Uwe Richter Geschrieben 11. Februar 2020 Share #126 Geschrieben 11. Februar 2020 Werbung (verschwindet nach Registrierung) vor 45 Minuten schrieb MEPE: Seit der Einführung der DSGVO ist das leider grundsätzlich so, letztlich ist jeder Fall aber einzeln zu betrachten. Ein Gedankenexperiment: Ein Fotograf veröffentlicht rein künstlerisch gesehen tolle Aktfotos, alle entstanden in Umkleidekabinen und Duschen von Saunen und Fitnessstudios, alle heimlich aufgenommen. Werbung dafür macht er mit einem Making-Of-Video, wo er flapsig drüber redet. Wie wäre Deine Resonanz? Gilt dann tatsächlich "Naja, hier werden Gesetze als Argumente gebracht, die doch überhaupt nicht das Ergebnis im Blick haben." Bei diesem Beispiel kommen noch ganz andere Gesetze ins Spiel. Kein gutes Beispiel für diesen Thread. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 11. Februar 2020 Geschrieben 11. Februar 2020 Hallo Uwe Richter, schau mal hier Street photography mit Tatsuo Suzuki und Fuji X . Dort wird jeder fündig!
Uwe Richter Geschrieben 11. Februar 2020 Share #127 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 2 Stunden schrieb MEPE: Doch, das ist ziemlich offensichtlich, denn er darf rein nach Gesetz in Deutschland weder Menschen ohne deren Einverständnis fotografieren noch anschließend deren Bilder veröffentlichen. Faktisch leider falsch Peter Lienau hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 11. Februar 2020 Share #128 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 20 Minuten schrieb EmHa: Das ist jetzt sehr pauschal, aber natürlich kann das gelten. Vor Gericht nennt man das übrigens Güterabwägung. Klar. Ich darf z.B. mit meinem Auto eine durchgezogene Linie überfahren, wenn ich damit einem auf die Strasse laufenden Kind ausweiche. Das heisst aber nicht, dass ich Bilder fremder Menschen aufnehmen und veröffentlichen darf, um meiner "Kunst" gerecht zu werden. Eigentlich nicht so schwierig, oder? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 11. Februar 2020 Share #129 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 10 Minuten schrieb Uwe Richter: Stimmt so natürlich nicht oder ist eine Halbwahrheit. ... Zum Teil stimmt das schon: das grundsätzliche Verbot als personenbezogene Datenerfassung ist erst einmal gesetzt. Aber dann kommen eben dutzende Ausnahmen hinzu, und die noch ausstehende Rechtssprechung. Leider alles sehr komplex, unnötig kompliziert und für niemanden - ausser Abmahnanwälten - wirklich hilfreich. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
catweezle Geschrieben 11. Februar 2020 Share #130 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb Mattes: Klar. Ich darf z.B. mit meinem Auto eine durchgezogene Linie überfahren, wenn ich damit einem auf die Strasse laufenden Kind ausweiche. Das heisst aber nicht, dass ich Bilder fremder Menschen aufnehmen und veröffentlichen darf, um meiner "Kunst" gerecht zu werden. Eigentlich nicht so schwierig, oder? Leider doch schwierig, denn wenn sich auf meinen fotografierten Sehenswürdigkeiten auch Menschen befinden, habe ich Bilder fremder Menschen aufgenommen. In diesem Fall völlig erlaubt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 11. Februar 2020 Share #131 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb catweezle: Leider doch schwierig, denn wenn sich auf meinen fotografierten Sehenswürdigkeiten auch Menschen befinden, habe ich Bilder fremder Menschen aufgenommen. In diesem Fall völlig erlaubt. Völlig richtig, dieser Fall ist von der "Panoramafreiheit" gedeckt, wobei hier Menschen nur als "Beiwerk" zu sehen sein dürfen - was nebenbei auch nicht rechtssicher definiert ist. Aber bei den Aufnahmen von Suzuki sind die Menschen ja kein Beiwerk, sondern Hauptmotiv. Da greift die Panoramafreiheit eben nicht. lichtschacht, Allradflokati, mjh und 1 weiterer haben darauf reagiert 4 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MEPE Geschrieben 11. Februar 2020 Share #132 Geschrieben 11. Februar 2020 Werbung (verschwindet nach Registrierung) vor 29 Minuten schrieb Jürgen Heger: Laut einem Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat- Bürgerservice – an den Deutschen Verband für Fotografoe (DVF) hat die DSGVO keinen wesentlichen Einfluss auf die Fotografie. https://www.dvf-fotografie.de/news/2018-06-03/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html?back=dvf-news.html Ich habe diesen Link schon mehrfach ich diesem Forum erwähnt. Falls