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vor einer Stunde schrieb Biotess:

Darf ich diese Bilder hier im Forum ohne Entgeld nicht veröffentlichen?

Antwort kurz: Nein

Antwort lang: Du wirst im Fall der Fälle nachweisen müssen, dass du die Einwilligung zur Veröffentlichung hast (kleine Bühne, hier im Forum, oder große Bühne als Druck in einem Fotoband) spielt keine Rolle. Es entsteht Anspruch auf Unterlassung, evtl. Schmerzensgeld und du wirst die eigenen und fremde Rechtsanwaltsgebühren tragen müssen. 

Daher brauchst du den Beweiß, in Form einer schriftlichen Vereinbarung. Zeuge würde es natürlich auch tun, ist aber unsicher.

 

Hypothetische Frage: Darf ich die Person fotografieren ?

Fotografieren darfst du, auch ohne Zustimmung. Theoretisch, abseits von Fragen des Anstandes, darfst du auch wenn die Person nicht zustimmt, oder es dir sogar verbieten will.

Hypothetische Frage: Darf ich veröffentlichen, wenn Person "Beiwerk" ist, oder nicht als "Individuum" zu identifizieren oder du dokumentierst ein wesentliches öffentliches Ereignis (z.B. Demo), oder Person ist von herausragendem öffentlichem Interesse 

Ja du darfst, auch ohne Zustimmung. Es würde vor Gericht eine Einzelfallabwägung getroffenen werden, die auf zahlreichen, unvorhersehbaren Faktoren basiert - Ausgang also ungewiss und mit Risiko für Beklagten als auch Kläger.

 

 

bearbeitet von Arthur
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Danke Arthur,

wenn Du mir noch einen Gefallen tun willst, dann schau Dir mein Bild unter "One Person Nr 3468" an. Die Frau ist von der Rückseite aufgenommen und somit unkenntlich. Geht das?

Vielen Dank im Voraus

fred

bearbeitet von Biotess
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vor 4 Stunden schrieb Biotess:

Danke Arthur,

wenn Du mir noch einen Gefallen tun willst, dann schau Dir mein Bild unter "One Person Nr 3468" an. Die Frau ist von der Rückseite aufgenommen und somit unkenntlich.Geht das?

Vielen Dank im Voraus

fred

 Ich bin zwar nicht Arthur, erlaube mir aber trotzdem etwas zu dem Bild zu schreiben:

1. das Bild trifft nicht den Sinn dieses Fadens, auch wenn nur „One Person“ abgebildet ist. Lies dir doch bitte mal den Eingangspost des Threadopeners durch oder schau dir mal die anderen Bilder an

2. Menschen von hinten zu fotografieren finde ICH unmöglich

3. Menschen mit einer nennen wir es „etwas unglücklichen Figur“ und dann auch noch von hinten zu fotografieren nenne ICH ABSOLUT unmöglich. Wieso zeigst du dieses Bild hier? Findest du es lustig?

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Wir unterscheiden bei der rechtlichen Betrachtung zwischen Zivil und Strafrecht. Strafrecht kommt bei deinem Bild nicht zum tragen, da die Person volljährig und bekleidet ist. Es handelt sich auch nicht um ein Unfallopfer oder dergleichen, noch ist das Bild geeignet, das Ansehen der Person nachhaltig zu schädigen - auch wenn ich die Ansicht von HBL55, wenn auch in weniger deutlichen Worten, teilen kann. (Anmerkung: wäre Strafrecht anwendbar, wüssten wir das bereits - der Admin hätte das Bild bei Sichtung sofort entfernt, daher würde ich sagen im ganzen Forum findest du kein Bild dazu)

Zivilrechtlich ist das Bild meiner Meinung nach schon deshalb vollkommen unbedenklich, da - wer auch immer - erstmal schlüssig darlegen müsste, die Person im Bild zu sein. Bereits das dürfte aufgrund fehlendem Gesicht/sonstiger einzigartiger Merkmale nicht möglich sein. Darüber hinaus mangelt es gänzlich am Anspruch auf Unterlassung, da die Person für Dritte nicht zu erkennen ist.

