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Uploadfilter - das Gespenst kommt näher


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Ein Referenten-Entwurf lässt erwarten, dass Uploadfilter demnächst kommen. Julia Reda - die Schattenberichterstatterin zur Urheber-Richtlinie beim EU-Parlament in der letzten Legislaturperiode - berichtet über die Umsetzung von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie!  Hier ein Link auf die Mitteilung

Ergänzung: Hier ein Link auf den Referentenentwurf.   Und Erläuterungen (FAQ dazu) aus der Feder des BMJV.

Da steigt das Vertrauen in die Politik und ihre Akteure doch wieder über alle Maße. 

Es wird Andreas wohl wenig erfreuen.

bearbeitet von digan78_reloaded
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War ja von Anfang an klar, dass das so kommt. Das Blabla von Voss&Co. war wie immer nur eine Blendgranate. Wäre schön gewesen, wenn diese ganzen selbsternannten Querdencker damals für ihre Freiheit demonstriert hätten. Aber damals war ihnen ihre Freiheit egal.

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vor 8 Stunden schrieb GambaJo:

Wäre schön gewesen, wenn diese ganzen selbsternannten Querdencker damals für ihre Freiheit demonstriert hätten. Aber damals war ihnen ihre Freiheit egal.

gelöscht

bearbeitet von DeLuX
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vor 19 Stunden schrieb digan78_reloaded:

Es wird Andreas wohl wenig erfreuen.

Mit "Andreas" ist wohl der Betreiber dieser "Kleinstplattform" (im Sinne des angesprochenen Gesetzes-Entwurfs) gemeint. Für ihn ändert sich nichts und für alle anderen, die z.B. diese "Upload-Plattform" regelgerecht nutzen, auch nichts, sollte der Entwurf Gesetz werden. Da aber Gesetze nicht in weiser Voraussicht formuliert werden - in Erwartung unrechtmässiger Verteilung/Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke - sondern dann, wenn ein Bedarf besteht, ist das Ganze wohl eher im Sinne der Urheber als im Sinne der Verteiler/Nutzniesser zu sehen.

Das ist eine ähnliche bangemachende Diskussion, die es schon mal in Bezug auf "Zugriff auf Server durch berechtige Ermittlungsbehörden" gab, in der sich Betreiber solcher Foren und Plattformen Sorgen über die Anschaffung von Hardware in Geldbeträgen in fünfstelliger Höhe gemacht haben, die diesen Zugriff ermöglichen sollten.

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vor 46 Minuten schrieb RAWky:

Mit "Andreas" ist wohl der Betreiber dieser "Kleinstplattform" (im Sinne des angesprochenen Gesetzes-Entwurfs) gemeint. Für ihn ändert sich nichts und für alle anderen, die z.B. diese "Upload-Plattform" regelgerecht nutzen, auch nichts, sollte der Entwurf Gesetz werden. Da aber Gesetze nicht in weiser Voraussicht formuliert werden - in Erwartung unrechtmässiger Verteilung/Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke - sondern dann, wenn ein Bedarf besteht, ist das Ganze wohl eher im Sinne der Urheber als im Sinne der Verteiler/Nutzniesser zu sehen.

Das ist doch sehr blauäugig gedacht. Und das sage ich auch in meiner Eigenschaft als Urheber. Die Meinung, das Urheberrecht würde zum Nutzen der Urheber verschärft, ist naiv.

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vor 31 Minuten schrieb mjh:

Das ist doch sehr blauäugig gedacht. Und das sage ich auch in meiner Eigenschaft als Urheber. Die Meinung, das Urheberrecht würde zum Nutzen der Urheber verschärft, ist naiv.

Letzen Endes natürlich zugunsten derjenigen, die Werke, im besten Fall im Auftrag des Urhebers, kommerziell verwerten, das ist schon klar...

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Mal eine Frage an die IT-Profis hier - wie und nach welchen Kriterien soll eine Software in dem Moment des Uploads entscheiden, ob ein Foto/Video/etc. von mir gemacht wurde oder nicht. Kenne mich da nicht so gut aus - interessiert mich aber - nicht zuletzt in diesem Zusammenhang.

