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DSGVO ... Mal Butter ei die Fische


Uwe Richter

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Da dieses Recht ja ein ganz persönliches Recht ist, kann niemand anders als man selbst seine Einwilligung zu Aufnahmen geben. Da können die Brautpaare noch so viel unterschreiben, es gilt halt nicht für das Recht des Einzelnen.

Es wird in 99% der Hochzeiten nichts passieren. Aber wenn einer schräg kommen will, dann kann er das. Und da hilft keine Unterschrift eines anderen, da es sich nun mal um die persönlichen Daten handelt. Und das ist ja auch vollkommen richtig so. Wenn man das so möchte, dann auch richtig.

Aber wie gesagt, in der Regel sind Hochzeitsgäste dem Brautpasr gegenüber ja wohl eher wohlgesonnen.

Ich habe das aus dem Uncle Bobcast, wo ein Anwalt das nachvollziehbar erklärt hat.

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Und die gilt dann auch für die anderen Teilnehmer einer Hochzeit? Es gibt ja nicht nur das Hochzeitspaar und direkte Verwandten, sondern auch entferntere Bekannte, Freunde von Freunden etc. oder das Personal vom Caterer. Und auch eine einmal (z. B. gegenüber dem Hochzeitpaar) erteilte Zustimmung können Betroffene ja jederzeit zurückziehen...

 

Bitte nicht falsch verstehen: das ist keine Polemik, nur ernsthaftes Interesse...

 

GrĂĽĂźe

Matthias

 

Jenwes Beitrag beantwortet die Frage ziemlich gut. In der DSGVO gibt es Ausnahmeklauseln, die genau das abdecken: nämlich wenn Interessen Dritter mit involviert sind (Brautpaar als Auftraggeber mit monetärem Interesse zur Vertragserfüllung).

 

Die Hochzeitsgäste zu fotografieren dient zur Erfüllung des Vertrags, der mit dem Brautpaar abgeschlossen wurde. Somit ist das alles abgedeckt.

 

(ich weiß nicht mehr woher ich das habe, kann also mit keiner Quelle dienen. Ich kann nur sagen dass die Quelle seriös war, auch wenn diese Behauptung jetzt nicht viel bringt.)

 

Das Interesse der Vertragserfüllung deckt hierbei sogar nicht nur das Brautpaar sondern auch den Fotografen selbst ab. Selbst wenn mich jemand anschreibt und auf Löschung der Daten besteht, bin ich vertraglich trotzdem verpflichtet die Daten 2 Jahre zu speichern. Die gleiche Anfrage an das Brautpaar selber hat überhaupt keinen Effekt.

 

Da dieses Recht ja ein ganz persönliches Recht ist, kann niemand anders als man selbst seine Einwilligung zu Aufnahmen geben. Da können die Brautpaare noch so viel unterschreiben, es gilt halt nicht für das Recht des Einzelnen.

Es wird in 99% der Hochzeiten nichts passieren. Aber wenn einer schräg kommen will, dann kann er das. Und da hilft keine Unterschrift eines anderen, da es sich nun mal um die persönlichen Daten handelt. Und das ist ja auch vollkommen richtig so. Wenn man das so möchte, dann auch richtig.

Aber wie gesagt, in der Regel sind Hochzeitsgäste dem Brautpasr gegenüber ja wohl eher wohlgesonnen.

Ich habe das aus dem Uncle Bobcast, wo ein Anwalt das nachvollziehbar erklärt hat.

 

Nein, wenn einer Schräg kommen will, dann werden die Interessen abgewogen und in diesem Fall überwiegt das Recht des Brautpaares klar das des einzelnen Gastes. Meine Info stammt von einem TÜV geprüften Datenrechtsanwalt, der mir die Sache anhand von Paragraphen sauber schriftlich dargelegt hat. Bis also erste Urteile das eine oder andere beweisen, fühle ich mich da durchaus auf der sicheren Seite. Schließlich weisen meine Brautpaare vorab darauf hin, dass ein Fotograf anwesend sein wird. Wer nicht fotografiert werden will, der soll dann halt nicht zur Hochzeit kommen und basta. Natürlich ist das ein sehr theoretischer Fall, aber ich sehe keinerlei Probleme, da das persönliche Recht des einzelnen hier nicht automatisch über allem steht, sondern da hier durchaus Interessen gegenüber einander abgewogen werden.

