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Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kunstwerke-drohnenfotos-urteil-bgh-100.html

 

Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Entwicklung ist. Einerseits öffentlich aufgestellte Kunstwerke, die nicht von einer Mauer eingezäunt sind, sollten von jeder erreichbaren Position schon unter Panoramafreiheit fallen. Da geht mE die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zu weit...

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vor 10 Minuten schrieb forensurfer:

Einerseits öffentlich aufgestellte Kunstwerke, die nicht von einer Mauer eingezäunt sind, sollten von jeder erreichbaren Position schon unter Panoramafreiheit fallen.

Dass das nicht so ist, war ja immer schon so. Wer eine Leiter aufgestellt hat, oder ein Gerüst, oder einen Kranwagen, Heißluftballon... der war immer schon angeschmiert und hatte keine Panoramafreiheit mehr. Es reicht ja schon, die Bilder aus seinem eigenen Fenster oder vom eigenen Balkon oder Dach aus zu machen. Keine Panoramafreiheit, da kein öffentlich zugänglicher Raum. Oder von einem fremden Fenster oder Balkon aus. Schon ist man wieder angeschmiert. Standpunkt der Aufnahme hat der frei zugängliche öffentliche Raum zu sein, alles andere (etwa normalerweise verschlossene Privatgrundstücke als Aufnahmeposition) sind davon ausgeschlossen. Da hilft es auch nicht, wenn jemand dir sein Grundstück freundlicherweise ausnahmsweise zur Verfügung stellt. Der Ort müsste wohl grundsätzlich und dauerhaft allen zugänglich sein, um unter die Panoramafreiheit zu fallen.

bearbeitet von Rico Pfirstinger
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Ich hatte das mit der Panoramafreiheit auch so verstanden, dass nur von öffentlich zugänglichen Orten aufgenommene Fotos drunter fallen. Allerdings scheint es da verschiedene Meinungen zu geben, sonst müsste man das nicht durch alle Instanzen bis zum BGH klären lassen. 

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vor 34 Minuten schrieb fujirai:

Allerdings scheint es da verschiedene Meinungen zu geben, sonst müsste man das nicht durch alle Instanzen bis zum BGH klären lassen. 

Da alle Instanzen gleich entschieden haben, war wohl nur der Verlag/Autor anderer Meinung – sie hätten vor dem Projekt auch einfach den Wikipedia-Eintrag zur Panoramafreiheit lesen können.

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Ergänzend: Wenn ich ein positives Projekt über jemanden mache, dann versuche ich, diese "Gegenseite" als Partner miteinzubeziehen – gerne auch als exklusiven Partner, um Konkurrenzprojekte auszuschließen. Das wurde hier offenbar versäumt. Man kann und sollte sich im Vorfeld auf entsprechende Nutzungsrechte mit anderen Urhebern einigen, deren Werke man in einem kommerziellen Buch verwendet.

Aber vielleicht gab es ja bereits ein anderes Exklusivprojekt oder die Künstler wollten selbst ein solches Buch herausbringen, was dann auch deren ziemlich robuste Reaktion (Klage) erklären würde. Interessant auch, dass die VG Kunst hier die Klage geführt hat, offenbar in Vertretung der Urheber. 

Alles in allem klingt es nach einer vermeidbaren Auseinandersetzung, die nun für alle Fotografen von Nachteil ist, weil es jetzt ein höchstinstanzliches Urteil in der Sache gibt, auf das sich künftig alle anderen ähnlichen Fälle vor Gericht berufen werden. Soweit lässt man es in der Regel nicht kommen. 

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vor 8 Stunden schrieb forensurfer:

Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Entwicklung ist. Einerseits öffentlich aufgestellte Kunstwerke, die nicht von einer Mauer eingezäunt sind, sollten von jeder erreichbaren Position schon unter Panoramafreiheit fallen. Da geht mE die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zu weit...

Wie Rico schon schrieb: Dieses Urteil bestätigt noch einmal die allgemein akzeptierte Rechtsauffassung. Insofern gibt es hier keine neue Entwicklung.

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Am 24.10.2024 um 01:46 schrieb mjh:

Wie Rico schon schrieb: Dieses Urteil bestätigt noch einmal die allgemein akzeptierte Rechtsauffassung. Insofern gibt es hier keine neue Entwicklung.

