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DSGVO für privat Fotos


Siwa

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Ich selbst habe kein Problem damit, auf einem Foto wiedererkannt zu werden und ich wüsste nicht, welcher Schaden mir daraus erwachsen sollte.
 

Ganz ehrlich, mich interessierte am Ende nicht die Bohne, womit Du  ein Problem haben wolltest oder eben auch nicht.

Ich wollte es im Einzelfall gern selbst entscheiden.

Und ich wollte in keinem Fall Dir allein dafür die Entscheidung ohne weiteres überlassen.

Im Übrigen stehe ich auch nicht in der Verlegenheit, es Dir gegenüber rechtfertigen zu müssen.

Bei allem Respekt und meiner Zuneigung für Dich, ich verstehe Deine Sicht kaum.

 

Gruß

 

kleinfriese

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[...] Deshalb habe ich ja erklärt, wie ich selbst mit meinen Daten umgehe.

Das ist unerheblich, wenn andere (z.B. dir völlig unbekannte Street-Fotografen) nicht ebenso sorgfältig mit deinen Daten umgehen. Jedes einzelne Foto und jeder einzelne Datensatz wird verlinkt. Genau davon leben Online-Werbevermarkter. SCL / Cambridge Analytica ist ein weiterer Auswuchs. Deren Folgen kann ich nicht einfach mit einem Werbeblocker abmildern.

 

 

Zu 2) Habe ich das irgendwo behauptet?

So heftig, wie du immer wieder darauf im Zusammenhang mit der GDPR rumreitest, gehe ich davon aus, daß du da einen Zusammenhang herstellst. Ich bin da offenbar nicht der einzige.

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Hier ein Vermerk des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Gefunden habe ich ihn hier. [...]

 

Wenn man das liest, dann weiß man sofort, was Sache ist...

...das wäre doch mal ein Text für gymnasiale Textanalye. :lol:

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Wenn man das liest, dann weiß man sofort, was Sache ist...

...das wäre doch mal ein Text für gymnasiale Textanalye. :lol:

 

Ja, an diese Schreibweise musste ich mich vor zehn Jahren auch erstmal gewöhnen als ich in den öffentlichen Dienst ging. :angry:

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Ja, an diese Schreibweise musste ich mich vor zehn Jahren auch erstmal gewöhnen als ich in den öffentlichen Dienst ging. :angry:

 

Dort wäre mein Pseudonym: Filer, grau. :lol:

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...

3. Ich kann nicht erkennen, dass die Einschränkung von Bild-Berichten durch nicht-professionelle Fotografen von Demonstrationen einen fundamentalen Baustein der Meinungsbildung in Deutschland darstellt.

...

 

 

Hallo Andreas.

 

Angesichts der Abhängigkeiten des professionellen Journalismus sehe ich diese Gefahr durchaus. Eine wirklich freie Presse gibt es in einem Land nicht, in dem wenige Medienkonzerne und sog. "öffentlich-rechtliche" Anstalten bestimmen, was gedruckt und gesendet wird. Und gerade da kommen die nicht-Profis ins Spiel. 

 

Das Recht auf freie Meinungsäusserung kann mithilfe der DSGVO unterdrückt werden, indem man die Protagonisten mit Strafen bedroht, die diese ruinieren können. Selbst, wenn letztendlich ein Gericht anders entscheidet, bedeutet das eben doch jahrelange Unsicherheit für die Betroffenen, wohin gegen sich die Kläger den bequemsten Weg aussuchen, bisherige Rechtsgüter ignorieren (s. Zurückziehen von Zusagen) und das alles mit dem Deckmantel "Datenschutz" versehen können.

 

Viele Grüße

Matthias

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...Jedes einzelne Foto und jeder einzelne Datensatz wird verlinkt...

 

Das setzt voraus, dass die Bilder diesen "Dienstleistern" zugänglich sind. Das wäre dann nach bisheriger Rechtssprechung nur durch eine Veröffentlichung der Fall.

