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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Ach, wie niedlich. 

Warum sollte ich die wegmachen?

Jemand könnte ja kommen:" ja früher hast du selbst!"

Nee, das gehört zu meiner Geschichte.

Hat damit jemand ein Problem?

 

 

Nun, wenn Du so vehement dagegen bist, dass Menschen im Internet gezeigt werden, dann wäre es jedenfalls konsequent und moralisch unanfechtbar,

wenn Du die Menschen, die Du früher abgebildet hast schützen würdest und nicht Deiner persönlichen Geschichte den Vorrang geben würdest. 

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Nun, wenn Du so vehement dagegen bist, dass Menschen im Internet gezeigt werden, dann wäre es jedenfalls konsequent und moralisch unanfechtbar,

wenn Du die Menschen, die Du früher abgebildet hast schützen würdest und nicht Deiner persönlichen Geschichte den Vorrang geben würdest. 

 

Es hat aber doch eine innere Logik. Wenn man eine fotografische Untat :rolleyes: , wie das ungefragte online stellen von Streetfotos, dauerhaft weiterbetreibt, dann kann man sich weiterhin vehement für die Opfer einsetzen.

Einen Täter gibt es ja immer :D

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Junge Junge ... was sich liebt das neckt sich ;)

 

Das mag so wirken, entspricht aber eher nicht dieser Konstellation.

 

Ich versuche nur die Menschen solange ernst zu nehmen, wie es mir möglich ist und mich mit gegensätzlichen Ideen zu beschäftigen, gerade, wenn es um Menschen und um so einschneidende 

Gesetzesänderung geht.

Leider gelingt mir das hier aber nun nicht mehr so recht...

 

 

Es hat aber doch eine innere Logik. Wenn man eine fotografische Untat :rolleyes: , wie das ungefragte online stellen von Streetfotos, dauerhaft weiterbetreibt, dann kann man sich weiterhin vehement für die Opfer einsetzen.

Einen Täter gibt es ja immer :D

 

... daher gehe ich nun wieder meine eigenen Wege weiter.      :)

 

Einen schönen Abend noch.

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Das ist aber genau die Frage!

Müssen wir, bzw. der Betreiber des Forums alle alten Fotos mit Menschen jetzt löschen?

Möglicherweise ja; es gibt jedenfalls einen Anwalt, der diese Ansicht vertritt:

 

Q: Gilt die DSGVO auch rückwirkend, also für Fotos, die vor dem 25. Mai 2018 angefertigt wurden?

 

A: Meines Erachtens ja. Zwar wurden die Fotos in der Vergangenheit angefertigt. Die Datenerhebung hat also bereits vor Anwendbarkeit der DSGVO stattgefunden. Die Datenspeicherung dauert jedoch an. Auch werden jegliche Verarbeitungsvorgänge in der Zukunft wie die Verlagerung an einen anderen Speicherort, die Weitergabe und allgemein die Nutzung in der Zukunft Datenverarbeitungsvorgänge darstellen und damit unter die DSGVO fallen.

Quelle: https://www.ipcl-rieck.com/news/wissen-zur-dsgvo-2-fragen-antworten.html

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Das Gesetz regelt nicht, wie in der Überschrift zu lesen, das Veröffentlichen von Fotos im Internet, sondern die Erstellung von Datensätzen und da ein digitales Foto ein Datensatz darstellt, regelt es die Erstellung dessen und nicht erst dessen Veröffentlichung!

 

Gruß Wolfgang

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Ich versuche nur die Menschen solange ernst zu nehmen, wie es mir möglich ist und mich mit gegensätzlichen Ideen zu beschäftigen, gerade, wenn es um Menschen und um so einschneidende

Gesetzesänderung geht.

Leider gelingt mir das hier aber nun nicht mehr so recht...

 

Dieses Dilemma zieht sich als roter Faden durch alle diese "Diskurse".

Warum bist du nicht willens oder in der Lage, dich statt mit meiner Person, mit der in meinen Ansichten enthaltenen These zu befassen?

 

Die katholische Kirche hatte mit Luther ein ähnliches Problem. Hätte sie über seine Vorwürfe nachgedacht...

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Möglicherweise ja; es gibt jedenfalls einen Anwalt, der diese Ansicht vertritt:

 

 

Quelle: https://www.ipcl-rieck.com/news/wissen-zur-dsgvo-2-fragen-antworten.html

Das ist interressant.

Gilt das auch für Verstösse gegen die StVO?

Ich bin vor vier Wochen in einer 30er Zone mit 35km/h geblitzt worden.

Nun wird nächste Woche, ist schon angekündigt, aus der 30er Zone eine 20er Zone.

Das wird ja heftig für mich. 75% Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...

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Das ist interressant.

Gilt das auch für Verstösse gegen die StVO?

Ich bin vor vier Wochen in einer 30er Zone mit 35km/h geblitzt worden.

Nun wird nächste Woche, ist schon angekündigt, aus der 30er Zone eine 20er Zone.

Das wird ja heftig für mich. 75% Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...

 

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.   ;)

Deine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit (in dieser Verkehrszone) dauert ja nicht an.

Wenn du aber weiterhin mit 35 km/h da durch fährst, bist du fällig, ist ja dann ein neuer Fall.

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hi,

 

Fragen: 

  1. Betrifft das nur Bilder mit EU-Bürgern?
  2. Betrifft das auch Bilder (möglicherweise mit EU-Bürgern), die außerhalb der EU gemacht und gespeichert/verarbeitet werden, in der EU aber abrufbar sind?