Das Problem war nur, dass sich haarsträubenderweise Instanzen gefunden hatten, die Drohnen Panoramafreiheit zugestanden hatten (z.B. das Landgericht Frankfurt). Völliger Schwachsinn. Die Panoramafreiheit ist eine der wenigen Dinge im deutschen Fotorecht, die recht präzise geregelt ist. Wie man da als Richter überhaupt zu anderen Auffassungen kommen kann, kann ich nicht verstehen. Natürlich werden viele ob der (dem Gesetz nach richtigen) Entscheidung des BGHs enttäuscht sein. Aber der Adressat solcher Beschwerden und Frustration sollte in dem Falle der Gesetzgeber und nicht das Gericht sein ...

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Das Problem ist m.E. das die Panoramafreiheit auf einem historisch gewachsenen Rechtsverständnis basiert ohne das die technischen Möglichkeiten vorausgeahnt wurden.
Ich vermute, ohne die Begründung der Frankfurter Richter zu kennen, dass diese mit ihrer Auslegung einfach den aktuellen Entwicklungen und den geänderten Sehgewohnheiten Rechnung tragen wollten.
Das dem Schutzzweck der Norm nach kein echter Unterschied zwischen einem öffentlich aufgestellten Objekt aus der Straßen oder der Luftperspektive besteht (sofern nicht andere Schutzinteressen wie der sonst versperrte Blick auf Nachbars Terrasse etc.), dürfte auf der Hand liegen. 

Im Ergebnis hat die VG Kunst den Drohnenpiloten natürlich einen Bärendienst erwiesen, der Einsatz von Drohnen (m.E. In der bestehenden Form ohnehin völlig überreguliert) wird noch weiter eingeschränkt und unnötig zum Streitpunkt verschiedener Interessen. 
Ob eine (überfällige) Anpassung der Panoramafreiheit durch den Gesetzgeber hier eine erweiterte Freiheit für die Drohnenpiloten unter den Fotografen mit sich bringen würde, wage ich aber zu bezweifeln. Eher würde ich weitere Einschränkungen für die klassische Fotografie befürchten. 
 

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vor 32 Minuten schrieb AS-X:

Das Problem ist m.E. das die Panoramafreiheit auf einem historisch gewachsenen Rechtsverständnis basiert ohne das die technischen Möglichkeiten vorausgeahnt wurden.
Ich vermute, ohne die Begründung der Frankfurter Richter zu kennen, dass diese mit ihrer Auslegung einfach den aktuellen Entwicklungen und den geänderten Sehgewohnheiten Rechnung tragen wollten.

M.E. hat es mit der technischen Entwicklung rein gar nichts zu tun. Die Panoramafreiheit ist nämlich völlig losgelöst von der Technik zu betrachten, da Du schlicht nichts anderes aufnehmen können sollst als das, was Du selbst als Mensch normalerweise vom öffentlichen Raum aus sehen würdest. Also alle Perspektiven vom "am Boden kriechen" bis zu "hoch hopsen". Was hat also die technische Entwicklung damit zu tun? Eigentlich war es von vorneherein klar, dass Drohnen nicht unter die Panoramafreiheit fallen können. 

Das andere Problem ist, dass Fotograf:innen immer dann besonders gerne heulen, wenn ihre eigenen Rechte tangiert werden. Aber wenn ich mir so anschaue, wie wenige sich im Netz um Persönlichkeitsrechte o.ä. anderer scheren, dann zeigt das immer die Einseitigkeit der fotografischen Gefühle. Sprich: Warum dürfen eben andere Künstler:innen nicht auch so ihre Werke schützen wie Fotograf:innen?!

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vor 29 Minuten schrieb AS-X:

Das Problem ist m.E. das die Panoramafreiheit auf einem historisch gewachsenen Rechtsverständnis basiert ohne das die technischen Möglichkeiten vorausgeahnt wurden.

