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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Und eine wahre Geschichte. Eben schreibe ich hier im Forum, da ruft meine Frau aus dem Nebenzimmer: „Dein Kameragedöns kannst Du übrigens verkaufen! Hier in der Zeitung steht, Du darfst nichts mehr fotografieren, wenn Menschen mit drauf sind!“ :):):)

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Ich halte gegenseitigen Respekt für eine Grundvoraussetzung im menschlichen Zusammenleben. Insofern bin ich über den hier zu Tage tretenden Egoismus doch reichlich schockiert.

Über wen bist du denn schockiert? Über denjenigen, der nicht mal weiß, warum er was verbieten lassen will? Von Egoismus hat wenigstens einer was :D.

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Und eine wahre Geschichte. Eben schreibe ich hier im Forum, da ruft meine Frau aus dem Nebenzimmer: „Dein Kameragedöns kannst Du übrigens verkaufen! Hier in der Zeitung steht, Du darfst nichts mehr fotografieren, wenn Menschen mit drauf sind!“ :) :) :)

Wer kauft das noch? Kann ja keiner mehr was mit anfangen :lol: .

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 weil jmd. meint, dass das zu seinem Hobby gehört?

 

Ach, und weil jemand meint, dass Streetfotografie nicht zu unserem Hobby gehört, sollen die Straßenfotografen das Fotografieren in der Öffentlichkeit unterlassen?

Darf ich daran erinnern, dass dieses Hobby, die Fotografie ist?

 

Mir ist nicht bekannt, dass sich die Fotografie definitionsgemäß auf das Ablichten von Blumen, (menschenleere) Landschaften oder Architektur (selbstverständlich auch ohne Menschen) beschränkt.

 

 

Ich halte gegenseitigen Respekt für eine Grundvoraussetzung im menschlichen Zusammenleben. Insofern bin ich über den hier zu Tage tretenden Egoismus doch reichlich schockiert.

 

Geht mir ganz genau so, der umgreifende Egoismus allenthalben schockiert mich auch immer wieder.

Warum nur ist es so schwer, zu respektieren, dass wir genau dieses menschliche Zusammenleben im Bild festhalten wollen?

Ungestellt und deshalb, logischerweise, ungefragt.

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Und eine wahre Geschichte. Eben schreibe ich hier im Forum, da ruft meine Frau aus dem Nebenzimmer: „Dein Kameragedöns kannst Du übrigens verkaufen! Hier in der Zeitung steht, Du darfst nichts mehr fotografieren, wenn Menschen mit drauf sind!“ :) :) :)

 

Deine Frau hat's erkannt!

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Ach, und weil jemand meint, dass Streetfotografie nicht zu unserem Hobby gehört, sollen die Straßenfotografen das Fotografieren in der Öffentlichkeit unterlassen?

Darf ich daran erinnern, dass dieses Hobby, die Fotografie ist?

 

Mir ist nicht bekannt, dass sich die Fotografie definitionsgemäß auf das Ablichten von Blumen, (menschenleere) Landschaften oder Architektur (selbstverständlich auch ohne Menschen) beschränkt.

 

 

 

 

Geht mir ganz genau so, der umgreifende Egoismus allenthalben schockiert mich auch immer wieder.

Warum nur ist es so schwer, zu respektieren, dass wir genau dieses menschliche Zusammenleben im Bild festhalten wollen?

Ungestellt und deshalb, logischerweise, ungefragt.

Du sprichst vom Fotografieren. Ich sprach vom Veröffentlichen.

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Warum nur ist es so schwer, zu respektieren, dass wir genau dieses menschliche Zusammenleben im Bild festhalten wollen?

Ungestellt und deshalb, logischerweise, ungefragt.

 

Niemand verbietet dir das Fotografieren. Ist die Szene im Kasten, bleibt sie so ungestellt wie zuvor, wenn du nun nach einer Erlaubnis zur Veröffentlichung nachfragst. Erhältst du sie nicht, kannst du das Foto trotzdem auf der Speicherkarte lassen.

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Die Entscheidung des (unfreiwillig) fotografierten zu respektieren. As simple as that.

Und diese Entscheidung wird regelmäßig nicht respektiert – siehe Überwachungskamera. Aber Du beschließt halt, das hinzunehmen, und empörst Dich lieber über harmlose Street Fotografen.

 

Ich bleibe dabei: Wer in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung treten will, sollte die Öffentlichkeit meiden. Wen man nicht sehen kann, den kann man auch nicht fotografieren. Dass nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Öffentlichkeit geschützt (und beides gegeneinander abgewogen) werden muss, habe ich übrigens schon vor drei Jahren gesagt, als diese aus einem anderem Grund bedroht war – damals konnte die Gefahr abgewendet werden.

