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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Ich bin wirklich mal gespannt, wie Gerichte den Artikel 2, 2c interpretieren werden. Für mich ist „ausschließlich persönlich oder familär“ wenn ich privat, ohne Gewinnabsicht, meine Familie bis zu irgendeinen Verwanschaftsgrad oder Freunde fotografiere. Wenn ich den Paragraf verwende, um fremde Menschen (Verwandschaftsgrad >6 :) abzulichten und/oder im Internet veröffentliche, ist es für mein Verständnis keine persönliche oder familäre Tätigkeit mehr.

Es ist eine persönliche Tätigkeit, einfache "touristische" Fotos zu machen. Also Sehenswürdigkeiten mit Menschen als Beiwerk, denn selbst wenn ich kein Beiwerk wöllte, so kann ich mir das nun mal nicht immer heraus suchen. Schwierig wird es wohl vor allem bei Streetfotografie, wo die (unbekannten) Menschen nicht nur Beiwerk sind.

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@Peter: „und/oder im Internet zu veröffentlichen“ selbstverständlich nicht.

Das ist auch jetzt schon nicht erlaubt.

....

Das ist klar, dass es Heute auch nicht einfach so erlaubt ist, es ist Heute aber viel einfacher und bei missbräuchlicher Verwendung sind die Strafen geringer.

 

Also z.B. Streetfotografie, bei der Menschen nicht nur Beiwerk sind. Heute kann man sich entweder auf das KUG berufen und darauf hoffen, das man die Gerichtsauseinandersetzung nicht verliert, was nicht unrealistisch ist. Oder man hat eine Einveständniserklärung bekommen und alles ist gut. Durch dieses bewährte Prinzip halten sich die Anzahl an Verfahren im geringem Bereich.

 

In Zukunft, hilft mir die Einverständiserklärung kaum, da man im Internet veröffentlichte Fotos kaum mehr vollständig entfernen kann wenn derjenige die Erklärung nachträglich zurückzieht. Man kann die Bilder nur noch ausstellen und dann evtl. eben nicht mehr.

 

Ich weiß nicht wie es heute ist, aber man kann auf jeden Fall ab dem 25.5. von der Datenschutzbehörde angefragt werden, wie man denn personenbezogene Daten verarbeitet. Da muss man DSGVO konform antworten können. Das trifft in erster Linie Unternehmen und hier Berufsfotografen, aber werden auch Privatleute angeschrieben die Personenfotos im Internet veröffentlichen? (Wahrscheinlich zunächst nicht, da die Personaldecke zu knapp ist und erstmal Unternehmen angeschrieben werden. Mir hat ein Fachanwalt gesagt, dass die Behörden (Niedersachsen) sich erstmal auf die mittleren Betriebe konzentrieren).

 

....

Es geht im Gesetz nicht um privaten INHALT sondern um private NUTZUNG. Das ist ein Unterschied. Veröffentlichung im Netz ist keine private Nutzung, sich ein Urlaubsfoto zuhause anschauen schon.

Ich denke eher privater Inhalt und private Nutzung sind mit dem Erwägungsgrund 18 gemeint. Wieso dürfte ich personenbezogene Daten von Fremden erheben und die nicht öffentlich sondern privat speichern und verarbeiten? Klar, passieren wird mir nichts, da es ja keiner weiß, ausser meine Daten wurden Zuhause geklaut, dann könnte es ein Problem geben, da die DSVGO eine sichere und dokumentierte Aufbewarung verlangt.

 

Ich kann nur hoffen, das die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie ich Sie koche.

 

Peter

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Ich denke eher privater Inhalt und private Nutzung sind mit dem Erwägungsgrund 18 gemeint. Wieso dürfte ich personenbezogene Daten von Fremden erheben und die nicht öffentlich sondern privat speichern und verarbeiten?

Da liegt doch schon der Hase im Pfeffer: Wieso erhebe ich Daten von Fremden schon wenn mir mal wieder einer ungefragt quer durchs Bild rennt? Nur weil es das DSGVO so will? Das käme doch einem vollständigen Fotografierverbot in der Öffentlichkeit gleich.

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Da liegt doch schon der Hase im Pfeffer: Wieso erhebe ich Daten von Fremden schon wenn mir mal wieder einer ungefragt quer durchs Bild rennt? Nur weil es das DSGVO so will? Das käme doch einem vollständigen Fotografierverbot in der Öffentlichkeit gleich.

 

 

Das BMJV antwortete mir mit Schreiben vom 27.04.18 dazu wie folgt:

 

"Wegen des Schutzzwecks der DS-GVO - dem effektiven Datenschutz der betroffenen Personen - sind die Ausnahmen des Artikel 2 Absatz DS-GVO aber restriktiv auszulegenDie Ausnahme greift folglich nicht, wenn die Veröffentlichung an einen unbestimmten Personenkreis erfolgt".

