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Das Gesetz der Straße.. Das Persönlichkeitsrecht


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Hallo Allerseits!

 

Ich möchte die Diskusion rund um dieses Gerichtsurteil (Fotomodel wider Willen: Schlag gegen Kamera ist Notwehr - n-tv.de) hierher verlagern um in der Street Galerie nicht zu stark ins OT zu driften.

 

 

Dieser Thread soll eure Erfahrungen mit den abgebildeten Personen in der Streetfotografie wieder spiegeln.

 

Die Frage ist: Wie handelt ihr wenn jemand den ihr abgebildet habt, es nicht möchte oder sogar ausrastet?

 

Es soll hier keine Rechtsberatung werden, sondern eure Meinungen und Erfahrungen wieder spiegeln.

_______________________

Jeder kennt (hoffentlich) Persönlichkeitsrechte.. wenn nicht hier 2 Links

 

 

 

Allgemeines Thema Panoramafreiheit worüber man meiner meinung nach auch unbedingt bescheid wissen sollte:

 

Bereits geschriebene Meinungen aus dem Street Thread:

 

Danke für diesen Link:)

Ich weiss nicht ob es gerechtfertigt sein sollte,dies mit mit der Notwehr......

Auch sollte ein Pressefotograf Profi genug sein um zu wissen was er tut und welche konsequenzen daraus resultieren....

 

 

Schon erstaunlich die Ansicht des Richters. Ich würde hier Körperverletzung und Sachbeschädigung sehen und nicht Notwehr. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder jetzt Selbstjustiz üben darf. Die Ausübung körperlicher Gewalt ist nach meiner Kenntnis alleine der Polizei vorbehalten und auch dort immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Ich würde in Berufung gehen.

 

aber Du möchstest ja auch nicht, dass jemand die Kamera konstant auf Dir draufhält, auch wenn Du schon gesagt hast, er solle doch mal aufhören damit ... ?

ich kann diesen "Schlag gegen die Kamera" durchaus verstehen.

 

Das Gerichtsbeispiel ist aber kein Grund, jetzt bei "Street" in Panik zu verfallen. Meine Frau ist da mutiger als ich, und sie mußte erfahren, wie ihr jemend die Kamara entreißen wollte. Glücklicher Weise griffen ein paar unbeteiligte Passanten ein, die wohl eher den Angriff eines "Kloppers" gegen eine Frau gesehen hatten. Sonst wäre ihre Leica futsch und weg.

 

Hans Hase

 

 

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei . Es ist nicht richtig zu zuschlagen oder Ausrüstung zu beschädigen aber damit muß ich rechnen und das ist der punkt . . . Manche reagieren so andere so . . . Wenn ich Ärger vermeiden will sollte ich fragen ob ich ein Foto machen darf ,nur ist es dann kein street mehr .wenn ich Street mache dann muß ich mit allen rechnen und wenn ich Pech habe auch mit Gegenwehr rechnen (das Gesetz der Straße halt ) ich frage bei schnapp Schüssen nicht ob ich darf ,finde dann geht Ja der Moment der Ja street ausmacht verloren. LG Marc . P.s das muß jeder für sich selbst entscheiden .
bearbeitet von DaigoTetto
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bei gericht und auf hoher see ist man in gottes hand.. dieses sprichwort bestätigt diesen fall

 

häufig arbeite ich nach dem prinzip.. erst fotografieren dann fragen um den moment einfangen zu können

Ich bin schon 2 mal in die situation gekommen wo ich das bild vor den augen des abgebildeten löschen sollte.. was ist aber wenn das der person nicht reicht?

das neue urteil gibt mir zu denken: das es nicht reicht sich einfach verprügeln zu lassen und dann schadensersatz wegen körperverletzung zu fordern.

 

ich möchte keine panik machen aber viele anwälte in deutschland benutzen genau solche urteile mit aktenzeichen als referenzfälle in anderen verhandlungen.

 

Das gericht hat für mich ganz klar das persönlichkeitsrecht ( informationelle selbstbestimmung ) über das recht der körperlichen unversehrtheit gestellt.

 

ich überlege was ich machen würde.. entweder vor dem opa mit dem krückstock weg rennen (der is ja nich so schnell zu fuß^^) oder sich wehren?

