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vor 17 Stunden schrieb mjh:

Von wo eine Drohne startet, spielt keine Rolle

Ich weiß Dein Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen, aber auch das stimmt so nicht. Ich wollte mal für einen Film Aufnahmen machen und informiere brav vorher schriftlich Polizei und die Verwaltung von meinem Vorhaben. Da ruft mich tatsächlich der Bürgermeister - eines  Berliner Ortsteiles, also k/ein hessisches Dorf - an und fragt, ob ich denn die Aufstiegsgenehmigung des Grundstückseigentümers hätte, von dessen Grundstück aus ich starten will.

Schlau wie ich nun mal bin, antworte ich das sei nicht nötig, da ich von öffentlichem Grund aus starten wolle ... HARHAR. Zwei Wochen lang zog sich das hin, mit Überlegungen das doch am Wochenende zu machen, weil man dann leichter die Strasse sperren könne, ja müsse, Startplatz absichern etc pp.

Mittlerweile, es war im Herbst, war das Laub schon fast gänzlich von den Bäumen und ich hätte aufgrund von Anschlußfehlern eh nicht mehr drehen können, also beließ ich es dabei mir eine Genehmigung aus Brandenburg für Brandenburg zu besorgen und habe dann leichten Herzens die paar Aufnahmen von Brandenburger Boden aus mit Blickrichtung Berlin gedreht - es ging in dem Film um einen über Berlin Scrheibenden.

Und weil ich das jetzt alles frühmorgens ohne Brille getippt habe, mach ich gleich noch Schleichwerbung für mein luftiges Werklein: http://www.gernemehrfilm.de/berlinertableau/

bearbeitet von tomassini
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vor 1 Stunde schrieb DeLuX:

Diese kleinen hessischen Dörfer gibt es überall, sogar bei uns in Baden-Württemberg. Selbst unsere Landeshauptstadt ist wohl ein solches, wenn auch gut getarnt.
Jedenfalls vergeht seit der DSGVO kaum ein (Foto-)Tag, an dem mir nicht irgend jemand das Fotografieren verbieten will.
Ohne Anwalt traut man sich kaum noch raus. "Mein Haus, mein Auto, mein Grashalm" , so gebärden sich "die Deutschen" zur Zeit.
Es macht wirklich keinen Spaß mehr, wenn man das wahre Leben fotografieren will.

Ich war am 2. August 2019 über 12 Stunden in dieser Landeshauptstadt mit einem Freund unterwegs. Auf dem Weg zur Großbaustelle "S21" sind wir dann noch in das Stadtfest geraten und auch etwas hängen geblieben. An diesem Tag haben wir Akkus und Speicherkarten maximal belastet. Personen haben wir auch immer wieder mit aufs Bild gebannt  und  N I E M A N D  hat uns angesprochen.

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vor 7 Stunden schrieb Damien:

In Österreich ist das noch ein bisserl entspannter.

Nur unwesentlich. Womöglich ist die Lust der Österreicher/innen, andere über ihre Rechte und Pflichten zu belehren, weniger ausgeprägt als bei den Nachbarn nördlich des Inn ... im Schlepptau der DSGVO wurden zwar in A die zuvor geltenden Regelungen bzw. journalistischer Arbeit und Kunstfreiheit in einem eher "schlamperten" Verfahren bestätigt, was aber im Einzelfall die rechtliche Aufarbeitung auch nicht gerade erleichtert. Es gibt noch wenig Verfahren, die bis zu den Höchstgerichten gelaufen sind, und die entscheiden letztlich die Praxis der Rechtsprechung. Das Gesetz ist schließlich die eine Sache, die laufende Judikatur eine andere (und die wichtigere). Verlassen würde ich mich als Fotoamateur jedenfalls nicht auf eine großzügige Auslegung der Panoramafreiheit - in der Praxis hatte ich damit noch keine Probleme. Wo kein Kläger, da kein Richter ... und wenn sich jemand beschweren sollte, kann ich ad hoc entscheiden, ob ich streite oder nachgebe. Versuche gerade mir vorzustellen, welches Foto es mir wert wäre, Zeitaufwand und Kosten eines mehrstufigen Verfahrens auf mich zu nehmen.

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@Robert°Auf welchen Beitrag beziehst Du Dich? Und wie meinst Du das mit den angeblich "demokratischen" Parteien? Wenn ich die Anführungszeichen auflöse, sind die Parteien angeblich angeblich demokratisch. Dann ist doch Alles gut, oder?

