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Erfahrung mit dem Fuji Service in Kleve


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vor 24 Minuten schrieb Daniel_Escobar:

Du weißt schon, dass man eine X-Pro3 nicht einfach neu kaufen kann?

Das die auch nicht mehr lieferbar ist, habe ich in der Tat nicht mitbekommen. 

Jetzt auf die Schnelle habe ich auch wirklich nur noch eine silberne gefunden…

Dann drücke ich mal die Daumen, dass deine bald wieder da ist. 

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Übrigens noch schnell Service Schweiz. Hatte ja ein Voigtländer 23/1.2 zurück geschickt, da nicht scharf. Via Händler hatte ich nach einer Woche ein nagelneues zuhause. Fuji Schweiz brauchte über 3 Wochen, ein dezentriertes 16-55 zu tauschen. Von daher Voigtländer wirklich top, hätte ich nicht erwartet. Hatte mich da auf 2 Monate eingestellt!

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vor einer Stunde schrieb Swisshead:

Händler

Keine Ahnung wie es in der Schweiz geregelt ist, aber in der EU gilt in dem Fall: Gewährleistung. Und ein kundenorientierter Händler tauscht hier rasch aus und macht danach seine Rechtsansprüche beim Lieferanten geltend. Und Fuji ist ja jetzt eigentlich kein Händler.

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vor 2 Minuten schrieb lowrider82:

Keine Ahnung wie es in der Schweiz geregelt ist, aber in der EU gilt in dem Fall: Gewährleistung. Und ein kundenorientierter Händler tauscht hier rasch aus und macht danach seine Rechtsansprüche beim Lieferanten geltend. Und Fuji ist ja jetzt eigentlich kein Händler.

Nö, bei uns unüblich. Man schickt den Plunder, den man beanstandet, dem Händler. Der schickt es zum Importeur oder offizielle Servicestelle des Herstellers. Dieser tauscht dann aus. Geht dann in der Regel an den Händler zurück und der verschickt. Aber neu gehts dann direkt zum Kunden, um die Zeit und Aufwand zu verkürzen. Aber Händler tauschen in der Schweiz nicht. Wäre eine Ausnahme und absolut unüblich.

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vor 5 Minuten schrieb lowrider82:

Wie eingangs geschrieben: Kenne hier das schweizer Gesetz nicht.

Im EU-Raum darfst ja sogar als Konsument (Endkunde wohlgemerkt und nicht B2B) vorgeben ob Reparatur oder Austausch.

Bei uns gibt es kein Austausch- oder Rückgaberecht. Heisst erst nach mehreren erfolglosen Reparaturen kannst du auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag bestehen. Aber das geht dann in der Regel vor Gericht, wenn sich der Hersteller stur stellt. Ebensowenig kennen wir ein Rückgaberecht im Onlinehandel. Das bieten nur wenige Händler freiwillig an. Aber wenn Sachen benutzt sind, weigern die sich. Mal schnell eine Kamera ausprobieren und dann zurück, ist nicht. Da sind bei uns Konsumenten viel schlechter gestellt. Leider. Bei uns bleibt nur Privatverkauf, wenn man nicht zufrieden ist. Man muss sich daher gut überlegen, was man bestellt.

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Am 30.10.2023 um 11:52 schrieb Dare mo:

Ganz ehrlich? Das wäre mir persönlich völlig egal. Wenn es eine Label gibt, ok. Wenn nicht, auch gut. Wichtig ist für mich, dass die Reparatur einmal zügig vonstatten geht, und vor allem gründlich. Wegen ein paar Euro Porto würde ich nicht lange rum machen. Aber da kann ich nur für mich sprechen.

sehe ich auch so… 

zumal ich DHL klar bevorzugen würde… die 7 oder 11 EUR ist es mir wert. Und wenn ich dann noch die verlorene Zeit  für Diskussionen in die Rechnung mit einbringen würde, hätte ich beim Selbstzahlen noch einen betriebswirtschaftlichen Gewinn und zusätzliche keine vermeidbaren Blutdruckspitzen… 🤣

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@Swisshead

Ist doch aber eigentlich auch logisch. Wir wundern uns, warum der Fachhandel immer mehr schrumpft. Das ist recht einfach. Da führt ein kleiner Händler in der Summe 30 verschiedene Kameramodelle und soll von jedem Typ einen zum Ausprobieren vorrätig haben, und vielleicht sogar über Stunden oder Tage ausleihen. Diese Kamera, die er vom Hersteller regulär erwerben muß, ist nach einer gewissen Zeit nix mehr wert.

