto dieser Struktur anfügen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich angenommen, dass es sich um eine Verschmutzung des Suchers handeln würde.

Das war durchaus plausibel, da ich den Sucher, glaube ich, bisher noch nie gereinigt hatte.

Daraufhin unternahm ich einen Reinigungsversuch. Die hartnäckige Struktur konnte ich nur schwer entfernen. Nun ist Sie ab.

Im derzeitigen Zustand fehlt es dem Sucher jedoch an Brillanz beim Durchsehen. Er ist milchig mit Lichtbrechungen und lässt sich nicht besser reinigen.

Nach Recherche in einschlägigen Internetforen habe ich gelesen, dass ich nicht der einzige mit dem Problem bin. Es handelt sich eventuell um eine sich ablösende Beschichtung.

 

 

https://www.dslr-forum.de/threads/x-t5-x-h2-beschichtung-des-suchers-blaettert-ab-anscheinend-kein-einzelfall.2158312/

 

https://www.fuji-x-forum.de/topic/54092-fuji-x-h2s-entspiegelung-l%C3%B6st-sich/

 

 

Ein solches Problem hatte ich bisher bei noch keiner meiner Kameras.

In diesem Zusammenhang würde ich Sie bitten sich des Problems anzunehmen und eine entsprechende Nachfrage bei Fuji zu stellen.

Für eine zeitnahe Rückinfo zum weiteren Prozedere wäre ich sehr dankbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

XXXXXXXX

 

Die Rückantwort war wie folgt:

 

Guten Tag Herr XXXXXXXX,

 

ich habe gerade mit dem Kundenservice von Fuji telefoniert.

Dort ist ein solches Problem nicht bekannt.

Auch wir hatten noch keine Reklamationen diesbezüglich.

Gerne schicken wir Ihre Kamera zur Prüfung/Reklamation nach Fuji.

Wenn Sie das in Anspruch nehmen möchten, schicken Sie die Kamera

stoßsicher verpackt an uns zurück.

Wir kümmern uns um alles weitere.

 

Mit freundlichen Grüßen

YYYYYYYYYYYYYY

Service

 

Das das Problem nicht bekannt sei wundert mich schon etwas........

 

 

 

 

 

 

 

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vor 7 Stunden schrieb S5pro:

Dort ist ein solches Problem nicht bekannt.

Ich werde mittlerweile schon nervös, wenn wieder ein neuer Fall hier aufschlägt, und prüfe immer meine Kamera, ob sich dort schon was tut.

Bezüglich der Bekanntheit dieses Problems liest sich dieser Satz für einen Forenbenutzer ja sehr unglaubwürdig. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass Fuji so viele Servicemitarbeiter hat, dass diese Art von Information nicht durch persönlichen Austausch übermittelbar wäre, bzw. kein Erfassungssystem vorhanden ist, in dem Schäden entsprechend recherchierbar sind. Vielleicht können die Betroffenen sich mal die Namen der bearbeitenden Mitarbeiter geben lassen, so dass andere Betroffene ggf. auf diese Bezug nehmen können. Das könnte den "Bekanntheitsgrad" dieses Schadens firmenintern fördern.

Guido

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vor einer Stunde schrieb gscholz:

Ich werde mittlerweile schon nervös, wenn wieder ein neuer Fall hier aufschlägt, und prüfe immer meine Kamera, ob sich dort schon was tut.

Bezüglich der Bekanntheit dieses Problems liest sich dieser Satz für einen Forenbenutzer ja sehr unglaubwürdig. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass Fuji so viele Servicemitarbeiter hat, dass diese Art von Information nicht durch persönlichen Austausch übermittelbar wäre, bzw. kein Erfassungssystem vorhanden ist, in dem Schäden entsprechend recherchierbar sind. Vielleicht können die Betroffenen sich mal die Namen der bearbeitenden Mitarbeiter geben lassen, so dass andere Betroffene ggf. auf diese Bezug nehmen können. Das könnte den "Bekanntheitsgrad" dieses Schadens firmenintern fördern.

Guido

Ich habe dazu mit Herrn Hondong lange diskutiert. Er sollte das Thema auf alle Fälle noch kennen.

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vor einer Stunde schrieb gscholz:

Ich werde mittlerweile schon nervös, wenn wieder ein neuer Fall hier aufschlägt, und prüfe immer meine Kamera, ob sich dort schon was tut.

