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Hallo, ich habe bei asgoodasnew ein Fujifilm 18mm 1:1,4 XF R LM WR mit der Zustandsbeschreibung „neu“ gekauft. Natürlich weiß ich, dass die normalerweise gebrauchte Objektive verkaufen - aber eben auch Neuware! Lt. Definition von asgoodasnew ist es ein Objektiv, das als Neuware in versiegelter Originalverpackung geliefert wird. Die erhaltene Verpackung war zunächst nicht versiegelt, Objektiv war auch „nackt“ (also ohne übliche Kunststoffhülle) in der Verpackung, auch ohne das übliche Tütchen gegen Feuchtigkeit. Und als ich alles auspackte, lag doch unten der ausgefüllte Rücksendeschein mit allen Daten des vorherigen Käufers, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht hatte, in der Verpackung! Und: Der Kontrollbereich, der nach Überprüfung der zurückgesandten Ware ausgefüllt wird, war leer.
Wie ist die Definition von „neu“ rechtlich zu bewerten? Die fehlende Versiegelung will ich jetzt nicht überbewerten, aber darf Retourenware als „neu“ verkauft werden?
Was würdet ihr machen? Das Objektiv war durch eine Gutscheinaktion mit 859,90€ deutlich preiswerter als alle Mitbewerber (nach idealo), aber ohne die Zusage „neu“ und als Retourenware hätte ich es nicht gekauft.
Ob man mit asgoodasnew einen Preisnachlass in Richtung „wie neu“ aushandeln sollte? Oder doch zurückschicken?

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Wenn der Artikel nicht dem von asgoodasnew angegebenen Zustand entspricht, also nicht mehr versiegelt ist, dann ist es doch alles kalr. Er entspricht nicht der Artikelberschreibung. Darum hast du das Recht entweder ihn zurückzugeben oder eben eine Nachbesserung, sprich ein Preis der dem tatsächlichen Artikelzustand entspricht. Eichfach mit dem Händler in Verbindung setzen, den Fall schildern und sehen wie er darauf reagiert. Ganz unabhängig davon hast du ja bei Onlinekäufen ein 14 tägliges Rückgaberecht und wenn du dir die Arbeit ersprachen möchtest, kannst du auch gleich die Sache beenden indem du es einfach zurückschickst.

Ich persönlich halte von slochen Artikeln, die "wie neu" oder "Originalverpackt und versiegelt" nicht viel. Dann kann ich auch gleich die Originalware kaufen. Denn zwischen der und dieser "wie neu" Ware, liegen meist nur wenige Euro, die man da vermeintlich "spart". In diesen Portalen sehe ich einen Wert, wenn es um echte gebrauchte Ware geht, wo ein signifikanter Unterschied beim Preis gibt. Vorallem, warum sollten Menschen sich ein neues Objektiv kaufen und es dann sofort wieder bei asgoodasnew verkaufen, ohne es auch nur einmal ausgepackt und ausprobiert zu haben? Also der Zustand Originalware und versiegelt, ist für den privaten Wiederverkäufer mehr als unwahrscheinlich. Also wird es wohl B-Ware von anderen Händlern sein. Dann sollte es aber als B-Ware bezeichnet werden.

Und in deinem Fall, war es also offensichtlich, dass es bereits geöffnet und benutzt war. Das macht das Objektiv nicht schlecht und es ist sicherlich noch genauso gut wie ein neues, aber der Gesamtzustand entspricht eben nicht dem, wie der Händler es angegeben hat.

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Neu ist neu. Punkt.

Ich sehe es wie @Dare mo 

Ich kaufe gerne Retouren oder Vorführgeräte, auch gebrauchte Kameras und Objektive, erwarte aber, dass dies auch richtig deklariert wird. Bisher hatte ich keinen Grund zur Klage, habe aber bei as good as new auch noch nichts gekauft.