 

Daraus entnehme ich, dass ich bspw. Einkaufspassagen fotografieren darf, diese Bilder aber nicht in Flickr, Instagram, Fuji-Forum etc etc veröffentlichen darf.

 

Grüße

 

Peter

 

Hinweise:

 

1. Die oben zitierte Aussage erfolgte außerhalb der Zuständigkeit des BMJV, da das Ministerium für Rechtsauskünfte nicht zuständig ist (übliches Verfahren).

 

2. https://neunzehn72.de/dsgvo-oder-das-ende-der-fotografie-von-menschen/ (zum Mitlesen)

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Wegen des Schutzzwecks der DS-GVO - dem effektiven Datenschutz der betroffenen Personen - sind die Ausnahmen des Artikel 2 Absatz 2 DS-GVO aber restriktiv auszulegen. Die Ausnahme greift folglich nicht, wenn die Veröffentlichung an einen unbestimmten Personenkreis erfolgt.

Es ging ja auch erst mal darum, inwiefern Fotografie in der Öffentlichkeit überhaupt die Ausnahmebestände des Artikel 2 erfüllt. Laut so mancher Meinung hier, dürfte man nur noch im engsten Familienkreis und in den eigenen vier Wänden fotografieren um "persönlich und familiär Daten zu erheben" (aka Auslöser drücken).

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Den von Peter (Peco) oben genannten Blog von RA Seiler kann ich wärmstens empfehlen. Da H. Sailer RA und Fotograf ist und sich auf Fotorecht spezialisiert hat, ist das wohl jemand, der die Lage gut einschätzen kann. In seinem Blog hat er zahlreiche Artkel zu dem Thema DSGVO. Was mir immer noch fehlt, ist die Beziehung auf reine Fotoamateure wie es viele hier sind.

 

Blog: https://www.fotorecht-seiler.eu

 

Peter

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Wien wahr schon immer meine Wunschwahlheimat.....wenn ich könnte

Ich bin Wiener, allerdings nicht meine Wunschheimat. Was ich hier an Unverständnis bei der Street Fotografie schon erlebt habe, da sträuben sich die Haare. Mich hat vor gar nicht so langer Zeit ein Schwarzer auf offener Straße dermaßen niedergebrüllt, dass Leute aus den Geschäften gekommen sind.

Es war eine Marktszene, die ich mit dem Handy fotografiert habe. Ich habe gar nicht gemerkt, dass der Typ auf dem Foto war. Der drohte mit Polizei und stellte sich in den Weg damit ich nicht weitergehen konnte. Wie verhält man sich da?

Ich habe das Foto dann vor ihm gelöscht.

Leider wird man von den Passanten schon argwöhnisch beobachtet, wenn man nur eine Kamera umhängen hat.

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Danke für den Link.

 

In Anbetracht der möglichen Strafen bei Verstößen gegen das GDPR/DS-GVO ist es natürlich verständlich, daß einige das Schlimmste für sich befürchten. Andererseits frage ich mich: warum erst jetzt?

Persönlichkeitsrechte hatte die sich auf öffentlichen Straßen bewegenden Personen schon vorher. Ein allg. Recht, diese zu fotografieren und einfach so als "Street Photography" unter dem Deckmantel "Kunst" ins Netz zu stellen, bestand auch zuvor nicht. Der mögliche Strafrahmen war geringer - aber sonst?

 

Mal Hand aufs Herz: wieviele der auch hier immer gerne gezeigten Alltags-Szenen sind tatsächlich als Kunst anzusehen, wieviel ist einfach nur belanglos? Nach meinem Empfinden reicht es eher nicht, eine beliebige Szene nach S/W zu konvertieren und den Kontrast zu verschieben. Bestenfalls bekommt das Ergebnis eine sehenswerte Ästhetik. Genug, um ungefragt Personen ungewollt in die Öffentlichkeit zu rücken?

 

Bie Behauptung, die abgebildeten Personen seien ja anonym ist bestenfalls naiv. In Zeiten der Google-Bildersuche, Facebook, Xing u.a.  sind Fotos und deren Inhalte schnell entschlüsselt, die eben noch anonymen Menschen bekommen Namen, evtl. auch Adressen, Alter ... 

 

Über den auch im o.g. Blog berichteten Fall (https://www.fotorecht-seiler.eu/strassenfotografie-street-photography-vor-dem-bundesverfassungsgericht/) hatte ich irgendwo gelesen (ich meine, es war hier im Forum), daß die klagende Frau letztlich verloren hat, da in diesem Fall das KUG vor dem Persönlichkeitsrecht Vorrang hätte. Anscheinend war dies nicht der Fall. Der Unterlassungsanspruch ggü. dem Fotografen wurde bejaht.