Ich glaube, dass diese Sorge unberechtigt ist, wenn die Kamera schon etwas älter ist. Ich denke, wenn man eine fehlerhafte oder fehlerhaft aufgetragene Beschichtung hat, wird sich das im ersten Jahr der Benutzung bereits zeigen. Wenn ich das richtig sehe, sind ja viele oder alle Beispiele mit Kaufdatum Mitte 2023, von daher schon im ersten halben Jahr aufgetreten. Meine ist z.B. von 2022 und alles ist ok und ich vertraue daher darauf, dass da auch nichts mehr kommt, weil es vermutlich früher hätte auftreten müssen.
 

vor 9 Stunden schrieb S5pro:

Das das Problem nicht bekannt sei wundert mich schon etwas........

Entweder schlechte interne Kommunikation oder Anweisung von oben so zu kommunizieren. Nicht gut.

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vor 9 Stunden schrieb S5pro:

Daraufhin unternahm ich einen Reinigungsversuch. Die hartnäckige Struktur konnte ich nur schwer entfernen. Nun ist Sie ab.

Wenn man sowas in die Kommunikation schreibt, gibt man quasi freiwillig seinen Gewährleistungsanspruch auf und macht es Fuji echt leicht.

Wenn mein Sucher innerhalb von 12 Monaten defekt ist, dann schickt man das Fuji und sagt "Ist kaputt - Bitte gemäß Gewährleistung nachbessern. Punkt. Fertig." Ball liegt bei Fuji. Da sagt man nicht, dass man "eine hartnäckigen Struktur" vom Sucher entfernt hat.

Soll doch Fujifilm mal nachweisen, dass der Kunde die Beschichtung abgeputzt hat. Und wenn das der Fall ist, warum das so einfach geht im Vergleich zu einem korrekt Beschichteten Sucher. Dann gäbe es nämlich nur noch zwei Möglichkeiten: Es wird deutlich, dass die Beschichtung defekt ist, oder Fuji muss einem Richter erklären, dass der Kunde ja mit nem Schleifpapier im Sucher rumgekratzt hat um die Beschichtung zu entfernen. Mit einem Mikrofasertuch bekommt man eine fehlerfreie Beschichtung nämlich nicht ab!

Wir wissen ja mittlerweile, dass fuji hier scheinbar null kulant ist. Entsprechend sollte man auch als Konsument das Gewährleistungsrecht so nutzen, wie es gedacht ist.

 

Ergänzung: Vielleicht mal die EU Schlichtungsstelle für Verbraucher nutzen bzw. unseren nationalen Verbraucherschutz. Oft geht es ja gar nicht darum, Recht zu haben, sondern dass solche Anfragen für die Unternehmen unangenehm sind und viel Aufwand erzeugen. Vorallem wenn man sich schritftlich nach Extern äußern muss, sind Unternehmen ganz schnell Lösungsorientiert und kulant unterwegs, damit Präzedensfälle vermieden werden.

bearbeitet von Pikepe
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vor 5 Stunden schrieb Pikepe:

Wenn man sowas in die Kommunikation schreibt, gibt man quasi freiwillig seinen Gewährleistungsanspruch auf und macht es Fuji echt leicht.

 

Das mag so sein, jedoch habe ich noch nie eine Beschichtung von einem optischen Gerät runterputzen können. Weder von Brillen, Ferngläsern oder Objektiven.

Dem Nutzer der Kamera durch Putzversuche an einem offenbar mangelhaften Sucher Selbstverschuldung vorzuwerfen und damit den Verlust der Gewährleistung anzustreben würde ich als realitätsfern ansehen. Ich könnte mir im Klagefall vorstellen, dass das Richter ebenfalls so sehen würden.

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vor 2 Stunden schrieb S5pro:

Ich könnte mir im Klagefall vorstellen, dass das Richter ebenfalls so sehen würden

Wie ich schon einmal geschrieben, würde ich die Angelegeneit auf dem Rechtsweg klären lassen.
Mit Erfüllung von Gewährleistung/Kulanz ist in diesem Fall nicht zu rechnen.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, Freigabe durch den Versicherer geben lassen und einen für dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
Alles Andere bringt m.E. nichts.

bearbeitet von HeWe
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vor 19 Stunden schrieb S5pro:

Dem Nutzer der Kamera durch Putzversuche an einem offenbar mangelhaften Sucher Selbstverschuldung vorzuwerfen und damit den Verlust der Gewährleistung anzustreben würde ich als realitätsfern ansehen. Ich könnte mir im Klagefall vorstellen, dass das Richter ebenfalls so sehen würden.