Da du nicht nach meiner Meinung zur Ästhetik deines Bildes gefragt, spare ich mir das.

bearbeitet von Arthur
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vor 53 Minuten schrieb hbl55:

 Ich bin zwar nicht Arthur, erlaube mir aber trotzdem etwas zu dem Bild zu schreiben:

1. das Bild trifft nicht den Sinn dieses Fadens, auch wenn nur „One Person“ abgebildet ist. Lies dir doch bitte mal den Eingangspost des Threadopeners durch oder schau dir mal die anderen Bilder an

2. Menschen von hinten zu fotografieren finde ICH unmöglich

3. Menschen mit einer nennen wir es „etwas unglücklichen Figur“ und dann auch noch von hinten zu fotografieren nenne ICH ABSOLUT unmöglich. Wieso zeigst du dieses Bild hier? Findest du es lustig?

So toll wie das im ersten Moment klingt was du da schreibst, erzeugt bei mir nur das Gefühl: Da lügst sich einer in die eigene Tasche!"

Wenn ich deinem Rat folgend immer erst den Text des ersten Post lesen sollte, müßte ich Jahre zurück gehen und würde schon bald entnervt aufgeben. Das macht hier keiner so.

Ich lese den Titel „One Person“ und sage mir das passt. Mein Bild zeigt eine „One Person“ beim betrachten eines Kunstwerkes und das klar und deutlich.

Keine verschwommene Fahradfahrerin oder sonstige Figürchen die so winzig sind, dass schon Betrachter wissen wollten, wo denn nun die „One Person“zu finden sei.

Was Du in in die Figur meiner "One Person" hinein interpretierst ist Deine Sache, wirft aber kein gutes Licht auf deine Fantasie

FG

fred

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vor einer Stunde schrieb Biotess:

 

Wenn ich deinem Rat folgend immer erst den Text des ersten Post lesen sollte, müßte ich Jahre zurück gehen und würde schon bald entnervt aufgeben. Das macht hier keiner so.

Ich lese den Titel „One Person“ und sage mir das passt. Mein Bild zeigt eine „One Person“ beim betrachten eines Kunstwerkes und das klar und deutlich.

Keine verschwommene Fahradfahrerin oder sonstige Figürchen die so winzig sind, dass schon Betrachter wissen wollten, wo denn nun die „One Person“zu finden sei.

 

Nur einen Klick entfernt kann man den Eingangspost lesen - ich persönlich empfinde es als Wertschätzung dem Themengeber gegenüber, das auch zu tun. Und "das macht hier keiner so" ist schlichtweg falsch.

Die von Dir angeführten Beispiele stimmen und entstammen eben auch dem,  dass diese einfache Respektbezeugung kein Allgemeingut ist, leider. Und ich gebe zu, auch mir passiert das!

Reiner.

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vor 19 Stunden schrieb Arthur:

(...) Hypothetische Frage: Darf ich die Person fotografieren ?

Fotografieren darfst du, auch ohne Zustimmung. Theoretisch, abseits von Fragen des Anstandes, darfst du auch wenn die Person nicht zustimmt, oder es dir sogar verbieten will. (...)

Das ist schlichtweg falsch. 

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@Parallaxe Fachlich fundierter Einwand und mit Beispielen aus der Gesetzeslage belegter Einwand oder doch nur persönliche Meinung ?

Für das Internet: 
Als etwas übertriebenes Beispiel nehmen wir mal an, Parallaxe und ich stehen uns auf der Strasse gegenüber. Er mit einer Einkaufstüte in der Hand, ich mit meiner Fuji.
Ich lege an und drücke ab - ein Bild von Ihm, mit Einkaufstüte und sichtlich wenig begeistert ist entstanden. Was kann er dagegen tun - rechtlich absolut nichts, lediglich fürs veröffentlichen bräuchte ich seine Zustimmung.

Das Bild wäre nur dann nicht zulässig, wenn sich Parallaxe gerade als Unfallopfer (oder dergleichen) in einer hilflosen Notlage befände. Es ist/demnächst auch verboten unter den Rock zu fotografieren, (auch der Versuch ist/demnächst strafbar). Minderjährige leicht bekleidete Kinder in sexuellen Posen sind tabu, aber Parallaxe auf der Strasse mit Einkaufstüte nicht.

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Gerade eben schrieb jakob_ehrhardt:

Was kann er dagegen tun - rechtlich absolut nichts, lediglich fürs veröffentlichen bräuchte ich seine Zustimmung.