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Wer in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung treten will, sollte die Öffentlichkeit meiden. Wen man nicht sehen kann, den kann man auch nicht fotografieren.

Zum Glück sieht der Gesetzgeber das anders und räumt allen auch im öffentlichen Raum ein Persönlichkeitsrecht ein.
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Zum Glück sieht der Gesetzgeber das anders und räumt allen auch im öffentlichen Raum ein Persönlichkeitsrecht ein.

 

Mit den bekannten Einschränkungen, s. KUG.

Das Individuum steht in einer Gemeinschaft nun mal nicht an erster Stelle oder gar darüber.

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Zum Glück sieht der Gesetzgeber das anders und räumt allen auch im öffentlichen Raum ein Persönlichkeitsrecht ein.

 

 

Ist doch schön, wenn man sich immer das herauspickt, was gerade zur eigenen Argumentation passt, und den Rest ignoriert.

 

Nun gibt es aber neben dem Persönlichkeitsrecht noch einige andere, wie das schon genannte KUG, aber auch das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit sowie zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.

 

Und Deine Aussage, dass "niemand Dir das Fotografieren verbietet", ist nach strengster Auslegung der DSVGO eben falsch, sofern Menschen abgebildet werden, die man nicht VORHER nach ihrem Einverständnis gefragt hat. Selbst das von Dir vorgeschlagene "nachher fragen" ist nicht nur in vielen Fällen unmöglich, sondern würde auch gem. dieser neuen Zensurverordnung nicht reichen.

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Es ist immer schwierig bei so einem anonymen Profil Empathie zu empfinden und daraus einen Respekt zu entwickeln.

Mit so jemandem über Ethik oder die Gesellschaft zu diskutieren ist schwierig, da alleine dieser Auftritt des „trendliner“ in die Richtung provoziert, es nicht mit einem Menschen auf Augenhöhe zu tun zu haben.

 

Das ist jedem seine freie Entscheidung, hilft aber nicht dabei, wenn man verstanden werden möchte.

 

Es macht einen gewaltigen Unterschied ob das Recht was sich jemand nimmt nur akzeptiert wird, weil es im Grundsatz nicht angreifbar ist und die Verweigerung des Konsens weitere Bemühungen erspart,

oder ob man sein Warum begründen kann und damit das Verständnis des Gegenüber gewinnt.

Denn nur mit diesem Verständnis kann man gegenstehende Interessen abwiegen.

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Da bin ich völlig bei Dir, Christian.

 

Nun ist es aber leider so, dass man z. B. bei der Street Photography eben nicht jedem VORHER (oder auch nachher) seine lauteren Absichten erklären kann. Ich wurde bisher selten auf meine Strassenfotos angesprochen, aber wenn doch, konnte ich (mit einer Ausnahme) jeden davon überzeugen, dass von mir und meinen Fotos keine wie auch immer geartete Gefahr ausgeht. Durch den Selfie-Wahn der letzten Jahre gefördert versucht jeder, sein Selbstbild bis ins letzte zu kontrollieren - um es dann undurchsichtigen "Dienstleistern" zu überlassen. Ich fotografiere seit den 1980ern auf der Strasse, damals noch eine Ausnahme im Strassenbild. Damals fragte man eher interessiert und war geschmeichelt, wenn jemand sich für einen interessierte...

 

Eine allgemein verständliche, nachvollziehbare Rechtslage wäre für alle Beteiligten wünschenswert. Und eben ohne die Bedrohung durch das Abmahngesindel oder jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit unklarem Ausgang, aber existenzbedrohendem Potential. 

 

Idealerweise wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt, den Menschen Sinn und Wert dieses Genres der Fotografie klar zu machen und die Tatsache vor Augen zu führen, dass hier keine Bedrohung besteht. Aber wer sollte das tun?

 

Grüße

Matthias

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Warum vermischt ihr hier immer Fotografieren mit Veröffentlichen?

 

Das Fotografieren zu privaten Zwecken ist lt. DSVGO 2c erlaubt, auch Street kann nach der Ablehnung des BVG nun Kunst sein, so dass dort das KUG greifen kann, auch wenn es da sicher noch Rechtsunsicherheit bleibt, ob das Streeten immer Kunst ist. Also im Grunde mehr Freiheiten für private (Street)Fotografie wie vor dem BVG.

 

Wenn ich aber veröffentliche (außer in kleinem Rahmen wie Kunstausstellung), dann komme ich in den Bereich, wo ich die DSVGO verletze, da das nicht mehr privat ist und das Recht am eigenen Bild beachten muss.

