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DSGVO ... Mal Butter ei die Fische


Uwe Richter

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Eine verbindliche Aussage bekommen wir nicht, das ist klar. Zumindest könnte man die offenen Fragen wie z.B. "darf ich eine Sportveranstaltung fotografieren und auf eine Vereinshomepage die Bilder veröffentlichen" etc. sammeln und Auskunft einholen.

 

Vielleicht bei verschiedenen Fachanwälten eine Erstberatung reinholen um so eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Die Idee ist halt 50Cent tun nicht weh und ersparen vielleicht das ungewollte säubern verschiedener Plattformen von schönen Fotos und bringen jedem mehr Sicherheit und Klarheit im zukünftigen Umgang mit seinen Fotos und Veröffentlichungnen.

 

1/10 der Mitglieder würden schon reichen :)

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Aber bitte vergiss nicht beim Einsammeln des Geldes jeden vorher darauf hinzuweisen, was mit seinen Daten geschieht etc.

Zumindest, wenn Du irgendeine elektronische Verarbeitung dabei veranlasst oder nutzt. Excelliste, auch hier PNs, evtl. elektronische Überweisungen sind da sicher schon entsprechende Fallstricke. Und nicht vergessen, alles bitte vor der Erhebung der Daten ;-)

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Es ist nicht die Aufgabe des Bürgers, sich alles Wichtige zusammenzugoogeln.
Das Zusammentragen von Informationen, Recherche und Berichterstattung sind Aufgabe der Journalisten und der Medien, sonst bräuchte man sie nämlich nicht.
 
 

 

Äh doch. Information ist eine Holschuld. Wenn Du Auto fährst liegt es auch in Deiner Verantwortung über die geltenden Bestimmungen auf dem neuesten Stand zu sein.  Wenn Du eine Website betreibst ist das nichts anderes. Und wenn Du gewerblich tätig bist ebenfalls. Selbstverständlich gibt es Verbände, die ihren (zahlenden) Mitgliedern einen Teil dieser Arbeit abnehmen, aber die Verantwortung liegt immer bei Dir.

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Äh doch. Information ist eine Holschuld.

 

Klar, soweit stimme ich dir zu.

Aber sollen wir jetzt alle selbst die Bundestagssitzungen, die Sitzungen der Fachausschüsse und der EU-Kommission besuchen, wo wir u.U. nicht einmal Zutritt erhalten?

Akkreditierte Medienvertreter haben Zugang zu Veranstaltungen und Informationen, die dem Normalbürger verwehrt sind und daraus ergibt sich m.E. auch die Informationspflicht.

Und Pressemitteilungen erhält der Bürger ja auch nicht unmittelbar, deshalb heißen sie ja so wie sie heißen.

 

Edit: Satzzeichen korrigiert

bearbeitet von DeLuX
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Akkreditierte Medienvertreter haben Zugang zu Veranstaltungen und Informationen, die dem Normalbürger verwehrt sind und daraus ergibt sich m.E. auch die Informationspflicht.

Und sie gehören zu den institutionellen Medien, alsbald haben sie also auch das alleinige Informationsrecht nach DSGVO. Zumindest bezüglich der Bildbeweise. Nachtigall, ick hör dir trapsen.

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Aber bitte vergiss nicht beim Einsammeln des Geldes jeden vorher darauf hinzuweisen, was mit seinen Daten geschieht etc.

Zumindest, wenn Du irgendeine elektronische Verarbeitung dabei veranlasst oder nutzt. Excelliste, auch hier PNs, evtl. elektronische Überweisungen sind da sicher schon entsprechende Fallstricke. Und nicht vergessen, alles bitte vor der Erhebung der Daten ;-)

War nur eine Idee die offensichtlich keinen grossen Anklang findet, ich finde sie gut und würde auch mehr als 50 Cent geben ;)

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Also ich habe mir das HIER mal sorgfältig durchgelesen. Zwar denke ich, dass es hier im Forum schon mal verlinkt wurde, aber es kann ja nicht schaden, wenn man noch mal ein Link zu der wie ich finde, guten Seite hat. Dort steht unter anderem folgendes

 

 

Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.

und weiter

 

Schlicht und einfach: Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung oder „Kunst“ arbeiten, können Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Fotos und Filmaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc. Achtung: In die Kamera lächeln ist keine ausreichende Einwilligung! Die Frage, ob eine der Ausnahmen des Art. 6 DSGVO für Sie als Fotograf einschlägig ist, wird wohl erst eine jahrelange Rechtsprechung beantworten. Bis entsprechende Fälle durch die Instanzen getrieben wurden, können schon aus Haftungsgründen leider keine anderen Empfehlungen gegeben werden. Gerade Unternehmens-PR, Vereinsarbeit und freie Fotografen haben bald ein massives Problem. Es heißt DSGVO.

und daraus ergibt sich siehe HIER

 

Da es in Deutschland bisher keine Ausnahmeregelungen gibt, treten die Vorgaben der neuen DSGVO am 25. Mai in vollem Umfang in Kraft. Wie die Rechtsprechung im Einzelfall aussieht, werden erst die zu erwartenden Prozesse in den nächsten Jahren erweisen.

