Jump to content

Rechteübertragung eines Fotos


Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Schönen guten Abend! 🙂

Jemand möchte ein Foto von mir nutzen und möchte die Bildrechte, damit er das Foto nutzen kann. Wie kann ich die Bildrechte meins Bildes kostenlos für Print und Online übertragen? Muss ich da etwas beachten? Heutzutage muss man sich gegen alles doppelt und dreifach absichern.

Wünsche euch ein schönes Halloween.

Gruß Torsten

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal musst du natürlich die Rechte an dem Bild besitzen, vor allem wenn Personen drauf sind.  Dann kannst du einen einfachen Vertrag machen, die es auch zu hauf im Download gibt. Dort kannst du dann entweder alle Rechte abtreten, kannst aber auch einzelne Bereiche wie Politik usw. ausschließen. Man kann die Nutzung auch zeitlich befristen oder nur für eine bestimmte Kampagne etc. Es liegt also an dir, weil es ja dein Bild ist. Du kannst den Käufer ja fragen, wofür er es braucht und das dann in den Vertrag aufnehmen, wenn er damit einverstanden ist. Für ihn ist es ja auch wichtig, dass er belegen kann, die Rechte an dem Bild zu besitzen. 

Vg m

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da man per Vertrag so ziemlich alles regeln kann (sittenwidriges und ähnliches natürlich nicht) kannst du z.B. die Nutzungsrechte übertragen (auch entsprechend eingeschränkt, siehe oben) und gleichzeitig die Urheberrechte behalten.
Wenn du aber über die Form unsicher bist, macht es Sinn einen Anwalt / Notar zu befragen.
Alles andere ist meist nur Halbwissen.

bearbeitet von Uwe Richter
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Urheberrecht kann man sowieso nicht veräußern, das behält man immer. Es können nur die Nutzungsrechte verhandelt werden, unterschieden in private und kommerzielle Nutzungsrechte.

vor 2 Stunden schrieb Meischder78:

Muss ich da etwas beachten?

Wegen eines Fotos würde ich da keinen großen Aufriss machen. Da reicht eine kleine formlose, schriftliche Vereinbarung. Hier eine ganz gute Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:

https://www.komma-gruppe.de/meins-oder-deins-urheber-und-nutzungsrechte-von-fotos/

Wie schon geschrieben, mir wäre wichtig, auch als Urheber das Foto noch in einem gewissen Rahmen nutzen zu können.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

vor 14 Stunden schrieb Parallaxe:

weiterhin würde ich mir - falls möglich - vorbehalten, das Bild als Urheber auch noch nutzen zu dürfen

Auf jeden Fall. Wenn der andere das nicht möchte, verzichte auf die Weitergabe der Rechte.
Ich würde allerdings nur die Nutzungs- und nicht die Bildrechte weitergeben. Abgeben würd ich nichts.

Das Finanzielle sollte auch nicht außer Acht gelassen werden.
Wenn der potentielle Nutzer Geld damit verdient / verdienen möchte, solltest Du Dir die Nutzung bezahlen lassen.

 

vor 11 Stunden schrieb Parallaxe:

Wegen eines Fotos würde ich da keinen großen Aufriss machen

Doch schon. Im kleinen fängt es an. Wenn der Nutzer Dinge mit dem Bild macht, die Du nicht möchtest und/oder die die in Verruf bringen können, hast Du ohne "Aufriss" ein Problem.

bearbeitet von MarcWo
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@MarcWo

Was meinen Bereich betrifft ist mir klar, was gemacht wird, ich habe keine Fragen. Es ging um eine Frage von @Meischder78. Es geht um EIN Bild, es ist für ihn kein Tagesgeschäft. Daher meinte ich, dass ich an seiner Stelle zwar was aufsetzen würde, es aber nicht übertreiben würde. 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Manchmal kann man mit einem einzigen Bild viel Geld verdienen – nachdem man jahrelang um die Durchsetzung des eigenen Urheberrechts gekämpft hat, wie es Peter Thomann tun musste:

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!

Sein Foto einer Stute mit ihrem Fohlen hat es bis auf die Nummernschilder von Kentucky geschafft und soll das meistkopierte Foto der Welt sein (https://www.peterthomann.net/mare-and-foal-history-of-a-picture/).

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Um das Ganze nicht zu kompliziert werden zu lassen könnte man in der "fotocommunity" einen Account eröffnen, das Bild hochladen, die Bildrechte kann man dem Bild dabei mitgeben und dem anfragenden die Nutzung dann gestatten oder generelle freie Nutzung ermöglichen.

Die Bildrechte kann man dort in Form verschiedener Lizenezen festlegen, geht eigentlich total easy und macht imho so auch Sinn. Auch ein Verkauf ist auf dem Portal möglich... man braucht dann auch keinen Rechtsanwalt oder fachliche kenntnisse als wär man einer.

mfg

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Am 31.10.2019 um 22:08 schrieb Uwe Richter:

Da man per Vertrag so ziemlich alles regeln kann (sittenwidriges und ähnliches natürlich nicht) (…)

... man kann alles vertraglich regeln, auch sittenwidrige, diffamierende, unmoralische, ungesetzliche, rassistische, etc. Verwendung. Nur die Überprüfung der Einhaltung nicht so ohne weiteres.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb zwanzignullzwei:

... man kann alles vertraglich regeln, auch sittenwidrige, diffamierende, unmoralische, ungesetzliche, rassistische, etc. Verwendung. Nur die Überprüfung der Einhaltung nicht so ohne weiteres.