Das gleiche Spiel bezieht sich auf den Preisverfall. Kameras werden regulär eingekauft, liegen im Regal und nach kurzer Zeit beginnt sich der Preis radikal zu verjüngen. Den Herstellern ist das nicht nur egal, sie forcieren das wie beispielsweise OMDs auch noch.

Ich prognostiziere eine Zeit ohne Fachhandel, bestehend aus einem kleinen Rest von großen Versandhändlern. Die werden ihren Kunden schon sagen, was die Stunde geschlagen hat und was die Ware kostet.

Das hat sich dann mit dem fairen Konkurrenzkampf, dann erleben wir die gleichen Bedingungen wie an der Tankstelle ... 

bearbeitet von donalfredo
Korrektur
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vor 2 Stunden schrieb lowrider82:

Wie eingangs geschrieben: Kenne hier das schweizer Gesetz nicht.

Im EU-Raum darfst ja sogar als Konsument (Endkunde wohlgemerkt und nicht B2B) vorgeben ob Reparatur oder Austausch.

Das ist meiner Meinung nach sachlich falsch.

Du hast beim Versandkauf laut EU 14 Tage Rückgaberecht. Dann in Deutschland 1 Jahr gesetzliche Garantie, anschließend noch 1 Jahr Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie!) .

Soweit ich weiß, gilt bei schadhafter Ware in Deutschland immer noch das BGB, wonach Du dem Verkäufer 3 (drei!) Versuche zugestehen musst, die Ware in den vertraglich zugesicherten Zustand zu bringen.  Und erst danach gibt es die 3 Möglichkeiten: Wandlung/Minderung/Umtausch.

.

edit:

 

Wandlung = Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des Kaufbetrages („Zug um Zug“) , wobei zwischenzeitliche Nutzungsdauer und  Nutzungsschäden abgezogen werden dürfen.

Minderung = verhandelbare einvernehmliche Preisreduzierung bei Übernahme der Ware im beanstandeten Zustand

Umtausch= Umtausch der beanstandeten Ware Zug um Zug gegen vertragsgleiche Neuware.

Im Rahmen der Kulanz kann der Händler zwar bereits früher freiwillig (!) Wandlung/Minderung/Umtausch anbieten - aber das ist keineswegs deutsches oder EU-Recht zugunsten des Käufers, sondern eben freiwillige Kulanz, also Großzügigkeit

 

bearbeitet von hybriderBildersucher
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vor 2 Minuten schrieb hybriderBildersucher:

 

Soweit ich weiß, gilt bei schadhafter Ware in Deutschland immer noch das BGB, wonach Du dem Verkäufer 3 (drei!) Versuche zugestehen musst, die Ware in den vertraglich zugesicherten Zustand zu bringen.  Und erst danach gibt es die 3 Möglichkeiten: Wandlung/Minderung/Umtausch.

.

 

 

Ja genauso ist es bei uns auch.

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vor 30 Minuten schrieb donalfredo:

@Swisshead

Ist doch aber eigentlich auch logisch. Wir wundern uns, warum der Fachhandel immer mehr schrumpft. Das ist recht einfach. Da führt ein kleiner Händler in der Summe 30 verschiedene Kameramodelle und soll von jedem Typ einen zum Ausprobieren vorrätig haben, und vielleicht sogar über Stunden oder Tage ausleihen. Diese Kamera, die er vom Hersteller regulär erwerben muß, ist nach einer gewissen Zeit nix mehr wert.

Das gleiche Spiel bezieht sich auf den Preisverfall. Kameras werden regulär eingekauft, liegen im Regal und nach kurzer Zeit beginnt sich der Preis radikal zu verjüngen. Den Herstellern ist das nicht nur egal, sie forcieren das wie beispielsweise OMDs auch noch.

Ich prognostiziere eine Zeit ohne Fachhandel, bestehend aus einem kleinen Rest von großen Versandhändlern. Die werden ihren Kunden schon sagen, was die Stunde geschlagen hat und was die Ware kostet.

Das hat sich dann mit dem fairen Konkurrenzkampf, dann erleben wir die gleichen Bedingungen wie an der Tankstelle ... 

