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Fotografieren ohne Genehmigung kann teuer werden


GambaJo

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Hm, könnte es eventuell sein, dass das österreichische Recht in diesem Punkt anders ist, als das deutsche? Ich erinnere mich, dass es vor Jahren mal Aufregung gab, weil Mountain Bike Fahren in bestimmten Gegenden Österreichs von den Waldbesitzern verboten werden konnte. Ich glaube, es ging auch um Haftung bei Unfällen.

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Nee, nee, die meisten Objekte, die mir einfallen, sind derart marode, dass sich allein die Sanierungskosten im Millionenbereich bewegen würden. Da ist es für die Kommune allemal preiswerter, die neue KiTa in einer Containerburg zu errichten.

 

Da hätte ich jetzt auch Ideen zu, würde den Thread aber in Gebiete verschieben,

die nicht erwünscht sind :D

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hi,

 

...

 

Um es mal extrem zu machen: Du verlässt Dein Haus, lässt die Tür offenstehen und gehst Du Deinen Nachbarn. In dieser Zeit kommt ein Fotograf, fotografiert in Deinen Räumlichkeiten und stellt die Bilder ins Internet. Entsteht Dir dadurch ein Schaden...?

 

...

 

 

Selbstverständlich. Gibt es da zwei Meinungen?

 

Gruß, 

ickser

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Mit skandinavischem "Allmannsrättan" darfst Du einem deutschen Juristen wohl nicht kommen.

Wer in einem deutschen Wohnkaff jemals erlebt hat, wie rabiat deutsche Eigenheimbesitzer den "Stellplatz" für PKWs an der öffentlichen Straße (!) vor ihrem Haus verteidigen (obwohl sie ihre Sch...Karre ohne weiteres in die eigene Einfahrt stellen könnten, aber nein! "Das ist mein Stellplatz, mein Haus, mein Swimmingpool..."), damit ja kein fremder Besucher auch nur für den Kaffeebesuch irgendeine Chance hat, sein Fahrzeug in dieser durch die 27 SUVs vollgestellten Wohnstrasse abzustellen - der ahnt, wie hoch die Eigentumsrechte in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern bewertet werden. Diese "meins"-Mentalität schlägt sich selbstverständlich irgendwann auch in der Rechtspraxis nieder. Da müssen wir uns nicht wundern.

 

Habe ich selber mit einem Nachbarn erlebt, weil ich ohne ihn zu fragen eine Halterung für ein Sonnensegel an der Carport-Konstruktion (Doppel-T-Träger unterhalb des Daches) oberhalb seines Fahrzeuges angebracht hatte. Der Carport ist nur gemietet, bzw. wird der gemieteten Immobilie zugewiesen. Wir haben ebenfalls dort einen Stellplatz - und die gesamte Anlage gehört einer Wohnungsbaugenossenschaft. Als Mieter einer solchen Immobilie bin ich durch die notwenigen Anteile auch Miteigentümer, aber mein Nachbar hat sich stur gestellt und ebenfalls für den anderen Nachbarn gesprochen - den hat das übrigens nicht gestört. Was meinen Nachbarn daran gestört hat, obliegt der Spekulation - unabhängig davon, ob ich einen Regelverstoß begangen habe. Ich habe das Problem jetzt anders gelöst.

 

Aber die ganze Diskussion über fremdes Eigentum, dessen Betreten und fotografieren kann ich durchaus nachvollziehen. Abmahnanwälte etc. haben ja ein rechtlich (juristisch) einwandfreies Geschäftsmodell für sich entwickelt. Ob man da mit gesundem Menschenverstand oder Moral dagegen argumentieren kann ist fragwürdig. Vielleicht nur um seiner persönlichen Empörung Ausdruck zu verleihen.

 

Ich habe vor gut 30 Jahren auch mal einen solchen "lost place" in Spa betreten und dort fotografiert - vollkommen zufällig und ungeplant. Es war auch ein altes Hotel - damals allerdings nicht besonders abgesichert und in einem leicht verfallenen Zustand. Mittlerweile ist es wieder renoviert und wird weiterhin als Hotel genutzt. Die Bilder sind irgendwo in einem meiner Diakästen oder gesammelten Bildern in einer unauffindbaren Ecke verschollen und wurden auch nie veröffentlicht.

Genau da liegt ja auch die heutige "Gefahr" für solche Fotografie:

Wenn man(n)/frau solche Bilder öffentlich macht, besteht eine Möglichkeit für dieses "juristische Geschäftsmodell" wieder an Einnahmen zu kommen.

Das die Höhe der Strafe sich irgendwo an den Forderungen der "geschädigten" Partei orientiert, scheint mir offensichtlich zu sein.

Der Anwalt berechnet sein Honorar auch nach dem Streitwert und wird vorher entsprechende Fälle recheriert haben, um den Forderungsrahmen für ein für ihn positiven Ausgang günstig abzustecken.

