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DSGVO ... Mal Butter ei die Fische


Uwe Richter

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... zu 2: hier im Strang habe ich es nicht gefunden, hast du woanders noch etwas dazu geschrieben?

Ich bezog das auf meine Konsequenz und nicht auf die Korrespondenz mit den Zeitschriften. Du hast recht, das war missverständlich formuliert. Aus dem, was mir die Redaktionen der Zeitschriften zumailten, darf ich, aus Datenschutzgründen, nichts veröffentlichen.

 

GruĂź Wolfgang

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Und jetzt wird's lustig, weil ja diese Erfassung zur "Beweisaufnahme" ja auch eine Datenerfassung von persönlichen Daten ist. Ich wüsste jetzt nicht auf die Schnelle, durch welchen Tatbestand diese Datenerfassung von Privatdetektiven as legal gedeckt wäre...obwohl: Er heißt ja nicht umsonst Privatdetektiv... :lol:

 

 

(wobei die Frage der Rechtmäßigkeit von Fotos eines Privatdetektivs echt spannend ist. Zur Klärung dieser Frage wäre ich bereit 20€ zu spenden)

 

 

Dafür braucht es nur ein paar unfähige Richter, von denen es ja genügend gibt. Erinnerst Du Dich an den die Abmahnwelle vor einigen Jahren, als den Betroffenen kurz vor Weihnachten vorgeworfen wurde, Pornos heruntergeladen zu haben? Richter in Köln hatten den Unterschied zwischen "Streaming" und "Download" nicht verstanden und auf dieser "Rechtsgrundlage" die Provider zur Herausgabe von Kundendaten an die Abmahnverbrecher genötigt.

 

Dass nun ausgerechnet solche Richter für unsere Grundrechte eintreten sollen, halte ich für höchst bedenklich.

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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Ich spezialisiere mich auf die Verschrottung von Ăśberwachungskameras. So wie das hier geschildert wird, sind die dann alle illegal, auch die der Polizei. ;)

 

 

Nein, natĂĽrlich nicht. Der Staat hat sich ausreichend Sonderrechte gesichert. Der darf sogar mit Deinen Daten Handel treiben, ohne dass Du etwas dagegen tun kannst.

 

Zu frĂĽh gefreut...

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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Erwägungsgründe sind nie restriktiv auszulegen. Das gilt nur für Ausnahmeregelungen. Solche sind die Erwägungsgründe aber gerade nicht. Und übrigens ist die hier so oft zitierte Regelung in Art. 2 Abs. 2 c) der DSGVO zu finden. Die sagt deutlich, dass die Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung „auschließlich“ persönlicher Tätigkeiten keine Anwendung findet.

 

 

Jetzt wird nur noch eine rechtssichere Definition von "persönlicher Tätigkeit" gebraucht.

 

Im (für uns Fotografen) besten Fall ist damit eine nicht-kommerzielle Tätigkeit gemeint, von mir aus auch ohne unkontrollierte Veröffentlichung.

Im schlimmsten Fall ist damit alles ausgeschlossen, was nicht Familie und unmittelbarer Freundeskreis ist (nach dem Motto: Wenn sie nicht jeden im Bild mit Vor- und Nachnamen kennen, ist es nicht "persönlich").

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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...

Und die Demokratie geht auch den Bach runter ... geht’s auch ein bisschen kleiner?

...

 

 

Genau das ist noch nicht einmal ausreichend.

 

Die DSGVO kann ohne weiteres als Zensurmittel eingesetzt werden. Schon die bestehende Gesetzgebung ist teilweise grenzwertig (siehe "Netz-DG"), aber die DSGVO ist eine Einladung an alle Diktatoren der EU, missliebige Meinungen mit diesem Machwerk zu bedrohen. Aber glaube nur weiter an die gute Absicht der Politiker, das hat sich schon 1933 bewährt...

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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Jetzt wird nur noch eine rechtssichere Definition von "persönlicher Tätigkeit" gebraucht.

 

Im (für uns Fotografen) besten Fall ist damit eine nicht-kommerzielle Tätigkeit gemeint, von mir aus auch ohne unkontrollierte Veröffentlichung.

