Trulla Geschrieben 7. Juli 2024 Share #1 Geschrieben 7. Juli 2024 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo zusammen, wird die Restgarantie bei Gebrauchtkäufen dem neuen Käufer überschrieben. Der örtliche Fachhandel meinte, dass dies nicht der Fall sei. Auf der anderen Seite dachte ich immer, dass sich Garantie und Gewährleistung auf die das Gerät bezieht und nicht auf die Person, die es erworben hat. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht und/oder hat Erfahrungen mit dem Thema? Freue mich auf Rückmeldungen. Danke. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 7. Juli 2024 Geschrieben 7. Juli 2024 Hallo Trulla, schau mal hier Verbleibende Restgarantie bei Gebrauchtkäufen . Dort wird jeder fündig!
fb68 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #2 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) Garantie regelt jeder Hersteller anders. Er kann durchaus bestimmen, das die Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt. Wie es genau bei Fuji ist und wie streng es andere Hersteller handhaben weiß ich allerdings nicht. Achja, und Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen, das sind komplett verschiedene Dinge. bearbeitet 7. Juli 2024 von fb68 Trulla hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #3 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) Vielleicht ist das hier interessant: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://asset.fujifilm.com/www/de/files/2022-03/db9270d7abaf5aa167e1b1d4b135f1a3/AGB_Reparaturen_de.pdf&ved=2ahUKEwid45zK4JSHAxXchP0HHYWNCwgQFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw08KWo6a5pvzHYWsj_4YPmy edit: Ich kann mich erinnern, dass ich in einem Fall bei Fuji-Service nachgefragt hatte, da ich eine neuwertige Kamera innerhalb der Garantie überprüfen lassen wollte. Sie wußten, dass ich Zeitbesitzer bin. Das war ihnen egal, sie wollten nur die Kopie der Originalrechnung. Aus Ermangelung dieser kam ein Einsenden aber gar nicht zustande. klare Ausnahmen machen die Zusatzgarantien (z.B. cameranu oder Kamera Express), die 5 Jahre Garantie anbieten. Die ist häufig an den Käufer gebunden. Gewährleistung ist ein Thema für sich. Eine Übertragung dieses Anspruchs erfolgt wohl nicht automatisch. Sollten wir aber vermutlich hier nicht vertiefen da es ja um verbleibende Restgarantie geht. bearbeitet 7. Juli 2024 von X-dreamer bibo und Trulla haben darauf reagiert 2 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forensurfer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #4 Geschrieben 7. Juli 2024 Hatte 2x den Fall, das ich als Zweitbesitzer eine Garantie bei Fuji in Anspruch nehmen musste. Beides Mal ohne Probleme. AS-X, Trulla und X-dreamer haben darauf reagiert 2 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #5 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 1 Stunde schrieb Trulla: Gewährleistung Erhältst du beim Verkäufer: Als Erstkäufer beim Händler, als Gebrauchtkäufer beim Händler bzw. dem privaten Verkäufer (kann aber bei C2C eingeschränkt werden). Gewährleistung ist jedenfalls gesetzlich geregelt. vor 1 Stunde schrieb Trulla: Garantie Hier muß man zwischen Hersteller- und Händlergarantie unterscheiden. Ersteres wird vom Hersteller und zweiteres vom Händler angeboten. Und kann an Bedingungen geknüpft sein (Garantieschein, Rücksendung in OVP,...). Bei Gewähleistung und Garantie gilt generell mal: nicht übertragbar. Bei der Garantie kann dies jedoch auch in den Vertragsbedingungen möglich sein. Fujifilm gewährt auch Gebrauchtkäufern die Herstellergarantie. Auf meine Anfragen bisher mit Vorlage der Rechnung. Diese wird wegen ev. Grauimporten benötigt (diese können anderen Gaeantiebedingungen unterliegen). Trulla hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #6 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) vor 24 Minuten schrieb lowrider82: Bei Gewähleistung und Garantie gilt generell mal: nicht übertragbar wie kommst Du zu dieser Aussage? bearbeitet 7. Juli 2024 von X-dreamer Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
