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DSGVO ... Mal Butter ei die Fische


Uwe Richter

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Ja das stimmt wohl, über die hier getätigten Äußerungen kann man sich schon sehr gut über Verhaltensmuster der Personen machen. Deswegen ist es auch sinnvoll, seine reale Identität nicht über Bilder, Name oder Adresse zu verknüpfen. Und bitte jetzt nicht der „Konter“: „ Ich habe nichts zu verbergen!“ Ich wüsste jedenfalls jetzt schon, mit wem ich ggf. befreundet sein könnte oder wen ich einstellen würde und wen nicht und Euch geht das ja sicher auch so.

Nein, den Konter hast Du von mir jedefalls nicht zu befürchten.

Ich kenne Menschen, die seit Beginn des um sich greifenden Internets durchgezogen haben, nicht zu erscheinen.

Die hatten insofern recht.

Das alles hat nichts mit “ ich habe nichts zu verbergen “ zu tun.

 

Für mich ist das eine Frage der Verhältnismäßigkeiten.

 

Zum Beispiel möchte ich manche Gespräche, die ich hier geführt habe und Menschen, die ich hier kennengelernt habe nicht missen.

Ohne das Forum wären es aber dann andere Menschen gewesen.

Es gibt immer auch andere Wege.

Nur pauschale Urteile und Absolutheitsansprüche sind nicht so meins.

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Mir ist der "Gehalt" imemr noch nicht ganz klar. Keiner vertritt doch die von dir unterstellte These, jeder müsse sich in jeder Situation ungefragt fotografieren und ins Internet pappen lassen.

Na doch, das habe ich hier von mindestens zwei Protagonisten genau so gelesen.

 

 

 

Die Frage, die mich umtreibt, ist: Brauchen wir wirklich einen zusätzlichem Schutz der Fotografierten, sind die bestehenden Gesetze nicht ausreichend? Wäre andernfalls das DSGVO in der jetzigen Form tatsächlich das richtige Werkzeug dafür?

Die interessiert mich ehrlich gesagt, gar nicht. Ich vertrete meine Haltung ausschließlich aus ethischen Gesichtspunkten.

Da sehe ich deutlich gröbere "Unschärfen" in der Gesellschaft.

 

P.S. ist der Teil der DSGVO der so explizit auf die Fotografen zielt, vielleicht eine Maßnahme zur "Feldbereinigung"?

Wenn ich so lese, dass einige "professionelle" Hochzeitsfotografen schon ihre Tätigkeiten ruhen lassen...

Und das, nur auf Grund der der Sache innewohnende Diffusität?

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Nur pauschale Urteile und Absolutheitsansprüche sind nicht so meins.

Was lediglich Merkmale einer Persönlichkeit sein können.

Oder siehst du bei einer These, welche ja per se diskutabel ist, solche Eigenschaften?

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Ich vertrete meine Haltung ausschließlich aus ethischen Gesichtspunkten.

Ich würde das eher als moralinsauer bezeichnen. Aus meiner Sicht bist du mit deiner "Ethik" einfach an der falschen Zielgruppe, keiner hier will Leute einfach abschießen und öffentlich bloßstellen. Zumindest keiner deiner aktuellen Gesprächspartner. Kein Wunder also, dass wieder mal trefflich aneinander vorbei geredet wird. Das Thema kocht hier doch hoch, weil neue Bestimmungen die Lage für Fotografen teils unkalkulierbar machen - und das weit, weit über die Streetfotografie hinaus. Wenn man dann den Anschein erweckt, aus "ethischen" Gründen diese Gängelung zu unterstützen, dann ist Opposition in einem Fotoforum eigentlich zwangsläufig.

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Ich würde das eher als moralinsauer bezeichnen.

Wunderbar.

Den hehren Begriff Moral, mit dem sauren Aufstoßen verknüpfen...

Nunja.

 

Aus meiner Sicht bist du mit deiner "Ethik" einfach an der falschen Zielgruppe, ...

Aus meiner aber nicht.

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Den hehren Begriff Moral...

Das ist ja der Punkt. Alle glauben ihre Meinung würde hehren Zielen dienen. Die eigenen dabei zu überhöhen stellt die anderen aber als amoralisch bloß. Man kann aber schon mal hinterfragen, was am Beschneiden von Freiheiten eigentlich so ethisch sein soll. Die Wahrheit ist doch oft: Alle radikalen Meinungen dienen nur einer Scheinmoral.

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Du kannst Erkenntnis von Meinung unterscheiden?

„Alle glauben ihre Meinung würde hehren Zielen dienen“ muss also noch durch „Alle glauben, ihre Meinung sei eine Erkenntnis“ ergänzt werden.

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Na doch, das habe ich hier von mindestens zwei Protagonisten genau so gelesen.

 

 

 

Die interessiert mich ehrlich gesagt, gar nicht. Ich vertrete meine Haltung ausschließlich aus ethischen Gesichtspunkten.