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vor 4 Stunden schrieb Dare mo:

Wenn der Artikel nicht dem von asgoodasnew angegebenen Zustand entspricht, also nicht mehr versiegelt ist, dann ist es doch alles kalr. Er entspricht nicht der Artikelberschreibung. Darum hast du das Recht entweder ihn zurückzugeben oder eben eine Nachbesserung, sprich ein Preis der dem tatsächlichen Artikelzustand entspricht. Eichfach mit dem Händler in Verbindung setzen, den Fall schildern und sehen wie er darauf reagiert. Ganz unabhängig davon hast du ja bei Onlinekäufen ein 14 tägliges Rückgaberecht und wenn du dir die Arbeit ersprachen möchtest, kannst du auch gleich die Sache beenden indem du es einfach zurückschickst.

Ich persönlich halte von slochen Artikeln, die "wie neu" oder "Originalverpackt und versiegelt" nicht viel. Dann kann ich auch gleich die Originalware kaufen. Denn zwischen der und dieser "wie neu" Ware, liegen meist nur wenige Euro, die man da vermeintlich "spart". In diesen Portalen sehe ich einen Wert, wenn es um echte gebrauchte Ware geht, wo ein signifikanter Unterschied beim Preis gibt. Vorallem, warum sollten Menschen sich ein neues Objektiv kaufen und es dann sofort wieder bei asgoodasnew verkaufen, ohne es auch nur einmal ausgepackt und ausprobiert zu haben? Also der Zustand Originalware und versiegelt, ist für den privaten Wiederverkäufer mehr als unwahrscheinlich. Also wird es wohl B-Ware von anderen Händlern sein. Dann sollte es aber als B-Ware bezeichnet werden.

Und in deinem Fall, war es also offensichtlich, dass es bereits geöffnet und benutzt war. Das macht das Objektiv nicht schlecht und es ist sicherlich noch genauso gut wie ein neues, aber der Gesamtzustand entspricht eben nicht dem, wie der Händler es angegeben hat.

Danke für deine Einschätzung, @Dare mo. Ich habe jetzt erst einmal Kontakt mit dem vorigen Käufer aufgenommen, dessen Daten ich ja dank nachlässigen Umgangs mit dem Datenschutz besitze. Mich interessiert nämlich, ob der Karton bei ihm versiegelt war oder ob das Objektiv durch noch mehr Hände gegangen ist. Dann wäre es wirklich ein heftiger Betrugsfall. Danach werde ich entscheiden, ob ich eine Preissenkung um 120€ verlange oder das Objektiv zurückschicke.

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bearbeitet von Wattloewe
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vor 18 Minuten schrieb lowrider82:

Hier eine schöne Auflistung:

https://www.it-recht-kanzlei.de/wann-werbung-mit-neuware-neu-zulaessig.html#:~:text=Als fabrikneu kann eine Ware,1 U 11%2F13).

 

Aber eine gute Vorgehensweise von dir um die Historie in Erfahrung zu bringen.

Danke dir @lowrider82, genau das versuche ich jetzt in Erfahrung zu bringen!

bearbeitet von Wattloewe
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Ich mag B-Ware, wirklich. Ich kaufe sie wegen des günstigeren Preises und der trotzdem gegebenen Garantie und Gewährleistung. Ich schaue sie lir genau an und habe dann und wann auch schon mal was zurückgeben.

Aber als A-Ware würde ich B-Ware nicht akzeptieren, no way. Wenn es ohne Tamtam keinen Nachlass gibt zurück damit. Das ist unlauteres Geschäftsgebaren.

Ciao,

Stefan

bearbeitet von stefan64
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Es kommt immer drauf an, finde ich. Wenn ich zum Beispiel ein Objektiv brandneu bei einem Händler erwerbe, der Karton aber schon mal geöffnet wurde, z.B um das Objektiv einem potentiellen Käufer im Laden zu zeigen, dann habe ich damit kein Problem. Es wurde nie benutzt und es ist alles neu. Ich möchte im Gegenzug mir ja auch gerne Objektive vor dem Kauf zeigen lassen und sie anfassen dürfen. Dann gehört aber auch die Plastikverpackung und so weiter dazu und es sollten keine Siegel beschädigt worden sein. 
 

