Gast Geschrieben 26. August 2019 Share #1 Geschrieben 26. August 2019 (bearbeitet) Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo zusammen, mit dem Foto im Streetthread begann wieder einmal eine kleine Diskussion um das, was man fotografieren darf und was nicht. Andreas, unser Admin, wird wohl hinterfragen, ob das Foto von den Polizeibeamten für die Veröffentlichung im Forum freigebeben wurde. Was ich bei der ganzen Diskussion unter Fotografen sehr verwunderlich finde, ist die mangelnde sachliche Trennung zwischen dem, was ich wo, differenziert nach meiner innehabenden Rollen als Privatperson, gewerblich Tätiger, Journalist fotografieren darf und was ich wo veröffentlichen darf. Hier gibt es vom Gesetztgeber eine Unterscheidung. Diese ist gemein fließend, aber von der Argumentation in den verschiedenen, auch konträr laufenden Gesetzen zu beachten. So stimmt die Aussage, dass ich eine Person im öffentlichen Raum unter Beachtung der expliziten Staftatbestände (willen- und hilflos, Inimsphäre) nur mit Zustimmung fotografieren dürfe, m.M.n. nicht. Dem gegenüber ist die Frage nach der Veröffentlichung relativ klar und unstrittig. Dass letzteres eine Einfluss auf das Erste haben könnte bei einer Interessensabwägung zwischen dem Fotografen und dem Fotografierten, wird wohl auch angenommen. Dennoch: Es sind zwei getrennte Tatbestände. Das Dumme für Streetfotografen ist, dass sie leider immer mit einer "Arschbacke" auf dem Dynamitfass sitzen, dessen Lunte irgendwer anzünden könnte, und im Zweifel teuer ihr Recht erkämpfen müssen. Und zu all der schwammingen und eben in vielen Fällen nicht klaren Schwarz-Weiß-Rechtsprechnung fließt in Diskussionen oft auch moralische und ethische Aussagen ein, die ja in einer richterlichen Abwägung auch herangezogen würden. Und da sind wir ganz schnell bei einem in meinem Augen gut nachvollziehbaren Vergleich: Wer fährt denn immer genau maximal 50m/h oder 30km/h in der Stadt, wo gerade so viel erlaubt ist? Gerade eben saß mir wieder ein Herr im bayrischen SUV in der Tempo-30-Zone sehr ungeduldig in der Stoßstange als ich mich genau an das Tempolimit gehalten habe, nachdem er ganz zügig - natürlich unter Einhaltung des Tempolimits - aufgeschlossen hatte. Wieviel schneller ist denn gesellschaftlich akzeptiert? Woran macht man es fest? Am Erwartungswert einer möglichen Strafzahlung? Am berühmt gewordenen "gesunden" Meschenverstand? An einem: Hey, es machen doch alle so? Komischerweise werden wir fast überall schon von der öffentlichen Hand gefilmt und damit dauerfotografiert. Wo ist da der Aufschrei und Kampf derjenigen, die sich durch ein Foto auf offener Straße extrem in ihrem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt fühlen. Und ich trenne hier von einer Veröffentlichung. Diese würde ich auch nicht zwingend ungefragt wollen. Wenn man im Internet nach der Antwort zu der Frage recherchiert, findet man ganz schnell Artikel, die einen fundierten Anstrich haben, die aber selbst den Tatbestand des Fotografierens mit dem der Veröffentlichung bunt mischen. Fragt einer in den entsprechenden Feedback-Möglichkeiten nach, wird er auf einen Anwalt verwiesen. Eh klar: Wer trifft denn eine leicht zu verstehende Antwort auf eine Frage, die eben nicht einfach, sondern fallweise zu beantworten ist. Daher glaube ich, dass man als Laie, der ich auch bin, nicht einfach Sachen als rechtlich gesichert von mir geben kann, wenn dem eigentlich nicht so ist. Was man gerne darf, ist kundzutun, wie man etwas selbst interpretiert