@AltländerIch finde die Regelung der Panoramafreiheit in Deutschland ziemlich einfach und einleuchtend. Das unser Land - und wahrscheinlich auch andere - auch mit Kleingeistern und extrem unsympathischen Menschen bevölkert ist, die einem das Leben schwer machen, gehört zum Leben dazu. Deswegen muss man aber nicht gleich in Weltuntergangsstimmung verfallen.

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vor 48 Minuten schrieb ing:

@Robert°

@AltländerIch finde die Regelung der Panoramafreiheit in Deutschland ziemlich einfach und einleuchtend. Das unser Land - und wahrscheinlich auch andere - auch mit Kleingeistern und extrem unsympathischen Menschen bevölkert ist, die einem das Leben schwer machen, gehört zum Leben dazu. Deswegen muss man aber nicht gleich in Weltuntergangsstimmung verfallen.

Das hat meiner Meinung nichts mit Weltuntergangsstimmung zu tun, das ist für mich leider die Wahrheit, auch wenn die Regierenden uns immer anders glauben machen wollen. Ist halt meine (reale?) Sicht der Dinge.

Gruß Wolfgang

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vor 21 Stunden schrieb mjh:

Du darfst die Kamera so hoch halten, wie es Deine Arme erlauben; alles, was sie verlängert, ist ein Hilfsmittel.

Das Leben ist ungerecht. Ihr (äh... also die meisten von euch) könnt viel mehr fotografieren als ich. 😉 

Highheels??

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Und dieselben Menschen, die sich gegen fotografieren verwahren, stellen Fotos von sich, oft in unmöglichen Situationen erstellt, freiwillig und massenhaft in soziale Plattformen. Die beachten da noch nicht mal, dass sie durch ein Veröffentlichen bspw. bei Facebook die vollständigen Nutzungsrechte an eben diese Firma übertragen. Selbst für gewerbliche Zwecke.

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vor 1 Stunde schrieb PrimaFoto:

Und dieselben Menschen, die sich gegen fotografieren verwahren, stellen Fotos von sich, oft in unmöglichen Situationen erstellt, freiwillig und massenhaft in soziale Plattformen. Die beachten da noch nicht mal, dass sie durch ein Veröffentlichen bspw. bei Facebook die vollständigen Nutzungsrechte an eben diese Firma übertragen. Selbst für gewerbliche Zwecke.

Sind das dieselben Menschen? Würde ich nicht von vornherein annehmen ... ist ja nicht so, wie es hier bei manchen Postings zur Demokratie ("Wir sind das Volk!") anklingt, dass es da eine einhellige Meinung gäbe in der Bevölkerung.

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vor einer Stunde schrieb jakob_ehrhardt:

Sind das dieselben Menschen? 

Ob es die selben Menschen sind, ist zweifelhaft. Nicht selten fotografieren aber genau diese Menschen mit ihren Smartphones überall munter drauf los, ohne auch nur einen Gedanken an die Rechte Anderer zu verschwenden. Wenn nicht hier in Good Old Germany, so zumindest im Urlaub, in fernen Ländern. Je exotischer das Reiseziel, desto lieber und intensiver wird Alles und Jeder fotografiert.

Und nach meiner Erfahrung sind es die selben Menschen, die neben der Payback-Karte auch noch von jedem Laden eine Kundenkarte in der Tasche haben und von denen ich mir über Jahre hinweg anhören musste: "Ja und, dann haben sie halt meine Daten, ich habe nichts zu verbergen."

Als das Kind dann im Brunnen lag und sie erkennen mussten, was diese Daten wert sind und was damit geschieht, rief man dann nach dem Staat: "Da muss man doch was machen, sowas muss verboten werden."

Das Ergebnis ist die DSGVO und alle, die jahrelang "nichts zu verbergen" hatten und bei Payback oder Kundenkarten noch immer so denken, haben plötzlich - wenn sie auf irgendeinem Foto zu sehen sein könnten - offenbar ganz viel zu verbergen.
 

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vor 6 Stunden schrieb jakob_ehrhardt:

 ... ist ja nicht so, [...], dass es da eine einhellige Meinung gäbe in der Bevölkerung.

Das habe ich gar nicht gemeint. :)

Ich weiss nicht, ob du alt genug bist, um dich an eine Volkszählung Ende der 80er Jahre zu erinnern und was es da für einen Aufstand gab, wegen der Datenerhebungen. :D

Ein paar wenige Jahre später war das alles Makulatur und, wie es @DeLuX  schon schrieb, waren die Menschen bereit, jegliche Kundenkarten mit ihren ganzen Daten und ihrem Einkaufsverhalten zu füttern. Oft genug posten solche Menschen ihre Fotos und persönliche Erlebnisse ins welt-weite-web ohne jede Bedenken.