Gruß Marc

 

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vor 46 Minuten schrieb Marc Sigrist:

Mal eine Frage an die IT-Profis hier - wie und nach welchen Kriterien soll eine Software in dem Moment des Uploads entscheiden, ob ein Foto/Video/etc. von mir gemacht wurde oder nicht. Kenne mich da nicht so gut aus - interessiert mich aber - nicht zuletzt in diesem Zusammenhang.

Gruß Marc

 

Die Zuverlässigkeit bzw. Fehlbarkeit automatischer Systeme wurde schon sehr breit und ausgiebig diskutiert seit es das Thema gibt. Und es gab seither auch wenig Verbesserungen.  Als kleiner Plattformbetreiber kann man das selbst nicht machen und muß sich auf Dienstleister verlassen, welche die Kontrolle durchführen. Mit welcher Vergleichsbasis und welchen Algorithmen das passiert ist nicht nachvollziehbar, was auch der Hauptkritikpunkt ist.  Eine manuelle Kontrolle ist vom Aufwand undenkbar, auch weil der Abgleich weltweit über geschützte Werke erfolgen müsste.

Automatisch wären nur die Riesen Alphabet, AWS und Facebook in der Lage sowas weltweit abzugleichen, andere haben gar nicht die nötige Infrastruktur, auch nicht die GEMA, geschweige staatliche Behörden (mit Ausnahme der großen Geheimdienste) in der Hände das normalerweise gehören würde.

Was bei Musik und Spielfilmen mit einer moderaten Fehlerquote einigermaßen praxistauglich funktioniert, ist in der Fotografie noch weit von einer einsatzfähigen und vor allem rechtssicheren Lösung entfernt.

Es können nur digitale Wasserzeichen erkannt werden. Mustererkennung versagt hier völlig, weil eben ähnlich nicht gleich ist,

https://netzpolitik.org/2019/uploadfilter-eine-geschichte-voller-fails/

@Marc Sigrist es ist sicherlich besser sich in der Breite des Netzes über das Thema zu informieren.

Letztlich bleibt den kleinen Plattformbetreibern nur,  den Content rechtssicher auszulagern.

Es gab auch eine Klausel mit „wirtschaftlich vertretbarem Aufwand“ . Da weiß ich nicht wie das in die deutsche Gesetzgebung eingeflossen ist.

Am Ende sind die Uploadfilter aber nur die Drohkulisse um die Plattformbetreiber zu einer Alternative zu zwingen, dem Kauf einer pauschalen Lizenz in Form einer Urheberrechtsabgabe an einen Verband der Verwertungsgesellschaften.  
Mal sehen was kommt. 

bearbeitet von Crischi74
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vor 22 Minuten schrieb LarsH:

Hi, ist denn bekannt, wie hoch die Abgaben fürs Fuji-Forum an VG wären? Gruss, lars

Es gibt da noch gar keine Einigkeit bei den Rechteverwertern nicht national und und schon gar nicht international.  Allgemein gibt es weder die Technik noch einheitliche Vorstellungen bei den Rechteinhabern um das Gesetz praktisch umzusetzen.

bearbeitet von Crischi74
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Am 18.10.2020 um 09:17 schrieb Crischi74:

Mustererkennung versagt hier völlig, weil eben ähnlich nicht gleich ist,

Das hatte ich schon mal bei Photocase. Da wurde ein Foto abgelehnt, weil es angeblich nicht meins war. Nun bin ich mir ziemlich sicher, dass es meins war und das was man mir dann zeigte war fast aber nicht exakt das selbe Bild. Ging um einen ausgestopften Vogel im Naturhistorischen Museum in Wien. Noch interessanter wird es sicher mit bekannten Gebäuden, Landschaften, etc.

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Ein Großteil der Fotografie lässt sich mit dem bekannten Spruch umschreiben „Es wurde alles schon einmal fotografiert, nur noch nicht von Jedem.“.  
Ja ist doof der Spruch, aber das ist genau der Punkt an dem die Mustererkennung scheitert.

Wirklich zuverlässig können nur digitale Wasserzeichen erkannt werden.