 

Wie gesagt - mit Moral braucht man hier nicht argumentieren - Recht haben reicht hier völlig aus   :(   .

bearbeitet von Allradflokati
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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Ich nehme an, dass es jedermann hier im Forum klar ist, was Hausfriedensbruch bedeutet, auch wenn sich ein Besitzer moralisch nicht immer einwandfrei verhält. Und ich nehme auch an, dass sich jeder versierte Urbexer der Tatsache bewusst ist, dass er sich in einer kritischen juristischen Zone befindet, wenn er ohne Genehmigung durch irgendwelche verfallenen Häuser turnt. Für einige ist das vermutlich sogar ein zusätzlicher Kick in einem, nicht immer ungefährlichen Fotografie Genre. Das jetzt mal ein Lost Places Explorer von einem windigen Abmahnanwalt erwischt wurde, gehört meines Erachtens zum Risiko des Hobbys.  Alternativ, aber ohne Kick, gibt es ja mittlerweile geführte, gesicherte und juristisch legalisierte Lost Places Touren.

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Ich weiß nur, dass man in Paris zum Beispiel noch nicht einmal den Eiffelturm mit seinem Smartphone abfotografieren darf ohne offizieller Genehmigung...

 

Während man hierzulande sogar Stative vors Schloss Neuschwanstein aufstellen darf ohne auch nur irgendjemanden vorher zu fragen...

 

Vielleicht gibt es ja doch rechtliche Unterschiede auch schon in Österreich? Andere Länder - Andere Sitten?

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Mit skandinavischem "Allmannsrättan" darfst Du einem deutschen Juristen wohl nicht kommen.

Wer in einem deutschen Wohnkaff jemals erlebt hat, wie rabiat deutsche Eigenheimbesitzer den "Stellplatz" für PKWs an der öffentlichen Straße (!) vor ihrem Haus verteidigen (obwohl sie ihre Sch...Karre ohne weiteres in die eigene Einfahrt stellen könnten, aber nein! "Das ist mein Stellplatz, mein Haus, mein Swimmingpool..."), damit ja kein fremder Besucher auch nur für den Kaffeebesuch irgendeine Chance hat, sein Fahrzeug in dieser durch die 27 SUVs vollgestellten Wohnstrasse abzustellen - der ahnt, wie hoch die Eigentumsrechte in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern bewertet werden. Diese "meins"-Mentalität schlägt sich selbstverständlich irgendwann auch in der Rechtspraxis nieder. Da müssen wir uns nicht wundern.

 

So ist es.

Mein Vaterland, mein Eigentum!

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In HannMünden stehen drei Häuser in der Innenstadt leer und der Eigentümer will nur zu völlig überzogenen Preisen verkaufen,

 

"Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Spekulant" sagt ein (leicht abgewandeltes) Sprichwort.

bearbeitet von DeLuX
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So ist es.

Mein Vaterland, mein Eigentum!

Nicht nur in unserem Deutschland ist dies so, wie selbst erlebt, auch in Italien. Grundstücke, vor allem im Veneto und in der Toskana, sind häufig extrem videoüberwacht. Ich war dabei einen alten toskanischen Landsitz zu fotografieren, stand ca. einen Meter in der Grundstückseinfahrt, sofort stürmte einer der Bediensteten aus der Villa und machte mir heftig deutlich, dass ich das Fotografieren unterlassen und verschwinden soll. Er bestand darauf, dass auch außerhalb der Grundstücks keine Fotos von dem Landsitzt erlaubt werden. Zwar rechtlich nicht O.K., doch des lieben Friedens willen zog ich von dannen, darüber hinaus kläffte auch noch ein Kampfhund im Zwinger :o

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Ich weiß nur, dass man in Paris zum Beispiel noch nicht einmal den Eiffelturm mit seinem Smartphone abfotografieren darf ohne offizieller Genehmigung...

 

...

 

Fotografieren darfst du ihn schon - auch bei Nacht (die Beleuchtung ist seit 1985 urheberrechtlich als Kunstwerk geschützt). Nur mit der Veröffentlichung solltest du vorsichtig sein   ;)   ...

 

Schau mal hier: http://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/recht/urheberrecht-warum-fotos-vom-eiffelturm-teuer-werden-koennen-22390310

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Ich weiß nur, dass man in Paris zum Beispiel noch nicht einmal den Eiffelturm mit seinem Smartphone abfotografieren darf ohne offizieller Genehmigung...

 

Während man hierzulande sogar Stative vors Schloss Neuschwanstein aufstellen darf ohne auch nur irgendjemanden vorher zu fragen...

 

Vielleicht gibt es ja doch rechtliche Unterschiede auch schon in Österreich? Andere Länder - Andere Sitten?

