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Panoramafreiheit – was darf man fotografieren und welche Gesetze müssen bei der Veröffentlichung beachtet werden? juraforum.de hat dazu eine interessante Zusammenfassung veröffentlicht

https://www.profifoto.de/szene/notizen/2019/08/06/tipps-zur-panoramafreiheit/?mc_cid=17e8e1619a&mc_eid=cf5d60632f

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Der Standort, von dem die Bildnahme erfolgt, muss öffentlich und allgemein, ohne Hilfsmittel zugänglich sein.

Heisst das, wenn ich von meinem Balkon aus eine Drohne starte und meine Wohnung fotografiere, ist das nicht erlaubt?

Immerhin mache ich mit einer Drohne Bilder, welche ich ohne sie nur machen könnte, wenn ich ohne Fallschirm (sprich: ohne Hilfsmittel) irgendwo herunter oder herausspringen würde.

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Deine Wohnung kannst du sicher knipsen, dein Gebäude ist vermutlich keines im Sinne der Panoramafreiheit.

Zudem geht es dabei immer um eine Veröffentlichung gewerblicher Art - aber facebook & co. könnten da auch dazu gehören.

bearbeitet von PrimaFoto
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vor 8 Minuten schrieb PrimaFoto:

Deine Wohnung kannst du sicher knipsen, dein Gebäude ist vermutlich keines im Sinne der Panoramafreiheit.

 

vor 7 Minuten schrieb Tagträumer:

Du selbst kannst dir doch erlauben, die Fotos von deiner eigenen Wohnung zu veröffentlichen, egal von welchem Standort aus.

Na ja, wenn "deine" Wohnung sich in einem Mehrfamilienhaus befindet und du dort zur Miete wohnst, gehört dir die Wohnung ja nicht. Du hast nur die Nutzungsrechte und innerhalb der Wohnung kannst du alles fotografieren und veröffentlichen.
Die Wohnung von außen ist aber Bestandteil eines nicht dir gehörenden Gebäudes.
Da würde dann wohl streng genommen die Genehmigung des Eigentümers zur Veröffentlichung notwendig sein.

Wir in Deutschland haben halt die Neigung alles zu verkomplizieren ;) ...

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vor 1 Stunde schrieb Allradflokati:

Übrigens, wo wir schon beim "Erbsenzählen" sind:

Wenn ich Fotos mache, indem ich auf der Schulter einer anderen Person sitze, gilt dann diese Person auch als "Hilfsmittel" ?

Ja, davon ist wohl auszugehen.

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vor 2 Stunden schrieb MHFoto:

Heisst das, wenn ich von meinem Balkon aus eine Drohne starte und meine Wohnung fotografiere, ist das nicht erlaubt?

Von wo eine Drohne startet, spielt keine Rolle, und die Panoramafreiheit ist hier generell nicht anwendbar. Wenn es Deine Wohnung ist und Du sie fotografieren darfst, darf sie natürlich auch Deine Drohne fotografieren. Bei der Drohnenfotografie gibt es aber keine Panoramafreiheit.

Übrigens gilt die Panoramafreiheit ausdrücklich auch dann nicht, wenn Du mit Erlaubnis des Besitzers aus einer Privatwohnung heraus fotografierst.

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vor 2 Stunden schrieb Allradflokati:

Wenn ich Fotos mache, indem ich auf der Schulter einer anderen Person sitze, gilt dann diese Person auch als "Hilfsmittel" ?

Du darfst die Kamera so hoch halten, wie es Deine Arme erlauben; alles, was sie verlängert, ist ein Hilfsmittel.

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vor einer Stunde schrieb Tagträumer:

Ich überlege ja ernsthaft nach Australien auszuwandern, Europa wird mir zu ungemütlich.

In Australien unterliegt die Panoramafreiheit etwas anderen Einschränkungen als in Deutschland; manches, das hier erlaubt ist, ist in Australien verboten, und umgekehrt. Insgesamt macht es keinen großen Unterschied. Wenn Du ohne Beuteltiere nicht leben kannst, wäre die Auswanderung natürlich trotzdem anzuraten, aber wegen der Panoramafreiheit lohnte es sich nicht.

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Das Problem in Deutschland ist ja nicht die Gesetzeslage im Vergleich mit Australien, sondern die meist sehr biestige Haltung der Deutschen im Vergleich zu den sehr entspannten Australiern. Denen wäre ein wild fotografierender Tourist völlig egal, bzw. Sie würden ihm Tipps geben, wo er noch besser fotografieren könnte.

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vor 2 Stunden schrieb Tagträumer:

Wahnsinn ...

Ich überlege ja ernsthaft nach Australien auszuwandern, Europa wird mir zu ungemütlich.

˙puǝƃuǝɹʇsuɐ nz uǝʇun ɥɔɐu ɟdoʞ ɯǝp ʇıɯ ʇıǝz ǝzuɐƃ ǝıp sɐp ʇsı ɹıɯ

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vor 3 Stunden schrieb Tagträumer:

Ich überlege ja ernsthaft nach Australien auszuwandern, Europa wird mir zu ungemütlich.

Bin mir ziemlich sicher, auch in Australien wird es "doofe" Gesetze geben. Selbst auf 'ne einsamen Insel wirst Du Dir irgendwann mal das Gesetz ausschreiben "Nicht in den Sand ka..en". 😀

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vor 10 Stunden schrieb Tommy43:

Mir ist noch niemand begegnet, der mich am Fotografieren hindern wollte. Von daher bleibe ich mal in D ... 😎

Mir schon - in einem kleinen hessischen Dorf.
Dort wurde ich fast schon angefeindet, weil es die Bilder ja schon zur Genüge im Internet gäbe.

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vor 16 Minuten schrieb Allradflokati:

Mir schon - in einem kleinen hessischen Dorf.

Kleine hessische Dörfer sind wohl auch einer der worst cases. (Es erinnert mich an meine Kindheit, als wir in einem kleinen hessischen Dorf bei einer netten Familie Urlaub machten, die sich dann als NPD-Aktivisten herausstellten.)

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Diese kleinen hessischen Dörfer gibt es überall, sogar bei uns in Baden-Württemberg. Selbst unsere Landeshauptstadt ist wohl ein solches, wenn auch gut getarnt.
Jedenfalls vergeht seit der DSGVO kaum ein (Foto-)Tag, an dem mir nicht irgend jemand das Fotografieren verbieten will.
Ohne Anwalt traut man sich kaum noch raus. "Mein Haus, mein Auto, mein Grashalm" , so gebärden sich "die Deutschen" zur Zeit.
Es macht wirklich keinen Spaß mehr, wenn man das wahre Leben fotografieren will.

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