 

ich vermute viele hätten in dem moment angst um ihre kamera.. (ist wahscheinlich das selbe phänomen wie sich 8 x mit dem auto zu überschlagen und als erstes zu prüfen ob das high-end radio noch okay ist^^)wenn ich aber eine lebenslange narbe im gesicht davon tragen würde wäre es für mich wesentlich schlimmer

bearbeitet von DaigoTetto
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Da wir alle weder vor Ort waren, noch den Sachverhalt exakt kennen, urteile ich aus der Schilderung heraus -

 

alleine durch den deutlich formulierten Einspruch, die Aufnahmetätigkeit einzustellen, hätte der Fotograf reagieren müssen.

Jeder Fotograf kennt das Persönlichkeitsrecht, das über dem öffentlichen Interesse steht.

Seine fortgesetzte Zuwiderhandlung hat ihn angereifbar gemacht.

Und genau da sind wir beim Punkt menschlicher Befindlichkeiten.

Auch ein Richter ist nur ein Mensch und hat Tagesformen.

Daher bin ich sicher - an einem anderen Tag, vor einem anderen Gericht, vor einem anderen Richter - wäre das Urteil beliebig anders ausgegangen.

Zwar bin ich dafür, dem Reporter seine verbogene Nase zu gönnen, trotzdem wäre ich selbst auch in Berufung gegangen ...

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ich frage mich - hier und schon am alten Ort, wo das Thema diskutiert wurde - ob die Diskutierenden sich in erster Linie "nur" für den Fotografen (er wurde im Zeitungsartikel nicht ganz wertfrei auch als Paparazzi bezeichnet) und dessen Sicht interessieren,

oder ob man sich auch mal in den "Abgeschossenen", der sich dann halt gewehrt hat, versetzt hat

:confused:

 

öhm ... bin ich jetzt schon wieder off-topic?

vielleicht, trotzdem wollte ich darauf hinweisen, weil:

das neue urteil gibt mir zu denken: das es nicht reicht sich einfach verprügeln zu lassen und dann schadensersatz wegen körperverletzung zu fordern.
... war das wirklich so???

 

na gut, war ja keiner von "uns" mit dabei (glaub ich zumindest)

 

bevor ich dann (wahrscheinlich) auch "die Seite" wechsle und mich zur Eingangsfrage dieses Threads äussere:

Ist es okay, wenn man auf jemanden im "Paparazzi-Dauerfeuer-Modus" draufhält, obwohl dieser klar zu verstehen gibt, man solle ihn nicht fotografieren?

Die Diskussion bzw. die in jener Zeitung beschriebene Story hat für mich mehr mit falsch verstandener Presserfeiheit zu tun und das Urteil -soweit ich es verstanden habe - erachte ich als erfreulich.

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... war das wirklich so???

War's natürlich nicht. Ich denke aber, es ging dem TO nicht so sehr darum wie es in diesem Fall war. Bedenklicher ist eben was die Juristerei aus solchen Urteilen macht und wie darauf basierend künftige Fälle beurteilt werden bei denen man einfach auf ein ungefragtes Foto hin vermöbelt wird.

Die Argumentation könnte dann eben lauten: Sehet da, damals wurde in einem rechtkräftigen Urteil das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten über Leben und Gesundheit des Fotografen gestellt also durfte mein Mandant das natürlich auch...

 

mfg tc

bearbeitet von tabbycat
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... Ist es okay, wenn man auf jemanden im "Paparazzi-Dauerfeuer-Modus" draufhält, obwohl dieser klar zu verstehen gibt, man solle ihn nicht fotografieren?

Die Diskussion bzw. die in jener Zeitung beschriebene Story hat für mich mehr mit falsch verstandener Presserfeiheit zu tun und das Urteil -soweit ich es verstanden habe - erachte ich als erfreulich.

 

Genau darum geht es:

hat der Pressefotograf im erwähnten Fall die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu achten oder darf er entgegen einer klaren Willensäußerung rücksichtslos und aggressiv draufhalten mit dem Ziel einer Presseveröffentlichung. Das Gericht hat vernünftigerweise den Persönlichkeitsschutz des verdächtigten Angeklagten (nicht eines verurteilen Täters!) sichergestellt und nachvollziehbar begründet:

Die verhandelte Straftat habe im Bereich der Kleinkriminalität gelegen und dabei sei ein Überwiegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Abbildung des Angeklagten regelmäßig ausgeschlossen.