Im schlimmsten Fall ist damit alles ausgeschlossen, was nicht Familie und unmittelbarer Freundeskreis ist (nach dem Motto: Wenn sie nicht jeden im Bild mit Vor- und Nachnamen kennen, ist es nicht "persönlich").

 

GrĂĽĂźe

Matthias

Die Abgrenzung erfolgt insoweit tatsächlich zur beruflichen und gewerblichen Tätigkeit. Das sagt der Erwägungsgrund 18 ( Satz 1 und 2) der Verordnung ausdrücklich:

 

„Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.“

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Der Staat ..., 1933...., Zensurmittel ... jetzt wird’s happig.

 

Ich arbeite beim Staat und muss mich durch das DSVGO in Zukunft noch vorsichtiger sein, was ich wann überhaupt speichern darf, wie schnell und sicher ich lösche etc. . Der Staat, dem ich diene, meine Arbeit, ist in erster Linie Dienstleister/Dienstleistung für den Bürger. Und diese Dienstleistung wird in Zukunft komplizierter - wie auch für Gewerbetreibende - weil das Recht der Bürger auf Datensicherheit noch stärker beachtet werden muss. Ich bin das gewohnt, weil mein Arbeit bei Zuwiderhandeln zusätzlich auch noch von §203 StGB bedroht ist, aber es wird durch DSVGO noch schwieriger, hier rechtssicher zu handeln.

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Überhaupt würde mich interessieren, wie ihr alle jetzt praktisch mit dieser Verordnung umgeht? 

 

Nicht unbedingt wie jeder persönlich es auslegt und welche Konsequenzen er befürchtet, sondern einfach: Was macht ihr jetzt (hinsichtlich eigener Webseite (Blog, Portfolio-Show, auch gewerbliche Foto-Seite, etc.)?

 

Ich selber lese und lese und versuche zu verstehen, komme aber irgendwie fĂĽr mich selbst nicht auf einen grĂĽnen Zweig.

 

Soll ich Bilder von Personen von meiner Seite rausnehmen? Die ganze Webseite runter nehmen und abwarten? Oder online lassen, neue Datenschutzerklärung aufsetzen und online stellen, die Seite durchprüfen? Neue Verträge, wenn ihr tatsächlich eine Hochzeit / Familienfeier etc. fotografiert?

 

Momentan tendiere ich persönlich dazu, die Seite runterzunehmen und abzuwarten.....

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Wirklich Genaues weiß hier kein Mensch, aber dass es gravierende Auswirkungen hat, die eine persönliche Verhaltensänderung zwingend notwendig machen, scheint für einige völlig klar zu sein.

 

Mich erschreckt das. Es muss nur ein Gesetz kommen, in das Dinge hineininterpretiert werden, die weit über seine Intention hinausgehen. Und schon bricht Panik aus, die dazu führt, dass die Menschen sich gegen ihr eigenes Interesse selbst disziplinieren. So stelle ich mir die perfekten Untertanen vor. Bürgerliches Selbstbewusstsein geht anders.

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Die Abgrenzung erfolgt insoweit tatsächlich zur beruflichen und gewerblichen Tätigkeit. Das sagt der Erwägungsgrund 18 ( Satz 1 und 2) der Verordnung ausdrücklich:

Das wurde schon oft zitiert, dennoch gilt es als andere als klar, was exakt unter persönlich und familiär subsumiert wird. Insbesondere was die Abmahnhaie darunter verstehen. Denn egal wie die Gerichte später entscheiden: Diese werden die aktuelle Lage der Rechtsunsicherheit für ihre Fangzüge ausnutzen. "Wirtschaftliche Tätigkeit" kann übrigens beispielsweise schon dann vorliegen, wenn man Bilder dort verbreitet, wo der betreffende Dienstleister Werbung schaltet. Also eigentlich überall im Web.

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Mich erschreckt das. Es muss nur ein Gesetz kommen, in das Dinge hineininterpretiert werden, die weit über seine Intention hinausgehen. Und schon bricht Panik aus, die dazu führt, dass die Menschen sich gegen ihr eigenes Interesse selbst disziplinieren.