Das wurde hier und anderenorts eh schon bis zum reziproken Verdauen abgehandelt ... und hält sich trotzdem hartnäckig. Nein, niemand muss es hinnehmen, ungefragt fotografiert zu werden. Es gibt ein paar Ausnahmen davon (auch die wurden schon vielfach genannt), aber generell ist man als Passant davor geschützt, von irgendwelchen Knipsern abgeschossen zu werden. Eine andere Frage ist es, wie man sein Recht gegebenenfalls durchsetzt ... der unberechtigt Fotografierende ist ja auch nicht verpflichtet, gegenüber irgendeinem Unbekannten seine Identität preiszugeben. Und wann ist schon die Polizei bei der Hand, wenn man sie braucht 😉 Jedenfalls, die Veröffentlichung eines Bildes und das Fotografieren eines Bildes sind rechtlich getrennt zu behandeln; Feinspitze können sich allenfalls darüber streiten, ob das digitale Fotografieren und das analoge Fotografieren rechtlich unterschiedlich zu würdigen wären ... von wegen Datenspeicherung etc. Wurde hier auch schon vielfach abgehandelt.

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Das Thema ist zwar interessant, doch ehrlich gesagt bringt es mir nichts, hier weitere Ausführungen zu lesen, da ich die Schreiber nicht kenne und deren fachliche Kompetenz ich daher nicht einschätzen kann.

Auch sind keine rechtlichen Nachweise durch Verlinkung angefügt - so kann ich auch nicht beurteilen, was nur hörensagen und was real ist.

Gesetzestexte liest der fachkundige Leser übrigens immer zusammen mit den Kommentaren auf einschlägigen Internetseiten. Die kosten üblicherweise Geld und verweisen dann aber auch auf Gerichtsurteile.

 

Grundsätzlich finde ich die Entwicklung bedauerlich, da ich mich an die Zeit meiner fotografischen Anfänge gut erinnern kann. Damals war es kein Problem, z.B. auf einem Wochenmarkt ein Foto von dem dortigen Geschehen zu machen. Auch in Innenstädten war das eher unkritisch. Heute im digitalen Zeitalter hat sich die Unschuld des Fotografens erledigt und es kann immer zu unschönen Momenten kommen. Mir persönlich verleidet es ein wenig das Fotografieren.

Andererseits habe ich mehrere Momente von vor wenigen Jahren im Kopf, wo ich im direkten Kontakt um die Anfertigung von Bildern gebeten habe und auch bekommen habe. Es war aber immer klar, dass es nicht zu einer Veröffentlichung kommen wird.

Jeder von uns hat seit Urzeiten das Recht am eigenen Bild und als Fotograf finde ich es wichtig, mit diesem Recht und den betroffenen Menschen respektvoll umzugehen. Der Begriff wird scheinbar nicht mehr als hohes Gut in den Familien an die Kinder vermittelt, sonst würde es manche Probleme nicht geben. Ich habe mir auch selber zum Ziel gesetzt, darauf zu achten und damit als Vorbild zu fungieren, andererseits aber auch aktiv an Kinder und Jugendliche weiterzugeben, denn sie gewinnen mE dadurch für ihre eigene Lebenszukunft.

bearbeitet von forensurfer
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vor 40 Minuten schrieb jakob_ehrhardt:
vor 51 Minuten schrieb jakob_ehrhardt:

 

Das wurde hier und anderenorts eh schon bis zum reziproken Verdauen abgehandelt ... und hält sich trotzdem hartnäckig. (...)

Wohl wahr... Und ich wundere mich immer wieder, dass an Fotografie interessierte Menschen (Interesse sollte man einem Forenmitglied ja unterstellen) Falschaussagen oder Halbwissen über das Recht am eigenen Bild verbreiten. Dabei sollte doch jeder des Googelns mächtig sein. 

bearbeitet von Parallaxe
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vor 14 Stunden schrieb rema2311:

Nur einen Klick entfernt kann man den Eingangspost lesen - ich persönlich empfinde es als Wertschätzung dem Themengeber gegenüber, das auch zu tun. Und "das macht hier keiner so" ist schlichtweg falsch.

Die von Dir angeführten Beispiele stimmen und entstammen eben auch dem,  dass diese einfache Respektbezeugung kein Allgemeingut ist, leider. Und ich gebe zu, auch mir passiert das!

