Mattes Geschrieben 8. Mai 2018 Share #51 Geschrieben 8. Mai 2018 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Das ist halt der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Mietvertrag oder anderen Vereinbarungen. Mit der DSVGO wird das Ganze nicht vom Kauf- zum Mietvertrag, aber zu einer einer Art Überlassungsvertrag, von dem derjenige, der die Sache überlassen hat, auch zurücktreten kann. Das wird sich dann vermutlich auch mindernd auf den Preis auswirken, sollte einer ausgehandelt sein. As simple as that. ... Nein, leider nicht. Mal ein Beispiel: Ich habe eine Hochzeit einer guten Freundin unentgeltlich fotografiert. Nach drei Monaten sind alle mit Bildern versorgt, auch wenn ich nur dem Brautpaar diese zur Verfügung gestellt habe. Auch einige Fotobücher sind gemacht worden. Nun findet einer der Gäste (nennen wir ihn mal "Torben" :-), dass seine Kontaktaufnahme zu seiner Nicht-Freundin besser nicht enthalten sein sollte und verlangt, gedeckt durch die DSGVO, die Löschung der Bilder, auf denen er zu sehen ist. Weil er sich's mit dem Brautpaar nicht verderben will, wählt er mich als Fotografen als "Zielobjekt". Selbst, wenn er mal der Fotografie zugestimmt haben sollte, kann er das ja jederzeit zurückziehen. Was mache ich mit den Fotobüchern? Besuche ich die "Käufer" mit einem Edding? Oder eine Schere? Oder muß ich als Veranlasser des Drucks alle Bücher wieder einsammeln und datenschutzkonform vernichten lassen? Was ist mit den entstehenden Kosten? Selbst die Bilder, die ich nicht verwendet habe, aber die in meinem Lr (und damit meiner Datensicherung) liegen, muß ich nachweisbar löschen. Das scheint mir nicht zu weit her geholt, macht aber deutlich, wie schnell das sehr hässlich werden kann. Für mich entsteht hier selbst im nicht-kommerziellen Umfeld schnell ein enormes finanzielles Risiko. Grüße Matthias Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 8. Mai 2018 Geschrieben 8. Mai 2018 Hallo Mattes, schau mal hier DSGVO für privat Fotos . Dort wird jeder fündig!
Tommy43 Geschrieben 8. Mai 2018 Share #52 Geschrieben 8. Mai 2018 @ Mighty Bo: Wie gesagt, hier geht es um private Fotos. Dazu gehört m.E. auch nicht eine breite Veröffentlichung. Da muss dann auch nichts gelöscht werden. Das Thema Löschung oder das Thema Vertrag gehört in die anderen DSVGO-Threads. Hier geht’s darum, was ist private Nutzung bzw. wo sind da die Grenzen (siehe das Startbeispiel Hochzeit). Auch darüber kann man sich ja trefflich streiten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 8. Mai 2018 Share #53 Geschrieben 8. Mai 2018 ...Allerdings stelle ich meine Menschenbilder nicht ins Internet, sondern schaue sie mir zuhause an. Gern auch gemeinsam mit anderen Menschen. Meine Alben mit Papierbildern mit Menschen habe ich früher auch nicht zu Markte getragen .... Schade nur, dass das je nach Auslegung der DSGVO schon nicht ausreicht (ich verfolge diesen Ansatz ja auch). Wenn wirklich schon das Aufnehmen eines Fotos mit Menschen, die man nicht persönlich kennt, einen Verstoß darstellen kann, können wir einpacken. Lediglich das Risiko des "erwischt werdens" wird verringert, nicht mehr und nicht weniger. Grüße Matthias Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Altländer Geschrieben 8. Mai 2018 Share #54 Geschrieben 8. Mai 2018 Ich wiederhole mal meine Frage, was wenn ich ein Kleingewerbe anmelde? Sie war durchaus erst gemeint. Laut eines befreundeten Steuerberaters ist das nicht sehr aufwändig, weil man praktisch kein Buchführung durchführen muss, zumindest nur eine, die für alle beherrschbar bleibt. Wenn ich 4-5 Aufträge im Jahr habe, die meine Unkosten decken, bin ich finanziell da, wo ich jetzt auch bin, aber rechtlich auf der sicheren Seite. Gruß Wolfgang Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommy43 Geschrieben 8. Mai 2018 Share #55 Geschrieben 8. Mai 2018 @ Mattes: Natürlich kann man Beispiele konstruieren, wo das „hässlich“ werden kann. Ob das dann bei jeder Hochzeit so eintrifft oder nur bei jeder 100., darüber kann man streiten. Und auch darüber, ob Du als - in dem Fall privater Fotograf mit Auftraggeber Brautpaar - ein solches Ansinnen nicht rechtlich ziemlich einfach abbügeln kann. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 8. Mai 2018 Share #56 Geschrieben 8. Mai 2018 @ Mattes: Natürlich kann man Beispiele konstruieren, wo das „hässlich“ werden kann. Ob das dann bei jeder Hochzeit so eintrifft oder nur bei jeder 100., darüber kann man streiten. Und auch darüber, ob Du als - in dem Fall privater Fotograf mit Auftraggeber Brautpaar - ein solches Ansinnen nicht rechtlich ziemlich einfach abbügeln kann. Genau das ist ja das Problem: es KANN passieren, und wenn, kann es sehr empfindliche Konsequenzen haben. Die Risiken sind unkalkulierbar und man kann sich, anders als in anderen Fällen, dagegen nicht versichern. Grüße Matthias Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zum Xten Mal! Geschrieben 8. Mai 2018 Share #57 Geschrieben 8. Mai 2018 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Ich wiederhole mal meine Frage, was wenn ich ein Kleingewerbe anmelde? Sie war durchaus erst gemeint. Laut eines befreundeten Steuerberaters ist das nicht sehr aufwändig, weil man praktisch kein Buchführung durchführen muss, zumindest nur eine, die für alle beherrschbar bleibt. Wenn ich 4-5 Aufträge im Jahr habe, die meine Unkosten decken, bin ich finanziell da, wo ich jetzt auch bin, aber rechtlich auf der sicheren Seite. Gruß Wolfgang Ich glaube nicht, dass Du dann rechtlich sicher stehst. Zumindest, was die DSGVO anbelangt. Steuerrechtlich vielleicht, wenn Du alles richtig machst. Ich habe ein Nebengewerbe für die paar Aufträge im Jahr angemeldet - vor paar Jahren schon. Dennoch oder gerade deswegen habe ich jetzt Magenschmerzen, ab dem 25. eine Hochzeit zu fotografieren. Das Kernproblem, das ja in den Beiträgen zuvor beschrieben wurde, besteht ja weiterhin. Egal ob Du nun "privat" oder gewerblich fotografierst. Du müsstest von jedem Gast ein Einverständnis (am besten schriftlich) einholen - und das nützt Dir auch nicht viel, fordert er die Löschung nach was weiß ich wieviel Jahren an.... Interessieren würde ich mich auch, wie das die professionellen Hochzeitsfotografen machen, die davon leben müssen..... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Altländer Geschrieben 8. Mai 2018 Share #58 Geschrieben 8. Mai 2018 ..... Interessieren würde ich mich auch, wie das die professionellen Hochzeitsfotografen machen, die davon leben müssen..... Ok, ich hatte die Verordnung diesbezüglich anders verstanden. Was die profi Hochzeitsfotografen betrifft, da kann ich vielleicht mal nachfragen. Ich kenne da zwei, will aber nicht mit der Tür ins Haus fallen. Gruß Wolfgang Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
EmHa Geschrieben 8. Mai 2018 Share #59 Geschrieben 8. Mai 2018 Ich denke, man könnte die Ausgangsfrage einfach beantworten, wenn man sich die Fragen beantwortet, gilt das Recht auf vergessen werden nur für kommerziell erstellte Bilder und gilt das Recht nur für Bilder im Internet oder auch für Bücher u. ä. ? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 8. Mai 2018 Share #60 Geschrieben 8. Mai 2018 Mit der DSVGO wird das Ganze nicht vom Kauf- zum Mietvertrag, aber zu einer einer Art Überlassungsvertrag, von dem derjenige, der die Sache überlassen hat, auch zurücktreten kann. Heißt es nicht "Pacta sunt servanda"? Verträge sind einzuhalten, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz. Auch die von dir genannten Verträge kann man nicht einfach so, nach Belieben, einseitig beenden. Man kann sie lediglich, unter zuvor festgelegten Bedingungen, also z.B. unter Einhaltung einer ebenfalls festgelegten Frist kündigen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind die Vertragsinhalte aber in vollem Umfang zu erfüllen. Vetragstreue ist ein wichtiges Prinzip und von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er sich der Tragweite (s)einer Entscheidung bewusst ist und eine solche nicht leichtfertig trifft. Tut er das doch, so muss das zu seinen Lasten gehen und nicht zu Lasten seines Vertragspartners. Das sollte m.E. auch für eine Einwilligungserklärung gelten. Erst recht, wenn sie so weitreichende Folgen für Andere hat. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 8. Mai 2018 Share #61 Geschrieben 8. Mai 2018 Heißt es nicht "Pacta sunt servanda"? Verträge sind einzuhalten, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.... Ja, so kenne ich das auch. Bis zum 25.05. ist das wohl auch so. Aber dann entzieht das Ermächtigungsgesetz namens DSGVO hier einer Vertragspartei einseitig dieses essenzielle Mittel zum Schutz seiner Interessen. Grüße Matthias Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast 22944 Geschrieben 8. Mai 2018 Share #62 Geschrieben 8. Mai 2018 Hallo Das lustige ist ja an der Sache das etwas eingefordert wird was gar nicht geht . Das Recht " zu vergessen " im Kontext zum Internet . Das zu müsste das Internet intilekent sein und lebend ! Ist es aber nicht ! Da kann man nur löschen ! Man fordert nun das jemand was löscht was er nicht kann ohne vorher in die die Privatsphäre eines andern einzutringen . Nämlich auf Festplatten fremder Computer . Wen ich privat eine Familien Feier fotografiere danach Bilder drucke und verteile , habe ich schon nicht mehr die Kontrolle , ob es nicht einer abfotografiert und ins Netz stellt . Dieses Gesetz ist eine Einbahnstraße in eine Sackgasse . Wer das nicht sieht , tut mir einfach nur leid . Wer da rein Fährt ist gefangen und kann nur hoffen daß er sich unerkannt wieder rausschleichen kann . Aber das ist nicht einfach . Da werden Gutmenschen stehen die auf Ordnung achten und denunzieren und abmahnanwälte die ihren Profit damit machen . Mit ein wenig Glück wird das Gesetz nicht weiter beachtet und es nur genutzt um lenkende in die Veröffentlichung von Tatsachen einzugreifen . Bis dahin werden sich ein paar abmahnanwälte bereichert haben und ein paar Menschen ihr Ego gestärkt haben ihndem sie für " Ordnung " gesorgt haben . Es wird wieder ein Stück Freiheit zu Grabe getragen und es interessant wer alles dazu jubelnd . Wen man die Leute kennt kann man ja locker fotografieren , von einer Hochzeit würde ich die Finger lassen . Eine Band mit Publikum halte ich für nicht mehr machbar außer man ist eh mittellos . Das damaklos Schwert was dann über einen schwebt , möchte ich nicht haben . Gerade die , die mit Daumen hoch durch eine stattliche Überwachungskamera Laufen , werden in agressive schnappatmung geraden , wen sie sie Pixel groß unter fünfhundert Menschen bei einen Schnappschuss von jubelnden Publikum wieder finden . Gruß Oli Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommy43 Geschrieben 8. Mai 2018 Share #63 Geschrieben 8. Mai 2018 Ja, so kenne ich das auch. Bis zum 25.05. ist das wohl auch so. Aber dann entzieht das Ermächtigungsgesetz namens DSGVO hier einer Vertragspartei einseitig dieses essenzielle Mittel zum Schutz seiner Interessen. Grüße Matthias Du willst jetzt nicht den Namen für ein Gesetz, dass die Nazidiktatur ermöglicht hat, für ein Gesetz verwenden, welche in erster Linie dem Datenschutz der Bürgerinnen und Bürgerinnen dient? In einem Thread, wo es nicht um Verträge sondern um die Frage Was ist private Nutzung?“ geht? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