 

Fotografen, die ungefragt Bilder von Personen auf öffentliche Portale hochladen, bewegen sich also nicht erst ab dem 25.05. auf dünnem Eis. Wenn das GDPR dazu beiträgt, daß der eine oder andere vor dem Upload etwas genauer nachdenkt, dann ist das m.M.n. also durchaus zu begrüßen.

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[...] Leider wird man von den Passanten schon argwöhnisch beobachtet, wenn man nur eine Kamera umhängen hat.

 

Das geht ja noch. Ich bin verdammt argwöhnisch, wenn einer eine Baseballkappe aufhat, egal wie rum.

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Mal Hand aufs Herz: wieviele der auch hier immer gerne gezeigten Alltags-Szenen sind tatsächlich als Kunst anzusehen, wieviel ist einfach nur belanglos? Nach meinem Empfinden reicht es eher nicht, eine beliebige Szene nach S/W zu konvertieren und den Kontrast zu verschieben. Bestenfalls bekommt das Ergebnis eine sehenswerte Ästhetik. Genug, um ungefragt Personen ungewollt in die Öffentlichkeit zu rücken?

 

Über den auch im o.g. Blog berichteten Fall (https://www.fotorecht-seiler.eu/strassenfotografie-street-photography-vor-dem-bundesverfassungsgericht/) hatte ich irgendwo gelesen (ich meine, es war hier im Forum), daß die klagende Frau letztlich verloren hat, da in diesem Fall das KUG vor dem Persönlichkeitsrecht Vorrang hätte. Anscheinend war dies nicht der Fall. Der Unterlassungsanspruch ggü. dem Fotografen wurde bejaht.

 

 
Da hast du aber etwas gründlich missverstanden.
 
1. hat die Dame den Pozess gewonnen, weshalb es ja zur Verfassungsbeschwerde des Fotografen kam.
2. hat das Verfassungsgericht gerade bestätigt, dass Straßenfotografie Kunst ist. 
 
Der Fotograf wurde vom OLG Berlin ja nicht wegen des ungefragten Fotografierens und das öffentliche Ausstellen ansich verurteilt, sondern weil er das strittige Foto - quasi für Werbezwecke -  überlebensgroß, an einem Hotspot veröffentlicht hat. Und da sah das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt. Zu Recht, wie ich finde.
 
Und ob du nun einzelne Bilder hier als belanglos einstufst oder nicht, spielt keine Rolle.
Die Kunst in der Straßenfotografie besteht nämlich darin, einen Ausschnitt aus dem Alltag in den Mittelpunkt zu rücken und nicht darin, einen außergewöhnlichen Moment einzufangen. Das haben die Verfassungsrichter erkannt und in ihrer Begründung ausdrücklich bestätigt.
 
Alle Relativierungsversuche hinsichtlich DSGVO vs. Fotorecht/KUG laufen ins Leere, denn für Fotografen ändert sich die Rechtslage ganz wesentlich.
In Zukunft kann nämlich JEDE® von uns verlangen, ein Bild zu löschen. Vollständig und dauerhaft. Nicht einmal das Negativ dürfen wir behalten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person erkennbar ist oder nicht und es spielt auch keine Rolle, ob du ihr Einverständnis eingeholt hast oder nicht, sie kann es nämlich jederzeit widerrufen.
 
 
Edit: Ergänzung eingefügt
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Fotografen, die ungefragt Bilder von Personen auf öffentliche Portale hochladen, bewegen sich also nicht erst ab dem 25.05. auf dünnem Eis. Wenn das GDPR dazu beiträgt, daß der eine oder andere vor dem Upload etwas genauer nachdenkt, dann ist das m.M.n. also durchaus zu begrüßen.

Schon prima, wie allenthalben die Scheren im Kopf gefeiert werden. Auch Selbstzensur ist Zensur.

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Genug, um ungefragt Personen ungewollt in die Öffentlichkeit zu rücken?

 

 

Wie genau rückt man jemanden in die Öffentlichkeit, der sich in der Öffentlichkeit bewegt?

 

Und welchen genauen Schaden erleidet jemand, der auf einem Foto, z.B. hier im Streetfaden, gezeigt wird?

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Wie genau rückt man jemanden in die Öffentlichkeit, der sich in der Öffentlichkeit bewegt?

 

Und welchen genauen Schaden erleidet jemand, der auf einem Foto, z.B. hier im Streetfaden, gezeigt wird?