jemand andere Erkrnntnise hat, wãre ich für einen Hinweis sehr dankbar. Danke Jürgen, das war mir in dieser Klarheit nicht bewusst. Dann frage ich mich so ein bisschen, warum 2019 ein Sturm der Entrüstung über die DSGVO im Lager der Fotografen umgegangen ist, denn dieser Artikel ist ja schon älter. vor 31 Minuten schrieb Jürgen Heger: Dann verstößt er ganz eindeutig gegen StGB 201a Abs 1. Umkleidekabinen, Dusche und Sauna gehören zum höchstpersõlichen Bereich. Die Betroffenen können dagegen klagen. Man beachte, die Betroffenen. Das ist mir doch völlig bewusst, ich wollte nur ein bisschen überspitzt die Haltung einiger im Thread aufgreifen, wonach es völlig egal ist, auf welche Art Kunstwerke entstanden sind, Hauptsache sie sind als Kunst gut. Gleiche Antwort natürlich an @Uwe Richter. Jürgen Heger hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Februar 2020 Share #133 Geschrieben 11. Februar 2020 (bearbeitet) vor 22 Minuten schrieb Uwe Richter: http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen Da steht doch genau das drin, was ich schrieb. Entweder es gibt eine Rechtsgrundlage oder eine Genehmigung, dann ist es zulässig. Ansonsten eher nicht und im Zweifel gegen das Kunsturhebergesetz abzuwägen. Gruss, Uwe bearbeitet 11. Februar 2020 von Gast Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jürgen Heger Geschrieben 11. Februar 2020 Share #134 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 4 Minuten schrieb catweezle: Leider doch schwierig, denn wenn sich auf meinen fotografierten Sehenswürdigkeiten auch Menschen befinden, habe ich Bilder fremder Menschen aufgenommen. In diesem Fall völlig erlaubt. vor 1 Minute schrieb Mattes: Völlig richtig, dieser Fall ist von der "Panoramafreiheit" gedeckt, wobei hier Menschen nur als "Beiwerk" zu sehen sein dürfen - was nebenbei auch nicht rechtssicher definiert ist. Aber bei den Aufnahmen von Suzuki sind die Menschen ja kein Beiwerk, sondern Hauptmotiv. Da greift die Panoramafreiheit eben nicht. Die Menschen dürften vermutlich unter die Ausnahmen von KUG 22 Abs 1 durch KUG 23 Abs 1 fallen, Personen als Beiwerk. Die Panoramafreiheit gilt übrigens nicht in allen Ländern. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
catweezle Geschrieben 11. Februar 2020 Share #135 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 6 Minuten schrieb Mattes: Völlig richtig, dieser Fall ist von der "Panoramafreiheit" gedeckt, wobei hier Menschen nur als "Beiwerk" zu sehen sein dürfen - was nebenbei auch nicht rechtssicher definiert ist. Aber bei den Aufnahmen von Suzuki sind die Menschen ja kein Beiwerk, sondern Hauptmotiv. Da greift die Panoramafreiheit eben nicht. Genau. Was ist "Beiwerk"? Wie nahe darf ein Mensch am Fotografen dran sein, um als Beiwerk zu gelten? Oder wie ist das bei Menschen, die von hinten aufgenommen wurden? Oder als Schattenriss im Profil? Darf man da näher ran? Oder jemand, der recht nah durchs Bild huscht? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Februar 2020 Share #136 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb catweezle: Genau. Was ist "Beiwerk"? Wie nahe darf ein Mensch am Fotografen dran sein, um als Beiwerk zu gelten? Oder wie ist das bei Menschen, die von hinten aufgenommen wurden? Oder als Schattenriss im Profil? Darf man da näher ran? Oder jemand, der recht nah durchs Bild huscht? Das ist verallgemeinert nicht zu beantworten. Im Streitfall entscheidet eben ein Gericht. Es gibt keine allgemeingültige Regel. Es muss im schlimmsten Fall ja nicht mal das Gesicht sein. Es reichen auch Körpermerkmale, die zu einer eindeutigen Identifizierung führen, aus. Gruss, Uwe Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 11. Februar 2020 Share #137 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 15 Minuten schrieb Mattes: Zum Teil stimmt das schon: das grundsätzliche Verbot als personenbezogene Datenerfassung ist erst einmal gesetzt. Aber dann kommen eben dutzende Ausnahmen hinzu, und die noch ausstehende Rechtssprechung. Leider alles sehr komplex, unnötig kompliziert und für niemanden - ausser Abmahnanwälten - wirklich hilfreich. Leider nein. Gerade für diese Abmahnanwälte ist es eben NICHT hilfreich. Sonst gäbe es ja tatsächlich diese Welle an Abmahnungen. Sind aber ausgeblieben. Peter Lienau hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 11. Februar 2020 Share #138 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 7 Minuten schrieb