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"Die App „Ladefuchs“ ist kostenlos und wird von drei Freunden angeboten, um ElektromobilitĂ€t zu fördern. Wegen eines Twitter-Fotos und einer österreichischen Abmahn-Masche muss einer der Elektro-Enthusiasten nun den Gegenwert eines Gebrauchtwagens an einen Abmahnanwalt in Wien ĂŒberweisen."

https://netzpolitik.org/2021/nur-ein-foto-bei-twitter-wir-fordern-das-ende-des-abmahn-unwesens/

bearbeitet von fuji-man
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Ja diese Abmahnerei hat ĂŒble Ausmaße angenommen und die Änderungsforderungen bei netzpolitik.org sinnvoll. Aber wenn ich lese: „ Wir konnten nicht ahnen, was wir damit in Gang setzen wĂŒrden.“ dann ist das in der heutigen Zeit dennoch recht naiv. 

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Der Streitwert lag dann bei 42.000€! Die geforderte Summe war 242€  und 1.280€ AnwaltsgebĂŒhren. Es wurde wegen des angestrengten aussichtlosen Gerichtsverfahrens mit 3.448€ etwas teurer.

Ich wĂŒrde sagen, die waren ziemlich naiv. Aus meiner Sicht ist nur das VerhĂ€ltnis AbmahngebĂŒhr zu Schadenersatz zu kritisieren. Der Abmahnanwalt versendet einfache Standardschreiben, da wĂ€ren 200-500€ GebĂŒhren mehr als ausreichend. 

Peter

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Äh, Moment mal.

Zitat

Dank der Google-Bildersuche fanden wir schnell ein schönes Foto eines weißen Tesla Model 3 [...] Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst. [...] Über das Einholen von Erlaubnissen hatten wir nicht weiter nachgedacht

Man kann ĂŒber den Streitwert diskutieren. Aber dier Umstand als solcher ist meiner Meinung nach nicht diskutabel.

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In der heutigen Zeit kann man das durchuas Naiv finden, es handelt sich hier um junge Leute die - wie das so oft in dem Alter ist - nicht groß nachgedacht haben. Das entschuldigt natĂŒrlich nicht alles, sollte aber doch mit berĂŒcksichtigt werden. Hier im Forum ist das auch oft genug "Älteren" passiert (mir ĂŒbrigens auch) Inhalte einzustellen, die nicht hier rein dĂŒrfen. Man kann Andreas noch besser Verstehen, wieso er bei solchen Streitsummen fĂŒr z.B. ein einziges Foto, so darauf achtet, dass solche Fotos nicht ohne Urheberrecht eingestellt werden.

Ich finde die Streitssumme fĂŒr diesen Fall einfach absurd, und die Jungs tun mir schon was leid ... egal ob dieses zurzeit rechtens ist - Ja, dass sollte geĂ€ndert werden.

 

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vor 19 Stunden schrieb - Geo -:

es handelt sich hier um junge Leute die [...] nicht groß nachgedacht haben.

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.").

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geĂ€ndert werden mĂŒssen.
Das zeugt in meinen Augen von wenig EinsichtsfÀhigkeit.

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

bearbeitet von MarcWo
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vor 11 Minuten schrieb MarcWo:

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.).

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geĂ€ndert werden mĂŒssen.
Das zeugt in meinen Augen von wenig EinsichtsfÀhigkeit.

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

Genau so.

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vor 39 Minuten schrieb MarcWo:

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.").

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geĂ€ndert werden mĂŒssen.
Das zeugt in meinen Augen von wenig EinsichtsfÀhigkeit.

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

In Bezug auf den Ausgangstatbestand (Bilderklau) und die moralische Empörung der Betroffenen bin ich da ganz bei dir. 
Aber die daraus erwachsene Abmahnpraxis als GeschÀftsmodell skrupelloser AnwÀlte gehört m.E. genauso verboten.

Dein Beispiel mit den Geschwindigkeitskontrollen sehe ich Ă€hnlich zweischneidig. Das diese grundsĂ€tzlich notwendig sind ist unbestritten. Aber wenn ich sehe das hier in der Region mit einem Umweltzonenscheinargument eine vierspurige Bundesstraße mit baulicher Trennung der Fahrtrichtung im Stadtrandgebiet auf Tempo 30 reduziert wird, dann ist die EinsichtsfĂ€higkeit eines Autofahrers schon auf eine harte Probe gestellt. 
Der StadtkĂ€mmerer freut sich ĂŒber jeden der da reinrasselt, der Blitzer dort ist eine von vielen Gelddruckmaschinen der Kommune. 

