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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Den Begriff "Selbstzensur", den du ja inhaltlich propagierst ("Schafft das GDPR hier endlich etwas mehr Bewußtsein", "Wenn das GDPR dazu beiträgt, daß der eine oder andere vor dem Upload etwas genauer nachdenkt"), sagt dir auch was? 

 

Das ist keine Antwort auf meine Frage!

 

Trotzdem bin ich mal so nett und antworte:

1. "Erst denken, dann handeln" ist keine Selbstzensur

2. Persönlichkeitsrecht hat etwas mit Respekt seinen Mitmenschen gegenüber zu tun; der ungefragte Upload ist respektlos.

3. Street Photography ist keine Kriegsberichterstattung, keine politische Meinungsäußerung

 

Der Begriff "Zensur" ist hierbei also völlig Fehl am Platz. Diese Nebelkerze ist überflüssig.

 

So, und jetzt darfst du mir gerne beantworten, ob du (beim Thema Street!) deine Entscheidungen über die anderer stellst.

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Das ist keine Antwort auf meine Frage!

 

Doch, es ist eine. Um es klarer zu sagen: Nein, das verstehst du falsch. Wenn du das nicht möchtest, hat das ja nichts mit meiner Selbstzensur zu tun, zu der du ja aber aufrufst. Und ja: Der Begriff Zensur trifft es sehr wohl. 

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Doch, es ist eine. Um es klarer zu sagen: Nein, das verstehst du falsch. Wenn du das nicht möchtest, hat das ja nichts mit meiner Selbstzensur zu tun, zu der du ja aber aufrufst. Und ja: Der Begriff Zensur trifft es sehr wohl. 

 

Ich rufe nirgends zur Selbstzensur auf. Wenn Nachdenken für dich gleichbedeutend mit Selbstzensur ist, ist das nicht mein Problem.

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Ich rufe nirgends zur Selbstzensur auf. Wenn Nachdenken für dich gleichbedeutend mit Selbstzensur ist, ist das nicht mein Problem.

 

Entschuldige, wenn ihr dir unrecht getan habe. "Nachdenken" kam hier doch eher als Euphemismus rüber. 

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Btw, auf welches Urteil des BVG beziehst du dich? Das angesprochene Beispiel hat das BVG nicht zur Entscheidung angenommen.

Wenn ich meine Familie fotografiere, kannst du vielleicht verlangen, daß ich die Bilder lösche. Ein. Recht darauf kannst du aber auch mit dem DSGVO nicht ableiten.

 

 

Ich sprach nicht von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts sondern von dessen Begründung für die Klageabweisung.
Seit wann reden wir hier denn von Familienangehörigen, bezieht sich unsere Diskussion nicht auf fremde Personen, die ungefragt fotografiert werden?
 

Warum?

 

Weil eben jede abgebildete Person das Recht auf Löschung hat.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

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...

Weil eben jede abgebildete Person das Recht auf Löschung hat.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

 

 

Das greift doch nach wie vor nur, wenn ich nicht zu "persönlichen/familiären Zwecken" fotografiere, sondern entweder im Auftrag (ohne festangestellt im Medienbereich zu sein) oder mit der Absicht zu veröffentlichen.

 

Der einschlägige Erwägungsgrund Nr. 18 zur DSGVO:

"Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung

ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätig-

keit vorgenommen wird."

 

Oder wie jetzt?

 

Grüße

Matthias

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3. Street Photography ist keine Kriegsberichterstattung, keine politische Meinungsäußerung

 

Steht in Art. 5 GG irgendetwas von Kriegsberichterstattung oder von politischer Meinung(säußerung)?

Und steht da nicht ausdrücklich "in Wort und Bild"?

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Artikel 11 GG wird m. E. von der DSGVO auch beeinträchtigt:

 

Artikel 11 GG: Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein,

Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

 

Grüße Matthias

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Das greift doch nach wie vor nur, wenn ich nicht zu "persönlichen/familiären Zwecken" fotografiere, sondern entweder im Auftrag (ohne festangestellt im Medienbereich zu sein) oder mit der Absicht zu veröffentlichen.