 

Die DSGVO bezieht sich aber bereits auf das Erstellen des Datensatzes, in diesem Fall das Fotografieren. Zu diesem Zeitpunkt ist noch rein gar nichts in Sachen Veröffentlichung passiert. Vielleicht löscht der Fotograf das Bild, oder er druckt es nur aus, oder er lässt es auf der Festplatte liegen. Oder, wie bei mir, landet es bestenfalls in einem privaten Fotobuch (nicht zum Verkauf, sondern eins von z.B. Saal ist gemeint).

 

Ginge es wirklich um den Schutz der Fotografierten, wäre es sinnvoller und praxisgerechter gewesen, bei der Veröffentlichung (die nach meinem Verständnis auch die sog. "sozialen Medien" beinhaltet) anzusetzen, nicht bereits beim Drücken des Auslösers.

 

Grüße

Matthias

 

P.S.: Bitte nicht wieder argumentieren mit "das macht doch heute jeder" (Fb & Co.). Das stimmt nämlich einfach nicht...

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Warum sollte das ein Widerspruch sein?

Die Garantie bezog sich auf die Auslegung des DSGVO-Textes durch den RA.

Ich bleibe dabei: Er wird dir nicht garantieren, dass die Gerichte seiner Auffassung folgen werden.

Den Widerspruch, den ich in Post 114 aufgezeigt habe.

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Das Netzdurchsetzungsgesetz dient der Durchsetzung von ohnehin zu beachtendem Recht. So hatten die Betreiber von Foren, Seiten mit Kommentierungsfunktion und Social-Media-Plattformen schon immer Beiträge, die Beleidigungen, üble Nachrede, Volksverhetzung oder Aufrufe zu Straftaten enthielten zu löschen. Diesem Recht sind aber die wenigsten Betreiber nachgekommen. Von daher war es berechtigt, hier ein Instrumentarium zu schaffen, um ausufernden Rechtsverstößen zu begegnen. Dass die Betreiber überreagieren kann man nicht dem früheren Justizminister Maas anlasten. Die Bezeichnung als "Zensurminister" halte ich daher für beleidigend. Dass das Gesetz handwerkliche Mängel hat und sich in der Tat die Frage stellt, ob man justiziable Bewertungen der Entscheidung von Betreibern überlassen kann, ist unbestritten.

Tut mir leid, aber das ist in meinen Augen in einem solchen Ausmaß sowas von naiv. Das Netz-DG IST ein Zensurgesetz. Punkt. Es gab sogar kritische Stimmen aus UN und EU wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit und weil es völkerrechts-, europarechts- und verfassungswidrig ist. Totalitäre Staaten klatschen Beifall und üben sich im "Abschreiben"... Bravo, Herr Maas!

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Hallo Siwa,

 

meiner Meinung nach ist es relativ einfach. Wenn du eine Privatperson bist kommt dieses Gesetz nicht zur Anwendung, Basta! 

 

Hau rein,

Harald

Auweia, wieder einer, der sich nicht an die Endzeitstimmung hier im Forum hält. Ob das mal gut geht? ;)

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Wenn man das liest, dann weiß man sofort, was Sache ist...

...das wäre doch mal ein Text für gymnasiale Textanalye. :lol:

 

Als Übungsstück für rationale Argumentation und schriftlichen Ausdruck durchaus auch post-gymnasialen Altersstufen zu empfehlen. Speziell dieser Thread könnte davon profitieren.

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Und der Bezug zur DSVGO ist welcher?

Es gibt einen völlig klaren Bezug zu jeglicher Gesetzeslage, welche die Beweissicherung und Veröffentlichung von unbequemen/unliebsamen Fakten unterdrückt oder potentiell mit Repressionen belegt. Diese Gesetze schießen quasi wie Pilze aus dem Boden, das DSGVO eignet sich eben unter anderem eben auch recht gut für so etwas. Wenn du das für dein friedliches, harmonisches Weltbild gern verleugnen willst, so kann ich damit leben. Aber es muss ja nicht jeder hier mit Naivität eingelullt werden.