EmHa Geschrieben 8. Mai 2018 Share #64 Geschrieben 8. Mai 2018 Mal davon ab, dass ich das auch anders beurteile. Aber, würde das Ermächtigungsgesetz bei seiner Erstellung als Gesetz zur Errichtung einer Nazidiktatur benannt? Ich denke, die wahre Bedeutung wurde erst hinterher erkannt und benannt. Bis auf ein paar wenige Spinner, die seinerzeit bereits davor warnten. Warten wir also einfach ab, ob es später mal heißen wird, dass das Gesetz die Menschen freier gemacht hat oder nicht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FXF Admin Geschrieben 8. Mai 2018 Share #65 Geschrieben 8. Mai 2018 Du willst jetzt nicht den Namen für ein Gesetz, dass die Nazidiktatur ermöglicht hat, für ein Gesetz verwenden, welche in erster Linie dem Datenschutz der Bürgerinnen und Bürgerinnen dient? In einem Thread, wo es nicht um Verträge sondern um die Frage Was ist private Nutzung?“ geht? Das sehe ich ganz genau so. Bitte beim Thema bleiben und die Kirche im Dorf lassen. Wer wissen will, warum Tommy und ich allergisch auf den Begriff Ermächtigungsgesetz reagieren, kann hier den Hintergrund nachlesen. Gruß Andreas Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 8. Mai 2018 Share #66 Geschrieben 8. Mai 2018 Du willst jetzt nicht den Namen für ein Gesetz, dass die Nazidiktatur ermöglicht hat, für ein Gesetz verwenden, welche in erster Linie dem Datenschutz der Bürgerinnen und Bürgerinnen dient? In einem Thread, wo es nicht um Verträge sondern um die Frage Was ist private Nutzung?“ geht? Doch, und das ganz bewußt. Mit der DSGVO als Hebel kann jeder, der über ausreichend Geld und/oder politischen Einfluss verfügt, faktisch Zensur ausüben und damit die öffentliche Meinung prägen. Datenschutz der Bürger ist hier genauso ein Vorwand wie die Rettung Verunfallter bei der kommenden Verpflichtung zur GPS-Ortung von Fahrzeugen, verpflichtend ab November. Es wird ein Vorwand, gegen den niemand opponieren kann, als Deckmantel für Zensur- und Überwachungswerkzeuge genutzt. Grüße Matthias Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rednosepit Geschrieben 8. Mai 2018 Share #67 Geschrieben 8. Mai 2018 Leider ist die Zensur krass geworden, in Deutschland. Das stört mich extrem. Bei FB werden bereits ganze Kommentare gelöscht, wenn bestimmte Begriffe auftauchen, die aber in einem völlig anderen Zusammenhang verwendet wurden. Für wie dumm hält denn der „Zensurminister“ der zu der Zeit Justizminister war, die Deutschen. Ich bin sicher, die können sich überwiegend eine eigene Meinung bilden und müssen ihre Informationen vorselektiert bekommen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 8. Mai 2018 Share #68 Geschrieben 8. Mai 2018 ... Für wie dumm hält denn der „Zensurminister“ der zu der Zeit Justizminister war, die Deutschen. Ich bin sicher, die können sich überwiegend eine eigene Meinung bilden und müssen ihre Informationen vorselektiert bekommen. Klingt für mich nach "mündigem Bürger". Wohl der einzige Begriff, der heute noch Politikern schlaflose Nächte verursacht. Grüße Matthias Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast 22944 Geschrieben 8. Mai 2018 Share #69 Geschrieben 8. Mai 2018 Hallo Ich gehe mit @Mattes konform und finde gerade als Fotograf sollte man hier die Augen offen halten . Gerade als Fotograf sollte man gegenüber der Bescheidung des rechtes , Fotos zu veröffentlichen kritsch sein . Aber ich beuge mich der Autorität der Formbetreiber , die ich hier auch anerkenne und werde mich hier dazu nicht mehr äußern , weil ja eh schon alles gesagt wurde . Dank dieses Gesetzes sind alle mit einen Fuß in der Illegalität die Bilder von andern Menschen aufnehmen und sie dann andern Menschen zur Verfügung stellen . Egal wo , von wen und für immer . Traurig . Gruß Oli Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 8. Mai 2018 Share #70 Geschrieben 8. Mai 2018 Freiheit geht definitv anders. Und nichts anderes ist der Hintergrund für all die Maßnahmen, die in den letzten Jahren zu immer weiteren Einschränkungen und Beschneidungen eben dieser persönlichen Freiheit ergriffen wurden. Kaum spürbar, in winzigen Dosen werden Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten ausgebaut. Immer mit der Begründung von Gefahrenabwehr und Staatsschutz bzw. Bürgerschutz. Wie leicht solche Instrumente zum Nachteil der Bürger eingesetzt werden können, wird von Vielen immer wieder übersehen. Hier also allzu leichtgläubig zu sein, kommt einer Missachtung sowohl der Geschichte als auch der aktuellen weltpolitischen Lage gleich. Denn, was sich z.Zt. hier beobachten lässt, ist ja nicht gearde die Stärkung rechtsstaatlicher Demokratien. Man sollte also genau hinschauen, wenn so weitreichende Gesetze und Verordnungen geplant oder erlassen werden. Auch, wenn tatsächlich gute Absichten dahinter stehen sollten, muss man sich die Frage stellen, ob der Schaden nicht womöglich größer ist als der Nutzen. All den Befürworten dieser DSGVO (in der vorliegenden Form) und ähnlichen Vorschriften, die angeblich unserem Schutz dienen sollen, möchte ich eine weise Erkenntnis von Benjamin Franklin in Erinnerung rufen: „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FXF Admin Geschrieben 8. Mai 2018 Share #71 Geschrieben 8. Mai 2018 Leute, ich bin alles andere als ein Fan der DSGVO. Die neuen Regelungen kosten mich massiv Geld und ca. einen Monat Arbeit, mit der ich keinen Cent verdiene. Trotzdem finde ich Vergleiche, die hier angestellt werden, extrem unangemessen. Das Gesetz, bzw. die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Gesetz halte ich für handwerklich schlecht gemacht, weil es viele Aspekte – wie z.B. der Umgang mit Fotografie – nicht klar regelt und so eine große rechtliche Unsicherheit schafft. Die Zielsetzung des Gesetzes ist es, dem Bürger Kontrolle über seine Daten zu geben – „Informationelle Selbstbestimmung“. Auch wenn das für mich als „Verarbeiter personenbezogener Daten“ extrem viel Arbeit bedeutet, halte ich als Bürger für eine gute Sache. Gezielt ist das Gesetz auf Datenkraken (polemischer Begriff, trifft aber) wie Facebook, Google und Amazon – dass das berechtigt ist, zeigt der Cambridge Analytica Fall. Leider kollidieren unser Hobby Fotografie und das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung manchmal miteinander, ohne dass der Gesetzgeber das bedacht hat - oder sogar bewusst ignoriert hat. Das ist wie gesagt handwerklich schlecht gemacht, aber definitiv kein Versuch, bürgerliche Freiheiten zu beschneiden - im Gegenteil. Wer bürgerliche Freiheiten verteidigen will, findet zahllose andere Gesetzprojekte, bei denen sich Engagement lohnt - die DSGVO (so sehr sich mich nervt) ist das falsche Ziel. Andreas Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 8. Mai 2018 Share #72 Geschrieben 8. Mai 2018 @ Mighty Bo: Wie gesagt, hier geht es um private Fotos. Dazu gehört m.E. auch nicht eine breite Veröffentlichung. Da muss dann auch nichts gelöscht werden. Der neue Datenschutz ist nicht mehr der Datenschutz unserer Eltern. Früher hatte man das Problem, dass ein Konzern personenbezogene Daten auf seinen Computern (oder meinetwegen denen eines Dienstleisters) speicherte. Wenn man wollte, dass diese Daten gelöscht werden, war das technisch kein so großes Problem. Wenn man an eine Veröffentlichung dachte, dann hatte man so etwas wie ein Bild in einer Zeitung oder einem Magazin im Sinn. Privatleute hatten mit all dem nichts zu tun, denn wenn man selbst fotografierte, zeigte man die Abzüge zu Hause, unter Freunden oder vielleicht noch im Fotoclub herum, und das war es. Heutzutage speichern wir nicht nur selbst personenbezogene Daten, wir