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Hallöchen zusammen!

 

Ich bin gerne in den Straßen von Berlin unterwegs und mache Fotos. Möchte nun aber einen Schritt weitergehen und auch gezielt fremde Menschen fotografieren. Ich möchte diese auch Online stellen.

 

Ein Freund von mir fotografiert schon etwas länger und ohne Probleme auch fremde Menschen, aber stellt keine Fotos online. 

Es gibt auch auf Instagram bekannte Streetfotografen aus Deutschland die Fotos von fremden Menschen online stellen und ich mir nicht vorstellen kann, dass sie diese um Erlaubnis gefragt haben. Hier im Forum gibt es ja auch eine sehr schöne Rubrik zum Thema Streetfotografie.

 

Aber wie genau ist nun die gesetzliche Lage? Wenn ich nun Fotos mache von fremden Menschen die im Mittelpunkt des Bildes stehen, darf ich die dann Online stellen oder mache ich mich dadurch strafbar? 

 

Hatte nur gelesen, dass man keine Bilder von hilflosen Personen machen darf. 

 

Hoffe jemand kann mich da aufklären.

 

Liebe Grüße

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[...] Aber wie genau ist nun die gesetzliche Lage? Wenn ich nun Fotos mache von fremden Menschen die im Mittelpunkt des Bildes stehen, darf ich die dann Online stellen oder mache ich mich dadurch strafbar? [...]

 

 

Siehe dazu die einschlägigen Paragraphen des KunstUrhG

 

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder Du machst gleich richtig Kunst ;)

Edited by micaelo
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was verpasst?

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Ein wesentlicher Faktor besteht auf jeden Fall darin, ob der gezeigte Mensch das Hauptmotiv der Aufnahme ist oder ob die Straßenszene als solche das Hauptmotiv ist. Dass das natürlich im Zweifelsfall sehr strittig sein kann, das leuchtet wohl unmittelbar ein. Deshalb achte ich darauf, dass der Mensch nicht riesengroß im Vordergrund zu sehen ist und möglichst auch nicht gerade frontal von vorn. Einen Schutz vor möglicher juristischer Streitigkeit stellt das aber trotzdem nicht immer dar.

 

Sehr bemerkenswert finde ich übrigens, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob fotografiert wird oder deutlich sichtbar gefilmt (z.B. mit Lampe usw.). Sobald nämlich davon ausgegangen werden kann, dass hier ein halbwegs professionelles Filmteam am Werke ist, verliert jeder, der neugierig stehen bleibt und nicht selbst aus dem Bild geht, sein Recht sich gegen das gefilmt und gezeigt werden(!!!) sich zu wehren. Das war mir nicht bekannt. Die Rechtssprechung kennt da das Konstrukt des "konkludenten Einverständnisses". Heißt ungefähr: Stehste dumm in der Gegend rum, brauchste dich nicht wundern, wenn du dann ungefragt im Fernsehen kommst!

Edited by klausmangold
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das ist ein ewig leidiges Thema. Man kann sich an die Gesetze halten und fotografiert so das niemand auf den Bildern mit dem Gesicht erkennbar ist. Mir pers. ist das Bild wichtig und erst an 2ter Stelle die Person die sich evtl. irgendwo auf einer Plattform erkennt und was dagegen hat das er/sie/es Fotografiert wurde.

Wenn dann die Person auf mich zukommen würde und mich bittet das Foto zu entfernen, kein Thema.

 

Ich für meinen Teil glaube allerdings das ich eher einen Lottosechser schiesse als ein Bild das ich wieder entfernen muss aus obengenanntem Grund.

So wie ich weiss gibt es in D keinen Präzedenzfall von Streetfotografie, genauso wenig hier in der CH.

Wenn Du dir allerdings schon im Vorfeld darüber gedanken machst ob und wie du geandet werden kannst dann lass es bleiben.

Du kriegst kein gescheites Bild hin wenn dich dieser gedanke in der Streetfotografie begleitet.

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Fotografien urbaner Landschaften sind ohne Menschen oder sonstige Lebewesen oder deren Spuren ziemlich leblos. Werden hierbei jedoch einzelne Personen ungefragt zu einem wesentlichen Aspekt des Bildes, ist die Grenze zum Voyeurismus sehr nah. Zuweilen hilft hier Abwedeln, um eine ausreichende Anonymisierung zu erreichen.