Die Drohnenfotografie hat man zwar nicht vorausgeahnt, aber das ist im Grunde egal, denn man kann sie ja sehr gut analog zu anderen, längst geklärten Fällen betrachten. Die Benutzung von Leitern war beispielsweise noch nie erlaubt, und in diesem Kontext ist ein Copter ja nichts anderes. Es war auch noch nie von der Panoramafotografie abgedeckt, zur Vermeidung stürzender Linien im vierten Stock eines gegenüberliegenden Hauses zu klingeln und zu fragen, ob man wohl mal aus dem Fenster fotografieren dürfe. Selbst wenn man die Erlaubnis des Wohnungsinhabers bekommt, findet die Panoramafreiheit hier keine Anwendung, weil man nicht von öffentlichem Grund aus fotografiert. Nur weil man die Kamera mit Motor und Propeller auf eine größere Höhe bringt, statt eine Leiter oder eine Wohnung in einem höheren Stockwerk zu benutzen, muss sich die rechtliche Beurteilung nicht ändern.

Ich bin ja ein großer Anhänger der Panoramafreiheit und bereit, sie beinhart zu verteidigen, aber hier gilt sie einfach nicht – sorry.

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vor 1 Stunde schrieb mjh:

Ich bin ja ein großer Anhänger der Panoramafreiheit und bereit, sie beinhart zu verteidigen, aber hier gilt sie einfach nicht – sorry.

Ich behaupte ja bezüglich der Rechtslage nichts anderes.
Aber man sollte halt hinterfragen dürfen, ob die Einschränkung auf die Passantenperspektive noch zeitgemäß ist und (mir ist klar, dass das polarisiert) man kann da durchaus unterschiedlicher Meinung sein. 
Im Hintergrund läuft gerade ein Fernseher und ziemlich oft wechselt die Kameraperspektive in die Luft. Es hat sich sogar ein ganzes Dokugenre darum entwickelt und niemand findet das heute noch komisch oder hinterfragenswert, es sei denn die Drohne startet in der eigenen Umgebung, das geht dann gar nicht. 

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vor 7 Stunden schrieb AS-X:

Aber man sollte halt hinterfragen dürfen, ob die Einschränkung auf die Passantenperspektive noch zeitgemäß ist und (mir ist klar, dass das polarisiert) man kann da durchaus unterschiedlicher Meinung sein. 

Klar kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber würde die Panoramafreiheit in diesem Sinne ausgeweitet, könnte das nach hinten losgehen – weil dann nämlich eine Menge Leute (verständlicherweise) gegen ein übergriffiges Verhalten von Drohnenfotografen opponieren würden, und im ungünstigsten Fall könnte das die Panoramafreiheit insgesamt zu Fall bringen. Sie gilt ja ohnehin nicht in jedem Land, nicht einmal in jedem Land der EU, und es ist nicht garantiert, dass es sie in Deutschland auf ewige Zeiten geben muss; schließlich gehört sie nicht zu den Grundrechten. Daher sollten wir besser gar nicht erst versuchen, unser Recht einseitig zu überziehen – wenn das Recht des einen mit dem Recht eines anderen kollidiert, ist das nie eine gute Idee.

 

vor 7 Stunden schrieb AS-X:

Im Hintergrund läuft gerade ein Fernseher und ziemlich oft wechselt die Kameraperspektive in die Luft. Es hat sich sogar ein ganzes Dokugenre darum entwickelt und niemand findet das heute noch komisch oder hinterfragenswert, es sei denn die Drohne startet in der eigenen Umgebung, das geht dann gar nicht. 

Da sind diverse rechtliche Aspekte involviert, unter anderem auch solche, die die Sicherheit betreffen; deshalb darf man seine Drohne eben nicht so ohne weiteres überall aufsteigen lassen, ob mit Kamera oder ohne. Aber all das kann man abklären und man kann auch alle nötigen Genehmigungen einholen, bevor man loslegt. Aber einfach die Drohne zu starten, die Kamera einzuschalten und dann zu sagen, „Ihr könnt mir nichts, ich muss Euch nicht um Erlaubnis fragen, denn ich darf das“, das geht so nicht – oder nur innerhalb eines engen Rahmens, wie ihn die Randbedingungen der Panoramafreiheit stecken.

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vor 12 Stunden schrieb AS-X:

Im Hintergrund läuft gerade ein Fernseher und ziemlich oft wechselt die Kameraperspektive in die Luft. Es hat sich sogar ein ganzes Dokugenre darum entwickelt und niemand findet das heute noch komisch oder hinterfragenswert, es sei denn die Drohne startet in der eigenen Umgebung, das geht dann gar nicht. 