Eben. Und genau deshalb muss man Fuji erstmal dazu zwingen sich dahingehend schriftlich zu äußern. Und dann könnte ich mir vorstellen, dass sie sehr vorsichtig und kulanter werden.

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vor 5 Minuten schrieb Pikepe:

Und genau deshalb muss man Fuji erstmal dazu zwingen sich dahingehend schriftlich zu äußern

Zwang? 🤑  Fuji muss spätestens nach dem ersten od. zweiten Fall klar haben was das Grundübel ist: offenbar ein Mangel (einer Charge) ihrerseits. Wenn dann der dritte und vierte Kunde kommt, dann muss es Fuji egal sein wie und ob da noch nachträglich geputzt wurde; dann gehört es sich einfach, freiwillig kulant zu sein und nicht die rechtliche Unerfahrenheit eines Kunden auszunutzen der zwei falsche Worte im Anschreiben benutzt hat. Das ist unanständig!

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vor 19 Minuten schrieb r1511:

rechtliche Unerfahrenheit eines Kunden auszunutzen der zwei falsche Worte im Anschreiben benutzt hat. Das ist unanständig!

Dem Feedback der Betroffenen hier entnehme ich, dass sich Fujifilm bei ebendiesen für den ethisch unanständigen Weg entschieden hat. Rechtlich sehe ich den sowieso auf ganz dünnem Eis. Egal was man an Putzversuchen unternommen hat.

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Nun melde ich mich mal wieder zurück. Die Kamera ist heute gut verpackt mit DPD angekommen. Ich musst die 200 Euro für die Reparatur zahlen. Die Laufzeit finde ich mit jetzt ca. 5 Wochen ohne Kamera (und immer schneller Reaktion meinerseits) auch ziemlich inakzeptabel. 

Bei Mir war es auch übrigens der Mitarbeiter in leitender Funktion, der oben genannt wird, der mir weiß machen wollte, noch nie von dem Problem gehört zu haben. Im Verlauf des Gesprächs schwächte er das noch auf "...bei der X-H2s" ab. Der hatte sicher gewisse Anweisungen, aber besonders geschickt und ehrlich kam er mir auch nicht vor. 

Ich bin mir übrigens auch ziemlich sicher, wehalb das ganze seitens Fujifilm so gehandhabt wird: Das gesamte Topcover wurde bei meiner Kamera getauscht. Sicherlich hat man weder ansatzweise genügend Ersatzteile auf Lager, noch ist das finanziell ein überschaubarer Schaden, wenn man Kulant reagiert. 

In meinem Fall kommt Fujifilm damit auch durch. Ich habe keine Lust auf eine rechtliche Auseinandersetzung. Aber mit Ruhm hat sich da wirklich niemand bekleckert und der Imageschaden ist angerichtet. 

 

 

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vor 18 Minuten schrieb TillyBalent:

In meinem Fall kommt Fujifilm damit auch durch. Ich habe keine Lust auf eine rechtliche Auseinandersetzung. Aber mit Ruhm hat sich da wirklich niemand bekleckert und der Imageschaden ist angerichtet. 

Lass mal die Zeit für dich arbeiten. Eventuell kommt da noch etwas. Verfolge derweil alle Kanäle, wo über dieses Problem berichtet wird. Ev. geht jemand den Rechtsweg. Und das dauert. Wichtig: Schriftverkehr sichern!

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vor 9 Stunden schrieb lowrider82:

Ev. geht jemand den Rechtsweg

Zu einer Gerichtsverhandlung wird es FUJI bestimmt nicht kommen lassen. Dies würde im Web sehr schnell die Runde machen.

Meines Erachtens genügt wenn ein Rechtsanwalt FUJI klipp und klar die Konsequenzen aufzeigt, wenn der Schaden nicht im Rahmen der Gewährleistung kostenfrei behoben wird.

Eine Einigung wird in der Regel dann auf "Kulanzbasis" erfolgen.

bearbeitet von HeWe
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Hallo 

Habe das heute bei meiner Kamera festgestellt das kann doch kein Zufall sein. Beim fotografieren sieht man es nicht aber bei einer Kamera die 2000 € gekostet hat darf das doch nicht sein. Ich habe die Kamera im August 2023 neu bei Calumet gekauft. 

H

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vor 20 Minuten schrieb Franz-Josef 58:

Habe das heute bei meiner Kamera festgestellt

Hast du eh nicht dran rumgerubbelt? In Ruhe lassen und ab zu Fuji damit. Gewährleistungsfall über Händler abwickeln (Beweislastumkehr gilt hier noch).

bearbeitet von Gast
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