Ein Versandrückläufer ist für mich was anderes. Da weiß ich nicht sicher, ob es unbenutzt ist, was damit schon getrieben wurde und warum es zurück ging. Wenn das jetzt eine 100€ China-Linse ist, wäre mir der Aufwand mit zurückschicken und neu bestellen zu groß und ich würde es auf sich beruhen lassen. Ich habe schon solche Linsen mit gebrochenen Siegeln online erworben und behalten, wenn sonst alles in Ordnung war. Aber bei einem 1000€ Objektiv fände ich das nicht ok und hätte ein ungutes Gefühl. 

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Der einfachste Weg wäre für mich, sich als allererstes mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Hier gleich in Richtung "Betrugsfall" zu denken, halte ich für etwas übertrieben. Zusammen mit den enthaltenen Rücksendeunterlagen des anderen Käufers denke ich eher, dass da der Praktikant das falsche Paket verschickt hat. 

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Ich würde es einfach über Fernabsatzgesetz retournieren und noch mal kaufen, eventuell bei einem anderen Händler. So teure Hardware kaufe ich immer beim Händler meines Vertrauens, auch wenn es woanders vielleicht 30€ günstiger ist. Damit vermeide ich aber Kopfschmerzen und solche Situationen wie hier. Mein Händler deklariert Kundenretouren als solche und ich weiß, dass ich im Servicefall keine Probleme haben werde. Bei billiger Hardware ist mir das nicht so wichtig, da kaufe ich aus Bequemlichkeit meistens bei Amazon. 

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vor 1 Stunde schrieb Tidus79:

Händler meines Vertrauens

Würde ich gerne, wenn es einen in der Nähe geben würde.

Es gibt zwar einen, aber für den ist Fuji ein Nischenprodukt. Und Fuji-Gebrauchtware noch mehr. Entsprechend die Preise, die es unrealistisch machen, daß ich dort kaufen würde.

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vor 14 Stunden schrieb Tidus79:

Es kommt immer drauf an, finde ich. Wenn ich zum Beispiel ein Objektiv brandneu bei einem Händler erwerbe, der Karton aber schon mal geöffnet wurde, z.B um das Objektiv einem potentiellen Käufer im Laden zu zeigen, dann habe ich damit kein Problem. Es wurde nie benutzt und es ist alles neu. Ich möchte im Gegenzug mir ja auch gerne Objektive vor dem Kauf zeigen lassen und sie anfassen dürfen. Dann gehört aber auch die Plastikverpackung und so weiter dazu und es sollten keine Siegel beschädigt worden sein
 

Ein Versandrückläufer ist für mich was anderes. Da weiß ich nicht sicher, ob es unbenutzt ist, was damit schon getrieben wurde und warum es zurück ging. Wenn das jetzt eine 100€ China-Linse ist, wäre mir der Aufwand mit zurückschicken und neu bestellen zu groß und ich würde es auf sich beruhen lassen. Ich habe schon solche Linsen mit gebrochenen Siegeln online erworben und behalten, wenn sonst alles in Ordnung war. Aber bei einem 1000€ Objektiv fände ich das nicht ok und hätte ein ungutes Gefühl. 

Wie passt das zusammen?

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vor 10 Minuten schrieb Zuikino:

Wie passt das zusammen?

Meine originalen Fuji-Objektive hatten bisher keine Siegel, man konnte den Karton immer ohne Beschädigung öffnen ¯\_(ツ)_/¯ 

 

vor einer Stunde schrieb lowrider82:

Würde ich gerne, wenn es einen in der Nähe geben würde.

Es kann ja auch ein vertrauenswürdiger Händler mit Online-Versand sein. Diese Gebrauchtplattformen zähle ich da nicht zu. Da wäre ich mir nicht mal sicher, ob ich nach dem Kauf z.B. einen Fuji-Cashback einlösen könnte, weil der nur für einen Kauf von autorisierten Fuji-Fachhändlern gilt. 

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Bin kein Jurist, aber..

“NEU“ ist absolut unmißverständlich und „Neu“ ist das Objektiv definitiv nicht.Für das Objektiv gibt es präzise andere Bezeichnungen: „NeuWERTIG“ oder „neuwertiger Rückläufer“ oder „Vorführware“  bei Händlern. „Neu“ ist Ware definitiv nur, wenn sie nicht benutzt wurde. Selbst, wenn die Packung nur geöffnet wurde, ist sie nicht mehr „neu“, sondern allenfalls Ausstellungsware oder „Originalware, unbenutzt, aber Packung geöffnet“.