Sagen wir’s so: Es gibt Verträge, mit denen kann man bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen seine Ansprüche vor Gericht einklagen. Und es gibt Verträge, zu deren Durchsetzung man widrigenfalls auf unkonventionelle Methoden spezialisierte Dienstleister bemühen müsste.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Uwe Richter:

Dazu musste man früher aber mal "zahlendes Mitglied" sein. Ist das immernoch der Fall?

 

das kann ich leider nicht mit Sicherhit sagen, müsste man in der Hilfe irgendwo finden, ich hab den Kram nur weil's die Adobe Produkte relativ preisgünstig im Abo gibt und noch ne Photozeitschrift oben drauf...

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb zwanzignullzwei:

... man kann alles vertraglich regeln, auch sittenwidrige, diffamierende, unmoralische, ungesetzliche, rassistische, etc. Verwendung. Nur die Überprüfung der Einhaltung nicht so ohne weiteres.

ich stelle's mir sehr schwierig vor Dinge die bereits gesetzlich geregelt sind per Vertrag anderslautend zu regeln ... ein so lautender vertrag wär mglw. UNGESETZLICH und somit per Gesetz  auch ungültig 'lol'

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb bugfix:

(...) ein so lautender vertrag wär mglw. UNGESETZLICH und somit per Gesetz  auch ungültig 'lol' (...)

Keineswegs. Verträge enthalten sehr oft durchaus bedenkliche Formulierungen. Im Streitfall würde juristisch geprüft, welche Abschnitte im Vertrag nicht mit der Rechtsprechung konform gehen. (Nur) diese Passagen gelten dann nicht. Man kann schon so einiges unterschreiben, selbst wenn in einem Vertrag Dinge enthalten sind, die ohnehin keinen Bestand vor Gericht haben... wenn man denn aus gewissen Gründen diesen Vertrag unbedingt möchte.  Aber jetzt wirds off topic :)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was sind eigentlich "Bildrechte" außer ein verwaschener Begriff? Ist ja nicht so, dass ein Bild irgendwelche Rechte hätte - verschiedene Personen können allerdings unterschiedliche Rechte an einem Bild haben.

a) das Urheberrecht - das hat nur der, der das Foto gemacht hat, und dieses Recht kann auch nicht weitergegeben werden. Ist allerdings nicht nur ein Recht, sondern auch mit Pflichten verbunden - etwa dann, wenn der Urheber etwas oder jemand fotografiert hat, den oder das er nicht fotografieren durfte. Solche Ansprüche können sich überschneiden mit

b) Nutzungsrechten ... das sind Berechtigungen, ein Foto entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen, und diese Rechte können vom Urheber übertragen werden. Gibt es Ansprüche Dritter am Bild, dann muss der Erwerber prüfen, ob möglicherweise die Rechte Dritter berührt werden, und sich ggf. vom Bildautor nachweisen lassen, dass er als Urheber nicht nur im Besitze dieser Rechte ist, sondern sie auch für bestimmte oder unbestimmte Nutzung weitergeben darf bzw. ob es dafür eigener Vereinbarungen mit den betroffenen Dritten bedarf.

c) Die Rechte von Dritten am Bild sind nun schon erwähnt - das können zum Beispiel auch Abbildungen von Firmenlogos, künstlerischen Gestaltungen etc. sein. Wenn zum Beispiel ein Bildautor die Nutzungsrechte an einem Foto weitergibt mit dem Passus "ungeachtet bestehender Ansprüche Dritter" o.ä., dann kann es im Einzelfall auch zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn solche Dritte ihre Ansprüche doch geltend machen. Freilich wird in einem solchen Fall auch der Nutzer des Fotos herangezogen, der ja, wie gesagt, auch zu prüfen hat, ob durch seine Nutzung möglicherweise Rechte von Dritten berührt werden. Dafür gibt es Model Releases als Vordrucke im Netz, wenn es um Personen geht.

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 57 Minuten schrieb jakob_ehrhardt:

Was sind eigentlich "Bildrechte"

Als erstes sämtliche Rechte, die der Urheber und/oder Auftraggeber an dem Bild hat. Alles andere in Deiner Aufzählung legt der Rechteinhaber fest.

bearbeitet von MarcWo
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb MarcWo:

Als erstes sämtliche Rechte, die der Urheber und/oder Auftraggeber an dem Bild hat. Alles andere in Deiner Aufzählung legt der Rechteinhaber fest.

Nein, die allenfalls betroffenen Rechte Dritter legt nicht der Urheber fest. Oder meinst Du auch solche Dritte mit "Rechteinhaber"?

bearbeitet von jakob_ehrhardt
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...