Naja, die Hersteller haben zum Schutz des Fachhandels ja immerhin das „cash-back“ eingeführt, wo nicht der eh bereits gebeutelte Fachhandel den Preisverfall bei Senkung des empfohlenen Neupreises zusätzlich schultern muss, sondern der Hersteller diese Differenz faktisch kompensiert. Immerhin… Aber wer als Fachhändler heutzutage nicht zumindest nebenher intensiv Onlinehandel betreibt, wird künftig wohl an den Fixkosten zugrunde gehen..

 

.

bearbeitet von hybriderBildersucher
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vor 20 Minuten schrieb hybriderBildersucher:

Du hast beim Versandkauf laut EU 14 Tage Rückgaberecht. Dann in Deutschland 1 Jahr gesetzliche Garantie, anschließend noch 1 Jahr Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie!) .

Völlig falsch.

 

Es gibt keine gesetzliche Garantie in DE und AT.

Es gibt ein Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz. Hat aber nichts mit Garantie (freiwillige Leistung seitens Händler/Hersteller/Importeur/...) oder Gewährleistung zu tun.

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist mit einer Dauer von zwei Jahren bei mobilen Neuwaren. Und im ersten Jahr dieser Frist gilt die Beweislastumkehr.

Dem Verkäufer muß nur das Recht auf Nachbesserung gewährt werden. Ob Tausch oder Reparatur entscheidet wiederum der Käufer. Der Verkäufer hat jedoch das Recht auf Wandlung.

Dies gilt für einen jeden Händler mit Sitz in der EU. Schlechterstellung ist nicht gestattet, da EU-Gesetz.

Links mit entsprechender aktueller Rechtssprechung finden sich bei Tante Kugel.

bearbeitet von lowrider82
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Ich kann mich über den Fuji Service in Kleve nicht beschweren. Bei einem Fotohändler kaufte ich ein gebrauchtes XF 18-55 2.8-4 bei dem sich herausstellte dass es dezentriert war.

Ich habe mir beim Service einen Reparaturvordruck runtergeladen und die Fehlerbeschreibung mit dem Objektiv nach Kleve geschickt.

Nach ca. 3 Wochen war es zurück, der Service hat eine Grundjustierung durchgeführt und obwohl ich keine Gewährleistung oder Kulanz über den Händler in Anspruch nahm kostete es mich nur das Porto zum hinschicken.

Fand ich klasse, es ist ja keine Selbstverständlichkeit dass einfach etwas umsonst gerichtet wird, obwohl kein Garantie oder Kaufnachweis vorliegt.

Das nenne ich guten Service. Es würde mir aber auch nicht einfallen den Umweg über den Händler zu nehmen. 

Selbst ist der Mann hieß es früher.

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vor 3 Stunden schrieb lowrider82:

 

Im EU-Raum darfst ja sogar als Konsument (Endkunde wohlgemerkt und nicht B2B) vorgeben ob Reparatur oder Austausch.

 

Darum ging es bei meiner Antwort - und diese Behauptung von Dir ist immer noch FALSCH.

hier wird es für Dich noch einmal ausführlich erläutert:

https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/handel-und-gewerbe/handelsrecht/umtauschruecktritt-1086222

😁

Richtig ist es, daß es JETZT die frühere gesetzliche Garantie nicht mehr gibt. Faktisch und im realen Leben ist aber eine Gewährleistungspflicht mit Beweisumkehr zugunsten des Käufers nichts anderes als die alte gesetzl. Garantie. Denn auch damals galt die Garantie nur, wenn der Käufer die Ware bestimmungsgemäß behandelt und genutzt hat. Und daher eindeutig ein Problem seitens des Herstellers oder Verkäufers zu verorten war. Wobei stets der Vertragsparzner zur Garantie verpflichtet war, also primär zumeist der Händler bei Neuware.

Das zweite Jahr der Gewährleistung ist mit der um 180 Grad gedrehten Beweispflicht (nun seitens des Käufers) verbunden, daß der Schaden trotz bestimmungsgemäßer Nutzung und aufgrund eines Herstellerfehlers entstanden ist.

… und das halte ich für eine falsche Aussage. Diese Behauptung von Dir ist immer noch FALSCH.

 

Richtig ist es, daß es JETZT die frühere gesetzliche Garantie nicht mehr gibt.

