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DSGVO ... Mal Butter ei die Fische


Uwe Richter

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I

 

Wie können es personenbezogene Daten sein, wenn eine Person nicht erkennbar ist?

Diese Frage habe ich mir hier auch schon gestellt.

 

Ich hoffe da auf finanzkräftige "Opfer", die es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, um diesen völlig schwachsinnigen Passus ad absurdum zu führen.

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Die KI Technik schreitet immer weiter voran. Du machst heute eine Aufnahme von jemandem der nicht erkennbar ist und morgen ist er es. Ausserdem reicht es aus, wenn sich die Person selber wieder erkennt. Denjenigen reicht deutlich weniger Bildinformationen als andere.

 

Peter

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I

 

 

Diese Frage habe ich mir hier auch schon gestellt.

 

Ich hoffe da auf finanzkräftige "Opfer", die es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, um diesen völlig schwachsinnigen Passus ad absurdum zu führen.

Welcher Passus denn?

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Passus ist vielleicht falsch ausgedrĂĽckt.

Mir gehts darum, das jede beliebige Person auf dem Foto offensichtlich ausreicht, um hier schon von Datenschutzverletzung zu reden, auch wenn EINDEUTIG KEINE Personenzuordnung möglich ist(...auch nicht mit KI-Technik).

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Passus ist vielleicht falsch ausgedrĂĽckt.

Mir gehts darum, das jede beliebige Person auf dem Foto offensichtlich ausreicht, um hier schon von Datenschutzverletzung zu reden, auch wenn EINDEUTIG KEINE Personenzuordnung möglich ist(...auch nicht mit KI-Technik).

Ich würde mal sagen, da wo kein Kläger da auch kein Richter.

Mir íst das egal wenn eindeutig nicht erkennbare Perosnen auf meinen Fotos sind und ich das so möchte. Das wäre für mich kein Hindernisgrund. Irgendwie muss man ja die Kirche im Dorf lassen,

 

Peter

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Passus ist vielleicht falsch ausgedrĂĽckt.

Mir gehts darum, das jede beliebige Person auf dem Foto offensichtlich ausreicht, um hier schon von Datenschutzverletzung zu reden, auch wenn EINDEUTIG KEINE Personenzuordnung möglich ist(...auch nicht mit KI-Technik).

Hier wird viel geredet, wenn der Tag lang ist.... ;) . Scheint ein Hobby von einigen zu sein. Diskutieren um des Diskutierens willen. Ohne belastbare Quellen. Der Einwurf mit den nicht personenbezogenen Daten, die dennoch nicht erhoben werden dürfen zeigt die Absurdität ;) . Aber das gibt’s ja in vielen Foren.

 

Ich halte mich da lieber an das, was im Gesetztestext steht und an das was die offiziellen Stellen derzeit an Hinweisen geben, z.B. in Richtung KUG etc..

 

Und ich fürchte keine Abmahnvereine, die mich an beliebten Ausflugspunkten auflauern und mich abmahnen, weil ich angeblich persönliche Daten gespeichert hätte :). Ich lösche dann eine von den beiden Speicherkarten meiner zukünftigen H1 in deren Anwesenheit. Als hippe mFT-User kennen die sowas nicht ;) .... Da war doch noch was? Ich muss meine Frau überzeugen, dass ich noch vor dem Urlaub eine H1 kaufen darf ;).

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Hier wird viel geredet, wenn der Tag lang ist.... ;) . Scheint ein Hobby von einigen zu sein. Diskutieren um des Diskutierens willen. Ohne belastbare Quellen. Der Einwurf mit den nicht personenbezogenen Daten, die dennoch nicht erhoben werden dürfen zeigt die Absurdität ;) . Aber das gibt’s ja in vielen Foren.

Ich halte mich da lieber an das, was im Gesetztestext steht und an das was die offiziellen Stellen derzeit an Hinweisen geben, z.B. in Richtung KUG etc..

Und ich fürchte keine Abmahnvereine, die mich an beliebten Ausflugspunkten auflauern und mich abmahnen, weil ich angeblich persönliche Daten gespeichert hätte :). Ich lösche dann eine von den beiden Speicherkarten meiner zukünftigen H1 in deren Anwesenheit. Als hippe mFT-User kennen die sowas nicht ;) .... Da war doch noch was? Ich muss meine Frau überzeugen, dass ich noch vor dem Urlaub eine H1 kaufen darf ;).

Du kannst ja mal hier https://www.filmverband-suedwest.de/wp-content/uploads/2018/05/Vermerk_DSGVO.pdf lesen.

Dieser Beitrag der Hamburgerischen Datenschutzbeauftragen wurde schon ein paar mal hier verlinkt. Dieser zeigt die Problematik vermeitlich nicht erkennbarer Personen auf Fotos auf und versucht eine Brücke über Artikel 14 der DSGVO zu bauen um zu begründen warum es evtl. doch zulässig sein könnte das Foto anzufertigen und keine Einwilligung einzuholen.