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Wenn Du dir allerdings schon im Vorfeld darüber gedanken machst ob und wie du geandet werden kannst dann lass es bleiben.

Du kriegst kein gescheites Bild hin wenn dich dieser gedanke in der Streetfotografie begleitet.

Genau.

 

Wenn Du ein einziges Foto veröffentlichst, könnte es Ärger geben. Wenn Du dutzende veröffentlichst, dann kannst Du es als Kunst verkaufen. Es gibt einige, hier und in der Schweiz, die machen das eigentlich dauerhaft. Ich habe bisher nicht gehört, dass es da Probleme gab.

 

Portraitfotos mit 400mm Brennweite und dann veröffentlichen gibt mit einiger Sicherheit Ärger. Man sollte die Menschen schon in ihrem Umfeld zeigen.

 

Die Gesetzeslage ist klar, aber wie schon weiter oben gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Ein anderer Weg, der meistens unkritischer ist, ist einfach ein paar Jahre zu warten. Wenn Du heute Fotos in´s Netz stellst, die 10 Jahre alt oder älter sind, interessiert das eigentlich auch niemanden mehr. Dann ist es nicht nur Kunst, sondern sogar historische Kunst. ;)

 

Vieles ist eine Frage der Definition. Es könnte ja auch eine Dokumentation sein.

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[...] Die Rechtssprechung kennt da das Konstrukt des "konkluenten Einverständnisses". [...]

 

Konkludentes Verhalten (z.B. Blickkontakt und offensichtliches Erkennen der Fotografierabsicht ohne Abwehrreaktion) kann auch der Street-Fotograf, egal ob nun Profi oder nicht, als Einverständnis mit der Aufnahme nehmen. Aber auf jeden Fall ist das dann aber erstmal nur ein Einverständnis mit der Aufnahme, nicht notwendigerweise auch ein Einverständnis mit einer Veröffentlichung der Aufnahme. Auf jeden Fall ist konkludentes Verhalten im Streitfall kaum zu belegen. Es bleibt also schwierig.

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Konkludentes Verhalten (z.B. Blickkontakt und offensichtliches Erkennen der Fotografierabsicht ohne Abwehrreaktion) kann auch der Street-Fotograf, egal ob nun Profi oder nicht, als Einverständnis mit der Aufnahme nehmen. Aber auf jeden Fall ist das dann aber erstmal nur ein Einverständnis mit der Aufnahme, nicht notwendigerweise auch ein Einverständnis mit einer Veröffentlichung der Aufnahme. Auf jeden Fall ist konkludentes Verhalten im Streitfall kaum zu belegen. Es bleibt also schwierig.

 

In diesem Punkt hat es der Filmer einfacher: Weil es nicht nur ein Sekundenbruchteil ist, der festgehalten ist, sondern das Verhalten der Menschen im Kontext nachvollziehbar wird, kann das Einverständnis natürlich leichter belegt werden.

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[...] Auf jeden Fall ist konkludentes Verhalten im Streitfall kaum zu belegen. Es bleibt also schwierig. [...]

 

Ich verlinke hier mal diesen Post und stelle die Preisfrage: Zeigt die Frau im Hintergrund konkludentes Verhalten? Und signalisiert sie somit ihr Einverständnis mit der Aufnahme?

 

Ich würde sagen - nein. Denn aus der Situation ist erkennbar, dass dieser Moment für die abgebildete Person, und vielleicht auch für den Fotografen, so überraschend kam und auch so schnell wieder vorüber war, dass die abgebildete Person gar keine Chance hatte, sich konkludent zu verhalten oder auch nicht.

 

Gerade von solchen Momenten und Aufnahmen lebt aber die Street-Fotografie, oder zumindest das Genre, das sich den Einzelnen im urbanen Umfeld zum Motiv macht. Deshalb sollte das Konstrukt des konkludenten Verhaltens als vermeintliches Einverständnis nicht überstrapaziert werden. Womit ich aber nicht sagen will, dass man diese Art von Fotografie lassen sollte. Man muss es einfach wagen (und die Bedenken hier im Forum teilen).