Danke & Gruß,

ickser

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Demnach wäre die Datenerhebung noch legal gewesen, die weitere Datenverarbeitung (und damit das bloße Speichern) ist ab dem 25. Mai dann illegal (außerhalb des persönlichen/familiären Bereiches)?

 

Kaum zu glauben, aber wer weiß ... ?

 

Dann wären ja sämtliche Bildarchive, die Bilder zu den Themen People, Portrait, Lifestyle, Tourismus, etc. etc. vorhalten, also Bilder mit Personen, auf einen Streich wertlos und künftig nicht mehr zu nutzen (außer es werden "informierte Einwilligungen" der abgebildeten Personen eingeholt).

Und kein Fotograf wäre mehr in der Lage, einen Urheberschaftsnachweis zu führen.

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hi,

 

Fragen: 

  1. Betrifft das nur Bilder mit EU-Bürgern?
  2. Betrifft das auch Bilder (möglicherweise mit EU-Bürgern), die außerhalb der EU gemacht und gespeichert/verarbeitet werden, in der EU aber abrufbar sind?

Danke & Gruß,

ickser

 

Wer soll dir das beantworten?
Da müssen wir wohl oder übel die Rechtsprechung abwarten.
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Selbstverständlich wirkt die DSVGO auch auf Daten, die ich vor dem 25.5. gespeichert habe. Ab diesem Zeitpunkt gelten die verschärften Vorschriften. Beruflich trenne ich ja auch nicht zwischen Daten, die vorher oder nachher erhoben und gespeichert habe, sondern muss alle Daten gleich behandeln.

 

Damit sind dann natürlich auch Fotos von Menschen betroffen, die ich vor dem 25.5. gespeichert habe, sofern sie nicht unter das „private Vergnügen“ fallen. Sie liegen ja weiter als Daten vor und fallen nun unter das Gesetz.

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Immer bedenken, dass Fotos nur ein Teil sind. Jeder Betrieb, jeder Verein, jede Behörde, jeder Privatmann hat digital gespeicherte personenbezogene Daten in Form von Adresslisten und Telefonverzeichnissen. Für alle gilt das. Da wird schnell klar, dass die strengeren Interpretationen von Anwälten und von Forumsteilnehmern hier, praktisch gar nicht durchzusetzen wären. Infolge würde die heutige Praxis simpelster Verwaltungsangelegenheiten zusammenbrechen. Ein absolutes Unding.

Aus dem Grund kann man die Sache gelassen sehen. Genauso wie wenn mit Stichtag 25. Mai der Betrieb von Verbrennungsmotoren untersagt oder das Internet abgeschaltet würde. Es kann einfach nicht so laufen, weil die Prozesse systemrelevant sind.

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Die katholische Kirche hatte mit Luther ein ähnliches Problem. Hätte sie über seine Vorwürfe nachgedacht...

Nur dass Du nicht Luther bist, sondern mehr der katholische Priester, der sich dem Zölibat verpflichtet hat und dann eine Haushälterin beschäftigt, die gar nicht putzen kann.

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Nur dass Du nicht Luther bist, sondern mehr der katholische Priester, der sich dem Zölibat verpflichtet hat und dann eine Haushälterin beschäftigt, die gar nicht putzen kann.

Er hat ja offen gelassen, wer in dieser Analogie eigentlich wer ist...

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Er hat ja offen gelassen, wer in dieser Analogie eigentlich wer ist...

Nach meinem Leseverständnis hat er behauptet, dass die katholische Kirche sich genausowenig mit Luthers Thesen unabhängig von der sie aufstellenden Person beschäftigt hat, wie auch Soleil sich nicht unabhängig von seiner Person mit seinen Thesen, Behauptungen, Aussagen auseinandersetzen würde.

 

Er hat sich eindeutig mit Luther verglichen, der von „ seinem Gegner“ nur auf diesen Gegner reduziert wurde, obwohl das was er sagt, unabhängig von ihm als Person, besprochen und bewertet werden müsste.

 

Ich sehe das in diesem Fall aber nicht so. Deshalb habe ich die Analogie zu Priestern gewählt, die das Zölibat schwören, aber sich konträr verhalten. So wie das eben auch Chironer in seinen Beiträgen macht, obwohl er selbst Bilder ansieht, die es nach seiner Meinung nicht geben dürfte und offenbar sogar Bilder gemacht und veröffentlicht hat, gegen die er bei anderen ankämpfen würde bzw. anderen vorwirft diese zu machen und zu veröffentlichen, obwohl er die genauen Umstände doch gar nicht kennt.

 

Vielleicht wäre „die größten Kritiker der Elche, waren früher selber welche“ die bessere Analogie gewesen.

 

Sorry, falls missverständlich.

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Nach meinem Leseverständnis hat er behauptet, dass die katholische Kirche sich genausowenig mit Luthers Thesen unabhängig von der sie aufstellenden Person beschäftigt hat, wie auch Soleil sich nicht unabhängig von seiner Person mit seinen Thesen, Behauptungen, Aussagen auseinandersetzen würde.

 

Er hat sich eindeutig mit Luther verglichen...

Er setzt sich selbst ja auch nicht mit anderen Standpunkten auseinander, insofern könnte er sich eben auch mit der Kirche verglichen haben. Intention und Auslegung müssen da nicht konform gehen, ich interpretiere so etwas auch gern "böswillig".

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Danke für den Beitrag.

Ist doch schön wenn Menschen ihren Kopf zum Denken benutzen.

Besonders der Ansatz, dass die Personenidentifizierung und das Einfordern einer Einwilligung eine viel kritischer zu sehende Datenerhebung ist, als die gemachten Bilder.

Das passt auch gut zum Thema Fotografieren von Hochzeiten.

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