Es ist nicht in meinem Interesse mich durch Winkeladvokaten er-/auspressen zu lassen.

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Es ist nicht in meinem Interesse mich durch Winkeladvokaten er-/auspressen zu lassen.

Was wäre, wenn absolut niemand auf eine Abmahnung reagieren würde? Dann würden diese Typen in ihren eigenen Klagen ersticken, oder? Man bräuchte dann noch eine Versicherung, falls so ein Parasit doch Klage einreicht.
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Was wäre, wenn absolut niemand auf eine Abmahnung reagieren würde? Dann würden diese Typen in ihren eigenen Klagen ersticken, oder? Man bräuchte dann noch eine Versicherung, falls so ein Parasit doch Klage einreicht.

Das ist leider Unfug!

Gegen Abmahnungen kann man sich nicht versichern. Ich spreche aus Erfahrung. Habe mir schon 3 StĂĽck mit insgesamt 4000 Euro eingefangen. Man kann dann nur einen Rechtsanwalt beauftragen, dass er auf irgendeine Weise die geforderten AbmahngebĂĽhren etwas runter bekommt. Aber deinen Anwalt zahlst du selbst. Ăśbernimmt keine Rechtschutzversicherung. Und nicht reagieren kannst Du gerne mal testen.....

Abmahnungen - gerechtfertigt oder nicht - sind ne sehr fiese Sache. Bei mir war es in allen 3 Fällen Unwissenheit- obwohl ich mich vorher gut informierte und schon einigermaßene Rechtskenntnisse -meinen Bereich betreffend - habe.

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Gegen Abmahnungen kann man sich nicht versichern.

Das meinte ich auch nicht. Abmahnungen ignorieren und etwaige Kosten fĂĽr Klage und Urteil aus einer Gemeinschaftskasse, also der ureigenen Form der Versicherung, bezahlen, so meinte ich es.

 

Wird es nicht spielen, ist klar. Ich sehe aber gar nicht, warum es jetzt mehr Abmahnungsgründe als vorher geben soll. Das Recht am eigenen Bild ist jetzt auch schon gültig. Diese Verordnung wird für Fotos aus Privatinteresse nicht gelten und wenn das aus dem Text der Verordnung nicht klar hervorgeht, wird man da nachbessern müssen. Wenn ich in die Stadt gehe und Fotos mache, ist das mein privates Interesse, auch wenn auf den Fotos zufällig ein paar Personen auftauchen.

 

https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

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Das meinte ich auch nicht. Abmahnungen ignorieren und etwaige Kosten fĂĽr Klage und Urteil aus einer Gemeinschaftskasse, also der ureigenen Form der Versicherung, bezahlen, so meinte ich es.

 

Wird es nicht spielen, ist klar. Ich sehe aber gar nicht, warum es jetzt mehr Abmahnungsgründe als vorher geben soll. Das Recht am eigenen Bild ist jetzt auch schon gültig. Diese Verordnung wird für Fotos aus Privatinteresse nicht gelten und wenn das aus dem Text der Verordnung nicht klar hervorgeht, wird man da nachbessern müssen. Wenn ich in die Stadt gehe und Fotos mache, ist das mein privates Interesse, auch wenn auf den Fotos zufällig ein paar Personen auftauchen.

 

https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

 

 

Hängt halt davon ab was Du mit diesen Fotos nachher machst....

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Das wurde schon oft zitiert, dennoch gilt es als andere als klar, was exakt unter persönlich und familiär subsumiert wird. Insbesondere was die Abmahnhaie darunter verstehen. Denn egal wie die Gerichte später entscheiden: Diese werden die aktuelle Lage der Rechtsunsicherheit für ihre Fangzüge ausnutzen. "Wirtschaftliche Tätigkeit" kann übrigens beispielsweise schon dann vorliegen, wenn man Bilder dort verbreitet, wo der betreffende Dienstleister Werbung schaltet. Also eigentlich überall im Web.

