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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Es waren zum Teil nicht bloße Kopien, sondern eigene Schöpfungen - also durchaus Kunst, wie der Markt zunächst bestätigte. Das sie, als die gefälschte Herkunft aufflog, anders gesehen und faktisch entwertet wurden, zeigt, wie sehr der Kunstbegriff vom Markt geprägt ist.

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Den Titel 'Künstler' mit der Zahlung des Sozialversicherungsbeitrages zu verbinden, find ich nicht schlecht. :)

„Nicht schlecht“ ist vor allem, dass freischaffende Künstler (im Sinne der Künstlersozialkasse) von einer Art Arbeitgeberanteil an den Zahlungen an die Krankenkasse, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung profitieren, obwohl sie keine abhängig Beschäftigten sind.

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wie sehr der Kunstbegriff vom Markt geprägt ist.

 

Genau das ist der Punkt.

Im Kunstmarkt geht es primär nicht um die Kunst sondern um Geld. Viel Geld.

Reiner Kommerz.

 

An dieser Stelle empfehle ich auch gerne einmal "Und das ist Kunst?!" von Hanno Rauterberg.

 

Kunst (wirkliche Kunst) setzt sich auf Dauer durch, ganz unabhängig vom Urteil der Galeristen und Kunsthändler.

In hundert Jahren werden wir also wissen, welche zeitgenössischen Werke (von heute) tatsächlich Kunstwerke sind.

 

Ich werde es leider nicht mehr mitbekommen.   :(

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Es ist immer schwierig bei so einem anonymen Profil Empathie zu empfinden und daraus einen Respekt zu entwickeln.

Na, wenn das mal nicht ein klassisches Eigentor ist.

In der Schule hatte ich als vorpubertäres Bürschlein auch Probleme, Fakten wahrzunehmen.

Lernen war an Sympathie gebunden.

 

Als erwachsener Mensch sollte man in der Lage sein, ohne Ansehen des Absenders über den Inhalt nachzudenken.

 

Alles Andere ist einfach nur unreif.

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Als erwachsener Mensch sollte man in der Lage sein, ohne Ansehen des Absenders über den Inhalt nachzudenken.

Er sprach aber nicht nur vom Ansehen des Absenders, vielmehr ging es auch darum seinen Anspruch zu begründen, um Verständnis und Konsens. Hier wird einfach ohne Abwägung anderer Interessen und Grundrechte auf einseitige Rechtsauslegung gepocht. Man ist quasi stolz darauf keine Gründe nennen zu müssen, weil, man fühlt sich ja auch so im Recht.

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Na, wenn das mal nicht ein klassisches Eigentor ist.In der Schule hatte ich als vorpubertäres Bürschlein auch Probleme, Fakten wahrzunehmen.Lernen war an Sympathie gebunden.Als erwachsener Mensch sollte man in der Lage sein, ohne Ansehen des Absenders über den Inhalt nachzudenken.Alles Andere ist einfach nur unreif.

Psychologische Effekte kann man nicht einfach abschalten. Sich auf eine rein rationale Ebene zu reduzieren, ist nicht erwachsen sondern beschränkt.

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In der Schule hatte ich als vorpubertäres Bürschlein auch Probleme, Fakten wahrzunehmen.

 

Ein echter chironer.
Sich während der ganzen Unterrichtsstunde nicht beteiligen und dann, bei passender Gelegenheit, aus der letzten Reihe eine Stinkbombe werfen.
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Ein echter chironer.

Sich während der ganzen Unterrichtsstunde nicht beteiligen und dann, bei passender Gelegenheit, aus der letzten Reihe eine Stinkbombe werfen.

Ach, da präsentiert sich ja der richtige Lehrer.

Danke.

Ich denke, das von Dir Gesagte spricht für sich.