 

Alleiniger und einziger Trost

 

Nur ein kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.

Damit hat sich für mich das Thema Menschenfotografie bis auf weiteres erledigt. Zumindest bis Gerichte mit Entscheidungen für klare Verhältnisse gesorgt,oder die GrKo sich doch noch entschließt, korrigierend einzugreifen. Ein wie ich finde äußerst trauriges Kapitel in der Geschichte der Fotografie. Gern würde ich mich ausfühlicher dazu äußern, doch das driftet dann zu sehr ins politische ab, was hier sicher nicht erwünscht ist. Nur so viel, ich sehe unsere Demokratie schwinden, der Anfang ist längst gemacht, hier wird nur ein weiterer Schritt deutlich.

 

Gruß Wolfgang

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@Altländer: Warum glaubst Du einem Bericht einer Kanzlei, die ihn quasi als Werbetext schreibt, um Kunden zu akquirieren? Eine Kanzlei braucht die Verunsicherung um Geld einzunehmen. Also schürt sie sie. Der Text ist bewusst irreführend z.B. „.... alle Kreativen, die nicht ... „ suggeriert, dass auch das private Vergnügen betroffen sei.Prozesse, Millionenhöhe.... echt jetzt? Ganz miese Propaganda für den eigenen Geldbeutel.

 

Und die Demokratie geht auch den Bach runter ... geht’s auch ein bisschen kleiner?

 

I trust in 2c ;)

bearbeitet von Tommy43
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Ja und die stehen dann an jedem Marktplatz und schreiben sich die Nummern der geparkten Touristenautos auf und schicken denen dann auf Verdacht eine Abmahnung.... ;)

 

 

Nein, viel schlimmer, die allgegenwärtige Abmahnmafia wird selbstverständlich ein Heer von Millionen von Privatdetektiven engagieren, die die Fotografierenden erfassen. Dagegen wird selbst die frühere Stasi wie ein Kindergarten erscheinen...

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Klar, soweit stimme ich dir zu.

Aber sollen wir jetzt alle selbst die Bundestagssitzungen, die Sitzungen der Fachausschüsse und der EU-Kommission besuchen, wo wir u.U. nicht einmal Zutritt erhalten.

Akkreditierte Medienvertreter haben Zugang zu Veranstaltungen und Informationen, die dem Normalbürger verwehrt sind und daraus ergibt sich m.E. auch die Informationspflicht.

Und Pressemitteilungen erhält der Bürger ja auch nicht unmittelbar, deshalb heißen sie ja so wie sie heißen.

Im Grunde war das in allen Medien Thema - mal mehr, mal weniger deutlich. Spätestens aber seit andauernd Emails eintrudeln zum Thema "Wir haben unseren Datenschutz ganz ganz dolle verbessert" könnte man hellhörig werden. Zumal dort auch immer dieses komische Kürzel DSGVO oder GDPR auftaucht.

 

Es liegt in der Natur der Medien, daß intensiv darüber berichtet wurde, als das Gesetzt beschlossen wurde, und nun wieder intensiver kurz vor dem Due Date. Da viele die 2 Jahre ungenutzt verstreichen lassen haben, eignet sich die leichte Panik der betroffenen eher als Artikel, als  2 Jahre lang "alles im Plan" zu berichten.

 

Hier noch eine nette Zusammenfassung für Änderungen in 2018 (ja, das DSGVO ist auch dabei)

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/was-aendert-sich-2018-100.html

Andere Beispiele bis Anfang 2016 zurück hast du ja bereits erhalten.

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[...] , die die Fotografierenden erfassen. [...]

Und jetzt wird's lustig, weil ja diese Erfassung zur "Beweisaufnahme" ja auch eine Datenerfassung von persönlichen Daten ist. Ich wüsste jetzt nicht auf die Schnelle, durch welchen Tatbestand diese Datenerfassung von Privatdetektiven as legal gedeckt wäre...obwohl: Er heißt ja nicht umsonst Privatdetektiv... :lol:

 

 

(wobei die Frage der Rechtmäßigkeit von Fotos eines Privatdetektivs echt spannend ist. Zur Klärung dieser Frage wäre ich bereit 20€ zu spenden)

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[...]