Das verstehe ich nicht. Wenn du bei FB oder hier Fotos einstellst, handelst du sicher nicht gewerblich. Ob FB gewerblich handelt, kann dir egal sein. Wer ausschlieĂźlich privat fotografiert, bleibt m. E. beim KUG.

 

Hochzeitsfotografen können sich auf Art 6. Abs. 1 lit. b DSGVO berufen. Die Webseite sollte natürlich eine entsprechende Datenschutzerklärung enthalten. Die kann man sich kostenfrei im Netz erstellen lassen. Ein Verarbeitungsverzeichnis mag man erstellen, ob das jemals eine Aufsichtsbehörde bei Kleinunternehmern prüft, sei mal dahingestellt.

 

Gut Licht!

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... Ich sehe aber gar nicht, warum es jetzt mehr Abmahnungsgründe als vorher geben soll. Das Recht am eigenen Bild ist jetzt auch schon gültig. Diese Verordnung wird für Fotos aus Privatinteresse nicht gelten und wenn das aus dem Text der Verordnung nicht klar hervorgeht, wird man da nachbessern müssen. Wenn ich in die Stadt gehe und Fotos mache, ist das mein privates Interesse, auch wenn auf den Fotos zufällig ein paar Personen auftauchen.

...

 

 

Wir können nur hoffen, dass diese Einschätzung von genügend Richtern bestätigt wird. Solange das aber nicht der Fall ist, wird das Abmahngesindel damit drohen, dass jegliche Veröffentlichung über ein privates Interesse hinausgeht und Dich mit erheblichen Strafen bedrohen. Ob das juristisch langfristig haltbar ist, ist denen vollkommen egal. Tausende Abmahnungen sind schnell verschickt, und nach dem dritten Eingeschüchterten sind die Kosten gedeckt.

 

Diese "Industrie" hat nichts mit einer Rechtsvertretung gemein, sie arbeitet bewußt mit Falschinformationen (auch von Richtern), Einschüchterung und Druck bis an die Grenze der Erpressung. Nicht wenige - wenn auch leider nicht genug - dieser spezialisierten Kanzleien sind früher oder später vom Markt verschwunden und wurden von den Anwaltkammern ausgeschlossen.

 

GrĂĽĂźe

Matthias

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Das verstehe ich nicht. Wenn du bei FB oder hier Fotos einstellst, handelst du sicher nicht gewerblich. Ob FB gewerblich handelt, kann dir egal sein. Wer ausschlieĂźlich privat fotografiert, bleibt m. E. beim KUG.

 

Wie Mattes schon ausführte: Du musst eigentlich nur verstehen, dass es bei solch wachsweichen Formulierungen immer mehrere Auslegungen gibt. Und da unser nationaler Gesetzgeber auf Klarstellungen verzichtet hat, darf man nicht den sinnvollsten Fall annehmen - das reicht allemal für eine Abmahnung. Ob die dann vor Gericht Bestand hätte, ist doch gar nicht das Thema. Es kostet nicht zu knapp Geld, Zeit und Nerven; so oder so. 

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[...] Du musst eigentlich nur verstehen, dass es bei solch wachsweichen Formulierungen immer mehrere Auslegungen gibt. Und da unser nationaler Gesetzgeber auf Klarstellungen verzichtet hat, darf man nicht den sinnvollsten Fall annehmen [...]

 

Ja, so ist leider die Lage. Im Erwägungsgrund 18 zu Artikel 2 der DSGVO heißt es zwar:

 

"Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten."

 

Aber nicht nur dass die Begrifflichkeiten auslegbar sind, man beachte auch den Konjunktiv.

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Auch Juristen können nicht einfach „auslegen“, wie sie gerade wollen (da gibt es die sog. juristische Methodenlehre). Gegenüber unberechtigten Abmahnungen kann man sich im Übrigen auch kostenrechtlich ganz gut wehren.

 

Der dem o.g. Zitat folgende Satz zeigt m.E. eindrücklich, dass das Einstellen von privaten Bildern auf sozialen Netzwerken nicht von der DSGVO erfasst wird. Bei gewerblicher Tätigkeit sieht das freilich ganz anders aus.

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