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Zu a) stimme ich dir zu. Wenn der Hersteller das bei der Gewährung des Anspruchs die Übertragbarkeit ausschließt, ist sie nicht möglich. Vorausgesetzt allerdings, dass die Klausel zulässig ist. Da streiten sich im Bereich der AGB ganze Juristengenerationen.

Zu b) stimme ich dir nicht zu. Wenn ich "nur" ein Objektiv o. ä. verkaufe, gehen meine Rechte nicht zwingend über. Das hängt vom Inhalt des geschlossenen Vertrags ab. Und deshalb hilft der Einzeiler mindestens im Sinne einer eindeutigen Regelung. Bestenfalls ist es eine unnötige Klarstellung, aber sie vermeidet Missverständnisse. 

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vor 12 Minuten schrieb Ergebnis:

Vorausgesetzt allerdings, dass die Klausel zulässig ist. Da streiten sich im Bereich der AGB ganze Juristengenerationen.

Ich weiß, die streiten ja über alles Mögliche, von dem der gesunde Menschenverstand es nicht für möglich hält. Aber wieso sollte man es einem Hersteller verbieten können, die Bedingungen für eine freiwillige Leistung (das ist die Garantie) selbst festzulegen?

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vor 14 Minuten schrieb Ergebnis:

Und deshalb hilft der Einzeiler mindestens im Sinne einer eindeutigen Regelung. Bestenfalls ist es eine unnötige Klarstellung, aber sie vermeidet Missverständnisse. 

Er wird den Hersteller nicht binden können, hilft aber evtl. klarzustellen, dass der Verkäufer zugunsten des Käufers bereits auf seinen Anspruch verzichtet hat.

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Bezogen auf den Mittelpunkt dieses Forums ist wohl seit #3 klar: Fujifilm macht Garantiereparaturen für Zweit- und wohl auch Drittbesitzer, solange die Rechnung da ist und die Garantiezeit noch läuft und andere auschliessende Faktoren (Eigenverschulden?) nicht zutreffen.

Ich wäre mit dieser Auskunft zufrieden.

bearbeitet von EchoKilo
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Ich finde es super, dass so viele Rechtsgelehrte im Fuji-Forum sind.

An den TO. Wenn der Händler vor Ort ablehnt würde ich mich direkt an den Service des Herstellers wenden und nicht die Rechtsgelehrten hier fragen, da kam noch nie was raus. 😁

Eine freundliche Anfrage mit Fehlerbeschreibung und ein Hinweis auf eine bestehende Garantie und schon bekommst du eine Antwort die auch 50 Seiten Thread hier nicht generieren können.

Falls das nicht gehen sollte, ist es durchaus vernünftig sich an den Vorbesitzer zu wenden ob er für dich die Garantieabwicklung machen würde. Ja, es gibt da draußen sehr nette Menschen. Ich habe das auch schon mal für einen Käufer eines Objektivs gemacht. Auch hier bringt eine freundliche Ansprache mehr als "rechthabenwollenaberdringend".

Viel Erfolg bei der Abwicklung!

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vor 53 Minuten schrieb EchoKilo:

Bezogen auf den Mittelpunkt dieses Forums ist wohl seit #3 klar: Fujifilm macht Garantiereparaturen für Zweit- und wohl auch Drittbesitzer, solange die Rechnung da ist und die Garantiezeit noch läuft und andere auschliessende Faktoren (Eigenverschulden?) nicht zutreffen.

Ich wäre mit dieser Auskunft zufrieden.

Ich habe schon das XF 18-55, das ich gebraucht kaufte, ohne Rechnung oder Garantieschein zum Fuji Service geschickt wo es umsonst eine Grundjustierung erhalten hat.

Ich habe damit nicht gerechnet und war sehr positiv überrascht dass es das  heutzutage überhaupt noch gibt.

Pauschal kann man eigentlich gar nichts festlegen.

Ich musste schon zweimal einen Nissin Blitz zum Firmware Update einschicken um das Gerät von  Nikon F zu Z zu  ändern  und es hat jedesmal Geld gekostet. 

Umsonst ist selten.

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Was lernen wir daraus? Es kommt immer auf den Einzelfall an und wie der Händler / Hersteller reagiert bzw was er anbietet. Das kann man aber eben immer nur selbst mit den betroffenen Stellen ausmachen, weil es keine pauschale Auskunft geben wird.

bearbeitet von Dare mo
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