 

Der einschlägige Erwägungsgrund Nr. 18 zur DSGVO:

"Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung

ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätig-

keit vorgenommen wird."

 

Oder wie jetzt?

 

Grüße

Matthias

 

Das ist ja die Frage, um die sich alles dreht.

Ist die Straßenfotografie ausschließlich persönlicher Tätigkeit ( i.S.d.G.) zuzuordnen oder nicht?

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[...]  oder mit der Absicht zu veröffentlichen.

 

Das ist für mich z.B. ein sehr interessanter Punkt, für den es eine Klärung bedarf.

Stellt Euch vor. Ich mache ein Foto als Privatmann für mein Privatvergnügen ohne Kommerzialisierungsabsicht. Auf dem Foto ist auch eine fremde Person erkennbar. Bei der späteren Sichtung stellt sich heraus, dass das Foto so genial ist (ok, ok, ihr braucht jetzt viel Vorstellungskraft, gebe ich zu), dass ich das Foto sogar verkaufen kann. M.M.n. ist durch dem Umstand und durch die Absicht keine Datenerhebung im Sinne des DSGVO entstanden. Jetzt kommt die Kommerzailisierung ex post. Ich einige mich vertraglich mit der abgebildeten Person. Ziehen dann plötzlich die Pflichten der DSGVO? Das würde aber bedeuten, dass ich mit einem nachträglichen Vertrag nicht die fehlende Einverständniserklärung heilen kann.

Auch der Fall, der schon hier erwähnt wurde. Wann kann eine Kommerzialisierungsabsicht unterstellt werden? Wenn ich z.B. auf meiner Webseite Werbung schalte, um die Webseitenkosten zu refinanzieren, obwohl die dargestelletn Bilder nicht zum Verkauf stehen und nicht verkauft werden sollen.

Also all die Fälle, wo man von der Nichtanwendung in die Anwendnung der DSGVO kippen könnte, weil sich in der zeitlichen Folge etwas an den Umständen ändert.

 

Für mich gibt es schon ein paar Szenarien, deren Klärung sehr interessant wären.

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Das ist ja die Frage, um die sich alles dreht.

Ist die Straßenfotografie ausschließlich persönlicher Tätigkeit ( i.S.d.G.) zuzuordnen oder nicht?

 

Hallo Detlef.

 

Nach allem, was ich bisher gelesen habe, ist eine persönliche Tätigkeit gegeben, wenn ich (als "natürliche Person") nicht im Auftrag eines Dritten handle und die Bilder anschliessend nicht veröffentliche. Damit ist eine nicht limitierte Verbreitung an einen unüberschaubaren Personenkreis gemeint, wie es ja z. B. das Internet darstellt.

 

Daraus schliesse ich als juristischer Laie:

Ich darf meine Street Photos aufnehmen, zuhause bearbeiten und speichern, ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen zu benötigen (die jetzt schon geltenden Ausnahmen "höchstpersönlicher Lebensbereich" und "hilflose Person" lasse ich jetzt mal aussen vor). Ich darf die Bilder auch ausdrucken und zuhause an die Wand hängen, auch wenn Besucher diese dann sehen können.

 

Ich darf hingegen die Bilder nicht online stellen, ausstellen, verkaufen etc.

 

Sollte ich mit meiner Einschätzung richtig liegen, wäre das sehr erfreulich, da ich meine besten Aufnahmen eh nur in eigenen Fotobüchern festhalte. Auf die Veröffentlichung im Netz, "Likes" u.ä. kann ich gut verzichten.

 

Für meine Portrait- und Aktshootings werde ich mir dann entsprechend angepasste Model Releases besorgen; welches Model die dann lesen will, sei mal dahin gestellt. Andreas Jorns erwähnt in seinem Podcast neulich, dass die überarbeitete Version der Datenschutzhinweise jetzt schon 13 Seiten umfasse und noch nicht vollständig sei. Wobei er mit kommerziellem Hintergrund, Webshop etc. da natürlich deutlich mehr Arbeit vor sich hat.