JEDOCH: Faktisch und im realen Leben ist aber eine Gewährleistungspflicht mit Beweisumkehr zugunsten des Käufers nichts anderes als die alte gesetzl. Garantie. Denn auch damals galt die Garantie nur, wenn der Käufer die Ware bestimmungsgemäß behandelt und genutzt hat. Und daher eindeutig ein Problem seitens des Herstellers oder Verkäufers zu verorten war. Wobei stets der Vertragsparzner zur Garantie verpflichtet war, also primär zumeist der Händler bei Neuware.

Das zweite Jahr der Gewährleistung ist mit der um 180 Grad gedrehten Beweispflicht (nun seitens des Käufers) verbunden, daß der Schaden trotz bestimmungsgemäßer Nutzung und aufgrund eines Herstellerfehlers entstanden ist.

 

bearbeitet von hybriderBildersucher
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  • 2 weeks later...

Kamerasturz (T4), Display abgerissen

Fuji-Serviceformular am PC ausgefüllt

Kameraversand nach Kleve

Eingangsbestätigung erhalten

Nach 3 Tagen Kostenvoranschlag erhalten (eMail) und akzeptiert (169 € incl. Versand)

Nach ca. weiteren 12 Tagen Vollzugsmeldung „erfolgreiche Reparatur“

Rückversand , Test, alles bestens, komplett neues Display und Kameraprüfung wurden durchgeführt 

Rechnung überwiesen (169 €)👍

Fazit: Fuji-Service Kleve und Portugal(?) absolut Spitzenklasse DANKE

 

bearbeitet von St.-Gaudens
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Meine X-T4 die ich am 18.10.23 nach Kleve verschickt hatte, ist am 8.11.23 wieder bei mir eingetroffen.

Reklamiert wurde die klemmende Auslösetaste, getauscht wurde laut Service das Oberteil, kosten keine da Garantie.

Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen, da gibt es also nichts zu meckern. 👍

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Eine weitere gute Erfahrung:

Fuji hat bei meiner X-E3 (übrigens auch eins der Modelle mit einem interessanten Anstieg der Gebrauchtpreise...) den Frontgriff und den AF-Umschalter erneuert. Die ganze Story unter dem Link, falls jemand eine gebrauchte E3 (zum hoffentlich fairen Kurs) abgreift und dann vor dem Problem meiner Kamera steht.

Fazit:

  • Es ist lösbar.
  • Es dauert in Portugal ein paar Tage.
  • Es sieht am Ende aus wie neu.
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Auch ich habe eine positive Erfahrung gemacht.

X-T5 RE vom 20.04.23

Sonnenschutzcrme ist auf die Scheibe des EVF gelangt, wahrscheinlich von der Augenwimper(ist nur eine Vermutung). Ich habe dieses "Fett" mit einem feuchten Brillentuch entfernt, danach war ein schwarzer ca. 2mm breiter Rand auf der Scheibe des Suchers(in den Ecken etwas mehr). Dieser schwarze Rand ließ sich nicht mehr entfernen!!! Ich weiß bis heute nicht was das genau war. Sollte man die Sucherscheibe doch nicht mit einen feuchten Brillentuch reinigen????

Kamera eingeschickt(auf eigene Kosten)

nach 3 Wochen war sie wieder bei mir

EVF getauscht; Kamera gereinigt; Sensor gereinigt

keine Kosten

Das ist doch super gelaufen

Grüße an Alle

Bernd

 

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  • 5 months later...

Wie ich hier in #547 beschrieben hatte, hatte meine X-T4 im vergangenen Herbst den Fehler "Bitte schalten sie die Kamera aus und wieder ein". Hatte noch bis Ende des Jahres 2023 Gewährleistung. Hatte die Kamera eingeschickt und repariert wiederbekommen. Jetzt, ein halbes Jahr später, tritt dieser Fehler erneut auf. Die eigendliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kauf wäre ja jetzt abgelaufen. Recherchen sagen aber das nach einer anerkannten Gewährleistungsreparatur die Frist von 2 Jahren erneut beginnt. Hat da jemand Erfahrung wie das in Kleve läuft?

Es ist jetzt der dritte Defekt in 2 1/2 Jahren. Der erste war ein klemmender Auslöser. Ich bin doch etwas verärgert. Die Kamera wurde von mir immer pfleglich behandelt, stets in einer gepolsterten Kameratasche transportiert und keinen extremen Temperaturen und Beanspruchungen ausgesetzt,

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