oder nach welchen privaten Richtlinien man glaubt, die Gesetze einzuhalten. Wenn also einer sagt, er fahre im Straßenverkehr immer 5km/h weniger als erlaubt, um ganz sicher zu gehen, dann darf er das gerne machen. Wenn mir jemand sagt, dass er immer 3 km/h schneller fährt, weil das i.d.R. die Messtoleranz der Verkehrsüberwachnungsanlagen ist, dann kann er das auch so machen. Er bleibt aber ein vorsätzlicher Gesetzesbrecher. Und ich verwende diesen Begriff rhetorisch bewusst, weil sich kaum jemand als solches titulieren lassen wollte, der ein bisschen schneller fährt als erlaubt, während gefühlt die anderen an einem "vorbeibrettern". Gerade eben kommt noch ein Off-Topic-Beitrag im Streetthread von @DeLuX rein, der auch zu diesem Thema passt und genau das unterstreicht, was ich geschrieben habe. Alle Rechte des Fotografen und des Fotografierten werden bei nichtklaren gesetzlichen Regelungen fallweise unter dem Aspekt des Interessensausgleichs verhandelt werden müssen. Und wenn @DeLuX mit seiner Fotografie glaubt, den Ansprüchen für eine Argumentation für sich zu genügen, dann wird er es im Zweifel auch ausfechten. Schönen Abend Andreas bearbeitet 26. August 2019 von Gast Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 26. August 2019 Geschrieben 26. August 2019 Hallo Gast, schau mal hier Off-Topic im Streetthread . Dort wird jeder fündig!
DeLuX Geschrieben 26. August 2019 Share #2 Geschrieben 26. August 2019 In der Tat ist eines der Hauptprobleme, sowohl online als auch offline, die Gleichsetzung von Aufnahme und Veröffentlichung. Während aber die Veröffentlichung im KUG klar geregelt ist, herrscht - seit Inkrafttreten der DSGVO - bei der Aufnahme totale Unsicherheit. Diesem Dilemma kann man eigentlich nur durch die Nutzung einer analogen Kamera entgehen. Die Väter und Mütter der DSGVO erklärten die Digitalfotografie kurzerhand zur Datenerhebung und setzten sie mit der Datenverarbeitung im Onlineshop, bei der Bank oder im Sportstudio gleich. Damit ist Straßenfotografie in diesem, unserem Lande, nahezu unmöglich geworden. Fetzenberger, snow und Mattes haben darauf reagiert 2 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Allradflokati Geschrieben 26. August 2019 Share #3 Geschrieben 26. August 2019 vor 3 Minuten schrieb DeLuX: Die Väter und Mütter der DSGVO erklärten die Digitalfotografie kurzerhand zur Datenerhebung und setzten sie mit der Datenverarbeitung im Onlineshop, bei der Bank oder im Sportstudio gleich. Damit ist Straßenfotografie in diesem, unserem Lande, nahezu unmöglich geworden. Dazu müssen "sie" uns erst einmal alle verklagen und zur Beweisführung alle unsere Datenträger einkassieren. Schließlich hat jeder irgendwelche Personen im öffentlichen Raum "datentechnisch" mit seiner Digitalkamera erfasst. Wenn dies dann soweit käme, bricht unsere Justiz aufgrund von Personalmangel vollens zusammen. Ob Herr Voss als "Marionetten-Vater" der DSGVO soweit gedacht hat, wage ich zu bezweifeln. Diese Diskussion hatten wir doch Anfang des Jahres lang und breit im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament. Manchmal widersprechen sich Gesetze und deren Durchführbarkeit gewaltig. Oder hat schon jemand hier im Forum bezüglich seiner Fotos hier im Forum schon den Arm des Gesetzes gespürt? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. August 2019 Share #4 Geschrieben 26. August 2019 vor 4 Minuten schrieb Allradflokati: Ob Herr Voss als "Marionetten-Vater" der DSGVO soweit gedacht hat, wage ich zu bezweifeln. Herr Voss war der mit der Urheberrechtsreform, für die DSGVO war Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90 / Die Grünen) verantwortlich. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Allradflokati Geschrieben 26. August 2019 Share #5 Geschrieben 26. August 2019 vor 6 Minuten schrieb DeLuX: Herr Voss war der mit der Urheberrechtsreform, für die DSGVO war Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90 / Die Grünen) verantwortlich. Da habe ich beide - die Urheberrechtsreform und die DSGVO - in einen Topf geworfen 😯. Aber beide sind irgendwie ja miteinander "verbandelt", geht es doch um die rechtliche Eingrenzung von (digitalen) Fotos und dem was darauf abgebildetet ist. Danke für die Klarstellung ... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jürgen Heger Geschrieben 26. August 2019 Share #6 Geschrieben 26. August 2019 Bezüglich DSGVO hatte ich früher schon mal diesen Link gepostet. https://www.dvf-fotografie.de/news/2018-06-03/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html?back=dvf-news.html Für mich bedeutet das Entwarnung, natürlich nur bezüglich DSGVO. Rica und Photoweg haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jakob_ehrhardt Geschrieben 26. August 2019 Share #7 Geschrieben 26. August 2019 Werbung (verschwindet nach Registrierung) vor 2 Stunden schrieb Graufilter: Alle Rechte des Fotografen und des Fotografierten werden bei nichtklaren gesetzlichen Regelungen fallweise unter dem Aspekt des Interessensausgleichs verhandelt werden müssen. So sehe ich das auch. Im übrigen finde ich nicht, dass die entsprechenden Vorschriften nebelmäßig unklar sind ... siehe diese Zusammenfassung. Ich bin bislang gut mit der Faustregel gefahren, dass das Risiko gering ist, wenn die abgebildeten Personen nur Beiwerk einer Szenerie und im Prinzip austauschbar sind, ohne dass das Bild darunter leidet - Street, Panorama, Kunstfreiheit etc.blabla. Sobald charakteristische, individuelle Merkmale einer Person die Bildaussage wesentlich prägen, frage ich lieber um Einwilligung bzw. lasse sie mir auch bestätigen, sofern ich das Bild beispielsweise per Stockfotografie veröffentlichen wollte (die nehmen es ohne model release eh nicht mehr). Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 26. August 2019 Share #8 Geschrieben 26. August 2019 (bearbeitet) Hierzu mal eine ganz einfache Frage: Wie ist das jetzt, darf man im öffentlichen Raum Personen ohne deren Zustimmung fotografieren? Ja oder Nein? (Bitte ohne Wenn und Aber und keine weiteren Ausführungen zum sogenannten "Beiwerk" oder Hinweis auf "Personen des öffentlichen Interesses usw.) bearbeitet 26. August 2019 von hbl55 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forensurfer Geschrieben 27. August 2019 Share #9 Geschrieben 27. August 2019 Vielleicht hilft ja diese Seite weiter https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen/ Mattes und hbl55 haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
- Geo - Geschrieben 27. August 2019 Share #10 Geschrieben 27. August 2019 vor 6 Stunden schrieb hbl55: Hierzu mal eine ganz einfache Frage: Wie ist das jetzt, darf man im öffentlichen Raum Personen ohne deren Zustimmung fotografieren? Ja oder Nein? (Bitte ohne Wenn und Aber und keine weiteren Ausführungen zum sogenannten "Beiwerk" oder Hinweis auf "Personen des öffentlichen Interesses usw.) Sry, eine solche Antwort ist nicht möglich 🤷♂️ schorschi2 und Allradflokati haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 27. August 