uwe1956: Da steht doch genau das drin, was ich schrieb. Entweder es gibt eine Rechtsgrundlage oder eine Genehmigung, dann ist es zulässig. Ansonsten eher nicht und im Zweifel gegen das Kunsturhebergesetz abzuwägen. Gruss, Uwe Nicht ganz. Du schriebst: Gemäß DSGVO ist ... verboten .. Das "ist" stimmt eben mit Blick auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO so pauschal nicht. Jürgen Heger und Peter Lienau haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ing Geschrieben 11. Februar 2020 Share #139 Geschrieben 11. Februar 2020 Juristen kommen dann ins Spiel, wenn es Streit gibt. Ich finde die rechtliche Diskussion in diesem Zusammenhang nicht entscheidend. Es geht um das Verständnis von Fotografie. Eine meiner Lieblingsdefinitionen für Fotografie stammt von HCB (aus dem Gedächtnis): "Fotografie ist die Verlängerung des Auges um Herz und Verstand." Also Neugier, Empathie und Vernunft, mithin eine humanistische Haltung. Zeigen Suzukis Bilder diese Haltung? Ich meine nicht. Auf den Hamburger Fotos ist bei allen Personen, die erkennen fotografiert zu werden, entweder Abwehr oder Überraschung zu sehen. Suzuki dokumentiert damit seine eigene Unverfrorenheit. Ihm geht es einzig darum, ein Foto zu bekommen. Weitere Erkenntnisse kann ich daraus nicht ableiten. Peter Lienau, Allradflokati, lichtschacht und 7 weitere haben darauf reagiert 9 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Februar 2020 Share #140 Geschrieben 11. Februar 2020 (bearbeitet) Ok. Nicht gut formuliert. Wir meinen das Gleiche. (Bezieht sich auf #138). Gruss, Uwe. bearbeitet 11. Februar 2020 von Gast Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jürgen Heger Geschrieben 11. Februar 2020 Share #141 Geschrieben 11. Februar 2020 (bearbeitet) vor 19 Minuten schrieb catweezle: Genau. Was ist "Beiwerk"? Wie nahe darf ein Mensch am Fotografen dran sein, um als Beiwerk zu gelten? Oder wie ist das bei Menschen, die von hinten aufgenommen wurden? Oder als Schattenriss im Profil? Darf man da näher ran? Oder jemand, der recht nah durchs Bild huscht? Fragen über Fragen☺️. Es geht aber ums Verõffentlichen. Wenn jemand nicht einverstanden ist, veröffentlicht man eben nicht. Im schlimmsten Fall muss man wahrscheinlich seine Anwaltskosten bezahlen, aber keine Strafe. Siehe den Fall von Espen Eichhöfer der bis zum Bundesverfassungsgericht für sein Bild von einer Frau gegangen war, die geklagt hatte. Das wird hier recht gut zusammengefasst. https://www.kvlegal.de/internet-haftung/street-photography-weiter-in-rechtlicher-grauzone/ Wenn ich das richtig verstanden habe, kam für den Fotografen erschwerend hinzu, dass das Bild nicht irgend eines in der Ausstellung war, sondern dass es anfãnglich von außen Werbung für die Austellung gemacht hat, bis es auf Protest der dargestellten Frau abgenommen wurde. bearbeitet 11. Februar 2020 von Jürgen Heger Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 11. Februar 2020 Share #142 Geschrieben 11. Februar 2020 vor einer Stunde schrieb Jürgen Heger: Mein Google Rechtswissen ......... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Februar 2020 Share #143 Geschrieben 11. Februar 2020 Hier geht es jetzt aber nicht darum, wer der bessere Möchtegernjurist ist, oder? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 11. Februar 2020 Share #144 Geschrieben 11. Februar 2020 Am 9.2.2020 um 00:30 schrieb snooopy: Bei einer Leica M ist klar Reportage, Street, Krieg, Augenblicke usw. viele Verbinden auch den Typen der mit einem Blitzgerät rumläuft und extreme Streetportraits macht mit der M so etwas ist positiv für die Marke. Bei der Fuji X-Pro Serie wird das auch oft genug als Thema in den Vordergrund gestellt. Charlene Winfried ist eine von jenen X-Fotografen, die das leben. Ganz ohne "Aufsehen" und Provokation. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 11. Februar 2020 Share #145 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 11 Minuten schrieb Jürgen Heger: Wenn ich das richtig verstanden habe, kam für den Fotografen erschwerend hinzu, dass das Bild nicht irgend eines in der Ausstellung war, sondern dass es anfãnglich von außen Werbung für die Austellung gemacht hat, bis es auf Protest der dargestellten Frau abgenommen wurde. Es kam nicht erschwerend hinzu, sondern war der einzige Grund, warum er den Streit verloren hat. Das Bild an sich in der Ausstellung wäre kein Problem gewesen. Jürgen Heger und Peter Lienau haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