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Das tolle an Fuji: die Kopplung der neueren Kameras an den Instax Drucker. Sollte das Motiv verärgert sein hilft meist ein spontaner Polaroid-Ausdruck ;) Ist für mich auch eine Art der Vergütung.

 

Finde ich eine ganz nette Idee.

Das Ding hat ja sogar nen Akku :cool:

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In Deutschland ist die Veröffentlichung von Aufnahmen von Personen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG. und die Veröffentlichung öffentlicher Szenen durch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 Abs. 1 Nr. 4 KunstUrhG macht davon jedoch eine Ausnahme, wenn die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Das gilt jedoch nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG nur für eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nicht verletzt wird.

 

Das Landgericht Berlin hat 2014 für den Fall einer Zurschaustellung der Straßenfotografie als Straßenplakat entschieden, dass die "bei einem rein privaten Lebensvorgang" im öffentlichen Straßenraum abgebildete Person Anspruch auf Unterlassung hat. Die Entscheidung wurde dafür kritisiert, sich nicht ausreichend mit der Kunstfreiheit auseinandergesetzt und stattdessen einseitig auf das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person abgestellt zu haben. Die Berufung des Fotografen wurde im Juni 2015 vom Kammergericht zurückgewiesen. Das Kammergericht begründete die Entscheidung damit, dass die Ausstellung in Form von Stelltafeln im öffentlichen Raum die abgebildete Person „als Blickfang einer breiten Masse“ aussetzen würde „und nicht, wie in einer Kunstausstellung regelmäßig zu erwarten, der Betrachtung durch kunstinteressierte Besucher.“

Quelle: Wikipedia

 

Es kann also jede Person, egal ob Hauptmotiv oder nicht, die auf einem Foto erkennbar ist, klagen.

 

In diesem Zusammenhang auch interessant: Berliner Ostkreuz-Fotograf Espen Eichhöfer Heimlich fotografierte Passantin verklagt Künstler auf Schmerzensgeld

 

Sehr bemerkenswert finde ich übrigens, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob fotografiert wird oder deutlich sichtbar gefilmt (z.B. mit Lampe usw.). Sobald nämlich davon ausgegangen werden kann, dass hier ein halbwegs professionelles Filmteam am Werke ist, verliert jeder, der neugierig stehen bleibt und nicht selbst aus dem Bild geht, sein Recht sich gegen das gefilmt und gezeigt werden(!!!) sich zu wehren. Das war mir nicht bekannt. Die Rechtssprechung kennt da das Konstrukt des "konkludenten Einverständnisses". Heißt ungefähr: Stehste dumm in der Gegend rum, brauchste dich nicht wundern, wenn du dann ungefragt im Fernsehen kommst!

Hast Du dazu eine eine Quellenangabe? Würde mich sehr wundern, denn es kann theoretisch auch vorkommen, dass man gefilmt wird, und es gar nicht merkt. Und ein konkludentes Einverständnis dürfte seitens des Fotografen im Zweifelsfall sehr schwer nachzuweisen sein. Und selbst wenn man das kann, kann der Abgebildete auch im Nachhinein die Einverständnis widerrufen.

Außerdem sind Amateure oft besser ausgestattet, als Profis. Und für Peter Mustermann dürfte es nicht einfach sein eine professionelle Ausrüstung (was auch immer das sein soll) zu erkennen.

 

Im Prinzip ist also die klassische Streetfotografie in Deutschland rechtlich fast unmöglich, denn kaum einer wird eine höheres Interesse der Kunst bei seinen Bildern nachweisen können. Das trifft eigentlich nur zu, wenn die Bilder dann z.B. in einer Galerie ausgestellt werden. Und selbst dann ist die Rechtslage schwierig (siehe Artikel oben).

 

 

Dieser Konflikt ist auch durchaus verständlich. Fotografen reden sich oft mit "harmlose Bildchen" raus. Allerdings kann kein Fotograf auf der Welt wirklich eindeutig für fremde Menschen entscheiden, was harmlos ist, und was nicht. Denn das empfindet jeder Mensch anders, wenn es um ihn selbst geht.

