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Problem mit Käufer


Wolfrot

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Ich habe folgende Anzeige gestartet.

 

Fuji X-Pro1, Body

Verkaufe o.g. Kamera, opt. und techn. 1a, kommt aus Nichtraucherhaushalt, gekauft 03.12. Schutzfolie auf Display.

Lieferumfang: Fuji X-Pro1, OVP (das 35er wurde herausgenommen) und Rechung.

Preis: 975,- (inkl. Versand)

Das ist ein Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme meinerseits.

 

Jetzt haben sich 3 Fragen ergeben.

 

1. Der Käufer ist davon ausgegangen das die Kamera vom 3. Dezember 2012 ist und ich meinte März 2012

2. Der Käufer ist davon ausgegangen das eine OVP nicht nur aus dem Karton besteht, sondern das auch alle anderen Dinge, wie Ladegerät, CD, Bedienungsanleitung usw. mit dazu gehören.

3. Ich war nicht der Erstkäufer und das hätte ich mit angeben müssen.

 

Wie denkt ihr darüber?

 

Gruß Wolfgang

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1. Klar, hätte ich auch gedacht.

2. Selbstverständlich. Wenn Dinge wie CD oder Lader fehlen, wäre das für mich ein Unding, außer es ist genau angegeben.

3. Wenn du nicht der Erstkäufer bist, ist das Kaufdatum des ersten Kaufs sicherlich relevant, schon wegen Garantie/Gewährleistung. Praktisch wäre dann auch eine Kopie der Originalrechnng, also des Händlers an den Erstkäufer.

bearbeitet von flysurfer
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Das alles (und noch viel mehr) sind die Gründe, warum ich nie von Privatanbietern in der Bay kaufe. Bei Privat ist immer noch die beste Geschäftsgrundlage: Hinfahren, anschauen (Ware und Verkäufer!) und dann wechseln Geld und Ware Zug um Zug.

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03.12., kann man drüber streiten, schwierig.

OVP, ja da will ich auch alles dabei haben und nicht nur den Karton/Umverpackung, also WIE Originalverpackt und nicht nur DIE Originalverpackung.

Kein Erstkäufer, sowas sollte/müsste man immer mit angeben, da würde ich mich auch ärgern oder bei was anderem sogar verar... vorkommen.

 

Was war denn alles auf den Fotos zu sehen?

 

Da die Anzeige tatsächlich etwas schwammig in ihrer Formulierung ist, würde ich dem Käufer zumindest Kabel, Ladegerät, CD und Anleitung bei Fuji besorgen und ihm nachsenden.

Und Aufgrund der unglücklichen Altersangabe vielleicht noch eins der beiden (Kauf)-Handbücher.

 

Ohne Ladegerät ist der Artikel ja quasi nicht (lange) benutzbar! Und das wiederum sollte explizit erwähnt werden.

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Hallo Flysurfer,

danke für die schnelle Antwort.

Zum Datum. gekauft 03.12. Für mich ist der Satz hier zu Ende, sonst hätte es heißen müssen 03.12.. oder 03.12., dann wäre es für mich der 12. Monat (Dezember).

 

Alleine für diese "Begründung", (neben der Tatsache des fehlenden Ladegeräts und des 2.Hand Kaufs), würde ich als Käufer dir ein paar vor die Fresse hauen!

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Sorry Wolfgang, aber Du solltest fairheitshalber den Artikel zurücknehmen, bei voller Kostenerstattung oder wie xcell sagt die fehlenden und zum Teil essentiellen Dinge (Ladegerät) besorgen und ihm nachschicken.

 

In Deutschland ist der 03.12. Nun einmal ganz klar der 03. Dezember, ob nun mit einem, zwei drei oder wievielen Punkten auch immer!

Und wenn Du irgendwo OVP schreibst erwartest Du da auch nur den (leeren) Originalkarton?

Hast es wohl nicht absichtlich getan, aber in diesem Fall verstehe ich den Käufer voll und ganz!

 

Geht so echt nicht!

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Immer so genau und detailiert wie möglich. Bei Daten die unter 12 liegen halt den Monat ausschreiben, dann gibt es keine Missverständnisse und ovp ist zwar streng genommen tatsächlich nur die Verpackung, aber wenn Du doch weisst das Teile fehlen dann ist es auch fair das zu sagen.

Wenn Du das nicht machst würde ich auch denken: Der hat mich verarscht.