 

Niemand hier, auch trendliner nicht, verbietet irgendjemand das Fotografieren. Er und andere, ich gehöre dazu, möchten nicht im Internet verewigt werden und da ist auch die Rechtslage so, dass dies nicht gestattet ist. Das war so das bleibt so, also ändert sich auch nichts.

 

Die Änderungen betreffen insbesondere beruflich agierende Fotografen und die beklagen sich zu Recht über einige Ungereimtheiten.

 

Und wenn andere ausspähen, ist das auch kein Grund, weiteren Datenmissbrauch gut zu finden. Dann darf ich auch klauen etc., nur weil es andere tun. Ein Totschlagargument....

 

Insgesamt finde ich die DSVGO einen wesentlichen Schriti die richtige Richtung gegen FB und Co. Als Privatmann betrifft es mich bzgl. meiner Fotografie nicht. Auch vorher war das Veröffentlichen von Personen ohne deren Einwilligung nicht erlaubt. Das Fotografieren bleibt aber erlaubt.

 

Gruß Tommy

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Mit den bekannten Einschränkungen, s. KUG.

Das Individuum steht in einer Gemeinschaft nun mal nicht an erster Stelle oder gar darüber.

Etwas als „Kunst“ zu titulieren reicht nicht aus. Die Hürden sind da schon etwas höher. Das wurde bereits in Pre-DSGVO-Ärea festgestellt. Ich sehe nicht, daß sich das mit dem DSGVO zugunsten des KUG verschiebt.
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...

 

Was ist denn so kompliziert daran, den Willen anderer zu respektieren? Die Gründe, sich gegen eine Veröffentlichung auszusprechen, können so persönlich wie vielfältig sein - und sie gehen den Fotografen nicht das Geringste an.

 

Das Schwierige daran ist, dass der Wille des Gegenüber am ehesten respektiert wird, wenn ein Verständnis dafür da ist.

Der Versuch die Gründe zu verstehen ist ein Schritt zum Konsens. Begründen wäre auch so ein Schritt auf einander zu.

 

Detlef kenne ich persönlich. Wir haben schon öfter miteinander fotografiert und geredet. Wir treffen uns ab und an mit anderen aus dem Fuji X Forum.

Verschiedener Meinung sind wir öfter. Auf dieser Ebene höre ich aber gerne zu und versuche mich in seine Sicht zu denken.

 

Von Dir weiß ich nicht einmal den Namen und damit fehlt es eigentlich schon an einer Basis für Empathie.

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Warum vermischt ihr hier immer Fotografieren mit Veröffentlichen?

 

Wenn es denn so einfach wäre ... 
 
Vorab: Wir vermischen Fotografieren und Veröffentlichen deshalb, weil Bilder, wie ich an anderer Stelle schon einmal ausgeführt habe, Betrachter brauchen. Ohne Betrachter sind sie überflüssig und brauchen gar nicht erst gemacht zu werden.
 
Die DSGVO bedroht jedoch nicht nur eine Veröffentlichung im Internet, das konnte ich zumindest nirgends herauslesen, sondern jedwede öffentliche Zurschaustellung ohne Einverständnis. Die Foto-Ausstellung ist m.E. davon nicht ausgenommen.
 
Und nun kommen wir zu den praktischen Problemen.
 
1. ist bereits die Aufnahme selbst eine Datenerhebung für die ich das Einverständnis jeder abgebildeten Person einholen muss. Das allein reicht aber noch nicht, die Verordnung verlangt eine informierte Einverständniserklärung d.h., ich muss vor der Aufnahme ausführlich erklären, was mit den Bildern geschehen soll, also wo und wie ich sie ggf. veröffentlichen werde. Und das weiß ich ja zumeist selbst noch nicht. Und ich muss Auskunft darüber erteilen, wo und in welcher Weise die Daten weiter verarbeitet werden. Z.B. Dienstleister, wenn ich nicht selbst drucke.
 
2. Zweitens kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden, was vielleicht schmerzhaft und evtl auch kostspielig für mich wäre, weil - ich konstruiere jetzt mal einen Extremfall - ich eine ganze Buchproduktion, also mehrere hundert Bildbände in Altpapiercontainer werfen kann, aber viel schwerer wiegt für mich das Recht einer jeden einzelnen, abgebildeten Person, die Löschung des Bildes zu verlangen. Also, die Vernichtung meines Negativs.
 