EmHa Geschrieben 11. Februar 2020 Share #146 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 36 Minuten schrieb Mattes: Eigentlich nicht so schwierig, oder? Doch, finde ich schwierig. Ich sehe viele Künstler, die nach unseren (Deinen) Maßstäben die Privatsphäre von Menschen verletzt haben, um ihrer Kunst gerecht zu werden. Zum Glück, finde ich. Ich würde nur sehr ungern auf diese Werke von Künstlern verzichten wollen, nur weil sie keine Genehmigung vor der Aufnahme erhalten hatten. Ich denke, mit einer „nicht so schwierigen“ digitalen Sicht, beraubt man sich, wäre man tatsächlich konsequent, vieler künstlerischer Werke. Da mag ich für mich selbst einfach offener und toleranter damit umgehen und deshalb exakte Abgrenzungen als schwierig betrachten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Enzio Geschrieben 11. Februar 2020 Share #147 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 21 Stunden schrieb MOK: Wie Suzuki da den Leuten teilweise die Kamera aus nächster Nähe ins Gesicht hält, hat mit Respekt und auch mit Kunst überhaupt nichts mehr zu tun. und ich hoffe das mir dieser Mensch nicht mal versehentlich begegnet (und mir die Kamera aus nächster Nähe ins Gesicht hält) wenn ich richtig schlechte Laune hab ... ok ... is dann vielleicht auch Kunst was da am Ende bei raus kommt ... liegt ja immer im Auge des Betrachters.(ok Enzio, schön tief durchatmen und ganz ruhig weiter machen ... alles gut ... alles gut) Peter Lienau, lichtschacht, Captcha und 5 weitere haben darauf reagiert 2 6 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mattes Geschrieben 11. Februar 2020 Share #148 Geschrieben 11. Februar 2020 vor 12 Minuten schrieb EmHa: Doch, finde ich schwierig. Ich sehe viele Künstler, die nach unseren (Deinen) Maßstäben die Privatsphäre von Menschen verletzt haben, um ihrer Kunst gerecht zu werden. Zum Glück, finde ich. Ich würde nur sehr ungern auf diese Werke von Künstlern verzichten wollen, nur weil sie keine Genehmigung vor der Aufnahme erhalten hatten. Ich denke, mit einer „nicht so schwierigen“ digitalen Sicht, beraubt man sich, wäre man tatsächlich konsequent, vieler künstlerischer Werke. Da mag ich für mich selbst einfach offener und toleranter damit umgehen und deshalb exakte Abgrenzungen als schwierig betrachten. Ich kenne kein Beispiel, bei dem "Kunst" eine Rechtfertigung sein kann, Persönlichkeitsrechte zu verletzen - Extremfälle wie Dokumentation von Kriegsverbrechen o.ä. ausgenommen. Wenn Du sagst "keine Genehmigung vor der Aufnahme", kann ich das nicht in Einklang mit Suzukis Bildern bringen. Keine Genehmigung zu erfragen oder auch nur zu unterstellen ist etwas gänzlich anderes, als sich Menschen bewußt in den Weg zu stellen, um deren Reaktion darauf festzuhalten oder - wie ich finde vielfach - erst einmal zu provozieren. Enzio hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MEPE Geschrieben 11. Februar 2020 Share #149 Geschrieben 11. Februar 2020 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb Enzio: und ich hoffe das mir dieser Mensch nicht mal versehentlich begegnet (und mir die Kamera aus nächster Nähe ins Gesicht hält) wenn ich richtig schlechte Laune hab ... ok ... is dann vielleicht auch Kunst was da am Ende bei raus kommt ... liegt ja immer im Auge des Betrachters.(ok Enzio, schön tief durchatmen und ganz ruhig weiter machen ... alles gut ... alles gut) Haha, genau diese Gedanken hatte ich auch. Ich bin erstaunt, dass dem Kollegen nicht mal ein potentielles "Opfer" per Faust die Kamera ins Gesicht gedrückt hat. Angesichts der verbalen Äußerungen, die man selbst von Fotografierten bei wesentlich dezenteren Auftritten oft erlebt, wäre das eigentlich äußerst naheligendend. bearbeitet 11. Februar 2020 von MEPE lichtschacht und Enzio haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
snooopy Geschrieben 11. Februar 2020 Share #150 Geschrieben 11. Februar 2020 Okay, wir wissen es ist moralisch nicht i.O. so zu fotografieren, wir wundern uns, dass der Kollege noch kein blaues Auge hat usw...Bitte sagt doch wie man so Fotos moralisch korrekt macht, wir haben eine X100V oder Q2 die Brennweite liegt zwischen 28mm und 35mm (VF)... Anforderung sind nicht gestellte natürliche Fotos, die interessante Menschen auch als Portrait im natürlichen Umfeld zeigen... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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