Hier noch eine nette Zusammenfassung für Änderungen in 2018 (ja, das DSGVO ist auch dabei)

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/was-aendert-sich-2018-100.html

Andere Beispiele bis Anfang 2016 zurück hast du ja bereits erhalten.

 

Bin gerade über den dort zu lesenden Satz "[...] Ab Mai speichert das Bundeskriminalamt Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang.[...]"

Ich wusste gar nicht, dass Fluggäste eine IP-Adresse haben. :lol:

bearbeitet von Gast
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Bin gerade über den dort zu lesenden Satz "[...] Ab Mai speichert das Bundeskriminalamt Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang.[...]"

Ich wusste gar nicht, dass Fluggäste eine IP-Adresse haben. :lol:

 

Fluggäste nicht, aber der Rechner, von dem aus eine Online-Buchung gemacht wurde.

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@Altländer: Warum glaubst Du einem Bericht einer Kanzlei, die ihn quasi als Werbetext schreibt, um Kunden zu akquirieren? Eine Kanzlei braucht die Verunsicherung um Geld einzunehmen. Also schürt sie sie. Der Text ist bewusst irreführend z.B. „.... alle Kreativen, die nicht ... „ suggeriert, dass auch das private Vergnügen betroffen sei.Prozesse, Millionenhöhe.... echt jetzt? Ganz miese Propaganda für den eigenen Geldbeutel.

 

Und die Demokratie geht auch den Bach runter ... geht’s auch ein bisschen kleiner?

 

I trust in 2c ;)

Ich will hier kein Fass aufmachen und auch kein Wirbel verbreiten. Ich halte das nicht für ein Werbetext, aber die Interpretation sei jedem frei gestellt. Auch die Konsequenzen, die er daraus zieht, oder auch nicht. Was meine Konsequenzen sind, und die beruhen nicht nur auf diesen verlinkten Seiten, sondern auch auf Korrespondenz mit den Redaktionen zweier Zeitschriften, habe ich ja ausführlich dargelegt. 

Was jemand anderes tut oder lässt, ist jedem natürlich frei gestellt. Ich handhabe es so, kann auch gute Bilder ohne Menschen und alles andere sehen wir dann, wenn Regierung und oder Gerichte recht gesprochen haben. Dann, und nur dann, kann ich mich immer noch umentscheiden.

 

Gruß Wolfgang

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Nein, viel schlimmer, die allgegenwärtige Abmahnmafia wird selbstverständlich ein Heer von Millionen von Privatdetektiven engagieren, die die Fotografierenden erfassen. Dagegen wird selbst die frühere Stasi wie ein Kindergarten erscheinen...

 

wieso ... Heer ... ?

es gibt doch fast/bald überall Überwachungskameras

...

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Bin gerade über den dort zu lesenden Satz "[...] Ab Mai speichert das Bundeskriminalamt Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang.[...]"

Ich wusste gar nicht, dass Fluggäste eine IP-Adresse haben. :lol:

 

Merke: Flüge im Reisebüro buchen. Dann fällt das SWAT-Team im Zweifel dort ein und nicht bei dir zuhause.  ;)

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(…) Was meine Konsequenzen sind, und die beruhen nicht nur auf diesen verlinkten Seiten, sondern auch auf Korrespondenz mit den Redaktionen zweier Zeitschriften1, habe ich ja ausführlich dargelegt2. (…)

 

 

... zu 1: einige Medien wirken aber eben auch nicht besonders aufklärend mit und das ist wirklich schade. Der von dir verlinkte Artikel der Anwaltskanzlei wird in einem Bericht der DOCMA (Quelle) in doch recht schwammiger Aussage angepriesen. Da wird aus einem „weil Sie ja nur (Hobby-) Fotograf sind“ plötzlich ein „Kleinunternehmen“.

 

... zu 2: hier im Strang habe ich es nicht gefunden, hast du woanders noch etwas dazu geschrieben?

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Woanders steht klipp und klar, dass die Erwägungsgründe restriktiv auszulegen sind. Rechtssicherheit sieht anders aus. Und die Abmahnmafia weiß das genau.

Erwägungsgründe sind nie restriktiv auszulegen. Das gilt nur für Ausnahmeregelungen. Solche sind die Erwägungsgründe aber gerade nicht. Und übrigens ist die hier so oft zitierte Regelung in Art. 2 Abs. 2 c) der DSGVO zu finden. Die sagt deutlich, dass die Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung „auschließlich“ persönlicher Tätigkeiten keine Anwendung findet.

bearbeitet von scholle
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