2019 Share #11 Geschrieben 27. August 2019 vor 8 Stunden schrieb Jürgen Heger: Bezüglich DSGVO hatte ich früher schon mal diesen Link gepostet. https://www.dvf-fotografie.de/news/2018-06-03/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html?back=dvf-news.html Für mich bedeutet das Entwarnung, natürlich nur bezüglich DSGVO. Interessant. Wieso siehst Du das als Entwarnung im Bezug auf Street Photography? Der Autor schreibt in seiner abschliessenden Zusammenfassung: "Lediglich sollte spätestens ab dem 25.05.2018 bereits bei der Herstellung eines Personenfotos eine Einwilligung der fotografierten Person vorliegen." Genau das ist in der Street Photography in der Regel nicht möglich... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jakob_ehrhardt Geschrieben 27. August 2019 Share #12 Geschrieben 27. August 2019 vor 11 Minuten schrieb Mattes: Der Autor schreibt in seiner abschliessenden Zusammenfassung: "Lediglich sollte spätestens ab dem 25.05.2018 bereits bei der Herstellung eines Personenfotos eine Einwilligung der fotografierten Person vorliegen." Genau das ist in der Street Photography in der Regel nicht möglich... Der Autor schreibt von "Herstellung eines Personenfotos" - das ist m.E. einigermaßen trennscharf von Streetphotography abzugrenzen. Wenn es eine Straßenszene ist, bei der die Person(en) im Bild nicht Thema, sondern nur Staffage sind, Bestandteile einer umfassenderen Szenerie, austauschbar sozusagen, dann ist die Zustimmung meistens (denn es hängt auch von der Szene selbst ab) nicht nötig. Das wird, abweichend von dem Artikel, den Mattes hier bringt, durch eine höchstgerichtliche Entscheidung bekräftigt, die DeLux hier zitiert hat. Wenn keine allgemeine Szenerie fotografiert wird, sondern das Bild von genau dieser Person in genau diesen Umständen abhängt, dann wird Einwilligung erforderlich sein. Übrigens nicht nur hierzulande - gibt genug YT-Videos, in denen Straßenphotographen dokumentieren, wie sie Menschen ansprechen und um ihre Zustimmung bitten, wenn sie "Personenfotos" machen. Für mich nicht zuletzt auch eine Frage der Höflichkeit ... Parallaxe hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 27. August 2019 Share #13 Geschrieben 27. August 2019 vor 6 Stunden schrieb hbl55: Wie ist das jetzt, darf man im öffentlichen Raum Personen ohne deren Zustimmung fotografieren?Ja oder Nein? Klare Antwort: Jain. Nach Aussage div. Experten (u.a. das BMI) gilt das KUG auch unter der DSGVO, womit sowohl das Anfertigen als auch das Veröffentlichen, in den Grenzen des §23 KUG erlaubt wäre. Die DSGVO spricht hier eine andere Sprache, denn sie verbietet eine Datenerhebung/Datenverarbeitung ohne informiertes Einverständnis, das im Übrigen jederzeit widerrufen werden kann und damit überhaupt nichts wert ist. Da die Digitalfotografie eine Datenverarbeitung ist und unsere bunte Regierung es unterlassen hat, Art. 85 DSGVO umzusetzen, ist eine Aufnahme mittels Digitalkamera unzulässig. Fetzenberger und Mattes haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 27. August 2019 Share #14 Geschrieben 27. August 2019 vor 3 Minuten schrieb jakob_ehrhardt: Wenn keine allgemeine Szenerie fotografiert wird, sondern das Bild von genau dieser Person in genau diesen Umständen abhängt, dann wird Einwilligung erforderlich sein. Genau das verneint aber das Kammergericht Berlin. Espen Eichhöfer wurde ja nicht wegen der Anfertigung des Personenfotos verurteilt und auch nicht wegen der Veröffentlichung ansich, sondern wegen der Art und Weise der öffentlichen Zurschaustellung. Das Gericht erkannte das Foto als Kunstwerk an und betonte ausdrücklich, dass es daher auch ausgestellt werden dürfe. Nur eben nicht in der von Eichhöfer und der Galerie gewählten Form. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 27. August 2019 Share #15 Geschrieben 27. August 2019 vor 14 Minuten schrieb DeLuX: [...] Die DSGVO spricht hier eine andere Sprache, denn sie verbietet eine Datenerhebung/Datenverarbeitung ohne informiertes Einverständnis, das im Übrigen jederzeit widerrufen werden kann und damit überhaupt nichts wert ist. [...] Die DSGVO bezieht sich aber zumindest bei der "Datenerhebung" nicht auf Privatpersonen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AS-X Geschrieben 27. August 2019 Share #16 Geschrieben 27. August 2019 vor 7 Stunden schrieb jakob_ehrhardt: ....Ich bin bislang gut mit der Faustregel gefahren, dass das Risiko gering ist, wenn die abgebildeten Personen nur Beiwerk einer Szenerie und im Prinzip austauschbar sind, ohne dass das Bild darunter leidet - Street, Panorama, Kunstfreiheit etc.blabla Bei echter Streetphotography wären die gezeigten Personen zwar in manchen Fällen austauschbar, aber wohl kaum Beiwerk einer Szenerie. Sie sind das Motiv. DeLuX, EmHa, GambaJo und 4 weitere haben darauf reagiert 7 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Parallaxe Geschrieben 27. August 2019 Share #17 Geschrieben 27. August 2019 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb jakob_ehrhardt: (...) Für mich nicht zuletzt auch eine Frage der Höflichkeit ... Genau das ist der Punkt. Ich finde es sehr unhöflich und übergriffig, wenn ein Hobbyknipser meint, eine oder mehrere ihm unbekannte Personen fotografieren zu müssen. So etwas ist meiner Combo und mir auch schon mehrmals passiert. Oder alleine, rauchend im Café sitzend, Zeitung lesend. Ich frage mich immer, was in solchen Leuten vorgeht? So ein bisschen Saul Leiter & Co. spielen? Mir ist es vollkommen egal, wenn diese Leute ihre Familie, Freunde und Verwandte fotografieren. Aber doch bitte nicht auf fremde Menschen halten, nur um ein privates Ziel zu verfolgen. Ich schrieb es schon an anderer Stelle: Bitte vorher fragen, das gebietet - unabhängig von gesetzlichen Regelungen - die Höflichkeit und der Anstand. Beides muss natürlich vorhanden sein :- ) Ansonsten: Fremde Personen als Beiwerk im Rahmen der Panoramafreiheit... kein Problem. Zu unterscheiden, was geht und was nicht, ist gar nicht so schwer. Und dass es keine klare Trennlinie gibt ist kein Grund, die Sache mit dem Recht am eigenen Bild in Frage zu stellen. Sich bei so einem komplexen Thema nur auf Gesetzestexte zu berufen und deren eventuelle partielle Widersprüchlichkeit festzustellen, als "Rechtfertigung" dafür, auf Fremde weiter draufzuhalten, ist leider sehr dünn. Wie gesagt, wenn man Höflichkeit und ein Mindestmaß an Respekt mitbringt, dann kommt man klar. 🙂 bearbeitet 27. August 2019 von Parallaxe jakob_ehrhardt, MEPE und Tommy43 haben darauf reagiert 1 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forensurfer Geschrieben 27. August 2019 Share #18 Geschrieben 27. August 2019 Höflichkeit und Respekt sind die wichtigsten Aspekte und da hilft es auch einfach mal Blickkontakt und ggf. eine kurze Erklärung seines Tuns zu geben. Das reicht nicht immer und so ist es auch zu respektieren, wenn man mal kein Bild machen darf. Allerdings finde ich es traurig, das sich die Gesellschaft diesbezüglich so verändert hat. In den 70er und 80er Jahren war der Umgang deutlich entspannter! Aber auch das wohl eine Folge der heutigen Bilderflut und dem Hang zur frei zugänglichen Veröffentlichung. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael_H Geschrieben 27. August 2019 Share #19 Geschrieben 27. August 2019 Auch wenn es dem "Streetfotografen" nicht gefällt: die DSGVO ist/sorgt für eine längst überfällige Regulierung von Datenerhebung und Speicherung. Auch wenn es mir als Fotograf ordentlich Steine in den Weg gelegt hat, stattet es die auf dem Foto abgebildeten endlich mit den ihnen mindest zustehenden Rechten aus. Ich selbst verzichte mittlerweile oft auf Bilder im öffentlichen Raum, wenn ich Menschen gerne im Vordergrund hätte, aber mir der Mut/Wille/Zeit fehlt die abgebildete(n) Personen um eine Freigabe zum Veröffentlichen zu bitten. Diese Freigabe ist ein gutes Recht der abgebildeten Personen! Fertig! Aus! Das ist eine Frage des Respekts seinen Mitmenschen gegenüber!- schließlich will ich ja auch nicht auf einem Foto, gut erkennbar, beim "nasepopeln" ausgestellt sein. snow und GambaJo haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michael_H Geschrieben 27. August 2019 Share #20 Geschrieben 27. August 2019 vor 5 Minuten schrieb forensurfer: Allerdings finde ich es traurig, das sich die Gesellschaft diesbezüglich so verändert hat. In den 70er und 80er Jahren war der Umgang deutlich entspannter! Aber auch das wohl eine Folge der heutigen Bilderflut und dem Hang zur frei zugänglichen Veröffentlichung. Zwischen damals und heute ist allerdings auch ein großer Unterschied. Es gab kaum eine Möglichkeit Fotos ins Daten umzuwandeln, die mühelos sehr bereit veröffentlicht werden konnten. Wenn ich heute fremde Menschen im Bildvordergrund fotografiere und ihnen meist vorher schon erkläre warum und wieso ich fotografiere und das ich das Bild u. U. auch auf Ausstellungen zweigen möchte, dann kommt oft nur die Einschränkung "aber bitte nicht in Internet". Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 27. August 2019 Share #21 Geschrieben 27. August 2019 Die DSGVO sorgt m.M.n. nicht für eine Regulierung von Datenerhebung und Speicherung.......auf dem Blatt Papier vielleicht. Die Leute auf der Straße interessiert es doch zu 95% überhaupt nicht. Die sind doch alle selbst nur noch mit ihren Smartphone Bilder beschäftigt. Wenn ich auf der Straße unterwegs bin, spreche ich die Leute darauf an, entweder vorher doch meist aber nachdem das Bild auf der Speicherkarte ist. Interessanterweise entstehen meist sehr nette Gespräche und die Leute reagieren sehr oft sehr positiv. Man sollte sich an ein paar Regeln halten und sich vielleicht auch mal VOR dem drücken auf den Auslöser Gedanken machen, ob es aus moralischem Aspekt vertretbar ist. Das ist viel wichtiger als hunderte Gesetzetexte Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jakob_ehrhardt Geschrieben 27. August 2019 Share #22 Geschrieben 27. August 2019 Als ich in grauer Vorzeit mal mit dem Studium der Rechtswissenschaften begann, war es der Tenor aller Einführungs-Lehrveranstaltungen, dass sich die "Rechtslage" aus verschiedenen Quellen speist - aus den kodifizierten Gesetzen sowie der laufenden Rechtssprechung und da insbesondere der Spruchpraxis der Höchstgerichte, Übergeordnetes wie Menschenrechte oder gesetzlicher Notstand mal außen vor gelassen. Und es war immer die Elstizität von Normen ein heißes Diskussionsthema - soll man Gesetze so formulieren, dass sie für jeden denkbaren Anwendungsfall klare Regeln liefern? Das