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Hallo zusammen,

 

die KI lässt sich nicht aufhalten und bringt Änderungen mit sich. Denke das schon einiges darüber ...

Wie schaut's aus wenn die KI das Foto zum Teil oder ... bearbeitet und sei es nur den Mond ersetzt.

Ändert sich das Recht am eigenen Bild dadurch?

Wenn eine KI von Unternehmen XYZ das Foto bearbeitet, ob direkt beim auslösen oder im Nachhinein. Ändert sich dann das rechtliche zum Nachteil des Fotografen?

Alles ist am Anfang, wenn die KI in einiger Zeit von sehr vielen genutzt wird, besteht doch die Möglichkeit das die Fa. XYZ Teilrechte am Bild einfordern kann, oder?

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vor 10 Minuten schrieb Buana:

Alles ist am Anfang, wenn die KI in einiger Zeit von sehr vielen genutzt wird, besteht doch die Möglichkeit das die Fa. XYZ Teilrechte am Bild einfordern kann, oder?

Theoretisch möglich, praktisch aber höchst unwahrscheinlich. Schon weil sich die Hersteller nicht zu solchen Mogeleien wie dem Einfügen eines hochaufgelösten Mondes bekennen mögen. Bei Anwendungen, die beispielsweise ein Austauschen des Himmels ermöglichen, ist die Lizenz für eingefügte Bilder gewöhnlich Teil des Deals (es kann aber nicht schaden, das Kleingedruckte noch mal nachzulesen). Man kann natürlich auch eigene Bilder einfügen (der vorausschauende Fotograf sammelt Aufnahmen interessanter Himmel, die sich später in andere Fotos einfügen lassen) oder sich selbst um eine Lizenz für eingefügte Fremdbilder kümmern.

Unabhängig von den Verwertungsrechten bleibt es aber so, dass man nun mal nicht mehr der alleinige Urheber ist, wenn ein Bild Bestandteile fremder Fotos enthält. Bei der Teilnahme an Wettbewerben kann das bedeutsam sein, aber je nach den Teilnahmebedingungen kann ja schon die Montage an sich zum Ausschluss führen, selbst wenn man nur eigene Aufnahmen verwendet hat.

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vor 8 Stunden schrieb Buana:

Ändert sich das Recht am eigenen Bild dadurch?

Wenn eine KI von Unternehmen XYZ das Foto bearbeitet, ob direkt beim auslösen oder im Nachhinein. Ändert sich dann das rechtliche zum Nachteil des Fotografen?

Alles ist am Anfang, wenn die KI in einiger Zeit von sehr vielen genutzt wird, besteht doch die Möglichkeit das die Fa. XYZ Teilrechte am Bild einfordern kann, oder?

Das Recht am eigenen Bild bezieht sich ja auf die Abbildung der eigenen Person d.h., an den Persönlichkeitsrechten ändert der Einsatz von KI nichts. Was hier nicht erlaubt ist, ist nicht erlaubt. Mit oder ohne KI. Beim Urheberrecht bringt die KI allerdings erhebliche Probleme mit sich, weil eben die Urheberschaft (Schöpfungshöhe) nicht mehr klar ist.

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vor 2 Stunden schrieb DeLuX:

Das Recht am eigenen Bild bezieht sich ja auf die Abbildung der eigenen Person d.h., an den Persönlichkeitsrechten ändert der Einsatz von KI nichts.

Das Recht am eigenen Bild war aber wohl gar nicht gemeint, sondern das Urheberrecht (und gegebenenfalls die Verwertungsrechte). Der Begriff „eigenes Bild“ ist aber auch missverständlich; man könnte denken, dass es ein Bild, das einem gehört wäre, während es tatsächlich ein Bild ist, in dem man abgebildet ist – und an dem man, sofern es kein Selfie ist, normalerweise nicht das Urheberrecht hat.

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