 

Peter

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Du kannst ja mal hier https://www.filmverband-suedwest.de/wp-content/uploads/2018/05/Vermerk_DSGVO.pdf lesen.

Dieser Beitrag der Hamburgerischen Datenschutzbeauftragen wurde schon ein paar mal hier verlinkt. Dieser zeigt die Problematik vermeitlich nicht erkennbarer Personen auf Fotos auf und versucht eine Brücke über Artikel 14 der DSGVO zu bauen um zu begründen warum es evtl. doch zulässig sein könnte das Foto anzufertigen und keine Einwilligung einzuholen.

Peter

Eben, da muss ich ja nur bis zum 1. Absatz in II. Rechtmäßigkeit... oben auf Seite 2 lesen und kann mich dann entspannt zurücklehnen... :), den Rest, der mich als Privatmann nicht betrifft, getrost überschlabbern und mich trotzdem noch auf Seite 9 am Ende unter IV. Ergebnis über das positive Fazit für die anderen Betroffenen freuen! :).

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Eben, da muss ich ja nur bis zum 1. Absatz in II. Rechtmäßigkeit... oben auf Seite 2 lesen und kann mich dann entspannt zurücklehnen... :), den Rest, der mich als Privatmann nicht betrifft, getrost überschlabbern und mich trotzdem noch auf Seite 9 am Ende unter IV. Ergebnis über das positive Fazit für die anderen Betroffenen freuen! :).

Das hast du falsch gelesen ;) nicht Privatmann ist von Beduetung sondern „private Zwecke“. Also wenn du deine Freunde/Familie fotografierst und die Fotos mit denen teilst. Wenn du als Privatmann Fremde in der Öffentlichkeit fotografiert, empfehle ich dir weiterzulesen damit du auch das Fazit richtig verstehst.

 

Peter

 

Edit: Satzzeichen

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Nein, ich als Privatmann - und nicht in meiner beruflichen Rolle - fotografiere eine SehenswĂĽrdigkeit inklusive fremder Menschen fĂĽr mein privates Fotoalbum und kann das Foto fĂĽr private Zwecke benutzen, d.h. ich darf es im Kreise meiner Familie/Freunde zeigen. Ich dĂĽrfte dieses Foto aber nicht fĂĽr berufliche Zwecke verwenden.

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Ich habe am letzten Wochenende mit Familie beim Dresdener Dixieland-Festival vorbeigeschaut. Es gab einen Kameramann, der immer wieder ins Publikum schwenke, um die Stimmung einzufangen. Dies und alle anderen Bilder von Konzerten, die mehr als die Künstler zeigen, dürften ja in Deutschland ab morgen ebenfalls der Vergangenheit angehören.

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Wie ist das ĂĽberhaupt mit Berichten ĂĽber Auftritte von Politikern, Demonstrationen usw. Die mĂĽssten doch zukĂĽnftig auch alle ohne Bilder auskommen, oder?

Ich stelle mir gerade vor, wie ĂĽber Gorleben-Proteste oder die Hamburg-Randale im letzten Jahr dann berichtet wĂĽrde

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Bin verwirrt, die DSGVO richtet sich doch ausdrĂĽcklich an Gewerbetreibende. Was nĂĽtzt mir der Auftrag des Veranstalters, wenn ich keine Einwilligung der Teilnehmenden habe. Ist doch wie bei einer Hochzeit.

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Nein, ich als Privatmann - und nicht in meiner beruflichen Rolle - fotografiere eine SehenswĂĽrdigkeit inklusive fremder Menschen fĂĽr mein privates Fotoalbum und kann das Foto fĂĽr private Zwecke benutzen, d.h. ich darf es im Kreise meiner Familie/Freunde zeigen. Ich dĂĽrfte dieses Foto aber nicht fĂĽr berufliche Zwecke verwenden.

Nein, du irrst. Du darfst die Fotografie erst mal so nicht anfertigen, da es eine personenbezogene Datenaufnahme ist, für die du generell eine Einwilligung der Betroffenen benötigst oder einen der Ausnahmegründe für dich geltend machen kannst. Und da liegt der Hase im Pfeffer, dass diese erst durch höchstrichtleriche Entscheidungen belastbar werden. Gerade für bestimmte Profis, wie Journalisten die für die Presse arbeiten, wurden eindeutige Ausnahmen geschaffen. Für den Privatmann nur im privaten Umfeld und das verlässt du, wenn du Fremde Dritte fotografierst,

 

Peter

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Bilder gelten demnach generell als personenbezogene Daten, sobald eine Person identifiziert werden kann. (Laut DSGVO)

Mehr kann hier nachgelesen werden.

