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Hallo zusammen,

wird die Restgarantie bei Gebrauchtkäufen dem neuen Käufer überschrieben. Der örtliche Fachhandel meinte, dass dies nicht der Fall sei. Auf der anderen Seite dachte ich immer, dass sich Garantie und Gewährleistung auf die das Gerät bezieht und nicht auf die Person, die es erworben hat. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht und/oder hat Erfahrungen mit dem Thema?
Freue mich auf Rückmeldungen. Danke.

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Garantie regelt jeder Hersteller anders. Er kann durchaus bestimmen, das die Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt. Wie es genau bei Fuji ist und wie streng es andere Hersteller handhaben weiß ich allerdings nicht. 

Achja, und Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen, das sind komplett verschiedene Dinge.

bearbeitet von fb68
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Vielleicht ist das hier interessant:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://asset.fujifilm.com/www/de/files/2022-03/db9270d7abaf5aa167e1b1d4b135f1a3/AGB_Reparaturen_de.pdf&ved=2ahUKEwid45zK4JSHAxXchP0HHYWNCwgQFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw08KWo6a5pvzHYWsj_4YPmy

edit: Ich kann mich erinnern, dass ich in einem Fall bei Fuji-Service nachgefragt hatte, da ich eine neuwertige Kamera innerhalb der Garantie überprüfen lassen wollte. Sie wußten, dass ich Zeitbesitzer bin. Das war ihnen egal, sie wollten nur die Kopie der Originalrechnung. Aus Ermangelung dieser kam ein Einsenden aber gar nicht zustande.

klare Ausnahmen machen die Zusatzgarantien (z.B. cameranu oder Kamera Express), die 5 Jahre Garantie anbieten. Die ist häufig an den Käufer gebunden.

Gewährleistung ist ein Thema für sich. Eine Übertragung dieses Anspruchs erfolgt wohl nicht automatisch. Sollten wir aber vermutlich hier nicht vertiefen da es ja um verbleibende Restgarantie geht.

bearbeitet von X-dreamer
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vor 1 Stunde schrieb Trulla:

Gewährleistung

Erhältst du beim Verkäufer: Als Erstkäufer beim Händler, als Gebrauchtkäufer beim Händler bzw. dem privaten Verkäufer (kann aber bei C2C eingeschränkt werden).

Gewährleistung ist jedenfalls gesetzlich geregelt.

 

vor 1 Stunde schrieb Trulla:

Garantie

Hier muß man zwischen Hersteller- und Händlergarantie unterscheiden. Ersteres wird vom Hersteller und zweiteres vom Händler angeboten. Und kann an Bedingungen geknüpft sein (Garantieschein, Rücksendung in OVP,...).

 

Bei Gewähleistung und Garantie gilt generell mal: nicht übertragbar.

Bei der Garantie kann dies jedoch auch in den Vertragsbedingungen möglich sein. Fujifilm gewährt auch Gebrauchtkäufern die Herstellergarantie. Auf meine Anfragen bisher mit Vorlage der Rechnung. Diese wird wegen ev. Grauimporten benötigt (diese können anderen Gaeantiebedingungen unterliegen).

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vor 1 Minute schrieb X-dreamer:

wie kommst Du zu dieser Aussage?

Weil sie erstmal von einem Verkäufer an einen Käufer gewährt wird. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das immer so, bei einer Garantie gelten die Garantiebedingungen (die aber auch öfter mal so aussehen). 

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vor 2 Minuten schrieb X-dreamer:

Aussage

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da ist es nicht inkludiert. Und niemand wird sich freiwillig haftbar machen für einen Schaden, welcher bei erstmaliger Übergabe schon vorhanden sein konnte.

Und bei Garantie ist es erstmal am sichersten, davon auszugehen. Denn beim Großteil ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen. Ausnahmen wie Fuji bestätigen die Regel.

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Ich bin ja kein Zivilrechtler, aber ich wüsste nicht, warum man Ansprüche (als Erstkäufer) nicht per Vertrag auf einen Zweiterwerber übertragen können sollte. 

Als Vertrag reicht übrigens ein Einzeiler auf der Rechnungskopie: "Ich übertrage auf XY meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang."

bearbeitet von Ergebnis
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vor 9 Minuten schrieb X-dreamer:

bist Du Dir da auch wieder sicher? Wie ist es z.B. bei Autos?