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Wo genau steht geschrieben, daß du zu privaten/persönlichen Zwecken den Auslöser nicht mehr drücken darfst?

 

Okay, Du willst es einfach nicht verstehen.

 

Was genau sind denn "private/persönliche Zwecke"?

 

Das ist nirgends definiert und benötige erst Urteile, um einschätzbar zu sein.

 

Jetzt klar?

 

Grüße

Matthias

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Such dir einen Anwalt und lass dich entsprechend beraten. Alles andere zweifelst du eh an - Diskussion sinnlos.

 

Diskussion sinnlos - mit Bezug auf Dich zweifellos richtig.

 

Kein Anwalt kann das bisher sagen, höchstens eine Einschätzung abgeben. Ob die von den Richtern bestätigt wird oder nicht, kann man nur abwarten.

 

Grüße

Matthias

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Bevor hier immer alles auf die Fotografie wie wir sie betreiben projiziert wird, sollte man bedenken, dass dieses Gesetz in erster Linie dafür gemacht wurde, Datenerfassung, Verwaltung und Weitergabe in der Art von, Kundenstämmen, Adresslisten, Surfverhalten, Nutzerstatistiken und Ähnlichem zu regeln. Dass ein digitales Bild auch in die Kategorie „personenbezogene Daten“ und die DSGVO auch drauf angewendet werden kann, ist eher ein Nebeneffekt.

Auch das müssen Gerichte erstmal einordnen, in wie weit die Hobbyfotografie überhaupt tangiert wird.

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Es gibt einen völlig klaren Bezug zu jeglicher Gesetzeslage, welche die Beweissicherung und Veröffentlichung von unbequemen/unliebsamen Fakten unterdrückt oder potentiell mit Repressionen belegt. Diese Gesetze schießen quasi wie Pilze aus dem Boden, das DSGVO eignet sich eben unter anderem eben auch recht gut für so etwas. Wenn du das für dein friedliches, harmonisches Weltbild gern verleugnen willst, so kann ich damit leben. Aber es muss ja nicht jeder hier mit Naivität eingelullt werden.

In Deinem Beispiel ging es mitnichten um die DSVGO sondern darum, dass diese Personen Videos von Sterbenden/Toten gemacht haben, was anerkanntermaßen illegal ist. Der Polizeieinsatz war m.E. allerdings unverhältnismäßig. Mit der DSVGO hatte das aber 0,0 zu tun. Die DSVGO als Rechtsgrundlage für einen solchen Einsatz kann ich mir nicht vorstellen, nenn es süffisant naiv, ich nenne diese Panikmache Populismus.

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So, ausnahmsweise ziehe ich den Forumsbetreiber-Joker und schließe diesen Thread.

 

Folgende Gründe:

  • Die Diskussion ist schon seit geraumer Zeit Off Topic. Thema war die Definition von privater Verwendung nach der neuen DSGVO.
  • Die Diskussion ist teilweise in politische Inhalte abgeglitten, die mit Fotografie nichts zu tun haben.
  • Es wurden hier Empfehlungen abgegeben und Behauptungen aufgestellt, die sich angesichts fehlender Rechtsprechung und großer Interpretationsspielräume für das neue Gesetz nicht halten lassen.
    Da dies auch direkt die Veröffentlichung von Fotos im Forum betrifft, kann ich das nicht unkommentiert stehen lassen.

So weit die „offiziellen“ Gründe in meiner Rolle als Moderator und Betreiber.

 

Für mich als Bürger und Gastgeber werden hier auch rote Linien überschritten, was ich einfach nicht akzeptiere:

  • Vergleiche eines Datenschutz-Gesetzes mit menschenmordenden und menschenrechtsverletzenden Regimes.
  • Behauptungen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet sei.
  • Hanebüchene Szenarien, mit denen ein Zusammenhang zwischen der DSGVO und dem Verlust von Bürgerrechten konstruiert wird.

Solchen Aussagen stelle ich keine Plattform zur Verfügung.

 

Andreas

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