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vor 3 Stunden schrieb s.sential:

Das hatte ich schon mal bei Photocase. Da wurde ein Foto abgelehnt, weil es angeblich nicht meins war. Nun bin ich mir ziemlich sicher, dass es meins war und das was man mir dann zeigte war fast aber nicht exakt das selbe Bild. Ging um einen ausgestopften Vogel im Naturhistorischen Museum in Wien. Noch interessanter wird es sicher mit bekannten Gebäuden, Landschaften, etc.

Es hatte ja schon mal ein Fotograf geklagt, weil jemand ungefragt ein Street-Foto von ihm verwendet hätte, das einen Hipster zeigte. Es stellte es sich dann allerdings heraus, dass es sich um ein Stockfoto eines anderen Hipsters handelte. Woraus man schließen kann, dass erstens alle Hipster gleich aussehen und dass zweitens weder natürliche noch künstliche Intelligenz in der Lage sind, Verstöße gegen das Urheberrecht zweifelsfrei zu erkennen.

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vor 19 Stunden schrieb mjh:

Es hatte ja schon mal ein Fotograf geklagt, weil jemand ungefragt ein Street-Foto von ihm verwendet hätte, das einen Hipster zeigte. Es stellte es sich dann allerdings heraus, dass es sich um ein Stockfoto eines anderen Hipsters handelte. Woraus man schließen kann, dass erstens alle Hipster gleich aussehen und dass zweitens weder natürliche noch künstliche Intelligenz in der Lage sind, Verstöße gegen das Urheberrecht zweifelsfrei zu erkennen.

war das nicht so, dass der Hipster geklagt hatte, weil vermeintlich ein Foto von Ihm für eine Werbekampagne genommen wurde und die Firma dann durch die Originale und Bestätigung des Fotografen und Modells nachweisen konnte, dass das ein anderer Hipster war, der einfach nur genauso aussah?

bearbeitet von Mr.Darcy
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  • 3 weeks later...

Danke für die News.  Zeigt schön auf dass es schwierig bis unmöglich ist, pauschale Lizenzen rechtssicher zu gestalten, weil Verwertungsgesellschaften nie die Interessen aller Urheber vertreten können.   Genauso umsinnig sind deshalb auch technische Lösungen welche weltweit individuelle Urheberrechte schützen könnten.  Jeder ist irgendwann Urheber. Und letztlich geht es ja gar nicht um Urheberrechte sondern um übertragene Nutzungsrechte.

Man kann nur hoffen dass das ganze Konstrukt dieser Novelle krachend scheitet.

bearbeitet von Crischi74
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Nicht dass ich mich da engagiere oder auch nur Ahnung habe, aber VG sind für ihre Mitglieder, u. a. Künstler¡nnen und Autor¡nnen, auch Fotograf¡nnen, also u. a. typische Hungerberufe dabei, extrem wichtige Einnahmequellen. Sie einzurichten war mal ein langer Kampf, und eine generelle Gegnerschaft, die in diesen Debatten immer wieder sichtbar wird, ist ziemlich hohl (ich meine jetzt nicht Dich, Christian). Diese Einnahmen müssen berücksichtigt werden. Gruss, lars

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vor 14 Minuten schrieb LarsH:

Nicht dass ich mich da engagiere oder auch nur Ahnung habe, aber VG sind für ihre Mitglieder, u. a. Künstler¡nnen und Autor¡nnen, auch Fotograf¡nnen, also u. a. typische Hungerberufe dabei, extrem wichtige Einnahmequellen. Sie einzurichten war mal ein langer Kampf, und eine generelle Gegnerschaft, die in diesen Debatten immer wieder sichtbar wird, ist ziemlich hohl (ich meine jetzt nicht Dich, Christian). Diese Einnahmen müssen berücksichtigt werden.

Als Mitglied einer VG sage ich mal: Dass es einen Urheberrechtsschutz gibt, ist eine gute Sache, und dass es Verwertungsgesellschaften gibt, die die Interessen von Urhebern vertreten sollen, ist es ebenfalls. Das heißt aber nicht, dass die Verwertungsgesellschaften stets im Interesse der von ihnen vertretenen Urheber handeln. In diesem Konflikt habe ich mich von meiner Verwertungsgesellschaft nicht gut vertreten gefühlt – ganz und gar nicht.