Es mag vertragliche Ausnahmen geben, aber ich sitze gerade in einem als Jahreswagen erworbenen Gebrauchtfahrzeug und die Herstellergarantie wurde übertragen.
War bei dem vorherigen (andere Marke) auch nicht anders. 

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Das Thema wurde schon öfter hier im Forum diskutiert. Leider kommt es selten zu einer differenzierten Antwort. Deswegen habe ich jetzt schon 2 Mal Aussagen nachgefragt, die eben nicht rechtlich unterfüttert sind, sondern aus einem, ich nenne es mal "Rechtsgefühl" entstehen. Der Diskussion und Information würde es aber mehr nützen, wenn differenzierte Informationen geliefert werden.

bearbeitet von X-dreamer
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vor 1 Minute schrieb lowrider82:

Welche Garantie?

Da habe ich ehrlich gesagt jetzt keine Lust dazu. Es ging mir lediglich um so verallgemeinerte Aussagen wie:

vor 39 Minuten schrieb X-dreamer:

Denn beim Großteil ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen

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vor 2 Minuten schrieb X-dreamer:

Da habe ich ehrlich gesagt jetzt keine Lust dazu.

Ja dann frag nicht, wenn es dich eh nicht interessiert. Wenn ich es nicht allgemein halten soll, dann muß es eingegrenzt werden. Auch wenns dir nicht passt. Und soll ich jetzt für JEDEN Hersteller und JEDEN Händler auflisten, ob die Garantie auf Dritte übertragbar ist oder nicht? Machen wir weiter bei C2C, B2C und B2B?

bearbeitet von lowrider82
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So wie ich weiss ist Herstellergarantie übertragbar solange die Herstellergarantie gültig ist, Gewährleistung nicht zwingend, der Händler muss ein Jahr Gewährleistung geben, aber das ist ja keine Herstellergarantie.

Bei privaten Gebrauchtkäufen nach Ablauf der Herstellergarantie hat man keinen Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung.

 

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vor 16 Minuten schrieb Protomelas:

übertragbar solange die Herstellergarantie gültig ist

Leider nein, da dies eine FREIWILLIGE Leistung ist und entsprechend in den Garantiebedingungen geregelt wird.

vor 16 Minuten schrieb Protomelas:

der Händler muss ein Jahr Gewährleistung geben

Zwei Jahr bei Neuware und ein Jahr bei Gebrauchtware.

vor 16 Minuten schrieb Protomelas:

Bei privaten Gebrauchtkäufen

Dem privaten Verkäufer betrifft die Händler- oder Herstellergarantie den Verkäufer nicht (sofern er dies nicht zusagt und somit ein Teil des Geschäfts ist) und Gewährleistung kann SCHRIFTLICH ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

bearbeitet von lowrider82
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Einfach mal hier diesen Text lesen und verstehen. Man kann dann immer noch beim Fuji Service anrufen, wenn Unsicherheit verbleiben sollte.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://asset.fujifilm.com/www/de/files/2022-03/db9270d7abaf5aa167e1b1d4b135f1a3/AGB_Reparaturen_de.pdf&ved=2ahUKEwjU4q3r45WHAxWGxQIHHTgxCRwQFnoECBAQAQ&usg=AOvVaw08KWo6a5pvzHYWsj_4YPmy

Dass die Zündschnur hier nach ~17 Beiträgen mal wieder brennt, bringt dem TO gerade mal nichts.

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vor 9 Stunden schrieb Ergebnis:

Ich bin ja kein Zivilrechtler, aber ich wüsste nicht, warum man Ansprüche (als Erstkäufer) nicht per Vertrag auf einen Zweiterwerber übertragen können sollte. 

Als Vertrag reicht übrigens ein Einzeiler auf der Rechnungskopie: "Ich übertrage auf XY meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang."

Die Frage ist, ob Du in einer rechtlichen Position bist, darüber zu entscheiden, ob der Garantieanspruch übertragen wird, und das bist Du nicht. Du kannst die Übertragung weder erzwingen noch verhindern. Wenn der Hersteller eine Übertragbarkeit ausdrücklich ausschließt, ist Dein Einzeiler unwirksam, und wenn er sie nicht ausschließt, ist er überflüssig.

bearbeitet von mjh
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