Da ich auch für zwei Sportvereine Team-, Spieler und Turnierfotos anfertige, lasse ich vor einer Veröffentlichung immer über die Trainer eine Einverständniserklärung der Eltern unterschreiben, bezüglich Veröffentlichungen auf bestimmten Medien.

Eine Nutzung meiner Fotos auf Facebook & Co. untersage ich grundsätzlich, denn ich übertrage meine Bildrechte nicht kostenlos an solche Milliardenabzockkonzerne. Kontrollieren kann ich das aber leider nur sehr bedingt.

bearbeitet von PrimaFoto
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vor 2 Minuten schrieb PrimaFoto:

Eine Nutzung meiner Fotos auf Facebook & Co. untersage ich grundsätzlich, denn ich übertrage meine Bildrechte nicht kostenlos an solche Milliardenabzockkonzerne. Kontrollieren kann ich das aber leider nur sehr bedingt.

Das Problem mit der Kontrolle hätte ich ebenso - isch `abe gar kein Facebook ;) ...
Noch ein Grund mehr, nicht ins Gesichtsbuch einzutreten.
Obwohl - dann müsste ich wohl auch meinen What´s App-Account löschen, oder?
Ist ja der gleiche Eigentümer :( !
Auch wenn meine Bilder nur in privaten Chats übertragen werden, beschleicht mich ein mulmiges Gefühl dabei, wenn ich solche Zeilen lese.

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vor 16 Stunden schrieb jakob_ehrhardt:

Nur unwesentlich. Womöglich ist die Lust der Österreicher/innen, andere über ihre Rechte und Pflichten zu belehren, weniger ausgeprägt als bei den Nachbarn nördlich des Inn ... im Schlepptau der DSGVO wurden zwar in A die zuvor geltenden Regelungen bzw. journalistischer Arbeit und Kunstfreiheit in einem eher "schlamperten" Verfahren bestätigt, was aber im Einzelfall die rechtliche Aufarbeitung auch nicht gerade erleichtert. Es gibt noch wenig Verfahren, die bis zu den Höchstgerichten gelaufen sind, und die entscheiden letztlich die Praxis der Rechtsprechung. Das Gesetz ist schließlich die eine Sache, die laufende Judikatur eine andere (und die wichtigere). Verlassen würde ich mich als Fotoamateur jedenfalls nicht auf eine großzügige Auslegung der Panoramafreiheit - in der Praxis hatte ich damit noch keine Probleme. Wo kein Kläger, da kein Richter ... und wenn sich jemand beschweren sollte, kann ich ad hoc entscheiden, ob ich streite oder nachgebe. Versuche gerade mir vorzustellen, welches Foto es mir wert wäre, Zeitaufwand und Kosten eines mehrstufigen Verfahrens auf mich zu nehmen.

Du kannst in Ö problemlos auf eine Leiter steigen. Das ist immer noch Panoramafreiheit. 

Oder von einem Balkon fotografieren. Auch das zählt noch zur Panoramafreiheit. 

Mach das mal in Deutschland. 

Da gibt es ja das lustige Beispiel, wo ein Hausmeister eine leere Wohnung, gegenüber vom Hundertwasserhaus, für ein Körberlgeld an Fotografen vermietete.

Kein Problem in Ö. Nur wurde das Bild in DE veröffentlicht. Dann doch ein Problem. 

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vor 2 Stunden schrieb Allradflokati:

... Obwohl - dann müsste ich wohl auch meinen What´s App-Account löschen, oder?
Ist ja der gleiche Eigentümer :( !
Auch wenn meine Bilder nur in privaten Chats übertragen werden, beschleicht mich ein mulmiges Gefühl dabei, wenn ich solche Zeilen lese.

Nicht ganz.
WhatsApp garantiert eine verschlüsselte Übertragung der Chats zwischen den Empfängern. Damit sollte also ausgeschlossen sein, dass die Konzernmutter direkt an die Fotos und Videos kommt, die so übertragen werden. Außerdem veröffentlichst du diese ja nicht, sondern sendest sie an einen einzelnen Empfänger oder eine geschlossene Gruppe,

Wie es bei WhatsApp aber mit den Fotos, die man willentlich in seinen Status setzt und die praktisch jeder 24 Stunden lang sehen kann, aussieht, weiß ich nicht wirklich. Ich mache das jedenfalls nicht. ;)

bearbeitet von PrimaFoto
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vor 17 Minuten schrieb Damien:

Kein Problem in Ö. Nur wurde das Bild in DE veröffentlicht. Dann doch ein Problem. 