Als ALLERERSTES würde ich an Deiner Stelle erst mal für mich alle diesbezüglichen Angaben von“asGoodAsNew“ ,in denen der klare Begriff „Neu“ aufgeführt wird (ggf. auch Screeenshots des Angebots) sowie selbstverständlich auch den Beweisenden Rücksendeschein und Deine Rechnung sichern. bzw fotografieren/Scannen. Und auch deren Genaue Angaben zu den jeweiligen Zuständen. Denn all das kann in Sekunden nachträglich geändert werden, dann hast Du weniger Beweise.

Und genau prüfen, ob das Objektiv ok ist. Falls Du hart verhandelst kannst Du im Fall, daß die Ware unbeschädigt ist, sicherlich jetzt noch 100-200€ runterhandeln, damit die Sache „gütlich geregelt“ ist AKA Du das nicht öffentlich machst..,

 

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Am 3.2.2024 um 15:08 schrieb Wattloewe:

Hallo, ich habe bei asgoodasnew ein Fujifilm 18mm 1:1,4 XF R LM WR mit der Zustandsbeschreibung „neu“ gekauft. Natürlich weiß ich, dass die normalerweise gebrauchte Objektive verkaufen - aber eben auch Neuware! Lt. Definition von asgoodasnew ist es ein Objektiv, das als Neuware in versiegelter Originalverpackung geliefert wird. Die erhaltene Verpackung war zunächst nicht versiegelt, Objektiv war auch „nackt“ (also ohne übliche Kunststoffhülle) in der Verpackung, auch ohne das übliche Tütchen gegen Feuchtigkeit. Und als ich alles auspackte, lag doch unten der ausgefüllte Rücksendeschein mit allen Daten des vorherigen Käufers, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht hatte, in der Verpackung! Und: Der Kontrollbereich, der nach Überprüfung der zurückgesandten Ware ausgefüllt wird, war leer.
Wie ist die Definition von „neu“ rechtlich zu bewerten? Die fehlende Versiegelung will ich jetzt nicht überbewerten, aber darf Retourenware als „neu“ verkauft werden?
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Ich würde es zurückschicken und hier kaufen:

 

https://www.fotokoch.de/Fujifilm-XF-18-120mm-f-4-0-LM-PZ-WR_64761.html?linkpage=startseite

 

Ist sogar noch günstiger, als dieses Asnotgood-Angebot....

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Am 4.2.2024 um 11:46 schrieb Tidus79:

Ich würde es einfach über Fernabsatzgesetz retournieren und noch mal kaufen, eventuell bei einem anderen Händler. So teure Hardware kaufe ich immer beim Händler meines Vertrauens, auch wenn es woanders vielleicht 30€ günstiger ist. Damit vermeide ich aber Kopfschmerzen und solche Situationen wie hier. Mein Händler deklariert Kundenretouren als solche und ich weiß, dass ich im Servicefall keine Probleme haben werde. Bei billiger Hardware ist mir das nicht so wichtig, da kaufe ich aus Bequemlichkeit meistens bei Amazon. 

hier waren es immerhin 80€, fast so viel, wie ein Fuji Cashback, das es für dieses Objektiv nicht gibt! Da überlegt man bei „neu, Originalverpackung, versiegelt“ schon mal… ist ja schließlich teuer genug. Und Händler meines Vertrauens? Alles, was im Netz Rang und Namen hat, denn vor Ort ist niemand!

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vor 48 Minuten schrieb forensurfer:

Ich würde es zurückschicken und hier kaufen:

 

https://www.fotokoch.de/Fujifilm-XF-18-120mm-f-4-0-LM-PZ-WR_64761.html?linkpage=startseite

 

Ist sogar noch günstiger, als dieses Asnotgood-Angebot....

Der TO hatte das 18mm 1:1,4 XF R LM WR gekauft. Das ist leider nicht für den Kurs zu haben.

