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DSGVO für privat Fotos


Siwa

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Nur kurz zwischendurch:

 

„nurlesen“ ist gesperrt, nicht wegen seines Beitrags sondern, weil das die 34. (!) Reinkarnation eines Wiedergängers ist.

Manchmal ist mir die Anziehungskraft des Forums selber etwas unheimlich...

 

Gruß

Andreas

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...

Das ist wie gesagt handwerklich schlecht gemacht, aber definitiv kein Versuch, bürgerliche Freiheiten zu beschneiden - im Gegenteil.

...

 

Andreas, genau diesen Punkt sehe ich anders.

 

Ich will gar nicht bestreiten, dass die DSGVO ursprünglich zu einem sinnvollen Zweck gedacht war und diesen auch teilweise abdeckt. Auch Datenschutz an sich halte ich für wichtig, und den Missbrauch zum Schaden der Betroffenen gilt es, soweit gesetzlich möglich, zu erschweren und ggf. mit Strafen zu bewehren.

 

Das Problem ist aber, dass der Missbrauch des Gesetzes durch interessierte Stellen, die sowohl staatlicher wie auch anderer Herkunft sein können, dadurch sehr einfach wird. Das zu ignorieren halte ich für fahrlässig. Eine genaue rechtliche Abwägung, die z. B. beim Thema Meinungsäusserung vs. Beleidigung ja gegeben ist, wird hier von der Regierung bewußt und vorsätzlich vermieden. Und ich unterstelle hier niemandem mehr ein Versehen, das hat Methode.

 

Grüße

Matthias

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Ok, agitiert weiter so. Die Freiheit des Abendlandes ist bedroht... durch die DVSGO. Ich fasse es nicht. Mir wird dieses Forum in der Ausrichtung langsam echt zuwider, wenn selbsernannte Volkstribune Endzeitstimmung heraufbeschwören, obwohl sie - als Privatleute - nicht mal von der DSVGO betroffen sind....

 

Wenn Du für den (von mir hervorgehobenen) Teil eine einzige rechtsverbindliche Quelle nennen kannst, kehrt hier sofort Ruhe ein.

 

Kannst Du aber nicht - warum wohl?

 

Grüße

Matthias

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Nur kurz zwischendurch:

 

„nurlesen“ ist gesperrt, nicht wegen seines Beitrags sondern, weil das die 34. (!) Reinkarnation eines Wiedergängers ist.

Manchmal ist mir die Anziehungskraft des Forums selber etwas unheimlich...

 

Gruß

Andreas

 

Eine echter Fan, sozusagen...

 

:-)

 

Grüße

Matthias

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Schließlich werden Unternehmen aufgefordert das „Vergessen“ technisch umzusetzen und die Prozesse hierzu zu dokumentieren, was technisch nicht trivial ist (schließlich hatte man bisher genau anders herum gedacht (Archivstysteme, sichere Datenhaltung)), aber das Internet kann man nicht umprogrammieren!

Dazu hatte man 2 Jahre Zeit. Ausreichend, um Prozesse zu definieren und diese Nicht-Raketentechnik in Software zu gießen.

Vielleicht werden dann künftig Profile bzw. Accounts tatsächlich gelöscht, und nicht nur deaktiviert.

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Wenn Du für den (von mir hervorgehobenen) Teil eine einzige rechtsverbindliche Quelle nennen kannst, kehrt hier sofort Ruhe ein.

 

Kannst Du aber nicht - warum wohl?

 

Grüße

Matthias

 

 

§1 BDSG

 

Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch

  1. öffentliche Stellen des Bundes,
  2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
    1. Bundesrecht ausführen oder
    2. als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt.

2Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

und

Erwägungsgrund 18:

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. 2Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. 3Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

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Ok, agitiert weiter so. Die Freiheit des Abendlandes ist bedroht... durch die DVSGO. Ich fasse es nicht. Mir wird dieses Forum in der Ausrichtung langsam echt zuwider, wenn selbsernannte Volkstribune Endzeitstimmung heraufbeschwören, obwohl sie - als Privatleute - nicht mal von der DSVGO betroffen sind. Edit: und damit meine ich nicht mjh, der in der Zwischenzeit gepostet hat und der auch eine journalistische Rolle hat....