Reiner.

Hallo Rainer,

wenn ich z.B. ein Bild im Thema "Fachwerkhäuser" einstellen will soll ich erst nachlesen, was der Threadopener damit gemeint hat? Vielleicht Fachwerkhäuser nur von links, oder nur Walisische Fachwerkhäuser oder oder?

Der Titel "One Person" ist so eindeutig, dass dem nichts mehr hinzuzufügen ist, zumal mein Bild auch nur "eine Person" zeigt.

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vor 46 Minuten schrieb Biotess:

Hallo Rainer,

wenn ich z.B. ein Bild im Thema "Fachwerkhäuser" einstellen will soll ich erst nachlesen, was der Threadopener damit gemeint hat? Vielleicht Fachwerkhäuser nur von links, oder nur Walisische Fachwerkhäuser oder oder?

Der Titel "One Person" ist so eindeutig, dass dem nichts mehr hinzuzufügen ist, zumal mein Bild auch nur "eine Person" zeigt.

Man kann natürlich alles ins Lächerliche ziehen, aber dadurch werden die Argumente nicht stärker.

Damit Du nicht soviel Arbeit hast, den Eingangspost zu lesen, habe ich ihn für Dich kopiert:

"Manchmal macht eine Person im Bild das Bild an sich aus. Das ist bei einem Portrait ganz klar. Aber hier soll es um die Person als Beiwerk, viele nennen es "Die Taube im Bild" gehen."

Dem ist nichts hinzuzufügen.

REiner

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@jakob_ehrhardt Ich schätze deine Beiträge mehr als manch andere, haben sie doch eine Schöpfungshöhe die anderen schlicht fehlt. Es aber leider so, dass auch hier keine Belege für ein anführtes, angebliches Verbot genannt werden.

An die gesamte Fraktion der "Es ist verboten, weil es halt so ist" Anhänger. Nennt hier den oder die Paragraphen zum Nachlesen für alle in denen so ein Verbot angeführt ist - oder schweigt für immer.

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vor 1 Minute schrieb Arthur:

 

An die gesamte Fraktion der "Es ist verboten, weil es halt so ist" Anhänger. Nennt hier den oder die Paragraphen zum Nachlesen für alle in denen so ein Verbot angeführt ist - oder schweigt für immer.

.....und wenn mich dann einer vor den kadi zieht kann ich ja immer sagen „user xy im fujiforum hat gesagt, ich darf das“ 🙃

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vor 2 Stunden schrieb forensurfer:

Das Thema ist zwar interessant, doch ehrlich gesagt bringt es mir nichts, hier weitere Ausführungen zu lesen, da ich die Schreiber nicht kenne und deren fachliche Kompetenz ich daher nicht einschätzen kann.

Hallo Helmut,

so ging es mir auch, weshalb ich mich auf die Suche gemacht habe...

Und dabei bin ich auf zwei Beiträge des Rechtsanwalts Wolfgang Rau (Spezialist für Bild- und Urheberrecht) gestoßen, die dem einen oder anderen vielleicht weiterhelfen mögen:

- Gastbeitrag für photoadventure.de zur DSVGO für Fotografen

- Podcast bei kwerfeldein.de zum Blick von außen

Danach sehe ich es bei der Ausgangsfrage von Biotess so, dass Bilder von Märkten mit Personen als lokale zeitgeschichtliche Ereignisse zu nicht gewerblichen Zwecken veröffentlicht werden dürfen, wenn sie denn nicht einen Portraitcharakter besitzen.

Ob man solche Marktbilder ohne Einholung einer Einwilligung der fotografierten Personen überhaupt aufnehmen darf, folgt dann wahrscheinlich aus einer Interessensabwägung, ob bei den fotografierten Personen nicht höherwertige Interessen vorliegen, als ein künstlerisches Streetfoto...

Aber dafür befragt man im Fall der Fälle wohl am besten einen Juristen 😉.

Viele Grüße

Rüdiger

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vor 31 Minuten schrieb bibo:

 

Was spricht eigentlich dagegen sich bei Gesetzgeber Schlau zu machen?

Nichts 🙂 ... Deshalb wundert es mich ja, dass hier jemand erst fragt, ob etwas geht oder nicht oder gar falsche Dinge behauptet. Wie ich oben schon schrieb: Googeln hilft.