 

 

Abmahnwelle unwahrscheinlich

Da unwahrscheinlich nicht unmöglich bedeutet, werde ich erst mal abwarten bis unsere Judikative für Klärung gesorgt hat, dann sehen wir weiter. Ich muss ja glücklicherweise mein Geld nicht damit verdienen. Also habe ich leicht die Füße still halten.

 

GruĂź Wolfgang

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Nein, du irrst. Du darfst die Fotografie erst mal so nicht anfertigen, da es eine personenbezogene Datenaufnahme ist, für die du generell eine Einwilligung der Betroffenen benötigst oder einen der Ausnahmegründe für dich geltend machen kannst. Und da liegt der Hase im Pfeffer, dass diese erst durch höchstrichtleriche Entscheidungen belastbar werden. Gerade für bestimmte Profis, wie Journalisten die für die Presse arbeiten, wurden eindeutige Ausnahmen geschaffen. Für den Privatmann nur im privaten Umfeld und das verlässt du, wenn du Fremde Dritte fotografierst,

Peter

Und genau das ist falsch.

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Ich habe am letzten Wochenende mit Familie beim Dresdener Dixieland-Festival vorbeigeschaut. Es gab einen Kameramann, der immer wieder ins Publikum schwenke, um die Stimmung einzufangen. Dies und alle anderen Bilder von Konzerten, die mehr als die Künstler zeigen, dürften ja in Deutschland ab morgen ebenfalls der Vergangenheit angehören.

 

Da gibt es verschiedene Wege... sie könnten ins Kleingedruckte des Festivals ne Klausel schreiben und sowas kann zur Zeitgeschichte zählen... Interessen Dritter können nach wie vor über den Interessen des Einzelnen stehen.

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Ich habe am letzten Wochenende mit Familie beim Dresdener Dixieland-Festival vorbeigeschaut. Es gab einen Kameramann, der immer wieder ins Publikum schwenke, um die Stimmung einzufangen. Dies und alle anderen Bilder von Konzerten, die mehr als die Künstler zeigen, dürften ja in Deutschland ab morgen ebenfalls der Vergangenheit angehören.

 

Und genau diese Fehleinschätzung wird es uns privaten Hobbyfotografen noch unendlich viel schwerer und mühsamer machen. Natürlich darf ich für private Zwecke weiter fotografieren - auch und gerade in der Öffentlichkeit, erstens der Privatpassus erlaubt es m.M. nach, spätestens das KUG als Öffnungsgrund der DSVGO lässt das ja m.E. nach auch zu. Aber mich jedes Mal, wenn ein selbsternannter Datensheriff mich wegen meines Knipsapparates angreift, zu rechtfertigen? Das werde ich wohl spätestens nach dem 3. Mal erstmal wieder satt haben und einige Zeit damit pausieren - bis es wieder mal kribbelt.

 

Es reichte ja auch bisher schon. Jeder 10. Fotoausflug in der Stadt wurde zum Spießrutenlauf, in Zukunft wird es wohl jeder zweite werden. Und das im Zeitalter von Apple und Google! Diese Datenkraken steckt sich nahezu jeder ohne zu überlegen in die Hosentasche - um dann die Krise zu kriegen, wenn ich mit nem Weitwinkel aus 100m Entfernung auf öfftl. Straße fotografiere und derjenige zufällig ins Bild läuft. Sogar mit analoger Knipse ist mir das schon passiert. Was ich mir da schon anhören durfte - bis hin zur Androhung körperlicher Gewalt...

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Bin verwirrt, die DSGVO richtet sich doch ausdrĂĽcklich an Gewerbetreibende. Was nĂĽtzt mir der Auftrag des Veranstalters, wenn ich keine Einwilligung der Teilnehmenden habe. Ist doch wie bei einer Hochzeit.

 

Weil bei einer Hochzeit das Interesse des Brautpaares über dem der einzelnen Gäste stehen kann.

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Ach, es ist so geil. Bin gerade beim Arzt. 8:30 öffnet der. Da hat sich dann eine Schlange vor dem Empfangstresen gebildet. Acht Leute vor mir. Drei waren ohne Termin und neu, die dann die Frage, um was es ginge, beantworteten. Eine hat sowas wie einen Abszess im Ohr. Dazu Name, Krankenkasse, Wohnort und das Gesicht.

Bei den anderen zwei war es ähnlich. Von den Dreien begrüßt wahrscheinlich mindestens eine Person die DSGVO.

Finde ich herrlich.

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Wir haben ein Gesetz, dessen Auswirkungen auf Bereiche, für die es eigentlich nicht gedacht ist, unklar sind. Das führt dazu, dass Menschen ihr bisheriges sozialkonformes Verhalten ändern, manche sogar ihre berufliche Tätigkeit. Ich finde, dass das Selbstzensur ist, die einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig ist.

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