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Leider gibt es in diesem Forum auf konkrete Nachfragen, warum die Bilder der anerkannten Künstler (HCB, Leitner, Vivian Maier usw.) als Kunst betrachtet werden und man vergleichbare Bilder heutiger Hobbyfotografen als banal oder profan bezeichnet, nie eine Antwort. Nichts als Schweigen.

 

Wenn du diese Frage in diesem Thread bereits gestellt hattest, habe ich sie offenbar überlesen.

Warum Werke der genannten als Kunst bezeichnet werden, kann ich nicht sagen. Heutzutage ist alles Kunst, was (mehr oder weniger) Kreative, die sich wie auch immer einen Namen gemacht haben, in irgendeiner Form veröffentlichen. Wie ich weiter oben schon schrieb, hat eine Fotografie für mich ggf. eine gewisse Ästhetik oder Bildwirkung, oder einen dokumentativen Charachter, ich sehe sie aber nicht als Kunst.

 

Kunst - da stimme ich dir zu - wird ein Werk nicht per Definition, sondern das Werk entwickelt sich über die Zeit zu Kunst. Von daher nimm es bitte nicht persönlich, wenn ich die als Street gezeigten Fotos nicht als Kunst bezeichne und auch daher der Meinung bin, daß auch und gerade im öffentlichen Raum das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen über dem Wunsch nach Publizieren eines Fotos steht bzw. stehen sollte.

 

Das bedeutet nicht, daß niemand mehr fotografieren oder die Fotos niemandem mehr zeigen darf. Beides ging vor dem DSGVO, beides geht auch mit dem DSGVO (die finanziellen Konsequenzen sind nun etwas höher). Nur muß die Frage erlaubt sein, ob die Fotos immer gleich der ganze Welt präsentiert werden müssen, während die Personen auf den Bildern nichts davon wissen. Ein weit kleinerer Kreis reicht zum Zeigen bestimmt auch.

 

Btw; vielleicht können Begriffe wie "Enteignung" oder angedeutete Vergleiche ala "1933" und "Mauerbau" aus einer sachlichen Diskussion herausgehalten werden. Schließlich ist Datenschutz essentiell für eine Demokratie. Wenn dazu kein Konsens besteht, sollten wir besser einen neuen Faden aufmachen und das nicht hier oder im andern DSGVO-Thread ausbreiten.

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Jedenfalls kommt „Kunst“ in diesem Fall nicht von „Können“, denn es gibt auch schlechte Kunst und schlechte Künstler (nach irgendjemandes Urteil), die gleichwohl den Schutz und die Freiheit genießen, die Kunst nun einmal genießt.

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...Schließlich ist Datenschutz essentiell für eine Demokratie...

 

 

Selbstverständlich ist er das.

 

Allerdings enthalten die ersten Artikel des Grundgesetzes einige Dinge mehr, die für eine Demokratie essentiell sind. Und genau diese Grundrechte werden faktisch untergraben, unter dem Deckmantel des Datenschutzes.

 

Grüße

Matthias

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Jedenfalls kommt „Kunst“ in diesem Fall nicht von „Können“, denn es gibt auch schlechte Kunst und schlechte Künstler (nach irgendjemandes Urteil), die gleichwohl den Schutz und die Freiheit genießen, die Kunst nun einmal genießt.

kommt ja eigentlich auch von "kennen", also Wissen und Ausbildung ...

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Welche genau?

 

 

Diese hier:

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
 
 
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 
 

Grüße

Matthias

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Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Nicht zu vergessen aus Art 5:

 

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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Zunächst gilt mal Artikel 1, der die Würde des einzelnen unter besonderen Schutz stellt.

Voyeurismus ist kein Grundrecht. :)

Ich hoffe doch sehr, dass Du auch als Betrachter dieses Grundrecht so hoch hältst und keine Bilder ansiehst, bei denen Du nicht hundertprozentig sicher bist, dass diese DSGVO-konform sind.