Die Ausnahmeregel für "unwesentliches Beiwerk" hat sich ja nicht geändert. Insofern ist ja nicht die Drohnenfotografie/-filmerei per se gefährdet. Und wieder blendest Du auch die Perspektive der Künstler:innen aus, um deren Kunstwerke es geht. Lässt Du jeden Deine Bilder einfach so reposten?

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vor einer Stunde schrieb schlicksbier:

Die Ausnahmeregel für "unwesentliches Beiwerk" hat sich ja nicht geändert. Insofern ist ja nicht die Drohnenfotografie/-filmerei per se gefährdet. Und wieder blendest Du auch die Perspektive der Künstler:innen aus, um deren Kunstwerke es geht. Lässt Du jeden Deine Bilder einfach so reposten?

Ich blende überhaupt nichts aus, erhebe aber auch nicht den Anspruch die Komplexität eines solchen Themas in einem Forenbeitrag vollumfänglich abzubilden. Aber um dir die Antwort nicht schuldig zu bleiben: Es geht um Werke die im öffentlichen Raum für alle sichtbar sind und sein sollen. Das hat der Künstler/ Architekt so gewollt, es ist praktisch immanenter Bestandteil seiner Tätigkeit mit der er mein Auge ungefragt ggf. über Jahrzehnte erfreut oder beleidigt. 

Wenn du im öffentlichen Raum eines meiner Bilder auf einer großen Plakatwand finden solltest, dürftest du es auch gerne fotografieren und reposten. Idealerweise im Kontext mit dem Aufnahmeort, aber da wäre ich nicht kleinlich. 

vor 5 Stunden schrieb mjh:

Klar kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber würde die Panoramafreiheit in diesem Sinne ausgeweitet, könnte das nach hinten losgehen – weil dann nämlich eine Menge Leute (verständlicherweise) gegen ein übergriffiges Verhalten von Drohnenfotografen opponieren würden, und im ungünstigsten Fall könnte das die Panoramafreiheit insgesamt zu Fall bringen. Sie gilt ja ohnehin nicht in jedem Land, nicht einmal in jedem Land der EU, und es ist nicht garantiert, dass es sie in Deutschland auf ewige Zeiten geben muss; schließlich gehört sie nicht zu den Grundrechten. Daher sollten wir besser gar nicht erst versuchen, unser Recht einseitig zu überziehen – wenn das Recht des einen mit dem Recht eines anderen kollidiert, ist das nie eine gute Idee.

 

Da sind diverse rechtliche Aspekte involviert, unter anderem auch solche, die die Sicherheit betreffen; deshalb darf man seine Drohne eben nicht so ohne weiteres überall aufsteigen lassen, ob mit Kamera oder ohne. Aber all das kann man abklären und man kann auch alle nötigen Genehmigungen einholen, bevor man loslegt. Aber einfach die Drohne zu starten, die Kamera einzuschalten und dann zu sagen, „Ihr könnt mir nichts, ich muss Euch nicht um Erlaubnis fragen, denn ich darf das“, das geht so nicht – oder nur innerhalb eines engen Rahmens, wie ihn die Randbedingungen der Panoramafreiheit stecken.

Diese Befürchtung habe ich in Beitrag #8 ja auch schon ausgeführt. Ich bin da diesbezüglich bei dir (muss die bestehende Regelung deshalb aber nicht überzeugend finden).  

Betreffend der Sicherheitsaspekte sind mir die Einschränkungen als Besitzer eines notwendigen Drohnenführerscheins für mein kleines „Spielzeug“ durchaus bewusst. Aber auch diese sind meiner Ansicht nach, zumindest in Teilen, überreguliert. Mir fällt kaum ein Lebensbereich ein der dermaßen feinziseliert geregelt ist. Nicht missverstehen bitte, Sicherheit geht vor, aber das treibt Blüten die einfach nur noch absurd sind.  Aber das führt hier hier zu weit, wir sind ja nicht im Drohnenforum und deshalb darf man da offenbar auch nur auf wenig Verständnis hoffen. 
Ich klinke mich deshalb jetzt auch aus. 

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