Da sehe ich deutlich gröbere "Unschärfen" in der Gesellschaft.

...

 

Ich sehe auch gröbere Unschärfen, ganz eindeutig!

Aber gröbere Unschärfen, mit denen jeder sich auseinandersetzen muss, sind mir persönlich lieber, als Hochmut und Handschellen.

 

Ich danke für das Gespräch, aber ich verabschiede mich hiermit aus der Unterhaltung mit Dir.

Ich muss nicht absichtlich ständig gegen die Wand laufen.

 

 

 

@ tabbycat ich persönlich glaube nicht, dass meine Meinung hehren Zielen dient, aber ich versuche mich aufrichtig mit verschiedenen Moralvorstellungen zu befassen und meinen Standpunkt dazu zu finden.

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Wenn ich es nicht könnte, würde ich meine Meinung wohl auch für eine Erkenntnis halten. :D

Eine Meinung ist natürlich auch an Erkenntnisse gebunden, aber genau so, kann man auch eine Meinung haben, ohne Erkenntnisse zu haben.

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Alle radikalen Meinungen dienen nur einer Scheinmoral.

Darauf möchte ich noch reagieren.

Weil ich denke, bin ich radikal?

 

Ich glaube, auch das gabs schon oft.

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„Alle glauben ihre Meinung würde hehren Zielen dienen“ muss also noch durch „Alle glauben, ihre Meinung sei eine Erkenntnis“ ergänzt werden.

Darauf habe ich oben schon geantwortet.

Sollte aus dem Kontext aber auch schon bekannt sein.

Das Gegenteil ist: Das machen wir so weiter, wie es immer schon gemacht wurde.

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Das Gegenteil ist: Das machen wir so weiter, wie es immer schon gemacht wurde.

Wir könnten uns auch für einen Weg nach vorn entscheiden, der etwas konsensorientierter die Interessen vieler vertritt. Bis dahin halte ich bestehende, funktionierende Konzepte für zielführender als einseitigen Aktionismus. Nicht alles was anders ist, ist auch Fortschritt.

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Übrigens ist die Stellungnahme des Innenministeriums auch bloß eine Meinungsäußerung und in keiner Weise verbindlich.

Verbindlich können ja nur Gesetze sein, aber eine „Meinungsäußerung“ des BMI interessiert mich dann doch etwas mehr als die Meinungen in einem Forum. Solche „Meinungsäußerungen“ von Ministerien sind immer intern rechtlich hoch abgestimmt.

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Der bundesdeutsche Gesetzgeber hätte gut daran getan, im Voraus für Rechtssicherheit zu sorgen, dann müsste man jetzt keine fragwürdigen Beruhigungspillen verteilen.

Andererseits hätten auch die Väter und Mütter der DSGVO dafür sorgen können, dass solche Unsicherheiten gar nicht erst entstehen.

 

Mit einer Formulierung wie z.B. "Die nationalen Gesetze der Mitgliedsländer zur Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit u.ä. behalten weiter ihre Gültigkeit, sofern der nationale Gesetzgeber nichts anderes bestimmt."

So hätte man sich die aktuelle Öffnungsklausel sparen können und den Mitgliedsländern wären aufwändige Anpassungen - die jetzt sehr unterschiedlich ausfallen - erspart geblieben.

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Mit einer Formulierung wie z.B. "Die nationalen Gesetze der Mitgliedsländer zur Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit u.ä. behalten weiter ihre Gültigkeit, sofern der nationale Gesetzgeber nichts anderes bestimmt."

So ein Satz ist einem Eurokraten bestimmt noch nie von allein in den Sinn gekommen.

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Hier mal die „Meinungsäußerung“ des BMI zum Thenbereich Fotografie:

 

„Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?

 

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend.

 

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.

 

Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

 

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.“

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Hier mal die „Meinungsäußerung“ des BMI zum Thenbereich Fotografie:

 

Es bleibt halt trotz allem eine unverbindliche Meinungsäußerung, welche die Rechtsunsicherheit nicht beseitigen kann.

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Es bleibt halt trotz allem eine unverbindliche Meinungsäußerung, welche die Rechtsunsicherheit nicht beseitigen kann.

Ja nee... is klar! Warum sollte eine Information des BMI zu einem aktuellen Thema aus seinem Verantwungsbereich auch eine Relevanz haben? Ich werde mich an dem orientieren, was da steht. Du kannst ja gern das Fotografieren einstellen, bis das Ganze durch alle Instanzen gegangen ist, den EU-GH aber nicht vergessen... ;).

 

By the way: Du hattest doch mal die steile These aufgestellt, dass man schon dadurch zur zu fotografierenden Person werden kann, indem sein trautes Heim gut sichtbar verlässt. Da haben Dich bestehende Gesetze doch auch nicht geschert, warum denn jetzt auf einmal Interpretationen, die von öffentlichen Stellen (s.o.) so nicht mal gestützt werden? Sehr seltsam...

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