Aber offensichtlich hatte doch der Rechtsnachfolger von Hundertwasser (österr. Stiftung?) gegen die Veröffentlichung der so erstellten Fotos vor einem deutschen Gericht geklagt, oder? Schon seltsam, dass dann deutsches Recht angewandt wird. Müsste da nicht das Recht des Landes gelten, in dem diese Fotos gemacht wurden?

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vor 6 Stunden schrieb Damien:

Du kannst in Ö problemlos auf eine Leiter steigen. Das ist immer noch Panoramafreiheit. 

Oder von einem Balkon fotografieren. Auch das zählt noch zur Panoramafreiheit. 

Mach das mal in Deutschland. 

Da gibt es ja das lustige Beispiel, wo ein Hausmeister eine leere Wohnung, gegenüber vom Hundertwasserhaus, für ein Körberlgeld an Fotografen vermietete.

Kein Problem in Ö. Nur wurde das Bild in DE veröffentlicht. Dann doch ein Problem. 

Falsch. Auch in Österreich gilt - und galt - Panoramafreiheit immer nur "ohne Hilfsmittel", und sich beim freundlichen Bewohner gegenüber in die Wohnung im ersten Stock zu quatschen war auch schon vor der DSGVO eine Veerletzung dieser Freiheit, wobei beim Hundertwasserhaus ohnedies auch noch die Urheberrechte hinzukommen. Wobei die Veröffentlichung einfach dann zum Problem wird, wenn jemand den Anspruch bzw.die Rechtsverletzung geltend macht. In Österreich können das nur die, die in ihren Rechten verletzt wurden - in der BRD kann das jeder Rechtsanwalt per kostenpflichtiger Abmahnung als Quasi-Blockwart. DAS ist ein gravierender Unterschied zwischen A und D ...

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vor 17 Stunden schrieb jakob_ehrhardt:

... ist ja nicht so, wie es hier bei manchen Postings zur Demokratie ("Wir sind das Volk!") anklingt, dass es da eine einhellige Meinung gäbe in der Bevölkerung.

Wo wird da eine einhellige Meinung unterstellt? Die Aussage stammt von Demonstranten gegen ein Regime, welches, entgegen seiner Selbstdarstellung, von diesen als übergriffig, totalitär und undemokratisch empfunden wird. Ist also erstmal nur von unten nach oben gerichtet, fordert ein Mitspracherecht ein. Das gilt zumindest für die friedliche Revolution '89 und aktuell, ohne jetzt darauf einzugehen, ob das nun jeweils berechtigt sein mag. Genau genommen wird noch nicht mal eine Mehrheit unterstellt, was beispielsweise #wirsindmehr logischerweise nicht von sich behaupten kann. Dabei bleibt diese Bewegung Belege, Beweise oder auch nur die Plausibilität genauso schuldig. 

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vor 2 Stunden schrieb jakob_ehrhardt:

FIn Österreich können das nur die, die in ihren Rechten verletzt wurden - in der BRD kann das jeder Rechtsanwalt per kostenpflichtiger Abmahnung als Quasi-Blockwart. DAS ist ein gravierender Unterschied zwischen A und D ...

In Österreich ist nicht nur die Gastronomie besser ☺️

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Das ganze wird immer verworrener und immer undurchsichtiger. Vor allem für die vielen Handyfotografen, die zudem meist noch minderjährig sind, und sich nicht die geringsten Gedanken um so was machen. Nehmen wir mal als Beispiel das Atomium in Brüssel

Zitat

Fotos und Bilder vom Atomium in Brüssel

Ein besonderer Fall ist das Atomium in Brüssel. Die Rechte für Abbildungen des Brüsseler Atomium liegen bei André Waterkeyn bzw. bei seinen Erben. Diese lassen ihre Urheberrechte von den Gesellschaften SABAM und der V.o.G Atomium verwalten. Reisende, Urlauber oder Fotografen dürfen das Atomium zwar jederzeit – egal ob Tag oder Nacht – fotografieren, aber diese Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden. Es sei denn, man entrichtet dafür Lizenzgebühren. Die Urheberrechte bezüglich der Abbildung des Atomiums werden erst mit Ablauf des 4. Oktober 2075 erlöschen, also am siebzigsten Todestag André Waterkeyns.

Quelle:Reise+Foto Journalist

Wie viele Bilder davon findet man, wenn man danach googelt?