stellt sich in der Regel als menschenunmöglich heraus. Es geht also um Verhaltensspielräume, bei denen im konkreten Einzelfall abzuwägen ist, was geht und was nicht. Wenn du einen Juristen fragst, wird er dir selten eine klare Antwort geben ... rechtliche Klarheit herrscht erst, wenn der konkrete Fall ausjudiziert, also verfahrensrechtlich erledigt ist. Wie man ja ein Recht konkret auch nur dann "hat", wenn man in der Lage ist, es durchzusetzen. Davon lebt der gesamte Justizsektor. Und Heerscharen von Anwälten leben sehr gut davon, dass Menschen glauben, im Recht zu sein. Und dann gibt es noch die alte Indianerweisheit, man möge doch auch mal in den Mokassins des Anderen gehen ... lasse ich mich gern auf der Straße fotografisch abschießen, nicht irgendwie im Gewühl, sondern weil ich vielleicht gerade ins Beuteschema eines Fotografen passe? Ich würde in einem solchen Fall gern gefragt werden, meinetwegen auch anschließend, wenn der "unwiederbringliche Augenblick" vorbei ist, den der Fotograf zu erhaschen glaubte, und ich möchte dann das Bild am Display sehen und entscheiden, ob ich meinen Anteil zum Privat- oder öffentlichen Vergnügen dieses Fotografen beitragen möchte. Wahrscheinlich werde ich ihm dann eh zum gelungenen Bild gratulieren ... MightyBo, catweezle, Allradflokati und 1 weiterer haben darauf reagiert 4 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GambaJo Geschrieben 27. August 2019 Share #23 Geschrieben 27. August 2019 vor 11 Stunden schrieb DeLuX: Diesem Dilemma kann man eigentlich nur durch die Nutzung einer analogen Kamera entgehen. Die Väter und Mütter der DSGVO erklärten die Digitalfotografie kurzerhand zur Datenerhebung und setzten sie mit der Datenverarbeitung im Onlineshop, bei der Bank oder im Sportstudio gleich. Damit ist Straßenfotografie in diesem, unserem Lande, nahezu unmöglich geworden. Die Art der Kamera ist nicht das Problem, sondern die Veröffentlichung bzw. digitale Verbreitung. Willst Du dein analoges Bild im Internet präsentieren, musst Du es digitalisieren. Nicht die DSGVO erklärt digitale Fotografie zur Datenerhebung, sondern es ist ein technischer Fakt (Exif-Daten, automatisierte Gesichtserkennung, ...). Das Problem ist laut DSGVO aber nicht nur die Erhebung, sondern die Speicherung und auch die Verarbeitung dieser Daten. Der Fotografierte hat ja keine Ahnung, was der Fotograf mit diesen Daten macht und damit auch keine Kontrolle. Die DSGVO gibt dem Fotografierten nur die Möglichkeit der Kontrolle über seine Daten. Ob das alles so gut ist, und ob das alles so umsetzbar ist, ist eine andere Geschichte. Was man für zumutbar hält, ist vermutlich eine Frage der Perspektive. Ein Streetfotograf entscheidet für die Fotografierten, ob das Bild für die Fotografierten in Ordnung ist. Wirklich wissen kann er es nur, wenn er auch fragt. vor 11 Stunden schrieb Allradflokati: Aber beide sind irgendwie ja miteinander "verbandelt", geht es doch um die rechtliche Eingrenzung von (digitalen) Fotos und dem was darauf abgebildetet ist. Nein, sie sind nicht verbandelt. Bei der DSGVO geht es um die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten. Bei der Urheberrechtsreform geht es um die Vergütung geistigen Eigentums. vor 1 Stunde schrieb DeLuX: Das Gericht erkannte das Foto als Kunstwerk an und betonte ausdrücklich, dass es daher auch ausgestellt werden dürfe. Nur eben nicht in der von Eichhöfer und der Galerie gewählten Form. Dabei sollte man aber vorsichtig sein mit der Definition von "Kunst". Nicht