 

Das scheint sich einiges zu vermischen hier mit anderen Themen (Gewerbe, Street, etc.) und wird dann in einem Thread ausgekübelt, in dem es um eine ganz andere Frage ging. Es gibt doch genügend DSVGO-Threads, die ihr schon zugetextet habt mit Euern Thesen gegen den Staat im Allgemeinen und die DSVGO im besonderen. Lasst diesen doch einfach mal bei der Sache bleiben!

 

Es geht hier um die Definition von privat im Konzext DSVGO, nicht um den Untergang des Abendlandes, eine drohende Diktatur, um Gejammer über - übliches - Vertragsgebaren, oder das Ende der Freiheit der Kunst oder Streetfotografie. Das könnt Ihr bitte in den Threads diskutieren, deren Überschrift das hergibt.

 

Untergang des Abendlandes!
Dieses Totschlagargument wird auch immer ausgepackt, wenn sachliche Argumente fehlen oder erschöpft sind.
 
Das Dritte Reich, die DDR, Polen, Ungarn und die Türkei; alles Hirngespinste von Verschwörungstheoretikern?
Ach ja, nicht zu vergessen Russland. Auch ein Rechtsstaat.
 
Man kann das natürlich alles ignorieren und Besorgnisse als Spinnerei abtun. Ich frage mich nur, wie man gleichzeitig in der Fotografie eine so unberechenbare Gefahr sehen kann, dass einen nur schwerste Geschütze davor bewahren können.
 
Dass Eines klar ist: Ich bin, wie wohl die Allermeisten, für einen wirksamen Datenschutz und halte die DSGVO im Grundsatz für richtig und wichtig. Wenn aber diejenigen, die man eigentlich schützen will, zu Opfern dieser Verodnung werden, dann kann ich damit nicht einverstanden sein.
 
Es ist auch wenig hilfreich, Andersdenkende als Agitatoren zu bezeichnen und des Zimmers zu verweisen, nur weil einem deren Argumente nicht in den Kram passen.
 
Die Diskussion ist hier entstanden und sollte hier auch zu Ende geführt werden können. Im Ergebnis ist es doch egal, wo man seine Meinungen austauscht. Es geht um die Datenschutzverordnung und die Übergänge der einzelenen Fragestellungen sind fließend bzw. es gibt Überschneidungen.
 
 
Edit: Überflüssiges Komma entfernt.
bearbeitet von DeLuX
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Wenn Du für den (von mir hervorgehobenen) Teil eine einzige rechtsverbindliche Quelle nennen kannst, kehrt hier sofort Ruhe ein.

 

Kannst Du aber nicht - warum wohl?

 

Grüße

Matthias

2c

 

Und @DeLux: Die Diskussion ist hier enstanden und hier gehört sie nicht hin. Wenn es keinen anderen DSVGO Thread geben würde, würde ich nichts sagen, aber zähl einfach mal durch wieviele es schon gibt mit immer der gleichen Leier von immer denselben Leuten als hehre Verfechter von Kunst (ersetze Kunst durch beliebiges andere wichtige Rechtsgut)....

bearbeitet von Tommy43
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Privat? Wenn dem so ist, dann sollte man seinen Antrieb zu fotografieren schleunigst überdenken.

Natürlich geht es um private Bilder; diese machen ja den überwiegenden Teil der Fotos insgesamt aus. Heute wird so viel fotografiert wie noch niemals zuvor in der Geschichte. Und zwar um die Bilder zu zeigen, in den Medien, die diesem Zweck dienen, nämlich den sozialen Netzen. Das ist die Realität, ob man es mag oder nicht. Die Zeit der Fotoalben ist vorbei.