 

Grüße

Matthias

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Das ist ja die Frage, um die sich alles dreht.

Ist die Straßenfotografie ausschließlich persönlicher Tätigkeit ( i.S.d.G.) zuzuordnen oder nicht?

 

Wenn Du als Privatmann Menschen fotografierst (der Vorgang des Fotografierens), dann fällst Du m.M.n. nicht unter die DSGVO. Nun kommmt der zweite Teil. Was ist mit der Zur-Schau-Stellung deiner privat, nichtkommerziell ausgerichteten Fotos. Diese zweite Frage musst Du Dir aber schon heute beantworten. Und wenn Du sie ohne Genehmigung veröffentlichst, anhand der Ausnahmen, die das KUG benennt, bejaht haben.

Aber auch hier entsteht die Frage, die ich oben umrissen habe: Tritt die DSGVO plötzlich mit der Veröffentlichung ein, obwohl die Datenerhebung selbst als Privatmann nichtkommerziell stattgefunden hat? Ist das künstlerische Fotografieren, das z.B. in einem Bildband mündet, der etwas kostet, kommerziell ausgerichtete Fotografie, wenn ich nachweislich kein Berufsfotograf bin und nicht davon lebe? Noch lustiger wird's bei Berufsfotografen, die ja auch privat fotografieren dürfen. Wie weist man die Intension einer Fotografie zum Zeitpunkt des Abdrückens nach? Weil, in einem Fall führe ich eine datenschutzrechtliche Datenerhebung von persönlichen Daten durch, im anderen Fall wohl i.S.d.G. nicht.

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Für mich gibt es schon ein paar Szenarien, deren Klärung sehr interessant wären.

 

Genau das sind die interessanten und für Hobbyfotografen relevanten Fragen.
 
Noch ein Beispiel dazu:
 
Im vergangenen Jahr habe ich beim alljährlichen Schwarzpulverturnier (hier zu finden unter "Whisky pur und Pulverdampf") fotografiert.
Gestern habe ich die diesjährige Veranstaltung besucht und habe all den Personen, die ich seinerzeit als Hauptmotiv fotografiert habe, je einen Fine-Art-Print in DIN A4 überreicht. Als kleines Dankeschön.
 
Sie waren alle hin und weg und jede/r Einzelne wollte wissen, was das Bild kosten soll.
Natürlich war die Antwort: "Nichts."
 
Was aber, wenn nun jemand sagt: "Das hätte ich gerne in 60 x 80 cm als Echtfotoabzug hinter Acrylglas. Selbstverständlich bezahle ich das." ?
Brauche ich dann, nachträglich, das Einverständnis jeder weiteren Person, die evtl. im (unscharfen) Hintergrund zu sehen ist, um dem Wunsch der Hauptperson nachkommen zu können? Das Bild ist ja nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit entstanden.
 
Ich denke auch, hier gibt es noch jede Menge Klärungsbedarf.
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Die Schwierigkeit liegt darin, dass „Datenschutz“ nichts generisches ist, sondern ein theoretisches Konstrukt, dass die komplexe Lebenswirklichkeit gar nicht abzubilden vermag.

 

Wie ist das mit Bildern, die ich privat mache, aber während der Zeit, für die ich bezahlt werde?

Wie ist das mit Bildern von Menschen, mit denen ich geschäftlich verbunden bin, die ich aber privat mache?

Was passiert mit den zukünftigen Gruppenbildern (z.B. Klassenfotos meiner Kinder) wenn jemand seine Zustimmung zurückzieht, um seine Daten ganz für sich alleine zu behalten?

 

Welchen genauen Schaden trägt man davon, wenn man auf einem Foto landet, das veröffentlicht wird?

Fällt einem der Arm ab, wenn jemand anhand eines Fotos vor dem Eiffelturm nun weiß, dass man in Paris war?