Lustigerweise sind gerade Fotografen oft diejenigen, die sehr Kamera scheu sind und am ehesten auf ihr Persönlichkeitsrecht verweisen.

 

Ich schlage dazu mal ein kleines Experiment vor:

Ihr schickt mir Fotos, auf denen ihr, vielleicht noch mit Kind und Kegel drauf seid. Am besten was Lustiges/Peinliches, und nicht so gestellte Portraits. Das ist im Prinzip genau so, als hätte ich das Bild auf der Straße gemacht, nur dass ich dafür nicht mal fotografieren musste. In beiden Fällen hätte ich aber das Bild, und könnte damit machen, was ich will. Der Vorteil wäre sogar, dass ihr entscheidet, welches Bild ich bekommen. Auf der Straße würde ich das für euch entscheiden.

 

Um mal vor zugreifen, ich habe dieses Experiment schon öfters vorgeschlagen, bisher aber kein einziges Bild geschickt bekommen.

 

P.S.: Ja, ich habe auch fremde Menschen auf meinen Bildern. Aber das war hier nicht das Thema, sondern was gesetzlich erlaubt ist.

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Wer fotografiert und Bilder veröffentlicht, sollte die wesentlichen rechtlichen Fakten darüber kennen, damit er nicht sofort in die nächstbeste Tretmine tritt..

 

Informationen aus "dem Internet" lassen sich oftmals nicht verifizieren. Deshalb mein Vorschlag: nimm mal in der dunklen Herbst- und Winterzeit ein Buch zur Hand. Das folgende habe ich quer gelesen und kann es nur empfehlen:

 

Wolfgang Rau: Recht für Fotografen. Rheinwerk Verlag 2013

 

Ebenso emfehlenswert:

 

Florian Wagenknecht / Dennis Tölle: Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative. dpunkt Verlag 2015

 

Eins von beiden findest Du wahrscheinlich auch in jeder Stadtbibliothek.

 

Grüsse Ralf

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Guest canis lupus

Ich liebe diese sich ewig wiederholenden Threads und die bierernsten Kommentare der Hobby-Juristen und Moralprediger. Da ich weder Bier noch Chips mag, hole ich mir jetzt nen Trollinger und ein Schälchen Oliven, um die launigen Beiträge weiter zu verfolgen....    :)

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Warum liest Du denn mit? Es zwingt Dich doch niemand.

 

Ich liebe diese sich ewig wiederholenden Threads und die bierernsten Kommentare der Hobby-Juristen und Moralprediger. Da ich weder Bier noch Chips mag, hole ich mir jetzt nen Trollinger und ein Schälchen Oliven, um die launigen Beiträge weiter zu verfolgen....    :)

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So wirklich verständlich erscheinen mir die Fragen und Antworten hier selten.

Vorweg, ich bin weder Hobbyjurist noch Moralapostel.

 

Das Spannungsverhältnis der jeweils betroffenen Interessen darf bei leichter Hirnanspannung eigentlich jedem klar sein.

Wir Knipser wollen feine Bilder und "Keiner" will von irgendeinem "Fotospanner" ungefragt fixiert und vielleicht sogar ungefragt präsentiert werden.

In Ansehung der ja einem jedem von uns bekannten Vorbehalte zur drohenden ungefragten Veröffentlichung im Netz ist das ja auch nicht ganz unbegründet.

Wer sich mit dem Thema näher beschäftigt, ist sich auch darüber im Klaren, dass es auf beiden Seiten extem anstengende Vollidioten ausserhalb des Durchschnitts gibt.

Die Problemlösung ist stets eine gesunde Mischung aus Feingefühl (Blick für das anzunehmende Interesse des Motives) und ein wenig Sozialkompetenz zur Entspannung der zu erwartenden Bedenken.

Ist einem Beides gegeben, wird man immer in Einklang mit der geltenden Rechtsordnung liegen.

Ohne selten.

Fehlt einem also eines von beiden Talenten, ist Landschaft und Architektur zu empfehlen .....

 

Das ist doch eigentlich ganz einfach.

 

Klar, einfach, aber natürlich selten ohne Anstrengung. Das ist eben der Preis, willst Du es in einer selbstbewußten Gesellschaft mit "Street" richtig machen.

 

kleinfriese

Edited by kleinfriese
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