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Es geht nicht darum, dass jemand nicht fotografiert werden möchte. Das ist sicher einfach zu lösen. Es geht darum, dass jemand jederzeit seine Einwilligung zurückziehen kann. Das kann auch nach zwei Jahren sein. Oder wann immer derjenige möchte.

 

Edit: Inwiefern dich das dann noch als Fotograf berĂĽhrt, weiĂź ich natĂĽrlich nicht. Zumindest, wenn Du die Bilder nicht im Portfolio oder sonstwo verwendest.

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Die Einwilligung kann er zurĂĽckziehen, klar, dann wĂĽrde es mich zumindest treffen, dass ich die Daten nicht mehr verwenden kann. Die Speicherung zur Absicherung der Kunden oder die Daten, die man den Kunden ĂĽbergeben hat, bleiben davon aber unangerĂĽhrt.

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Meine Info stammt von einem TĂśV geprĂĽften Datenrechtsanwalt

 

Der ist echt klasse.

Mein Anwalt ist TĂśV-geprĂĽft; also, wenn das die Gerichte nicht ĂĽberzeugt ...

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Was bringt dir der sarkastische Kommentar jetzt? Der Kollege isn Fachanwalt für genau diesen Bereich. Wenn du an dem Informationswert des Gesagten zweifelst, dann hör halt auf zu lesen, aber so nen Stuss kannste dir gern sparen.

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Was bringt dir der sarkastische Kommentar jetzt?

 

Was bringt dir die Einschätzung eines Fachanwalts, wenn andere Fachanwälte gegenteiliger Ansicht sind?

Und wie uneinig die sich sind, sollte ja nun jedem Interessierten auffallen.

Mein Kommentar bezog sich ĂĽbrigens auf das "TĂśV-geprĂĽft" und nicht auf den "Fachanwalt."

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Was bringt dir die Einschätzung eines Fachanwalts, wenn andere Fachanwälte gegenteiliger Ansicht sind?

Und wie uneinig die sich sind, sollte ja nun jedem Interessierten auffallen.

 

Wenn man so herangeht, kann man jedwede weitere Diskussion solange einstellen, bis nicht anfechtbare Urteile des BGH bzw. EuGH vorliegen.

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Wenn man so herangeht, kann man jedwede weitere Diskussion solange einstellen, bis nicht anfechtbare Urteile des BGH bzw. EuGH vorliegen.

 

Das ist leider richtig. Da unsere geschätzten "Volksvertreter" nicht gewillt waren, ihren Job zu machen, bleibt jahrelange Rechtsunsicherheit mit erheblichen Risiken bestehen. Selbst einzelne Urteile einzelner Richter werden eine ganze Weile nicht genügen, um diesen Zustand zu beseitigen.

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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Das trifft aber immer zu, wenn Einzelfälle vor Gericht entschieden werden. Dennoch gehen die meisten zu einem (Fach-)Anwalt und lassen sich beraten, obwohl das Urteil am Ende ein Richter fällt.

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Das trifft aber immer zu, wenn Einzelfälle vor Gericht entschieden werden. Dennoch gehen die meisten zu einem (Fach-)Anwalt und lassen sich beraten, obwohl das Urteil am Ende ein Richter fällt.

Ja klar. Nur ist es in der Regel ja so, dass es um bestehendes Recht geht. Da auf dem Laufenden zu bleiben, die aktuelle Rechtsprechung zu verfolgen und zu interpretieren, ist ja auch der Job der Spezialisten.

 

Nur ist es leider in unserem Fall ja so, dass es noch gar keine Urteile gibt. Somit bleibt auch den Anwälten nur, Mutmaßungen anzustellen - wenn auch auf einem anders informierten Niveau als bei juristischen Laien.

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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So, ich habe das jetzt alles nur ĂĽberflogen.

Fakt ist, und das macht mich gerade sehr traurig, dass mehrere geschätzte Kollegen künftig keine Turniere mehr fotografieren, Termine ab kommendes Wochenende bis auf weiteres abgesagt haben. Nach anwaltlicher Beratung ist das Risiko nicht mehr zu tragen.

FĂĽr Einige mag es jetzt an die Existenz gehen.

Traurig.

Ich arbeite ĂĽberwiegend mit Redaktionsauftrag, ich hoffe, das ist noch halbwegs sicher.