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Ich hatte ja schon erwähnt, dass ich 1978 an die Uni kam. Das erste Semester Informatik begann mit einer Orientierungseinheit, wir wurden in Kleingruppen aufgeteilt und jede Gruppe bekam einen Tutor – einen älteren Studenten. Mein Tutor hatte sich auf Datenschutz als Spezialgebiet verlegt, und es lag in der Natur der Sache, dass er uns relativ viel darüber erzählte. So fing das an. Ich war dann später beim Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung aktiv, habe mich gegen die Volkszählung 1984 engagiert und so weiter. Damals lag der Fokus des Datenschutz darauf, dass der Staat und große Konzerne Schindluder mit unseren Daten treiben. Aber das ist eben 40 Jahre her und die Welt hat sich verändert. Dem Staat und den großen Konzernen muss man immer noch auf die Finger schauen, aber das Thema Datenschutz ist viel komplexer geworden. Wer von einem strengeren Datenschutzgesetz hört und sich nur naiv freut, dass er seine Rechte künftig besser schützen kann, denkt zu kurz, denn dem Datenschutzrecht unterliegen wir alle. Wir sind nicht mehr nur potentielle Kläger, sondern auch potentielle Beklagte. Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken.

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Und @DeLux: Die Diskussion ist hier enstanden und hier gehört sie nicht hin. Wenn es keinen anderen DSVGO Thread geben würde, würde ich nichts sagen, aber zähl einfach mal durch wieviele es schon gibt mit immer der gleichen Leier von immer denselben Leuten als hehre Verfechter von Kunst (ersetze Kunst durch beliebiges andere wichtige Rechtsgut)....

 

Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass es hier Überschneidungen gibt, sodass irgendwann jeder DSGVO-Thread der falsche ist.
Man kann doch aber nicht jedes mal drei Straßen weiter ziehen, weil es dort einen Konferenzraum zu genau diesem Teilaspekt gibt. So wird jede Aüßerung aus dem Kontext gerissen.
 
Und zu deinem zweiten Satz:
Sind denn die "hehren Verfechter" des umfassenden Datenschutzes nicht auch immer dieselben Leute mit immer den gleichen Argumenten (aka der gleichen Leier)?
 
 
Edit. Tippfehler korrigiert
bearbeitet von DeLuX
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Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken.

 

Das wusste schon Loddar:

"Wir dürfen jetzt nicht den Sand in den Kopf stecken."    :lol:

bearbeitet von DeLuX
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Das Problem ist aber, dass der Missbrauch des Gesetzes durch interessierte Stellen, die sowohl staatlicher wie auch anderer Herkunft sein können, dadurch sehr einfach wird.

Erklär mal – wie sähe ein konkretes Szenario aus, in dem staatliche Stellen die DSGVO missbrauchen könnten?

 

Andreas

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Kaum spürbar, in winzigen Dosen werden Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten ausgebaut. Immer mit der Begründung von Gefahrenabwehr und Staatsschutz bzw. Bürgerschutz.

Gerade die DSGVO gibt dir Kontrolle zurück - Kontrolle über deine eigenen Daten!

 

PS: Hat jemand meinen Aluhut gesehen? Der lag hier doch irgendwo ...

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§1 BDSG

 

Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch

  1. öffentliche Stellen des Bundes,
  2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
    1. Bundesrecht ausführen oder
    2. als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt.

2Für nichtöffentliche Stellen gilt dieses Gesetz für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

und

Erwägungsgrund 18:

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. 2Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. 3Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

 

Rainer, das hattest Du ja schon öfter zitiert, löst aber das Problem nicht.

 

Erst, wenn durch vorliegende Urteile fest steht, was denn nun eine "persönliche Tätigkeit" ist, kann man das beantworten.

 

Im einfachsten Fall ist damit gemeint, dass Privatleute Fotos ohne kommerzielle Absicht anfertigen dürfen. Die Veröffentlichung innerhalb eines begrenzten Kreises ist dann eine weitere Frage.

Im schlechtesten Fall ist damit nur der erweiterte Freundeskreis gemeint, nach dem Motto: Du musst jeden Fotografierten mit Namen kennen.