didole Geschrieben 7. Juli 2024 Share #7 Geschrieben 7. Juli 2024 Werbung (verschwindet nach Registrierung) vor 1 Minute schrieb X-dreamer: wie kommst Du zu dieser Aussage? Weil sie erstmal von einem Verkäufer an einen Käufer gewährt wird. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das immer so, bei einer Garantie gelten die Garantiebedingungen (die aber auch öfter mal so aussehen). Trulla hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #8 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 2 Minuten schrieb X-dreamer: Aussage Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da ist es nicht inkludiert. Und niemand wird sich freiwillig haftbar machen für einen Schaden, welcher bei erstmaliger Übergabe schon vorhanden sein konnte. Und bei Garantie ist es erstmal am sichersten, davon auszugehen. Denn beim Großteil ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen. Ausnahmen wie Fuji bestätigen die Regel. Trulla hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ergebnis Geschrieben 7. Juli 2024 Share #9 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) Ich bin ja kein Zivilrechtler, aber ich wüsste nicht, warum man Ansprüche (als Erstkäufer) nicht per Vertrag auf einen Zweiterwerber übertragen können sollte. Als Vertrag reicht übrigens ein Einzeiler auf der Rechnungskopie: "Ich übertrage auf XY meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang." bearbeitet 7. Juli 2024 von Ergebnis X-dreamer und Trulla haben darauf reagiert 1 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #10 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 54 Minuten schrieb lowrider82: Denn beim Großteil ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen bist Du Dir da auch wieder sicher? Wie ist es z.B. bei Autos? Trulla hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AS-X Geschrieben 7. Juli 2024 Share #11 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 9 Minuten schrieb X-dreamer: bist Du Dir da auch wieder sicher? Wie ist es z.B. bei Autos? Es mag vertragliche Ausnahmen geben, aber ich sitze gerade in einem als Jahreswagen erworbenen Gebrauchtfahrzeug und die Herstellergarantie wurde übertragen. War bei dem vorherigen (andere Marke) auch nicht anders. Allradflokati, X-dreamer und Trulla haben darauf reagiert 2 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #12 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 32 Minuten schrieb X-dreamer: Wie ist es z.B. bei Autos? Konkretes Beispiel bitte! Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #13 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) Das Thema wurde schon öfter hier im Forum diskutiert. Leider kommt es selten zu einer differenzierten Antwort. Deswegen habe ich jetzt schon 2 Mal Aussagen nachgefragt, die eben nicht rechtlich unterfüttert sind, sondern aus einem, ich nenne es mal "Rechtsgefühl" entstehen. Der Diskussion und Information würde es aber mehr nützen, wenn differenzierte Informationen geliefert werden. bearbeitet 7. Juli 2024 von X-dreamer Trulla hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #14 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb lowrider82: Konkretes Beispiel bitte! Ein Auto hat 2 Jahre Garantie. Der Erstbesitzer verkauft sein Auto nach einem Jahr. Oder wie meinen? bearbeitet 7. Juli 2024 von X-dreamer Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #15 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 1 Minute schrieb X-dreamer: Ein Auto hat 2 jahre Garantie. Welche Garantie? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #16 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 1 Minute schrieb lowrider82: Welche Garantie? Da habe ich ehrlich gesagt jetzt keine Lust dazu. Es ging mir lediglich um so verallgemeinerte Aussagen wie: vor 39 Minuten schrieb X-dreamer: Denn beim Großteil ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #17 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) vor 2 Minuten schrieb X-dreamer: Da habe ich ehrlich gesagt jetzt keine Lust dazu. Ja dann frag nicht, wenn es dich eh nicht interessiert. Wenn ich es nicht allgemein halten soll, dann muß es eingegrenzt werden. Auch wenns dir nicht passt. Und soll ich jetzt für JEDEN Hersteller und JEDEN Händler auflisten, ob die Garantie auf Dritte übertragbar ist oder nicht? Machen wir weiter bei C2C, B2C und B2B? bearbeitet 7. Juli 2024 von lowrider82 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #18 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 13 Minuten schrieb X-dreamer: zu einer differenzierten Antwort. So ein Schwachsinn! Ohne konkretes Beispiel kannst da nix differenzieren. Da gibt es soviele Varianten. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Protomelas Geschrieben 7. Juli 2024 Share #19 Geschrieben 7. Juli 2024 So wie ich weiss ist Herstellergarantie übertragbar solange die Herstellergarantie gültig ist, Gewährleistung nicht zwingend, der Händler muss ein Jahr Gewährleistung geben, aber das ist ja keine Herstellergarantie. Bei privaten Gebrauchtkäufen nach Ablauf der Herstellergarantie hat man keinen Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #20 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb Protomelas: übertragbar solange die Herstellergarantie gültig ist Leider nein, da dies eine FREIWILLIGE Leistung ist und entsprechend in den Garantiebedingungen geregelt wird. vor 16 Minuten schrieb Protomelas: der Händler muss ein Jahr Gewährleistung geben Zwei Jahr bei Neuware und ein Jahr bei Gebrauchtware. vor 16 Minuten schrieb Protomelas: Bei privaten Gebrauchtkäufen Dem privaten Verkäufer betrifft die Händler- oder Herstellergarantie den Verkäufer nicht (sofern er dies nicht zusagt und somit ein Teil des Geschäfts ist) und Gewährleistung kann SCHRIFTLICH ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. bearbeitet 7. Juli 2024 von lowrider82 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 7. Juli 2024 Share #21 Geschrieben 7. Juli 2024 vor 57 Minuten schrieb lowrider82: So ein Schwachsinn! Ohne konkretes Beispiel kannst da nix differenzieren. Da gibt es soviele Varianten. Sehr freundlich ... Randyderzweite, Cubix und forensurfer haben darauf reagiert 3 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lowrider82 Geschrieben 7. Juli 2024 Share #22 Geschrieben 7. Juli 2024 vor einer Stunde schrieb X-dreamer: freundlich Verblödeln kannst wen anderen! Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zuikino Geschrieben 7. Juli 2024 Share #23 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) ... bearbeitet 7. Juli 2024 von Zuikino X-dreamer hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-FEILE Geschrieben 7. Juli 2024 Share #24 Geschrieben 7. Juli 2024 Einfach mal hier diesen Text lesen und verstehen. Man kann dann immer noch beim Fuji Service anrufen, wenn Unsicherheit verbleiben sollte. > https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://asset.fujifilm.com/www/de/files/2022-03/db9270d7abaf5aa167e1b1d4b135f1a3/AGB_Reparaturen_de.pdf&ved=2ahUKEwjU4q3r45WHAxWGxQIHHTgxCRwQFnoECBAQAQ&usg=AOvVaw08KWo6a5pvzHYWsj_4YPmy Dass die Zündschnur hier nach ~17 Beiträgen mal wieder brennt, bringt dem TO gerade mal nichts. Allradflokati und Trulla haben darauf reagiert 1 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 7. Juli 2024 Share #25 Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) vor 9 Stunden schrieb Ergebnis: Ich bin ja kein Zivilrechtler, aber ich wüsste nicht, warum man Ansprüche (als Erstkäufer) nicht per Vertrag auf einen Zweiterwerber übertragen können sollte. Als Vertrag reicht übrigens ein Einzeiler auf der Rechnungskopie: "Ich übertrage auf XY meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang." Die Frage ist, ob Du in einer rechtlichen Position bist, darüber zu entscheiden, ob der Garantieanspruch übertragen wird, und das bist Du nicht. Du kannst die Übertragung weder erzwingen noch verhindern. Wenn der Hersteller eine Übertragbarkeit ausdrücklich ausschließt, ist Dein Einzeiler unwirksam, und wenn er sie nicht ausschließt, ist er überflüssig. bearbeitet 7. Juli 2024 von mjh Hermann Roth, lowrider82 und Allradflokati haben darauf reagiert 2 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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