Genau solche Aktionen befeuern den von dir beklagten Zeitgeist. 

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vor 17 Minuten schrieb MEPE:

Welchen ladbaren Gebrauchtwagen bekomme ich eigentlich fĂŒr knapp 3500€...?

Momentan noch keinen, das wird noch ein paar Jahre  dauern. Der Streitwert lag ja ca. Auf dem NP Niveau.

Peter

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vor 1 Stunde schrieb MarcWo:

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.").

Kannst du so sehen. Ich denke, damit sollte nur ausgedrĂŒckt werden, dass ihnen bewusst war ein nicht selbst gemachtes Foto zu benutzen, ihnen aber die Konsequenzen nicht klar waren. Naiv O.K. ... aber in guter Absicht fĂŒr die App, die sie mit Begeisterung betreiben und etwas schöner machen wollten.

Zitat

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geĂ€ndert werden mĂŒssen.

Sie fordern nicht, das ein Fehler nicht "sanktioniert" wird sondern um die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit. Durchaus berichtigt wie ich finde.

Zitat

Das zeugt in meinen Augen von wenig EinsichtsfÀhigkeit.

Das die einen Fehler gemacht haben wurde doch von denen nicht bestritten - im Gegenteil!

Zitat

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

Bleiben wir doch einfach bei dem Foto und ziehen jetzt nicht die ganze Gesellschaft mit rein, etwas kleiner geht hier auch.

Darum geht es doch đŸ€·â€â™‚ïž Die Jungs hĂ€tten vorher einfach fragen können und hĂ€tten womöglich ein einfaches O.K. bekommen. Der Betreiber hĂ€tte denen einfach ein E-Mail senden können und die hĂ€tten das Bild rausgenommen.

Stattdessen wird der Abmahnanwalt aktiv ... du findest also die Streitsumme O.K.?

Nicht mal die "GeschÀdigten" fanden die O.K. 

bearbeitet von - Geo -
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vor 41 Minuten schrieb MightyBo:

Momentan noch keinen, das wird noch ein paar Jahre  dauern. Der Streitwert lag ja ca. Auf dem NP Niveau.

Peter

Ich weiß, aber im Artikel ist halt die Rede davon, dass die zu zahlende Summe auf dem Niveau eines Gebrauchtwagens lag. Das können 300€ oder auch 50.000€ sein. Ich hĂ€tte bei dem Wort eher schon an 10.000€ gedacht, insofern finde ich das etwas marktschreierisch formuliert.

Die Abmahnmasche sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, ich finde sie auch nicht gut, aber wenn die Jungs genau wissen, dass die Nutzung eines fremden Bildes nicht erlaubt ist, warum lassen sie es dann nicht einfach, das ist wirklich naiv. Die Festsetzung eines Streitwerts ist Ermessenssache, das hat ja letztlich das unabhÀngige Gericht getan. 

Traurig aber tatsÀchlich, dass man so etwas nicht erst einmal im direkten Kontakt klÀrt.

Ich hatte selbst mal vor Jahren so einen Fall, dass jemand mein Foto ohne Genehmigung verwendet verwendet hat (es war ein Immobilienmakler). Statt ihn anzuzeigen bzw. zum Abmahnanwalt zu gehen, habe ich die Sache mit ihm direkt geklĂ€rt, er hat mir eine (relativ kleine) EntschĂ€digung gezahlt und die Sache war vergessen. So sollte das eigentlich die Regel sein. Erst wenn der "TĂ€ter" keine Einsicht zeigt, wĂŒrde ich einen Anwalt einschalten.

bearbeitet von MEPE
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Naja, irgend jemand muss ja den Rechtstreit angestoßen haben, auch bezĂŒglich einem Abmahnanwalt. Diese Entscheidungen laufen ja nicht automatisiert ab. Und diejenigen die diesen Rechtstreit initiiert haben werden schon gewusst haben was dem Ladefuchs blĂŒht.