Das stimmt so nicht mehr

 

Gruß Wolfgang

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Schmunzeln lassen mich Formulierungen wie „nach meinem Rechtempfinden“. Sie zeugen mit eigenen Vorschlägen zu einem Stafmaß (20–50€ an Rotes Kreuz etc.) vom Nichtverständnis eines Rechtssystems – was ich wiederum bei erwachsenen Menschen für bemerkenswert bis bedenklich finde.

Du hattest schon verstanden, dass es hier grundsätzlich um den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht geht? Besagte Summen entstehen ja eben gerade NICHT als Strafmaß, das Thema Haus-/Landfriedensbruch hatten wir weiter oben. Das strafrechtliche Risiko ist für Urbexer vergleichsweise überschaubar.

 

Eine mögliche Strafe soll abschrecken, die oben genannte entspricht ja eher einer freiwilligen Spende für den guten Zweck.

Diese Beträge sollen niemanden abschrecken, das ist ein Geschäftsmodell und zwar (ganz allgemein) ein ziemlich Niederträchtiges.

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Da es schon mehrfach um die vermeintliche Berechtigung der Höhe des Schadenersatzes ging:

Wenn man sieht, dass Hooligans oder gewaltbereite Chaoten bei Demonstrationen üblicherweise nie zivilrechtlich zur Kasse gebeten werden, um die hier tatsächlich entstehenden immensen materiellen Schäden finanziell zu begleichen oder wiedergutzumachen, kann man schon auf die Idee kommen zu fragen, was "gerecht" ist. ;)

 

tabbycat hat es auf den Punkt gebracht, das Problem ist die Abmahnindustrie. Sie scannt das Internet nach (meist kleinen) formalen Rechtsverstößen und baut so lange eine Drohkulisse auf, bis der eingeschüchterte Beklagte zahlt, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden.

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  • 2 weeks later...

Ich weiß nur, dass man in Paris zum Beispiel noch nicht einmal den Eiffelturm mit seinem Smartphone abfotografieren darf ohne offizieller Genehmigung...

 

Während man hierzulande sogar Stative vors Schloss Neuschwanstein aufstellen darf ohne auch nur irgendjemanden vorher zu fragen...

 

Vielleicht gibt es ja doch rechtliche Unterschiede auch schon in Österreich? Andere Länder - Andere Sitten?

Das mit Paris stimmt so nicht - man darf den Eiffelturm auch nachts durchaus fotografieren, man darf nur die Bilder nicht kommerziell verwerten, da die Agentur, die die Beleuchtung erstellt, daran die Rechte hat. Ich hatte vor zwei Jahren mal nach einer Paris-Reise hier genau ein solches Foto eingestellt, es aber wieder gelöscht, nachdem mich ein Forums-Teilnehmer auf das Problem hingewiesen hatte. Daraufhin habe ich mit der betreffenden Augentur (SETE - illuminations Pierre Bideau) Kontakt aufgenommen und von  ihr genau die eben dargestellte Auskunft bekommen.

Mit herzlichen Grüßen aus Berlin, Des.

bearbeitet von Desesseintes
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Gast canis lupus

Das Nacht-Design gilt als Kunstwerk, der Turm ohne Licht nicht. So hatte ich´s mal gelesen. Warum muss man das Ding überhaupt fotografieren? Das Motiv ist genauso ausgelutscht wie Neuschwanstein....      :)

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Das Nacht-Design gilt als Kunstwerk, der Turm ohne Licht nicht. So hatte ich´s mal gelesen. Warum muss man das Ding überhaupt fotografieren? Das Motiv ist genauso ausgelutscht wie Neuschwanstein....      :)

 

Alte Männer mit kaputten Beinen, die wegen ihres vll dadurch dicken Bauches den offenen Schuh nicht mehr sehen, vor Schaufenstern stehend zu fotografieren, ist auch ausgelutscht.

Die Versehrtenfotografie ist ja auch megaspannend :huh:  Für mich aber beides, zeithistorisch in Serie absolut relevant :rolleyes:

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Das Nacht-Design gilt als Kunstwerk, der Turm ohne Licht nicht. So hatte ich´s mal gelesen. Warum muss man das Ding überhaupt fotografieren? Das Motiv ist genauso ausgelutscht wie Neuschwanstein.... :)

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Gruß Christian

 

◟(◔ั₀◔ั )◞

https://500px.com/christiandamm

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Gast Graf Foto

Tut mir leid, aber der Vergleich hinkt auf beiden Beinen.

Richtig ist, dass auch ein Foto einer Person teuer werden kann, weil ohne Einverständnis veröffentlicht, aber bei der Straßenfotografie fotografiert man diese Menschen nicht in ihren Privaträumen sondern im öffentlichen Raum.

Und dorthin begeben sie sich freiwillig.

Dass sich jemand in einen öffentlichen Raum begibt, heißt ja nicht, dass er damit einverstanden ist, auch fotografiert zu werden bzw. dass das Bild im Internet oder sonstwo veröffentlicht wird.

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