jedes Foto ist automatisch Kunst. In diesem Fall wurde das Bild in einer Galerie und auf einem Aufsteller dieser Galerie präsentiert. Es ging nicht um Fotos, die irgendwer auf FB, Instagram oder seine Webseite veröffentlicht hat. Das Problem wird sein von Fall zu Fall zu entscheiden, ob es nun Kunst ist, die vom KUG gedeckt ist, und damit schwerer wiegt, als das Persönlichkeitsrecht. MightyBo und jakob_ehrhardt haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 27. August 2019 Share #24 Geschrieben 27. August 2019 vor einer Stunde schrieb Parallaxe: Genau das ist der Punkt. Ich finde es sehr unhöflich und übergriffig, wenn ein Hobbyknipser meint, eine oder mehrere ihm unbekannte Personen fotografieren zu müssen. So etwas ist meiner Combo und mir auch schon mehrmals passiert. Oder alleine, rauchend im Café sitzend, Zeitung lesend. Ich frage mich immer, was in solchen Leuten vorgeht? So ein bisschen Saul Leiter & Co. spielen? Mir ist es vollkommen egal, wenn diese Leute ihre Familie, Freunde und Verwandte fotografieren. Aber doch bitte nicht auf fremde Menschen halten, nur um ein privates Ziel zu verfolgen. Ich stelle also fest: HCB, Robert Doisneau, Saul Leiter, Vivian Maier und all die Anderen, die uns mit ihren Bildern zeigen, wie die Menschen früher lebten, hatten keinen Anstand, waren unhöflich und respektlos. Dagegen ist diese Kategorisierung doch geradezu ein Musterbeispiel für respektvollen Umgang mit Anderen: "Hobbyknipser" "ein bisschen Saul Leiter & Co. spielen" Wenn du also mit deiner Combo im öffentlichen Raum auftrittst, dann hast du auch keinen Astand, weil du ja keinerlei Rücksicht auf diejenigen Menschen nimmst, die es überhaupt nicht gut finden, dass ein paar "Hobbyklimperer" ein bisschen James Last oder Duke Ellington spielen wollen? Ich finde es ohnehin immer besonders witzig, wenn Künstler, die ja gerade die Öffentlichkeit suchen, sich gegen das Fotografieren wehren. Außer natürlich, der Fotograf ist "von der Zeitung". MightyBo, EmHa, Allradflokati und 2 weitere haben darauf reagiert 4 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 27. August 2019 Share #25 Geschrieben 27. August 2019 vor 24 Minuten schrieb GambaJo: Nicht die DSGVO erklärt digitale Fotografie zur Datenerhebung, sondern es ist ein technischer Fakt (Exif-Daten, automatisierte Gesichtserkennung, ...) Da stimme ich dir ja zu, es ist ein technischer Fakt, den nicht die Väter der DSGVO zu verantworten haben. Ganz im Gegenteil, sie haben die Mitgliedsstaaten explizit aufgefordert, hier ggf. Ausnahmeregeln zu schaffen. Dies hielt unsere Bundesregierung aber nicht für nötig. Die Kanzlerin lies sogar (sinngemäß) verlautbaren: Das sollen die Gerichte entscheiden. Andererseits hätten man das auch gelich in die DSGVO hineinschreiben können, dass einschlägige Vorschriften der Mitgliedsstaaten zu Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit etc. weiterhin gültig sind, sofern der nationale Gesetzgeber nichts anderes bestimmt. Das wäre die einfachere Lösung gewesen. Hier nochmal zur Erinnerung: Art. 85 DSGVO Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit 1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang. 2) Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. 3) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 2 erlassen hat, sowie unverzüglich alle späteren Änderungsgesetze oder Änderungen dieser Vorschriften mit. Mattes hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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