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vor 17 Minuten schrieb uwe1956:

In welcher Form bzw. wie soll das aussehen?

Nichtsdestotrotz kann die Bildbearbeitungssoftware eine Kennzeichnung in der Form ja auch generieren. Bzw. macht das dann halt die Software auf dem Server, auf den die Bilder hochgeladen und veröffentlicht werden. Die liest die entsprechenden Metadaten aus und kennzeichnet das Bild dann entsprechend. Das sehe ich jetzt nicht als Hindernis.

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber entscheidend ist  wohl, dass in bestimmten Fällen (Deepfakes) unter dem Bild der textliche Hinweis auftaucht, dass KI zur Bildbearbeitung eingesetzt wurde. Aber es geht der EU nach meiner Meinung nicht um das Bearbeiten von Bildern , wie KI-gestützte Bildanpassungen durch Herausrechnen von Bildrauschen, Schärfe etc. sondern um echte Deepfakes und um das Verhindern von Urheberrechtsverletzungen.  Steht jedenfalls nach meiner Meinung genauso im dem Gesetzestext.

 

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Asche auf mein Haupt: Die EU hat das Gesetz noch einmal geändert! Allerdings vom Inhalt her ähnlich.

 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02024R1689-20240712

"... Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz festgelegten Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt."

Später wird erläutert: 

... " „Deepfake“ einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde;"

 

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vor 15 Minuten schrieb Mike_Puc:

Steht jedenfalls nach meiner Meinung genauso im dem Gesetzestext.

 

das ist doch nichts anderes als bei der Streetfotografie, wo keienr weiß, wo es anfängt und wo es aufhört. Der Interpretationsspielraumist doch enorm. Nicht umsonst sieht man neuerdings hierzulande auf den Bildern so viele Menschen von hinten oder in der Unschärfe. Das tut dem Genre keinen Gefallen.

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vor 5 Stunden schrieb Leicanik:

@Mattes ich wäre dir für eine etwas weniger herablassende Formulierung („niedlich“) dankbar. Und pauschale EU Schelte wird uns auch nicht weiter bringen. Aber wenn du sowieso keine Bilder zeigst, dann betrifft dich das ja alles auch gar nicht.

@Leicanik:

Sorry, wenn das herablassend 'rüberkam, so war es nicht gemeint.

Hoffnung in die Politik zu setzen, gerade bei so neuen Entwicklungen, halte ich aber für unrealistisch. Selbst die Leute, die mitten in der Entwicklung stecken, können die kaum beurteilen oder gar vorhersehen. Und natürlich ist die Politik getrieben von der Industrie, in diesem Fall Big Tech. Herauskommen wird wieder einmal etwas, was den normalen Anwendern das Leben schwer macht und sie existenzbedrohenden, finanziellen Risiken aussetzt, während die Verursacher dieser Misere entweder mit Kleingeld davon kommen oder ihre Rechtsabteilungen darauf ansetzen.

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vor 1 Minute schrieb DRS:

das ist doch nichts anderes als bei der Streetfotografie, wo keienr weiß, wo es anfängt und wo es aufhört. Der Interpretationsspielraumist doch enorm. Nicht umsonst sieht man neuerdings hierzulande auf den Bildern so viele Menschen von hinten oder in der Unschärfe. Das tut dem Genre keinen Gefallen.

Stimmt - aber in dem Gesetzestext geht es eindeutig um Deepfakes, die sind eigentlich schon definiert und etwas anderes wie Bildbearbeitung in dem Sinn, wie es nahezu alle hier im Forum betreiben . Wer sich unsicher ist und arg am Bild geschraubt hat, der kann das Bild dann doch auch mit dem kleinen Textzusatz versehen.

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vor 3 Minuten schrieb DRS:

Nicht umsonst sieht man neuerdings hierzulande auf den Bildern so viele Menschen von hinten oder in der Unschärfe. Das tut dem Genre keinen Gefallen.

Das Thema Street Fotos Frauen von hinten hat sich ja auch bald erledigt;-)

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Gerade eben schrieb Don Pino:

Das Thema Street Fotos Frauen von hinten hat sich ja auch bald erledigt;-)

Dazu gibt es leider auch entsprechende Hinweise der EU Verordnung - aber das wäre dann vielleicht wieder ein anderes Thema - wobei ich das superspannend finden würde ( weil man sich so schön aufregen könnte). Ich habe gerade über 30 Jahre alte Dias digitalisiert und da sind  die spannenden Sachen vor allem die sogenannten Streetfotos. Zu meiner Ehrenrettung sei gesagt, dass ich die Personen nie voyeuristisch sondern immer vorteilhaft ( so denke ich) in Szene gesetzt habe.

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vor 4 Minuten schrieb Mike_Puc:

Wer sich unsicher ist und arg am Bild geschraubt hat, der kann das Bild dann doch auch mit dem kleinen Textzusatz versehen.