 

Solange es darauf keine belastbare Antwort gibt, bleibt die Unsicherheit leider bestehen.

 

Grüße

Matthias

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Erklär mal – wie sähe ein konkretes Szenario aus, in dem staatliche Stellen die DSGVO missbrauchen könnten?

 

Andreas

 

Ganz einfach. Es gibt eine Demonstration zu einem politischen Thema. Wer nicht von der Presse beauftragt ist, kann dort keine Fotos machen und z. B. zur Unterstützung (oder auch zum Widerspruch, egal) veröffentlichen, ohne sich angreifbar zu machen. Die Presse veröffentlich nun aber nur eine Seite des Themas, soll ja vorkommen.

 

Passt es z. B. einem von Erdolfs Ministern auf Wahlkampftour nicht, dass Du Gegendemonstranten zeigst, nimmt er Deine veröffentlichten Fotos zum Anlass, auf die DSGVO zu pochen und Dich mit existenzgefährdenden Geldstrafen zu bedrohen. Oder kannst Du nachweisen, dass jeder Abgebildete von Dir vorab aufgeklärt und um Zustimmung gebeten wurde? Mit der Bedrohung durch Strafen, die Dich ruinieren können. Vielleicht verliert er irgendwann vor einem Gericht, vielleicht auch nicht. Hast Du Zeit, Geld und Nerven für jahrelange Rechtsstreitigkeiten? Oder ziehst Du eine "Verhandlungslösung" vor, löschst die Bilder und beugst Dich damit der Zensur?

 

Grüße

Matthias

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Rainer, das hattest Du ja schon öfter zitiert, löst aber das Problem nicht.

 

Erst, wenn durch vorliegende Urteile fest steht, was denn nun eine "persönliche Tätigkeit" ist, kann man das beantworten.

Solange es darauf keine belastbare Antwort gibt, bleibt die Unsicherheit leider bestehen.

Du hast um eine „rechtsverbindliche Quelle“ gebeten und bekommst den Gesetztestext, der sich genau mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Verbindlicher wird es nicht.

Natürlich wird sich noch eine Rechtsprechung dazu entwickeln mit Irrungen und Wirrungen und Interpretationsspielräumen.

Ich habe aber durchaus Zutrauen in unseren Rechtsstaat, dass vertretbare Abwägungen rauskommen.

 

Ja, es gibt Unsicherheiten, aber die gab es vorher auch schon.

 

Andreas

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Edit: zum Beispiel von Mattes: Das stimmt so nicht. Bei einer Demo geht es um eine öffentliche Veranstaltung, bei der ich kein Recht am eigenen Bild habe. Insofern darf mich da jeder fotografieren.

bearbeitet von Tommy43
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Du hast um eine „rechtsverbindliche Quelle“ gebeten und bekommst den Gesetztestext, der sich genau mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Verbindlicher wird es nicht.

...

 

Hallo Andreas.

 

Völlig richtig, auch nichts anderes wollte ich hinweisen.

 

Und genau das ist ja auch das Problem: Bis jetzt haben wir nur diese Passage, die uns als Hobbyfotografen einen gewissen Freiraum bieten KÖNNTE, je nachdem, wie sie ausgelegt wird. Das wiederholte Zitieren dieser unzureichenden Textstelle bringt uns leider einer Lösung nicht näher.

 

Grüße

Matthias

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Das stimmt so nicht. Bei einer Demo geht es um eine öffentliche Veranstaltung, bei der ich kein Recht am eigenen Bild habe.

 

So einfach ist das leider nicht. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich auf das Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer, dass in diesem Fall tatsächlich eingeschränkt ist.

 

Gemäß DSGVO kann (Stand heute) aber schon das Fotografieren von Personen ein Akt der Datenerfassung und somit zustimmungspflichtig sein. Das sind leider zwei verschiedene Themen.

 

Grüße

Matthias

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Rainer, das hattest Du ja schon öfter zitiert, löst aber das Problem nicht.