Ich würde aber auch allein aufgrund der falschen Angabe des Verkäufers das Objektiv zurückgeben. Der Verkäufer scheint ja nicht einmal geprüft zu haben ob alles in Ordnung ist, sonst hätte er sicher den Retourenschein entfernt.

 

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Das ist unsere Neuzeit, der vielgerühmte Garagenhandel. Woher kommen denn die tollen Preise? Von studiertem Fachpersonal? DORT arbeiten die Brüder und Schwestern meines Paketausfahrers. Der (Albaner) versteht nicht mal bitte oder danke, er möchte, daß englisch parliert wird ...

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Glaubt ihr, dass die ganzen anderen großen Foto Händler, die einen Online Shop haben, ihre Retouren als solche deklarieren und mit einem Nachlass verkaufen?

Das rechnet sich betriebswirtschaftlich gar nicht.

Zum einen wollen die Kunden zum günstigsten Preis bestellen, die Ware soll immer verfügbar und am nächsten Tag geliefert sein.

Am Besten werden gleich mehrere Artikel zur Auswahl sowie zum Probieren bestellt, um dann vielleicht auch noch cherry pickung zu machen. Die Rücksendung geht zu Lasten des Händlers. Natürlich sollen auch nur Artikel versendet werden, die vorher niemand in der Hand hatte, was wiederum eine gewisse Lagerhaltung von neuen Artikeln voraussetzt.

Jetzt fragt man sich, warum es immer weniger Händler gibt oder doch hier und da eine Retoure als neu angeboten wird.

Was ist denn mit dem 18er Objektiv? Ist es technisch nicht in Ordnung? Hat es irgendwelche Gebrauchsspuren oder ist es nur die Tatsache, dass es schon einmal bei einem Fuji Freund zu Hause war?

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Michael2603:

Glaubt ihr, dass die ganzen anderen großen Foto Händler, die einen Online Shop haben, ihre Retouren als solche deklarieren und mit einem Nachlass verkaufen?

Bei Foto Leistenschneider gibt es Ware, die mit "Ehrenrunde" deklariert werden und damit im Preis etwas günstiger sind. Damit weiß jeder, dass der betreffende Artikel schon einmal bei einem Kunden war.

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Ich kann @Michael2603 da zustimmen. Bei Versandhandel muss man immer damit rechnen, dass das georderte Produkt schonmal bei jemanden war und zurückgeschickt wurde. Das ist ja eigentlich kein Problem. Was ich aber ärgerlich finde, ist das offensichtlich die Retouren immer seltener geprüft werden. Eine kurze Sichtprüfung auf Vollständigkeit und offensichtliche Schäden sollte man schon Erwarten können. Meine Frau hat letztes Jahr zwei Mal aus der Not bei Amazon etwas bestellt und beides mal beschädigte Retourenwaren bekommen. Reourenware ist Okay, beschädigte Ware nicht. Da wurde nicht kontrolliert. Wenn ich Klamotten oder Schuhe zurücksende bekomme ich einen Hinweis, dass die Retoure eingegangen ist und sie geprüft wird. Danach erhalte ich meine Rückerstattung. Bei Amazon bekommt man das Geld zurück, sobald die Post/DHL den Beleg ausgedruckt hat. Da könnte auch Luft im Karton sein und man würde die Rückerstattung bekommen. Das System kann nicht funktionieren.

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Auch ein Leistenschneider wird den Begriff "Ehrenrunde" und "Neuware" großzügig auslegen. Bei Ehrenrunde steht zum Beispiel auch:

Folgende Gebrauchsspuren können an den Geräten vorhanden sein:

- Gebrochene Versiegelungen

- Auslösungen

- Kleine Kratzer

- Beschädigte Kartonagen

bearbeitet von Michael2603
Text angepasst
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vor 11 Minuten schrieb Frischmilch:

Bei Amazon bekommt man das Geld zurück, sobald die Post/DHL den Beleg ausgedruckt hat.

 Das kommt darauf an WAS man zurücksendet und welchen Wert es hat. So jedenfalls meine Erfahrung. Es gibt ja auch Artikel die man überhaupt nicht zurücksenden muss😄

bearbeitet von wembly
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