 

 

wenn die Scansoftware eines anderen Anbieters so die Person identifizierbar macht und durch weltweite Rechercheergebnisse letztlich ein mehr oder minder lückenloses Bewegungsprofil erstellt wird....

 

Wie würde dir das gefallen? So ganz persönlich? Hast ja nichts zu verbergen... ;)

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Da hast du aber etwas gründlich missverstanden.

Ich denke nicht. Lies bitte den von dir zitierten Abschnitt einfach nochmal und beachte auch den Konjunktiv.

 

 

Die Kunst in der Straßenfotografie besteht nämlich darin, einen Ausschnitt aus dem Alltag in den Mittelpunkt zu rücken und nicht darin, einen außergewöhnlichen Moment einzufangen. Das haben die Verfassungsrichter erkannt und in ihrer Begründung ausdrücklich bestätigt.

Dass meine Einschätzung von Kunst keine Rolle spielt, ist richtig.

Meiner Meinung nach ist es eben keine Kunst, "einen Ausschnitt aus dem Alltag in den Mittelpunkt zu rücken", bestenfalls Handwerk mit einem geübten Händchen für Bildbearbeitung. Daher halte ich es auch für sehr zweifelhaft, alles mögliche Online stellen zu müssen.

 

Btw, auf welches Urteil des BVG beziehst du dich? Das angesprochene Beispiel hat das BVG nicht zur Entscheidung angenommen.

 

In Zukunft kann nämlich JEDE® von uns verlangen, ein Bild zu löschen. Vollständig und dauerhaft. Nicht einmal das Negativ dürfen wir behalten.

Wenn ich meine Familie fotografiere, kannst du vielleicht verlangen, daß ich die Bilder lösche. Ein. Recht darauf kannst du aber auch mit dem DSGVO nicht ableiten.

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Wie genau rückt man jemanden in die Öffentlichkeit, der sich in der Öffentlichkeit bewegt?

 

Sich im öffentlichen Raum bewegen bedeutet nicht, in der Öffentlichkeit zu stehen. Es kann 1000 Gründe geben, warum jemand nicht sein Bildnis in irgendwelchen Online-Portalen wiederfinden möchte. Jeden einzelnen davon hat der Fotograf zu respektieren.

 

Wenn nicht einmal gefragt wurde, ob man das Bild veröffentlichen darf, kann ich doch nicht einfach voraussetzen, daß das schon so ok sei. Schafft das GDPR hier endlich etwas mehr Bewußtsein, hat es seinen Zweck erfüllt.

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Ich dachte, es geht hier um profane Straßenfotos, nicht um Kriegsberichterstattung.  :confused: 

Mir eigentlich wurscht, was du meinst zensieren zu müssen und erst recht, was du für profan hältst. Gefährlich wird es, wenn so mancher glaubt, er bräuchte die Meinungen und Entscheidungen anderer nicht zu respektieren. Ich will mich jedenfalls nicht zensieren, auch nicht wegen aus deiner Sicht profaner Fotos.

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Gefährlich wird es, wenn so mancher glaubt, er bräuchte die Meinungen und Entscheidungen anderer nicht zu respektieren. Ich will mich jedenfalls nicht zensieren, auch nicht wegen aus deiner Sicht profaner Fotos.

 

Findest du das nicht auch etwas widersprüchlich?

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Wenn ich Bilder von mir gelöscht haben will, die man über Suchmaschinen bzw. Facebook finden kann, dann muss ich genau diesen meine Daten auch erstmal selber gegeben haben.

Zum besseren Schutz davor ist das DSGVO da.

Die Streetfotografen können jetzt sogar noch besser unbefangener privat ihre Bilder machen als vorher!

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Nein, sogar völlig konsistent. Wer auf Selbstzensur oder sonstige Selbstkasteiung steht, möge bitte nicht andere damit behelligen. 

 

Verstehe ich dich richtig:

Angenommen, du hast mich irgendwo fotografiert und deine Entscheidung ist, dieses Bild online zu stellen.

Wenn ich das nicht möchte, habe ich deine Entscheidung trotzdem zu respektieren, während du meine ignorierst?

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Verstehe ich dich richtig:

Angenommen, du hast mich irgendwo fotografiert und deine Entscheidung ist, dieses Bild online zu stellen.

Wenn ich das nicht möchte, habe ich deine Entscheidung trotzdem zu respektieren, während du meine ignorierst?

 

Den Begriff "Selbstzensur", den du ja inhaltlich propagierst ("Schafft das GDPR hier endlich etwas mehr Bewußtsein", "Wenn das GDPR dazu beiträgt, daß der eine oder andere vor dem Upload etwas genauer nachdenkt"), sagt dir auch was? 

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