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vor 16 Minuten schrieb MEPE:

....Die Abmahnmasche sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, ich finde sie auch nicht gut, ...... Statt ihn anzuzeigen bzw. zum Abmahnanwalt zu gehen, habe ich die Sache mit ihm direkt geklĂ€rt, er hat mir eine (relativ kleine) EntschĂ€digung gezahlt und die Sache war vergessen. So sollte das eigentlich die Regel sein. Erst wenn der "TĂ€ter" keine Einsicht zeigt, wĂŒrde ich einen Anwalt einschalten.

 

vor 15 Minuten schrieb Steven Weise:

Naja, irgend jemand muss ja den Rechtstreit angestoßen haben, auch bezĂŒglich einem Abmahnanwalt. Diese Entscheidungen laufen ja nicht automatisiert ab. Und diejenigen die diesen Rechtstreit initiiert haben werden schon gewusst haben was dem Ladefuchs blĂŒht.

Soweit mir bekannt ist, arbeiten diese zwielichtigen AbmahnanwĂ€lte nicht auf Basis eines erteilten Mandats, sondern suchen eigeninitiativ „Fehler“ aus denen sie Kapital schlagen können.

Vermutlich sind sie auch schon in der Schule mit: „Herr Lehrer ich weiß was (ĂŒber meine MitschĂŒler)!“ unangenehm aufgefallen 😉

Dazu passt dann auch, das der eigentlich geschÀdigte Urheber mit einer vergleichsweise geringen Summe entschÀdigt wird. 

bearbeitet von AS-X
Zitat eingekĂŒrzt
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vor 21 Minuten schrieb MarcWo:

Wo habe ich das gesagt?

Da du von "Sanktionen" und anderes "Bußgeldern" gesprochen hast, die du berechtigt findest, habe ich dich gefragt.

Wenn es nicht so sein sollte wunder ich mich ĂŒber deine ĂŒbrige "Echaufierung" in dem Fall.

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vor 8 Stunden schrieb - Geo -:

Darum geht es doch đŸ€·â€â™‚ïž Die Jungs hĂ€tten vorher einfach fragen können und hĂ€tten womöglich ein einfaches O.K. bekommen. Der Betreiber hĂ€tte denen einfach ein E-Mail senden können und die hĂ€tten das Bild rausgenommen.

Stattdessen wird der Abmahnanwalt aktiv ...

Ich finde es auch extrem naiv, das Foto mit der Betextung "geklaut bei ... " einzustellen.

Vermutlich - wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe - haben die GeschÀdigten selber den Anwalt eingeschaltet.
Falls dem nicht so sein sollte, steht die Festsetzung des Streitwertes in dieser Höhe in keinem nachvollziebarem VerhÀltnis zur EnschÀdigungssumme der GeschÀdigten.
Das dieser Anwalt diesen Fall als Gelddruckmaschine benutzt, liegt ja auch an der GebĂŒhrenordnung fĂŒr AnwĂ€lte, die sich halt am Streitwert orientiert.
Diesen Streitwert als willkĂŒrliche Variable fĂŒr das zu erzielende SalĂ€r des Anwalts zu missbrauchen, ist durchaus "verwerflich", aber scheinbar gĂ€ngige Praxis.

Wie sich das verhÀlt, kann jeder mal hier durchrechnen lassen: https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php

Wenn wir den Streitwert gleich der EntschĂ€digung setzen, dann bekommt der eigene beauftragte Anwalt lediglich 91 €.
Setzten wir aber den Streitwert auf 42000 € an, darf der Anwalt im Falle einer außergerichtlichen Einigung 1575,40 € als GeschĂ€ftsgebĂŒhr und 1797,00 € als EinigungsgebĂŒhr in Rechnung stellen.
Daraus werden dann 4015,54 € incl. Pauschale und MwSt. (laut diesem Online-Rechner)!
Wenn man die weiteren Möglichkeiten durchspielt, wird einem richtig schlecht, was da an GebĂŒhren generiert werden kann.
Um aber das alles zu verstehen, warum so gerechnet wird, muss man halt die Juristerei studiert haben ;) ...
Das scheint durchaus eine "Parallel-Welt" mit anderen MaßstĂ€ben zu sein 🙃

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