Aber ich vermute fast, dass in dieser Richtung das so hochgehaltene Recht nicht ganz so extrem vertreten wird. ;-)

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Nun, ich sehe mir sehr selten Streetfotos an und wundere mich oft, wie wenig man dabei um die Anonymität der abgebildeten Personen bemüht ist. Schon zu Analogzeiten konnte man solche Fotos durch gezieltes Abwedeln oder Ausbrennen entschärfen. Heute gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten, aber keiner nutzt sie und während früher der Betrachterkreis dieser Aufnahmen immer sehr begrenzt war, stehen diese heute weltweit und unbegrenzt und für beliebige Auswertungen zur Verfügung. Man mag über diese Datenschutzverordnung sicherlich diskutieren können, aber vielleicht kann sie auch zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit diesem Medium inspirieren.

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Zunächst gilt mal Artikel 1, der die Würde des einzelnen unter besonderen Schutz stellt.

Voyeurismus ist kein Grundrecht. :)

Wikipedia definiert Voyeurismus so: „Voyeurismus (fr. voir für „sehen“ und voyeur für „Seher“) ist eine Form der Sexualität, bei der ein Voyeurist (umgangssprachlich auch Spanner genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden, sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form der Lust am Betrachten.“

 

Das Problem scheint mir zu sein, dass manche schon die „Lust am Betrachten“ kriminalisieren wollen, und dagegen wehre ich mich vehement. Sonst passiert es mir noch, dass ich draußen vor einem Café sitzend die Vorbeigehenden betrachte (ob nun mit oder ohne Kamera) und deshalb wegen Voyeurismus festgenommen werde.

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Zunächst gilt mal Artikel 1, der die Würde des einzelnen unter besonderen Schutz stellt.

Die Klauseln gegen entwürdigende Darstellung, hilflose Personen etc. haben wir schon im eigenen Recht, dazu brauchen wir kein DSGVO. Der Ansicht, die Würde wäre alleinig durch die Veröffentlichung eines Fotos schon verletzt, kann und muss man sich sicherlich nicht anschließen.

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Das Problem scheint mir zu sein, dass manche schon die „Lust am Betrachten“ kriminalisieren wollen, und dagegen wehre ich mich vehement. Sonst passiert es mir noch, dass ich draußen vor einem Café sitzend die Vorbeigehenden betrachte (ob nun mit oder ohne Kamera) und deshalb wegen Voyeurismus festgenommen werde.

Es geht hier nicht um die Lust am Betrachten, sondern um die Lust an der Veröffentlichung.

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Es geht hier nicht um die Lust am Betrachten, sondern um die Lust an der Veröffentlichung.

Ich bin erstaunt, dass jemand, der als Journalist arbeitet, derart undifferenziert wahrnimmt.

Vermutlich bin ich ja einer derjenigen, die damit gemeint sind.

 

Daher nochmal lang und breit.

Ja, ich bewege mich im öffentlichen Raum.

Ja, ich weiß, dass ich dort gesehen werde.

Ja, ich weiß, dass ich dort von diversen automatisierten Kamerasystemen erfasst werde.

 

Ich weiß, dass es Photographen gibt, deren Leidenschaft dem Abbilden fremder Menschen in Alltagsszenarien gilt.

Dort möchte ich nicht mitspielen.

Warum?

Gesehen werden ist sehen und gegebenenfalls erinnern.

 

Photographiert werden von Hobbyisten, ist Dokumentation meiner augenblicklichen Anwesenheit, meines Aussehens, meiner körperlichen Verfassung zum Zweck des Zeitvertreibs für den Hobbyisten und aller Wahrscheinlichkeit dann zum Zwecke der Veröffentlichung im Netz mit unkontrollierbaren Verbreitungswegen.

Davor möchte ich beschützt werden.

 

Ich erinnere mich an ein Foto hier im Forum welches eine Frau beim verlassen eines Sofortbildautomaten zeigt.

Die Reaktionen auf das Foto durch das Publikum welchen das Bild präsentiert wurde, haben mich beeindruckt.

Im Wortsinn.

Haben ein Umdenken ausgelöst.

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