Mittlerweile wurde das ganze auch etwas gelockert, und niemand wird dafür verklagt, wenn er die Bilder privat nutzt. Aber wer kennt die Gesetzeslage genau und für jedes Gebäude in Luxemburg, Frankreich, England usw.

Das kann einem schon den Spaß an so was verderben. Ich bin mal gespannt, wann es soweit ist, dass ein Berg zu besteigen um eine Landschaft zu fotografieren als "Hilfsmittel" angesehen wird. Was ist mit den tausenden Bildern und Videos von Base Jumpern, Gleitschirmfliegern oder Fallschirmspringern? Sind das auch Hilfsmittel. Oder die Fotografie aus dem Flugzeug? Früher brauchte man dazu eine Genehmigung vom Luftfahrtbundesamt. Das wurde irgendwann aufgehoben. Nun kommt die Panoramafreiheit und macht einem ein Strich durch die Rechnung.

Ich habe einmalige Aufnahmen von meinem Heimatort. Dort wurde ein großer Komplex gebaut und ich habe den Kranführer dort so lange bequatscht, bis er mich, mit Gurt gesichert, dort hinauf ließ. Diese Aufnahmen sind einmalig und können so nicht mehr gemacht werden. Was also wenn jetzt plötzlich jemand diese Aufnahmen kaufen will? Muss ich dann zuerst zum Rechtsanwalt?

Der gleichen vom Nachbarort. Dort war der Kirchturm eingerüstet. Danke eines Klettergurtes und Steigschein (Für Antennenanlagen) durfte ich dort hoch. Aufnahmen aus über 45 Meter auf die Gemeinde, wer hat das schon. Die Gemeinde war jedenfalls froh, die Bilder auf ihre Website zu stellen. So was ginge zum damaligen Zeitpunkt nur mit Mast oder Kran. Drohnen gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Ich halte das alles für reichlich übertrieben, was einem da für Knüppel zwischen die Beine geworfen wird. Eine klare Regelung ja, aber ich empfinde das, was heute als Regelwerk dargelegt wird, als Gängelung nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Wolfgang

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vor 51 Minuten schrieb Altländer:

Eine klare Regelung ja, aber ich empfinde das, was heute als Regelwerk dargelegt wird, als Gängelung nicht mehr und nicht weniger.

Sehe ich ähnlich bei öffentlichen Bauwerken. Frankreich und Belgien übertreiben da einfach. Nur weil ein paar Strahler den Eiffelturm des nachts erhellen, soll das eine schützenswerte Kunstdarstellung sein?

Eigentlich muss man wohl inzwischen immer mit einem E-Book mit einer ganzen Sammlung an Gesetzen und Verordnungen herumlaufen, nur um  auf keinen Fall etwas falsch zu machen... 🙄

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vor einer Stunde schrieb Altländer:

Das ganze wird immer verworrener und immer undurchsichtiger. Vor allem für die vielen Handyfotografen, die zudem meist noch minderjährig sind, und sich nicht die geringsten Gedanken um so was machen. Nehmen wir mal als Beispiel das Atomium in Brüssel

In Belgien gab es früher keine Panoramafreiheit; sie wurde dort erst vor drei Jahren eingeführt. Seitdem geht es dort entspannter zu. Frankreich kennt aber nach wie vor keine Panoramafreiheit und will davon auch nichts wissen. Einen Überblick findest Du hier: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Panoramafreiheit#Situation_in_verschiedenen_Ländern

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vor 12 Stunden schrieb PrimaFoto:

Nicht ganz.
WhatsApp garantiert eine verschlüsselte Übertragung der Chats zwischen den Empfängern. Damit sollte also ausgeschlossen sein, dass die Konzernmutter direkt an die Fotos und Videos kommt, die so übertragen werden...

AGB-Texte wie dieser sind also völlig bedeutungslos, ja? :D 

Zitat

„Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.“

Ausgewertet zum Bsp. da: https://www.giga.de/apps/whatsapp-fuer-android/specials/whatsapp-agb-das-steht-wirklich-in-den-geschaeftsbedingungen/

Sorry für OT, aber der Einwurf musste kurz raus.

Gern weiter zur Panoramafreiheit, bzw. zur Erkenntnis, dass unverfängliche Blümchen und Ziegelsteinmauern eben doch das beste Motiv für Fotoforen sind ;) Auch das von Hand beklebte Fotoalbum gewinnt zunehmend wieder an Charme, wenn man dort wenigstens Bilder jeder Sehenswürdigkeit haben darf.

bearbeitet von outofsightdd
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