 

Mit "Streetfotografie", die ein künstlerisches oder alltagsdokumentarisches Lichtbild intendiert, hat das Urteil überhaupt nichts zu tun.

 

Allerdings muss auch dort die Persönlichkeitssphäre dann geachtet werden, wenn das Gegenüber seine Ablehnung des Fotografiertwerdens deutlich macht.

Wenn einem ein Abgelichteter die Kamera entreißen will, war man in den meisten Fällen schon ziemlich aufdringlich - ich fotografiere viel unterwegs:

so reagieren Menschen normalerweise nicht auf Fotografiertwerden, solange man respektvoll agiert.

Wenn jemand auf der Strasse trotz meiner deutlich gezeigten Ablehnung mit Blitzlichtgewitter oder WW aus kürzester Distanz auf mich hielte,

könnte er auch ordentlich was erleben :mad:

 

 

Die Frage ist: Wie handelt ihr wenn jemand den ihr abgebildet habt, es nicht möchte oder sogar ausrastet?

Ich versuche, mit ihm ins Gespräch zu kommen, zeige ihm das Foto auf dem Display, versuche verständlich zu machen, warum ich auf der Strasse fotografiere und biete an, ihm das Foto per Mail zukommen zu lassen (wenn ich das Foto gerne einstellen würde, bitte ich dann in dieser Mail darum, es auf eine Fotoseite zeigen zu dürfen). Bringt das nicht weiter, lösche ich es gegebenenfalls vor seinen Augen.

Auf KEINEN Fall sollte so ein "abgelehntes" Foto ungefragt veröffentlicht werden - also ist ja auch ein gelöschtes kein großer Verlust.

bearbeitet von charlyR
Antwort auf DiagoTetto ergänzt
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War's natürlich nicht. Ich denke aber, es ging dem TO nicht so sehr darum wie es in diesem Fall war. Bedenklicher ist eben was die Juristerei aus solchen Urteilen macht und wie darauf basierend künftige Fälle beurteilt werden bei denen man einfach auf ein ungefragtes Foto hin vermöbelt wird.

Die Argumentation könnte dann eben lauten: Sehet da, damals wurde in einem rechtkräftigen Urteil das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten über Leben und Gesundheit des Fotografen gestellt also durfte mein Mandant das natürlich auch...

 

mfg tc

 

genau das ist der springende punkt.. mir gehts nicht um die schuldfrage sondern um die verhältnissmäßigkeit.. in den usa darf man leute die das grunstück betreten abknallen.. auch "notwehr"

 

dieses fotografen urteil erinnert mich auch daher an den wilden westen.. :(

bearbeitet von DaigoTetto
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NTV Artikel:

Wer auf dem Gerichtsflur unfreiwillig abgelichtet wird, ist also im Extremfall auch zur Notwehr berechtigt. Er muss sich nicht darauf beschränken, sein Gesicht zu verdecken, sondern darf eine Verteidigung wählen, die den Angriff sofort und endgültig beendet. Das kann laut hanseatischem Richterspruch grundsätzlich auch ein Schlag gegen die Kamera sein. Zumindest in diesem Fall, in dem der Mann nach seinem fruchtlosen verbalen Widerspruch offenbar kein milderes Mittel mehr zur Verfügung stand.

Hervorhebung meinerseits.

 

Wow, krasse Auslegung des Notwehrgesetzes.

Wenn ich einen "Angriff" nach erfolglosem Ansprechen also durch Gewalt "endgültig beenden" kann, dann wird's interessant. In der Selbstverteidigung spricht man da eigentlich von "Verhältnismäßigkeit".

Sonst könnte man ja: "Hör auf du Fotograf du! Ich fühle mich angegriffen!" und dann Schießeisen raus und los. Am besten im Gerichtsgebäude. ;) (Achtung, reine Überspitzung!)

 

Eventuell hätte ein Abdecken der Linse per Hand ja auch gereicht. Aber Nachbarschaftsstreits tragen ja oft seltsame Früchte.

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