Irgendwie wertet man sein Bild damit aber schon ein bisschen ab, obwohl es ja in der digitalen Fotografie auch schon eine Kunst sein kann, was man aus etwas macht mittels Software. ich sehe das auch so, dass es bei Texten eigentlich schlimmer ist. Irgendwann, wenn nicht schon jetzt kann man sicherlich auch die KI beauftragen etwas so zu erstellen, dass man Ihr Tun nicht mehr erkennt oder gerade so viel zu manipulieren, dass es noch ohne Kennzeichnung geht. Für mich war das nicht die beste Idee der Wirtschaft.

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Ich halte den Ansatz dieser Regelung für grundfalsch, wenn es um die Bearbeitung von Fotos geht (im Gegensatz zu komplett KI-generierten Bildern).

Meines Erachtens wäre es wesentlich zielführender für alle Beteiligten, wenn unbearbeitete Bilder als solche gekennzeichnet würden. Wer also z.B. ein Reportagefoto beim World Press Photo Contest einreicht (oder auch "nur" journalistisch verwenden möchte), müsste diesen Nachweis erbringen. Bei WPP-Eingaben werden mittlerweile genau deswegen die RAWs verlangt, so weit ich weiß.

In allen anderen Fällen - und da ist es egal, ob die Bearbeitung mit oder ohne KI-Unterstützung erfolgt - wären dann raus, die allgemeine Erwartungshaltung würde sich schnell anpassen. Ebenso, wie wir alle gelernt haben, dass es in keiner Zeitschrift (die Älteren erinnern sich) unbearbeitete Fotos gibt, werden wir alle akzeptieren müssen, dass Bildern (auch bewegten) erst einmal nicht zu trauen ist. 

Das würde auch das Problem lösen, wann eine Bearbeitung denn nun KI-gestützt ist. Kleines Beispiel: Lr hat nun (endlich) eine KI-Funktion zum Entfernen von Sensorstaub eingebaut. Das ist also eine KI-Manipulation nach dem jetzigen Verständnis der EU. Würde ich von der KI nur eine Analyse der betroffenen Stellen sehen und diese von Hand wegstempeln und durch andere im Bild vorhandene Pixel ersetzen (also kein "generative fill"), dann wäre es in Ordnung?

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vor 6 Minuten schrieb uwe1956:

Da habe ich den Docma Artikel anders verstanden. Nur um Deepfakes ging es bisher. Nach Ende der Übergangsfrist gilt das zukünftig für alle KI generierten Inhalte. 

Da steht aber in der EU Verordnung nach meiner Meinung nach nichts dazu drin - vielleicht gibt es da dann noch eine Änderung der Kommission? 

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vor 4 Minuten schrieb Mike_Puc:

Dazu gibt es leider auch entsprechende Hinweise der EU Verordnung - aber das wäre dann vielleicht wieder ein anderes Thema - wobei ich das superspannend finden würde ( weil man sich so schön aufregen könnte). Ich habe gerade über 30 Jahre alte Dias digitalisiert und da sind  die spannenden Sachen vor allem die sogenannten Streetfotos. Zu meiner Ehrenrettung sei gesagt, dass ich die Personen nie voyeuristisch sondern immer vorteilhaft ( so denke ich) in Szene gesetzt habe.

Ich habe sehr oft Personen vor der Kamera, auch wenn das oft nur zu Werbezwecken ist und ich kann dir sagen, dass das eigene Empfinden von Schönheit und Natürlichkeit nicht immer auch konform mit der fotografierten Person geht. Das ist also keine einfache Aufgabe da vorteilhaft und unvorteilhaft zu beurteilen. Sicher ist man da keinesfalls.

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vor 9 Minuten schrieb DRS:

Irgendwie wertet man sein Bild damit aber schon ein bisschen ab,

Was man sehr schön an der Kontroverse um Steve McCurrys Definition von „Visual storytelling“ erkennen konnte. 

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vor 6 Minuten schrieb uwe1956:

Habe jetzt gelesen, dass private Nutzer ausdrücklich ausgenommen sein sollen.

Auch wenn sie ihr Werk öffentlich präsentieren? Das wäre dann ja noch schwammiger, als man es schon erwartet hat.

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vor 3 Minuten schrieb DRS:

Auch wenn sie ihr Werk öffentlich präsentieren? Das wäre dann ja noch schwammiger, als man es schon erwartet hat.

Steht so auf der Seite einer Rechtsanwaltskanzlei: Ausdrücklich ausgenommen von den Pflichten .. sind private Nutzer .. die diese zu nicht beruflichen Zwecken einsetzen. Im Art. 50 AI Act selbst habe ich jetzt konkret dazu (noch) nichts gefunden.

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vor 5 Stunden schrieb Mattes:

Meine Bilder tauchen - bis auf ganz wenige Ausnahmen - eh nicht mehr im Internet auf, daher betrifft mich das wenig.