Das ist Enteignung. Schließlich ist das Foto mein geistiges Eigentum. Das ist als würde man von einem Schriftsteller verlangen, seine Bücher zu verbrennen und zwar inklusive des Manuskripts. Und vor allen Dingen des Manuskripts, damit er auch ganz sicher, niemals einen Nachdruck seines Werkes erstellen kann. Auch dann nicht, wenn sich die Rechtslage einmal ändern sollte.
 
Facebook und andere Datenkraken hätte man anders in die Schranken weisen können, die werden in Wahrheit jetzt nur als Begründung vorgeschoben. Dass es dem "Staat" nicht wirklich um Datenschutz geht, beweist die Tatsache, dass er sich selbst alle nur erdenklichen Sonderrechte eingeräumt hat. Da sollte man schon sich schon mal nach den Gründen fragen.
 
Was im Zusammenhang mit der Hobbyfotografie, insbesondere der Straßenfotografie, letztlich als private Tätigkeit eingestuft wird, ist z.Zt. einfach nicht hinreichend klar und dass die DSGVO uns (Hobbyfotografen) nicht betrifft glaube ich erst, wenn es ein Grundsatzurteil dazu gibt. Denn auch Rechtsgelehrte irren sich von Zeit zu Zeit.
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Etwas als „Kunst“ zu titulieren reicht nicht aus. Die Hürden sind da schon etwas höher. Das wurde bereits in Pre-DSGVO-Ärea festgestellt. Ich sehe nicht, daß sich das mit dem DSGVO zugunsten des KUG verschiebt.

 

Dass nicht jedes Bild ein Kunstwerk ist und die Messlatte auch heute schon, wie du richtig sagst, hoch liegt, darüber besteht ja Einigkeit. Was aber die Kunst in der Straßenfotografie ausmacht, das hat das Verf.-Gericht ja in seiner Bergündung zur Klageabweisung bereits erklärt. Gut und verständlich, wie ich finde.
 
Damit wird noch immer nicht jedes Streetfoto zum Kunstwerk, aber es wird deutlich, worum es in diesem Genre (als Kunstform) geht.
 
Leider gibt es in diesem Forum auf konkrete Nachfragen, warum die Bilder der anerkannten Künstler (HCB, Leitner, Vivian Maier usw.) als Kunst betrachtet werden und man vergleichbare Bilder heutiger Hobbyfotografen als banal oder profan bezeichnet, nie eine Antwort. Nichts als Schweigen.
 
Auf dieser Basis kann ich Kritiker einfach nicht ernst nehmen.
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Hätte Elliott Erwitt ein Bild von Grumpy Cat gemacht und vermarktet, wäre es sicherlich Kunst - aber so bleibt es eben nur ein nettes Filmchen auf YT.

Kunst ist nun mal ein recht nebulöser und sich stetig wandelnder Begriff. Ich denke, dass Richter Kunst eben nicht nur als das Ergebnis eines individuellen kreativen Prozesses sehen werden, sondern auch den 'anerkannten' Künstler voraussetzen, eine Bewertung, die vorrangig durch Vermarktung und Marktwert bestimmt wird.

Letzteres begrenzt meist die sonst inflationäre Verbreitung dieser 'Kunst'-Objekte.

Ob nun auch alle Hobbyfotografen als 'Künstler' zu akzeptieren sind - wozu ist das wichtig. Hauptsache, sie machen gute Fotos.

Die ungezügelte und grenzenlose Verbreitung dieser Fotos ist auch hier inflationär aber vor allem inakzeptabel, wenn hier Persöhnlichkeitsrechte verletzt werden. Letzteres sollte grundsätzlich gelten - egal ob Kunst oder was anderes.

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...2. Zweitens kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden, was vielleicht schmerzhaft und evtl auch kostspielig für mich wäre, weil - ich konstruiere jetzt mal einen Extremfall - ich eine ganze Buchproduktion, also mehrere hundert Bildbände in Altpapiercontainer werfen kann, aber viel schwerer wiegt für mich das Recht einer jeden einzelnen, abgebildeten Person, die Löschung des Bildes zu verlangen. Also, die Vernichtung meines Negativs.
...

 

 

 

Nein, Detlef, datenschutzsicher entsorgen. In grösseren Unternehmen stehen abschliessbare Edelstahl-Mülltonnen dafür, als Privatmann müsstest Du da wohl einen Dienstleister beauftragen...

 

(Hervorhebung von mir)

 

Grüße

Matthias

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 ... dass Richter Kunst eben nicht nur als das Ergebnis eines individuellen kreativen Prozesses sehen werden, sondern auch den 'anerkannten' Künstler voraussetzen

 

Anerkannt durch wen?

Durch all die Experten, die auch die Werke von Beltracchi als echt bezeichnet haben?

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