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Nach allem, was ich bisher gelesen habe, ist eine persönliche Tätigkeit gegeben, wenn ich (als "natürliche Person") nicht im Auftrag eines Dritten handle und die Bilder anschliessend nicht veröffentliche. Damit ist eine nicht limitierte Verbreitung an einen unüberschaubaren Personenkreis gemeint, wie es ja z. B. das Internet darstellt.

 

So verstehe bzw. interpretiere ich das auch und genau das ist für mich das Problem.

Bilder brauchen Betrachter, sonst sind sie so wertlos wie Bücher, die niemand zu lesen bekommt.

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...
Ich denke auch, hier gibt es noch jede Menge Klärungsbedarf.

 

 

Yep. Die Untätigkeit unserer sog. Regierung ist ein Riesengeschenk an die Juristen. Aber Du hast doch sicher Zeit, Geld und Nerven, dich ggf. jahrelang vor irgendwelchen Gerichten zu vergnügen, oder?

 

Grüße

Matthias

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...

Bilder brauchen Betrachter, sonst sind sie so wertlos wie Bücher, die niemand zu lesen bekommt.

 

Grundsäzlich stimme ich da zu. Mir ist aber das Abmahnrisiko zu groß, daher beschränke ich nach dem 25.05. die Präsentation meiner Bilder auf einen für mich überschaubaren Personenkreis.

 

Der Verlust für die Menschheit hält sich da natürlich in Grenzen, aber die Tendenz dieser Gesetzesgrundlage halte ich für bedenklich. Genauso, wie Erdolf ein Gesetz gegen "Majestätsbeleidigung" missbrauchen konnte, um Zensur auszuüben, können auch andere Interessierte unter dem Deckmantel des Datenschutzes die Zensur vorantreiben.

 

Grüße

Matthias

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Yep. Die Untätigkeit unserer sog. Regierung ist ein Riesengeschenk an die Juristen. Aber Du hast doch sicher Zeit, Geld und Nerven, dich ggf. jahrelang vor irgendwelchen Gerichten zu vergnügen, oder?

 

Ja sicher, irgend einen Zeitvertreib braucht man als Rentner ja und da tut man wenigstens etwas sinnvolles, was man vom Fotografieren fremder Menschen ja nicht behaupten kann.

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Was hat das Ganze mit der Regierung zu tun? Kopfschüttel.... Seid doch froh, dass die „Regierung“ die Datenkraken FB und Co mit so einem Gesetz einbremst.

 

Tut nichts!? Das Gegenteil ist der Fall.

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Was hat das Ganze mit der Regierung zu tun? Kopfschüttel.... Seid doch froh, dass die „Regierung“ die Datenkraken FB und Co mit so einem Gesetz einbremst.

Sie hat die "Entscheidung" getroffen, dass die Feinheiten die Gerichte klären sollen und damit jahrelange Rechtsunsicherheiten geschaffen. Von den unsäglichen Spesen und dem Ressourcenverbrauch der Betroffenen ganz zu schweigen. Sie sind also schlicht untätig geblieben im Sinne und im Interesse ihrer Bürger. Andere Länder haben das nicht getan. Hat also schon etwas mit der Regierung zu tun.

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Seid doch froh, dass die „Regierung“ die Datenkraken FB und Co mit so einem Gesetz einbremst.

 

Die DSGVO ist ja eine EU-Verordnung und kein Werk der Bundesregierung, der Dank für den Schutz vor den Datenkraken gilt also einem anderen Adressaten.

Leider hat unsere Regierung Art. 85 Abs.1 der DSGVO völlig ignoriert, der da lautet:

 

"Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang."

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Nun sind wir hier ja in der Regel weder Journalisten, Wissenschaftler, noch Literaten oder Künstler, bis auf die Ausnahme von ein paar Journalisten. Warum also hier der Sturm im Wasserglas, in einem Forum für mehr oder weniger talentierte Hobbyfotografen?

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Was hat das Ganze mit der Regierung zu tun?

OK, es ist nicht die Regierung, die unsere Gesetze beschließt, sondern der Bundestag. Und der hat hier einen schlechten Job gemacht – nach der schlechten Vorarbeit der Regierung.

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