Und genau das empfinde ich schon als eingriff in die kunstfreiheit. du/man/ich fühlt sich schon im voraus eingeschüchtert. zukünftig wird es wohl nur noch erlaubte kunst geben...

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vor 16 Minuten schrieb Ronny1976:

Und genau das empfinde ich schon als eingriff in die kunstfreiheit. du/man/ich fühlt sich schon im voraus eingeschüchtert. zukünftig wird es wohl nur noch erlaubte kunst geben...

Ich verstehe, was Du meinst. In diesem Fall trifft das so aber nicht zu. Ich zeige keine Bilder im Internet, weil ich darin keinen Mehrwert für mich erkenne (bis auf ganz wenige Ausnahmen hier).

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Ich habe meine Signatur hier im Forum folgendermaßen angepasst. Ob das rechtlich wirksam wäre weiß ich natürlich nicht, aber es beruhigt mein Gewissen.

Bei meinen Fotos muss man immer damit rechnen, dass sie durch Software wie Photoshop, Lightroom oder Topaz KI-unterstützt sind.
Ich verwende diese Software ausschließlich zur Verbesserung der Fotoqualität und nicht zur Veränderung der ursprünglichen Bildaussage.
Ich erwähne das hier schon einmal vorsorglich, auch wenn hier von mir keine Bilder eingestellt werden, die durch Prompts generiert worden sind. 

Sie erscheint jetzt hier doppelt, macht auch nichts.

bearbeitet von Pictus
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vor 4 Minuten schrieb Ronny1976:

Vorauseilender Gehorsam? Schöne neue Welt, die Einschüchterung funktioniert wunderbar.

Schengen ist auch Geschichte (sitze gerade im zug an der Grenze).

Was kommt als nächstes? niemand hat die absicht, eine mauer zu bauen...

Der eine nennt es Einschüchterung, der andere Anpassung an eine neue Realität. Trotzdem liegt natürlich auch ein Körnchen Wahrheit in deinem Kommentar.

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vor 8 Minuten schrieb Ronny1976:

Schengen ist auch Geschichte (sitze gerade im zug an der Grenze).

Was kommt als nächstes? niemand hat die absicht, eine mauer zu bauen...

Geht es auch eine Nummer kleiner?

Diese Vermischung ist weder sachdienlich noch sachgerecht. 

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Am 10.11.2025 um 21:10 schrieb lowrider82:

Wie sieht es mit KI programmierten AF aus? Ist da ja schon ein Eingriff via KI.🤔

KI in der Kamerasteuerung (hauptsächlich Belichtungsautomatik und AF) gab es schon in der analogen Ära. Die Nikon F5 (1996) nutzte ein neuronales Netz für ihre 3D-Color-Matrixmessung, und die in den 80er Jahren beliebte Fuzzy Logic war ja auch eine KI-Variante. Aber die Bilder entstanden trotzdem auf die bewährte chemische Weise und sahen nicht anders aus, nur weil die Kamera KI-Funktionen nutzte. So etwas ist auch nicht gemeint, wenn es um die Kennzeichnung von Bildern geht, die mit Hilfe von KI entstanden sind.

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Am 11.11.2025 um 18:19 schrieb Alsbald:

Ist das nun das Ende der freien Fotografie, bei der es einem erlaubt ist, (sich) von einer Sache einfach nur ein Bild zu machen
und es anschließend so zu bearbeiten, dass es ansehnlicher ist oder die Intention des Fotografen getreuer widerspiegelt?

Niemand will diese Freiheit einschränken. Es geht nur darum, transparent zu dokumentieren, wie ein Bild entstanden ist. Was keine Mühe macht, weil immer mehr Kameras und Bildbearbeitungsanwendungen das für uns erledigen. In Lightroom und Photoshop habe ich die Speicherung von Content Credentials eingeschaltet, und das war’s.

Wenn Du Deine Bilder verkaufen oder zu einem Wettbewerb einreichen willst, kann es allerdings sein, dass der prospektive Käufer oder der Wettbewerbsveranstalter sagt, dass Deine Bilder aufgrund der Art ihrer Entstehung nicht die von ihnen gesetzten Regeln erfüllen und daher nicht akzeptiert werden, und dasselbe kann passieren, wenn sie gar keine Content Credentials enthalten. Solche Ausschlusskriterien gibt es ja schon lange, aber mit Content Credentials in den Metadaten lassen sie sich leichter überprüfen. Bei „Bird Photographer of the year 2025“ ist dem Gewinner des Silver Award sein Titel nachträglich aberkannt worden (https://petapixel.com/2025/11/10/bird-photographer-of-the-year-2025-wont-elaborate-on-why-it-disqualified-winner/), und mit Content Credentials wäre das Bild vielleicht gar nicht erst zugelassen worden.

bearbeitet von mjh
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