veröffentlichen auch unsere Bilder im Internet. Der wesentliche Antrieb, überhaupt zu fotografieren, ist heute doch, dass man die Bilder im Internet zeigen will. Das kann man mit geeigneten Mitteln auf einen kleineren Adressatenkreis einschränken, aber die Lebenswirklichkeit zeigt, dass das nicht immer klappt. Sobald man die Bilder aus der Hand gibt, hat man die Kontrolle verloren, denn sobald auch nur ein Einziger meine Bilder auf dem Schirm hat, kann er sie der ganzen Welt zeigen. Beim Datenschutz geht es nicht mehr allein darum, die Rechte der Kleinen gegenüber den Großen zu schützen. Jetzt sind wir nicht mehr nur diejenigen, die ihre Rechte einfordern, sondern von Fall zu Fall auch diejenigen, bei denen andere ihre Rechte geltend machen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommy43 Geschrieben 8. Mai 2018 Share #73 Geschrieben 8. Mai 2018 Ok, agitiert weiter so. Die Freiheit des Abendlandes ist bedroht... durch die DVSGO. Ich fasse es nicht. Mir wird dieses Forum in der Ausrichtung langsam echt zuwider, wenn selbsernannte Volkstribune Endzeitstimmung heraufbeschwören, obwohl sie - als Privatleute - nicht mal von der DSVGO betroffen sind. Edit: und damit meine ich nicht mjh, der in der Zwischenzeit gepostet hat und der auch eine journalistische Rolle hat.... Das scheint sich einiges zu vermischen hier mit anderen Themen (Gewerbe, Street, etc.) und wird dann in einem Thread ausgekübelt, in dem es um eine ganz andere Frage ging. Es gibt doch genügend DSVGO-Threads, die ihr schon zugetextet habt mit Euern Thesen gegen den Staat im Allgemeinen und die DSVGO im besonderen. Lasst diesen doch einfach mal bei der Sache bleiben! Es geht hier um die Definition von privat im Konzext DSVGO, nicht um den Untergang des Abendlandes, eine drohende Diktatur, um Gejammer über - übliches - Vertragsgebaren, oder das Ende der Freiheit der Kunst oder Streetfotografie. Das könnt Ihr bitte in den Threads diskutieren, deren Überschrift das hergibt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nurlesen Geschrieben 8. Mai 2018 Share #74 Geschrieben 8. Mai 2018 Der wesentliche Antrieb, überhaupt zu fotografieren, ist heute doch, dass man die Bilder im Internet zeigen will. Privat? Wenn dem so ist, dann sollte man seinen Antrieb zu fotografieren schleunigst überdenken. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rainer MZ Geschrieben 8. Mai 2018 Share #75 Geschrieben 8. Mai 2018 Leider ist die Zensur krass geworden, in Deutschland. Das stört mich extrem. Bei FB werden bereits ganze Kommentare gelöscht, wenn bestimmte Begriffe auftauchen, die aber in einem völlig anderen Zusammenhang verwendet wurden. Für wie dumm hält denn der „Zensurminister“ der zu der Zeit Justizminister war, die Deutschen. Ich bin sicher, die können sich überwiegend eine eigene Meinung bilden und müssen ihre Informationen vorselektiert bekommen. Das Netzdurchsetzungsgesetz dient der Durchsetzung von ohnehin zu beachtendem Recht. So hatten die Betreiber von Foren, Seiten mit Kommentierungsfunktion und Social-Media-Plattformen schon immer Beiträge, die Beleidigungen, üble Nachrede, Volksverhetzung oder Aufrufe zu Straftaten enthielten zu löschen. Diesem Recht sind aber die wenigsten Betreiber nachgekommen. Von daher war es berechtigt, hier ein Instrumentarium zu schaffen, um ausufernden Rechtsverstößen zu begegnen. Dass die Betreiber überreagieren kann man nicht dem früheren Justizminister Maas anlasten. Die Bezeichnung als "Zensurminister" halte ich daher für beleidigend. Dass das Gesetz handwerkliche Mängel hat und sich in der Tat die Frage stellt, ob man justiziable Bewertungen der Entscheidung von Betreibern überlassen kann, ist unbestritten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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