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Ich habe mir die DSGVO durchgelesen. Da in Nr. 18 der Erwägungsgründe steht: "Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online- Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten." und ich Bilder nicht kommerziell mache, werde ich weiter fotografieren was ich will und wen ich will. Bei der Veröffentlichung von Personen habe ich mich schon bisher zurückgehalten. Insofern fühle ich mich als jemand, der Fotografie nur als privates Hobby betreibt nicht von der Datenschutzgrundverordnung betroffen. Eine andere Rechtslage gilt für die, die gewerblich tätig werden oder die Bilder im Rahmen eines mündlichen oder schriftlichen Vertragsverhältnisses anfertigen.

Genau so sehe ich das auch. Kompromittierende, anstößige oder rechtswidrige Bilder vermeide ich ohnehin. Alles andere bleibt für mich als Amateur wie es war. Die DSGVO in allen Details zu begreifen und dann auch noch im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen, gelingt mir ohnehin nicht. Das kann gegenwärtig nicht mal jeder verantwortliche Politiker oder Anwalt. Die sollen das Ding erst mal praxistauglich machen - dann sehen wir weiter.

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So, ich habe das jetzt alles nur ĂĽberflogen.

Fakt ist, und das macht mich gerade sehr traurig, dass mehrere geschätzte Kollegen künftig keine Turniere mehr fotografieren, Termine ab kommendes Wochenende bis auf weiteres abgesagt haben. Nach anwaltlicher Beratung ist das Risiko nicht mehr zu tragen.

FĂĽr Einige mag es jetzt an die Existenz gehen.

Traurig.

Ich arbeite ĂĽberwiegend mit Redaktionsauftrag, ich hoffe, das ist noch halbwegs sicher.

So wird es wohl kommen.

Ich habe vier Zeitungsverlage angeschrieben, fĂĽr die ich ab und an (meist Kostenlos, dafĂĽr komme ich dann eben frei zu den Veranstaltungen) einige Fotos liefere. Zwei davon sind Fachzeitschriften fĂĽr Amateurfunk. Eine schrieb mir eine ausfĂĽhrliche Antwort, die mich aber genau so schlau/dumm zurĂĽck lieĂź als ich es vorher war. Aber immerhin hat man sich MĂĽhe gegeben und ausfĂĽhrlich geantwortet. Auf die andere Antwort warte ich heute noch. Fazit, keine Antwort - keine Bilder.

Die anderen beiden sind kostenlose Wochenblätter. Dort hat es zwar etwas gedauert. aber auch hier kam eine umfangreich Antwort mit diversen Anhängen, die auch schon hier verlinkt wurden. Das Fazit im Beitrag will ich hier mal zum Guten geben.

 

Mein Tipp: Keine Fotos mehr in die Menge rein machen (Publikum, Tanzfläche, Menschenmenge bei Festen etc.), da hier nicht alle gefragt werden können. Einfach beschränken auf reine "Gesichterfotos", Lichteffekte und Bandfotos, damit man keine Angriffsfläche bieten kann.

Mein Fazit, bis lang weiĂź jeder viel aber niemand was genaues. Oder anderes herum, was genaues weiĂź man nicht. Und solange dem so ist, wird es von mir nur noch Bilder mit Menschen als "Beiwerk" geben, wenn diese nicht zu erkennen sind.

Die von mir angesprochenen Verlage wie auch das Amtsblatt, sind auf Bildbeiträge von der Leserschaft angewiesen. Es wird interessant mit zu erleben, wie sich das Entwickelt. Ich erwarte mir von der Presse einfach ein Aufschrei, denn gerade die Medien haben eine gewisse macht. Wenn mal keine Bilder mehr von Promis und Politikern mehr gezeigt würden, kehrte sich das ganze sicher schnell zum Guten, auch für uns. Meiner Meinung nach handelt die Regierung hier (mal wieder) absolut Verantwortungslos, indem sie die Verantwortung in die Hände der Abmahnanwälte geben, was ein trauriges Bild abgibt.

 

GruĂź Wolfgang

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solange dem so ist, wird es von mir nur noch Bilder mit Menschen als "Beiwerk" geben, wenn diese nicht zu erkennen sind.

 

Das wird dir leider nichts nĂĽtzen, Menschen als Beiwerk gibt es in der DSGVO nicht.

Die Datenerfassung ist verboten, ob die Personen erkennbar sind oder nicht, spielt keine Rolle.

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Und auch unter den Punkt "Erkennbarkeit".

 

Bei extremen Haarfarben vielleicht. Aber braune/blonde/schwarze Haare... macht einen noch nicht 100% identifizierbar. Trotzdem ist es eine Datenerhebung.

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