 

Erst, wenn durch vorliegende Urteile fest steht, was denn nun eine "persönliche Tätigkeit" ist, kann man das beantworten.

 

Im einfachsten Fall ist damit gemeint, dass Privatleute Fotos ohne kommerzielle Absicht anfertigen dürfen. Die Veröffentlichung innerhalb eines begrenzten Kreises ist dann eine weitere Frage.

Im schlechtesten Fall ist damit nur der erweiterte Freundeskreis gemeint, nach dem Motto: Du musst jeden Fotografierten mit Namen kennen.

 

Solange es darauf keine belastbare Antwort gibt, bleibt die Unsicherheit leider bestehen.

 

Grüße

Matthias

 

Du wolltest eine rechtsverbindliche Quelle. Die DSGVO ist eine rechtsverbindliche Quelle. Dass Recht immer interpretierbar ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb gibt es Gesetzeskommentare und Gerichte.

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Rainer, wir drehen uns da leider im Kreis.

 

Wie ja Andreas und Michael auch schon feststellten und Du ja auch schreibst, fehlt eben genau diese Interpretation. Das Ergebnis ist die bestehende Rechtsunsicherheit, weil der einzig vorliegende Text, eben der Erwägungsgrund 18, nicht eindeutig formuliert ist.

 

Wenn in zwei oder mehr Jahren genügend Urteile vorliegen, die eine realistische Einschätzung der Beurteilung durch Richter zulassen, kann man von Rechtssicherheit sprechen.

 

Grüße

Matthias

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Ja, wir drehen uns im Kreis. Das hat auch damit zu tun, dass du Rechtsverbindlichkeit forderst, die es für kein neues Gesetz geben kann.

Zu dem von dir vorgeschlagenen Missbrauchsszenario: Überzeugt mich nicht. Jedenfalls nicht so sehr, dass ein Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz plausibel wäre:

1. Es ist noch offen, ob in dem von dir geschilderten Fall die DSGVO oder das KUG ziehen würde. Letzteres lässt ausdrücklich Bilder von Demonstrationen zu.
2. Es wäre ja nicht so, dass Herr Erdogan oder irgendwelche Anwälte die Strafen festsetzen. Sie dürften sich bei den Datenschutzbehörden beschweren, die dann wiederum den Fall beurteilen müssten, um schließlich ggf. Strafen festzulegen.
3. Ich kann nicht erkennen, dass die Einschränkung von Bild-Berichten durch nicht-professionelle Fotografen von Demonstrationen einen fundamentalen Baustein der Meinungsbildung in Deutschland darstellt.

Ich will das nicht gänzlich abtun, immerhin ist die türkische Regierung auch gegen Jan Böhmermann vorgegangen.
Aber auch da lernen wir: Rechtsstaat arbeitet differenziert und die Böhmermann'sche Äußerung war schon extrem.

Nochmal meine Bitte: DSGVO ist ein wichtiges Thema, aber lasst bitte die Kirsche* Kirche im Dorf.

Andreas

 

* diesen echten und lustigen Verschreiber will ich euch nicht vorenthalten...

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Meine größte Sorge in dem Zusammenhang ist die gezielte Abmahnung, die Leute absolut ruinieren kann.

Das ist unkalkulierbar geworden.

Da muss ja nicht einmal der unfreiwillig Abgebildete selbst der Betreiber sein.

Viele schöne Bilder werden jetzt nicht mehr gemacht und gezeigt. Und wer macht heute schon Bilder, ohne sie auch

zu präsentieren. Das macht doch gerade Spaß?

Ich stelle mir gerade vor, wie oft ich bei Sportevents unter den Zuschauern wirklich tolle Momente entdecke.

Begeisterung, Nachdenklichkeit, Jubel, Freude, Enttäuschung.

Das darf man dann nicht mehr zeigen.

Weil man fürchten muss, hohe Geldstrafen zu zahlen.

Oder wie erwähnt Street.

Solange das Risiko nicht rechtssicher geklärt ist, wäre man ja wahnsinnig, oder?

Oder habe ich das falsch verstanden?

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