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Auch geht es im Großen und Ganzen nicht um die Kleinkünstler, Fotografen und Schriftsteller. Diese werden aber gerne vorgeschoben mit ihrer Not.

Es geht darum, dass Social Media, Fachforen und Communities einen Geschäftsbereich des Verlagswesen ersetzen und hier von den Verlegern der Wandel verschlafen wurde.  Hier will man mit dem Druck einer teuren bzw. nicht rechtssicher zu leistenden  Urheberrechtsprüfung, gerne einen pauschalen Anteil kassieren und den Wandel ausbremsen, in dem man Plattformen zur Aufgabe zwingt und die Hürden für neue Wettbewerber hoch setzt.

Was in einem Fotoforum noch mit viel Fantasie nachvollziehbar ist, dass man eine Abgabe für mögliche Verstöße gegen Urheberrechte im Bereich Fotokunst einfordert, wird in einem Handarbeits- oder Autoschrauber-Forum absurd. Aber auch da kann man Bilder hochladen und entsprechende Verstöße begehen.

Das ist genau der Knackpunkt, den Frau Reda beschreibt, dass es für Plattformbetreiber unklar ist wo sie überall Lizenzen einholen müssten.

Die Initiative zur Urheberrechtsnovelle ging von den großen Verlagshäusern aus und nicht von selbstständigen Künstlern, Fotografen und Schreibern.

 

 

 

 

bearbeitet von Crischi74
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  • 2 months later...

Das Thema ist ja nun wieder einen Schritt weiter. 

https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/kabinett-beschluss-urheberrecht-uploadfilter-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/urheberrechtsreform-uploadfilter-101.html
 

Fazit daraus ist wohl dass Plattformbetreiber bei Verstößen nachträglich Lizenzgebühren zahlen müssen.  Wie das die Plattformbetreiber abwickeln oder mit Prüfung und Einschränkung die Urheberrechtsverletzungen unterbinden können bleibt weiterhin unklar.

Bis Juni müsste die Umsetzung in nationales Recht erfolgen.

Parallel laufen ja noch Klagen auf europäischer Ebene gegen das Gesetz. Das kann auch nochmal Einfluss auf die nationale Umsetzung nehmen.

 

bearbeitet von Crischi74
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vor einer Stunde schrieb Crischi74:

Das Thema ist ja nun wieder einen Schritt weiter. 

https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/kabinett-beschluss-urheberrecht-uploadfilter-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/urheberrechtsreform-uploadfilter-101.html
 

Fazit daraus ist wohl dass Plattformbetreiber bei Verstößen nachträglich Lizenzgebühren zahlen müssen.  Wie das die Plattformbetreiber abwickeln oder mit Prüfung und Einschränkung die Urheberrechtsverletzungen unterbinden können bleibt weiterhin unklar.

Bis Juni müsste die Umsetzung in nationales Recht erfolgen.

Parallel laufen ja noch Klagen auf europäischer Ebene gegen das Gesetz. Das kann auch nochmal Einfluss auf die nationale Umsetzung nehmen.

 

Hoffentlich gehen dann hier nicht die Lichter, bzw. Bilder aus....

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  • 2 weeks later...

Dass bestimmte politische Gesinnungswerker weit übers Ziel hinausschießen, ist eine bekannte Tatsache. Hinsichtlich der Uploadfilter muss niemand mehr "befürchten", dass sie die Verwertungsrechte der großen Player nicht maximieren werden. 

Im Verbund mit dem Ende 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag der Bundesländer und den sogenannten staatlichen Medienregulierern soll die journalistische Sorgfaltspflicht von Web-Portalen geprüft werden. Da freut sich der wahre Demokrat in der Bürgerschaft, dass gegen Desinformationen vorgegangen wird. Ob damit auch Aussagen von Parteien und Lobbyisten gemeint sind? Das Problem bleibt: Zitat "Wo hört freie Meinungsäußerung auf, und wo fängt Desinformation an?"  Vor allem, wer entscheidet dies nach welchen Kriterien? Nach denen des Herrn Voss?  Da darf ggf. befürchtet werden, dass der Schritt zur Zensur nicht mehr weit ist.
 

bearbeitet von digan78_reloaded
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