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vor einer Stunde schrieb bibo:

Was spricht eigentlich dagegen sich bei Gesetzgeber Schlau zu machen?

Hallo bibo,

in dem von Dir geposteten Link geht es um die Belange des Strafgesetzbuch (StGB) in der Fotografie.

Für die Ausgangsfrage von Biotess sind im wesentlichen aber die Paragraphen des Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG - "Recht am eigenen Bild") relevant...

Googlen allein reicht also nicht 😌.

(mal ganz abgesehen davon, dass sich Google Streetview wahrscheinlich nicht an die geltenden Regeln zur Panoramafreiheit hält, wenn sie mit ihren Autokameras unerlaubt Aufnahmen von urheberrechtsgeschützen Gebäuden machen und diese dann in's Netz stellen) 

Viele Grüße

Rüdiger

 

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Interessant ist ja, obwohl es in der Vergangenheit mahnende Negativbeispiele gibt (wie die Steuergesetzgebung), dass die Politik nach wie vor emsig damit beschäftigt ist, neue unverständliche Gesetze zu verabschieden, anstatt dass sie die Gesetzeslage vereinfacht.

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vor 52 Minuten schrieb Tagträumer:

Interessant ist ja, obwohl es in der Vergangenheit mahnende Negativbeispiele gibt (wie die Steuergesetzgebung), dass die Politik nach wie vor emsig damit beschäftigt ist, neue unverständliche Gesetze zu verabschieden, anstatt dass sie die Gesetzeslage vereinfacht.

das war jetzt aber ein Allgemeinplatz... 🤔.

Die 2018 eingeführte DSVGO ist eine Europarechtsnorm und hat damit Vorrang vor den bundesgesetzlichen Regelungen der EU Mitgliedsstaaten.

Diese haben aber die Möglichkeit, eigene Regelungen durch nationale Gesetze zu treffen, wie z.B. Schweden, die den Bereich der Kunst aus dem Geltungsbereich der DSVGO herausgenommen haben... (s. Wolfgang Rau: "DSVGO für Fotografen").

 

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vor 3 Stunden schrieb Arthur:

@jakob_ehrhardt Ich schätze deine Beiträge mehr als manch andere, haben sie doch eine Schöpfungshöhe die anderen schlicht fehlt. Es aber leider so, dass auch hier keine Belege für ein anführtes, angebliches Verbot genannt werden.

Lieber Arthur, danke für Deine wohlwollende Meinung 🙂 Aber zur Juristerei - ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften zwar nicht abgeschlossen, aber doch lange genug betrieben, um zu wissen, dass es a) im Rechtswesen sehr selten so etwas gibt wie Einigkeit - schon gar nicht, wenn's grenzüberschreitend wird. Und dass b) für die rechtliche Würdigung von Anlassfällen praktisch nie eine einzelne Vorschrift alles regelt. Heerscharen von Juristen leben schließlich davon, die Interpretationsspielräume ihrer Klienten entsprechend auszulegen ... oder einfach (in der BRD, in Österreich klappt das nicht) per anwaltlicher Behauptung einer Gesetzesverletzung abzukassieren. Wenn nationale Regelungen und europaaweite Normen gemeinsam zu berücksichtigen sind, wie das zum Beispiel bei DSGVO und "Kunstfreiheit" der Fall ist, wird es vollends kompliziert. Belege willst Du - dann bleibt es Dir nicht erspart, in den Interpretationsspieräumen der Juristerei herumzugrundeln. Und im Einzelfall dann selbst zu entscheiden, ob Du ein Rechtsverfahren riskieren willst oder nicht - diese Entscheidung bleibt letztlich niemand erspart ... und unterm Strich gilt der alte Grundsatz: Recht ist das, was man sich erfolgreich verschafft.
Ein paar Leseproben:

https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/
https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/fotografie-dsgvo/
https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen/
https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/
https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/

 

bearbeitet von jakob_ehrhardt
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vor 1 Stunde schrieb jordi:

Googlen allein reicht also nicht 😌.

ich habe nicht von Google gesprochen

vor 3 Stunden schrieb bibo:

Was spricht eigentlich dagegen sich bei Gesetzgeber Schlau zu machen?

Ich spreche vom Gesetzgeber und habe hier einen Beispiel eingefügt.

 

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