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Grade das mit der OVP ist ein ganz heikler Punkt, haben doch früher viele Betrüger als Kaufgegenstand ausschliesslich die OVP geschickt.

Das ist mittlerweile gerichtsfest geregelt. Ohne weitere Beschreibung kann der Käufer vom vollen Umfang der Kaufsache ausgehen, wie sie z.B. auf der Fuji Homepage angegeben wird, da hilft auch kein Haftungsausschluss wg. Privatverkauf. Für ungenaue Angaben im Angebot haftet der Verkäufer, selbst wenn es interpretierbar ist und der Käufer es einfach anders verstehen will.

Gruss Roger

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Rein formal.... Dürfte die Anzeige in Ordnung sein.

 

Im Nachhinein würde ich als Käufer das Gefühl haben, dass hi bewusst (!) die Anzeige so geschrieben wurde um zu täuschen. 03.12 ist für mich 3. Dezember ; 03/12 wäre März.

 

Das Thema OVP ist ebenso brisant ...es wurden auch schon NUR Verpackungen verkauft ...

 

Und ja .. Eine gebraucht gekaufte Kamera ... Sollte man erwähnen ..

 

Möchte man als Verkäufer seriös erscheinen ( und hat man Interesse an einem reibungslosen Verkauf, bei dem beide zufrieden sind) dann sollte man sich die Mühe machen, den Artikel sachgerecht zu beschreiben...

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Hallo coffee,

klasse Beitrag.

 

Gruß

 

So sehe ich das!

Jemandem eine Kamera zuzuschicken, "OVP" dazuzuschreiben, und dann liegt noch nicht mal ein Ladegerät dabei, ist eine absolute Sauerei!

Deine Anzeige liest sich für mich nicht nach Missverständis, sondern nach bewusster Täuschung.

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Jemandem eine Kamera zuzuschicken, "OVP" dazuzuschreiben, und dann liegt noch nicht mal ein Ladegerät dabei, ist eine absolute Sauerei!

Na mal sachte. Das für den Betrieb der Kamera nötiges Zubehör fehlen würde hast du frei erfunden. Irgendwo war vom Gurtplättchen und der CD die Rede. Die Gurtösen sind aber schon dran und die CD habe ich nach 1,5 Jahren noch nicht mal ausgepackt - es geht also ohne. Natürlich hätte die Abweichung vom originalen Lieferumfang angegeben werden müssen.

 

Deine Anzeige liest sich für mich nicht nach Missverständis, sondern nach bewusster Täuschung.

Das liest sich für mich wie Verleumdung.

 

mfg tc

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Na mal sachte. Das für den Betrieb der Kamera nötiges Zubehör fehlen würde hast du frei erfunden. Irgendwo war vom Gurtplättchen und der CD die Rede. Die Gurtösen sind aber schon dran und die CD habe ich nach 1,5 Jahren noch nicht mal ausgepackt - es geht also ohne. Natürlich hätte die Abweichung vom originalen Lieferumfang angegeben werden müssen.

 

 

Das liest sich für mich wie Verleumdung.

 

mfg tc

 

1. Da habe ich nichts erfunden, sondern so liest es sich in den ersten postings und wird erst in posting #10 aufgeklärt. Das habe ich tatsächlich überlesen, sorry.

2. Das ist keine Verleumdung, sondern meine Meinung, zu der ich auch gekommen bin durch dich wohl falsche Annahme dass noch nicht mal das Ladegerät dabei ist...

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1. Da habe ich nichts erfunden, sondern so liest es sich in den ersten postings und wird erst in posting #10 aufgeklärt. Das habe ich tatsächlich überlesen, sorry.

2. Das ist keine Verleumdung, sondern meine Meinung, zu der ich auch gekommen bin durch dich wohl falsche Annahme dass noch nicht mal das Ladegerät dabei ist...

 

Trotzdem müssen solche Nettigkeiten wie in #8 nicht sein.

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Sorry, da muss ich mich auch auf die Seite des Käufers schlagen. Ich hätte 1. auch gedacht, dass Du die Kamera kurz vor Weihnachten gekauft hast (und damit der erste Besitzer warst) und würde es wissen wollen, wenn eine Ladegerät oder die CD nicht dabei sind. Wenn ich mir so etwas extra kaufen muss, würde ich von einem Kauf eher absehen. Also beim nächsten Mal ist eine genauere Produktbeschreibung wohl sinnvoll. Habt ihr euch wenigstens einigen können, Du und der Käufer?

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