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Telekopstange für Fotos aus über 6m Höhe


Lobra

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Was anderes: schon mal angesprochen worden von Polizei oder ähnlich?

 

 

Von der Polizei nicht,aber als ich mal über einen Bauzaun fotografieren wollte,das gab es eine Disskussion mit einem Vertreter des Baugesellschaft.Ich habe Einsicht gezeigt, weil er mir meine Paoramafreihet nicht abkaufte.Dann bin ich 400m weiter geradelt ,und habe meine Bilder an anderer Stelle geschossen. :cool:

Es ging um die Esso-Häuser an der Reeperbahn in Hamburg,die wegen Baufälligkeit geräumt werden mussten,weil die Besitzer die Häuser einfach vergammeln ließ.

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die hat man auch nur ohne 'Hilfsmittel', selbst aus der Nachbarwohnung im 3. Stock ist keine

Das ist Ermessenssache; Google ist mit seinen Autos ja auch durchgekommen. Dass man nicht aus der Nachbarwohnung fotografieren darf, hat nichts mit Hilfsmitteln zu tun – die Wohnung ist kein öffentlicher Grund mehr, und nur von dem aus darf man fotografieren, wenn man die Panoramafreiheit in Anspruch nehmen will. Aber bei den Esso-Häusern werden die Beteiligten schon wegen der Proteste gegen den Abriss etwas nervös gewesen sein.

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Die Panoramafreiheit soll hier demnächst abgeschafft werden, neue EU-Richtlinie, die im Juli beschlossen werden soll. Ab dann gibt es wohl nur noch Naturfotografen.

 

Tja, da kann man wohl nur das tun, was Sie im Text vorschlägt: seinen EP-Abgeordneten kontaktieren und auf eine Ablehnung des besagten Vorschlages drängen.

 

Und das mit den Naturfotografen wird in Deutschland auch nicht so einfach werden: wir haben ja fast überall Kulturlandschaft und ich wette, es wird sich früher oder später mindestens ein Jurist finden, der Copyright darauf geltend machen wird.

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Tja, da kann man wohl nur das tun, was Sie im Text vorschlägt: seinen EP-Abgeordneten kontaktieren und auf eine Ablehnung des besagten Vorschlages drängen.

 

Und das mit den Naturfotografen wird in Deutschland auch nicht so einfach werden: wir haben ja fast überall Kulturlandschaft und ich wette, es wird sich früher oder später mindestens ein Jurist finden, der Copyright darauf geltend machen wird.

 

In Amerika gibt es das schon anders, dort darf man in vielen Nationalparks nicht mehr fotografieren, weil man damit Missstände dokumentieren könnte, was gegen Vorschriften auf Landesebene verstößt, die erlassen wurden, um es Naturschützern und privaten Organisationen nicht mehr zu ermöglichen, Umweltsündern (Fracking etc.) nachzuspüren.

 

Die Welt ist komplett irre.

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Für mich träfe das nicht zu,ist aber trotzdem völlig beknackt.Für das TV-Schaffenden ist das generell nicht durchführbar.Die können ihre Kameras für immer einpacken,was wollen die aus den Städten noch zeigen können.

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Danke Rolf,

eigentlich reicht auch die kleine Variante mit dem Einbeinstativ,so wie in diesem Post,um eine andere Bildwirkung,als aus der Augenhöhe zu erzielen.

In diesem Fall die X-M1 mit Fernauslöser und nach unten geklapptem Display.

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Hier noch 2 Bilder mit der Alustange wie eingangs beschrieben.

Bin mit der Stange durch den Wald gegangen. :)

Es handelt sich um das Gelände des Vereins ,wo ich meinen Wohnwagen stehen habe,am Bredenbeker Teich.

(Die Bilder des Internetauftrittes des Campingplatzes sind alle von mir)

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Hier noch der Badesee mit Insel

Hier kann auch bestens Urlaub machen,Zelt oder WoWagen, und hat die Hansestadt Hamburg,als Fotoeldorado nahe bei.

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  • 1 month later...

Nach Monaten ohne Bilder von oben,habe ich heute Nachmittag an meinem Badesee, wieder die Teleskopstange genutzt.

Auf der X-T1 war das 10-24 ,Bild ist gecropt.

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Premiere heute,ich bin mit der Teleskopstange ins Wasser gegangen.Hat auch gleich Fragen gegeben, ob ich das machen darf.

Habe gleich geklärt,dass ich keine Perönlichkeitsrechte verletze, da es sich um Landschaftsaufnahmen handelt, die Personen nur Beiwerk des Bildes sind.

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  • 10 months later...

Ich hol meinen alten Strang noch mal nach oben. ;)

Bilder aus rund 4m Höhe lassen sich bereits mit dem Einbeinstativ realisieren.Von Vorteil ist das Klappdisplay, sonst ist das Ganze ja eher ein Schuss ins Blaue.

In diesem Falle ist es hier eine X-T1 mit dem 16-55, der Selbstauslöser auf 2 Sekunden, die komlette Einheit in die Luft gestreckt und in das Klappdiplay geschaut.

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Wir können hier darüber lächeln, aber ich bin sicher, daß das hier gegen so viele Persönlichkeits- und sonstige Schutzgesetze verstößt,...

 

Und wer so viele Kinder in Badekleidung fotografiert ist ganz schnell bei einer ganz anderen Anklage...

 

Von dem Mädel im rosa Bikini auf dem 2009er Badelaken in #66 ganz zu schweigen...

 

Ich find's soweit okay, aber es ist definitiv so verboten und kann ganz viel Ärger bedeuten.

 

Dabei mag ich Deine Bilder ansonsten sehr gern, ich liebe Hamburg...

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Und wer so viele Kinder in Badekleidung fotografiert ist ganz schnell bei einer ganz anderen Anklage...

 

Von dem Mädel im rosa Bikini auf dem 2009er Badelaken in #66 ganz zu schweigen...

 

 

Da hätte ich keine Bedenken, da klar als Beiwerk zu erkennen.Bei Bild #66 ist ja auch kein Gesicht zu erkennen.

Fraglich wäre für mich die Höhenverlängerung mit Hilfsmittel, da ja die Nutzung einer Leiter schon problematisch sein kann.

Aber vielleich kennt sich rechtlich jemand besser aus.

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Auf Nachfragen von Beteiligten auf den Badeseebildern,habe ich erklärt,dass es sich um Landschaftsaufnahmen mit Ultraweitwinkel handelt.

Die Personen in ihrer Vielfalt kaum erkennbar sind, und nur Beiwerk der Fotos sind.

Meine Bilder habe ich auf dem Display gezeigt, ich hatte ja nichts zu verbergen,die Art und Weise der Aufnahmetechnik war ja nicht heimlich und unauffällig,sondern für jederman zu erkennen.Wer nicht erkannt werden wil,kann sich ja abwenden.

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